NSU-ProzessGericht wird nichts am Vergabeverfahren für Journalisten ändern

Das Oberlandesgericht München rückt nicht von seiner Akkreditierungsliste ab. Damit bleibt türkischen Medien beim NSU-Prozess ein garantierter Platz im Saal verwehrt.

Ein Absperrband im Sitzungssaal 101 des Oberlandesgericht München (Archivbild)

Ein Absperrband im Sitzungssaal 101 des Oberlandesgericht München (Archivbild)

In drei Wochen startet der NSU-Prozess – und türkische Medien werden keinen festen Platz im Gerichtssaal haben. Obwohl Politiker und Juristen für eine pragmatische Lösung im Streit um die Akkreditierungsliste für Journalisten werben, bleibt das Gericht hart: Am Zulassungsverfahren und an der Akkreditierungsliste werde sich nichts ändern, sagte der Präsident Karl Huber. Weiter sprach er sich gegen eine Videoübertragung des Prozesses für Journalisten in einem anderen Gerichtssaal aus. Dies hatten namhafte Juristen und auch Politiker zuvor erneut gefordert.

Türkische Journalisten könnten sehr wohl aus dem Prozess berichten, sagte Huber. Dazu müssten aber akkreditierte Kollegen auf ihren Platz verzichten. Zudem müssten ihnen die Kollegen den Vortritt lassen, die in der Schlange vorne stünden. "Damit besteht die Möglichkeit, dass auch türkische Journalisten bei einer Solidarität der deutschen Kollegen an dem Verfahren teilnehmen können", sagte der Gerichtspräsident. Diese Regelung ist jedoch nicht neu: Das Gericht hatte sie bereits zusammen mit den Akkreditierungslisten bekannt gemacht.

Anzeige

Das Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer wird am 17. April beginnen. Am Montag hatte das Oberlandesgericht die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Kein türkisches Medium hat einen der 50 reservierten Plätze für Journalisten im Gerichtssaal bekommen. Dabei hatten acht der zehn Opfer türkische Wurzeln. Die Akkreditierungen wurden strikt nach Eingang der Anmeldungen vergeben.

Die türkische Regierung hat einen besseren Zugang türkischer Medien bei dem bevorstehenden NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht gefordert. Angesichts der Bedeutung des Verfahrens für die Türken in Deutschland und die Öffentlichkeit in der Türkei sei zu wünschen, dass das Gericht seine bisherigen Entscheidungen überdenkt. Zwischen den Regierungen in Ankara und Berlin gebe es in dieser Frage keine Differenzen, hieß es auch in türkischen Regierungskreisen. Die Bundesregierung hatte zuvor den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum Prozess kritisiert.

Akkreditierung

Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.

Ablauf am Prozesstag

Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

Akkreditierte Medien

Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.

Die türkische Tageszeitung Hürriyet kritisiert des Vorgehen das Gerichts und schreibt, sie habe die Akkreditierung am 5. März, dem ersten möglichen Tag beantragt. "Dennoch findet sich die Hürriyet auf dem 68. Platz wieder." Der Oppositionspolitiker und ehemalige Europarichter Rıza Türmen sagte der Tageszeitung Milliyet, es sei das Recht türkischer Medien, diesen Prozess zu beobachten und Teil der Meinungsfreiheit. Er halte es für problematisch, der türkischen Öffentlichkeit diese Informationen vorzuenthalten.

Gericht soll Einbindung türkischer Medien zugesagt haben

Das Gericht hatte zuvor auch eine Platzreservierung für den türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslıoğlu, abgelehnt. Faruk Şen, ehemaliger Leiter des Zentrums für Türkeistudien in Essen, sagte der Deutschen Welle, die Abweisung des Botschafters und das merkwürdige Platzierungsverfahren für die Medien weckten den Verdacht, "dass man die Türken raushalten will". Das werde in der Türkei den Eindruck erwecken, auch die deutsche Regierung wolle etwas vertuschen.

Aus der CDU erhielt das Gericht Rückendeckung. Der Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, Siegfried Kauder, sagte: "Ob türkisch oder nicht türkisch, danach unterscheidet die Justiz nicht. Im Übrigen wird immerhin die Hälfte der Sitzplätze für Journalisten freigehalten." Die Entscheidungen des Gerichts bewegten sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen.
 

 
Leser-Kommentare
  1. Die richterliche Unabhängigkeit wird hier doch gar nicht tangiert! Es wird ein Verfahren kritisiert in einem Sachverhalt, der zu rechtlichen Mitteln berechtigen würde, Kritik und Klage gehören genauso zum Rechtsstaat wie die richterliche Unabhängigkeit!
    Das vom Gericht gewählte Verfahren INHALTLICH NICHT GEEIGNET, echte Chancengleichheit herzustellen!
    Dazu ein Vergleich:

    Apple gibt bekannt, dass bald in München das neue Iphone in limitierter Auflage auf den Markt kommt. Daraufhin reisen einige sofort nach München und schlagen täglich vor der Filiale auf, andere campen dort, rufen täglich an, oder gucken auf die Homepage, andere halten die Presse im Auge. Plötzlich, an einem nicht vorher bestimmten Tag verkündet Apple per Newsletter, den nur Abonennten haben, und per Presseerklärung, dass ab sofort jeder die Möglichkeit hat, ein I-Phone zu bekommen, der ein Formular ausgefüllt zuschickt. Windhundprinzip, aber die bevorzugend, die den Newsletter beziehen, weil die nichts aktiv tun, um ihre Position zu verbessern und trotzdem bevorteilt sind gegenüber denen, die vor der Filiale campieren.
    Das mag ein Verfahren sein, dass für "Apple" Gleichheit bedeutet, Fans werden bevorzugt, gegenüber jenen, die nur Interesse am Produkt haben. Gleichheit, wie ich sie mir bei einem Gericht wünschen würde, ist das aber nicht!

    Das Problem hätte einfach gelöst werden können, in dem man - wenn Windhund - einen Startpunkt mit Puffer ("ab morgen 8 Uhr") für die Akkreditierung veröffentlich hätte!

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Unglaublich sowas"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Zur richterlichen Unabhängigkeit gehört übrigens nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht nur dem Gesetz gegenüber verantwortlich zu sein.

    Dazu würde auch gehören, dass ich ein Verfahren (nicht per se juristisch gemeint) wo möglich korrigiere, wenn ich feststelle, dass es das Ziel nicht erreicht. Für mein Bild einer unabhängigen aber nicht willkürlichen Richterschaft gehört es dazu, dass man sich in solchen Fällen nicht hinter Formalien verschanzt und jede Kritik derart als Angriff wertet, dass sich gar nicht mehr mit der Sache auseinander gesetzt wird sondern nur noch mit Formalien ummantelten Eitelkeiten.

    Das Ergebnis hier ist eindeutig! Es waren noch nicht einmal jene bevorzugt, die bessere Ortskenntnis hatten, sondern jene, die einen nicht vorher bestimmten Kommunikationskanal nutzen. Es gilt für Türken wie für Türken-Basher: Hier wurden nicht gezielt Türken benachteiligt, hier wurde Lokalcolorit bevorzugt. Ein Unterschied!

    Ich habe eine Zeit gedacht, das sei mit Absicht passiert. Inzwischen glaube ich das nicht mehr. Ich glaube, da hat jemand genervt vom öffentlichen Druck ein Verfahren gewählt, ohne die Konsequenzen im Blick zu haben. Folge: Shitstorm inkl. Vorwurf, parteiisch gewesen zu sein. Das wollte man nicht, ist aber gleichzeitig ob des Vorwurfs empört.

    Jetzt gilt es die Kurve zu kriegen und dabei das Gesicht zu wahren, was in der Situation echt verzwickt ist, weil das eben nicht apple ist, die so was mit einem I-Tunes-Gutschein lösen könnten ;-)

    Zur richterlichen Unabhängigkeit gehört übrigens nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht nur dem Gesetz gegenüber verantwortlich zu sein.

    Dazu würde auch gehören, dass ich ein Verfahren (nicht per se juristisch gemeint) wo möglich korrigiere, wenn ich feststelle, dass es das Ziel nicht erreicht. Für mein Bild einer unabhängigen aber nicht willkürlichen Richterschaft gehört es dazu, dass man sich in solchen Fällen nicht hinter Formalien verschanzt und jede Kritik derart als Angriff wertet, dass sich gar nicht mehr mit der Sache auseinander gesetzt wird sondern nur noch mit Formalien ummantelten Eitelkeiten.

    Das Ergebnis hier ist eindeutig! Es waren noch nicht einmal jene bevorzugt, die bessere Ortskenntnis hatten, sondern jene, die einen nicht vorher bestimmten Kommunikationskanal nutzen. Es gilt für Türken wie für Türken-Basher: Hier wurden nicht gezielt Türken benachteiligt, hier wurde Lokalcolorit bevorzugt. Ein Unterschied!

    Ich habe eine Zeit gedacht, das sei mit Absicht passiert. Inzwischen glaube ich das nicht mehr. Ich glaube, da hat jemand genervt vom öffentlichen Druck ein Verfahren gewählt, ohne die Konsequenzen im Blick zu haben. Folge: Shitstorm inkl. Vorwurf, parteiisch gewesen zu sein. Das wollte man nicht, ist aber gleichzeitig ob des Vorwurfs empört.

    Jetzt gilt es die Kurve zu kriegen und dabei das Gesicht zu wahren, was in der Situation echt verzwickt ist, weil das eben nicht apple ist, die so was mit einem I-Tunes-Gutschein lösen könnten ;-)

  2. Na da hatten die Deutschen mal wieder rechtzeitig ihre Handtücher auf die besten Liegen verteilt ;-)

    • fse69
    • 29.03.2013 um 7:15 Uhr

    ... insbesondere auch die Nebenkläger und Hinterbliebene der Opfer: Bitte, bitte BOYKOTTIERT diesen Prozess! Türkische Medien sollten sich geschlossen darauf einigen, kein Wort mehr über diesen Prozess zu verlieren, unser Botschafter sollte dem Prozess ebenfalls komplett fernbleiben.

    Sollen sie ihren Prozess unter sich abhalten. Die freiwerdenden Plätze kann das OLG ja dem "Fanclub" der Angeklagten zur Verfügung stellen.

    Eine Leser-Empfehlung
  3. Zur richterlichen Unabhängigkeit gehört übrigens nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht nur dem Gesetz gegenüber verantwortlich zu sein.

    Dazu würde auch gehören, dass ich ein Verfahren (nicht per se juristisch gemeint) wo möglich korrigiere, wenn ich feststelle, dass es das Ziel nicht erreicht. Für mein Bild einer unabhängigen aber nicht willkürlichen Richterschaft gehört es dazu, dass man sich in solchen Fällen nicht hinter Formalien verschanzt und jede Kritik derart als Angriff wertet, dass sich gar nicht mehr mit der Sache auseinander gesetzt wird sondern nur noch mit Formalien ummantelten Eitelkeiten.

    Das Ergebnis hier ist eindeutig! Es waren noch nicht einmal jene bevorzugt, die bessere Ortskenntnis hatten, sondern jene, die einen nicht vorher bestimmten Kommunikationskanal nutzen. Es gilt für Türken wie für Türken-Basher: Hier wurden nicht gezielt Türken benachteiligt, hier wurde Lokalcolorit bevorzugt. Ein Unterschied!

    Ich habe eine Zeit gedacht, das sei mit Absicht passiert. Inzwischen glaube ich das nicht mehr. Ich glaube, da hat jemand genervt vom öffentlichen Druck ein Verfahren gewählt, ohne die Konsequenzen im Blick zu haben. Folge: Shitstorm inkl. Vorwurf, parteiisch gewesen zu sein. Das wollte man nicht, ist aber gleichzeitig ob des Vorwurfs empört.

    Jetzt gilt es die Kurve zu kriegen und dabei das Gesicht zu wahren, was in der Situation echt verzwickt ist, weil das eben nicht apple ist, die so was mit einem I-Tunes-Gutschein lösen könnten ;-)

    Eine Leser-Empfehlung
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • fse69
    • 29.03.2013 um 8:27 Uhr

    "...Ich habe eine Zeit gedacht, das sei mit Absicht passiert. Inzwischen glaube ich das nicht mehr. Ich glaube, da hat jemand genervt vom öffentlichen Druck ein Verfahren gewählt, ohne die Konsequenzen im Blick zu haben. ..."

    ... spricht, dass die Gerichtssprecherin zwischen den Zeilen hat durchblicken lassen, dass das Vorgehen im Kachelmann-Prozess im Vorfeld Thema bei den Münchenern gewesen ist. Man war sich der Problematik offenkundig sehr wohl im Vorfeld bewusst.

    • fse69
    • 29.03.2013 um 8:27 Uhr

    "...Ich habe eine Zeit gedacht, das sei mit Absicht passiert. Inzwischen glaube ich das nicht mehr. Ich glaube, da hat jemand genervt vom öffentlichen Druck ein Verfahren gewählt, ohne die Konsequenzen im Blick zu haben. ..."

    ... spricht, dass die Gerichtssprecherin zwischen den Zeilen hat durchblicken lassen, dass das Vorgehen im Kachelmann-Prozess im Vorfeld Thema bei den Münchenern gewesen ist. Man war sich der Problematik offenkundig sehr wohl im Vorfeld bewusst.

  4. Wie schon mehrmals geschrieben bleibe ich dabei:
    Aufgabe der Justiz ist es definitiv nicht, einem möglichst großen Medienzirkus Platz zu schaffen.

    Wenn ich das übrigens lese: Türkische Medien wollen Platzgarantien, der türkische Botschafter will Platzgarantien, die türkische Regierung fordert...

    Also Entschuldigung, aber wir sind hier nicht in der Türkei. Sondern in Deutschland. Die Verbrechen sind in diesem Land geschehen und es ist auch Sache der deutschen Justiz, diese Verbrechen zu bewerten.

    Man kann fragen, ob es möglich ist, einen Platz im Saal garantiert zu bekommen. Aber allein eine fordernde Haltung einzunehmen ist unangebracht und soll in meinen Augen allerdings eine Machtdemonstration von türkischer Seite sein.

    Gleichzeitig empfinde ich die Implikationen, weil nicht selbstverständlich alle möglichen, türkischen Medien und Repräsentanten zugelassen werden, wollten ,,die Deutschen etwas vertuschen", als eine starke Beleidigung.

    Wenn es nicht einmal das Vertrauen gibt, dass die deutsche Justiz auch angemessen diesen vorliegenden Fall bearbeiten kann, dann kann man die Sache auch gleich vergessen.

    Wir brauchen ein vernünftiges, rechtsstaatliches Verfahren und keine Machtdemonstration türkischer Medien oder des Staates und kein Misstrauensvotum nach dem Motto:,,Ihr Deutschen hasst die Türken doch sowieso...", was im Hinblick auf Integration einzig die Menschen mit türkischem Hintergrund in Deutschland zusammenschweißen und das Zusammenleben erschweren soll.

    3 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ich teile Ihre Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Justiz ist, einem Medienzirkus Platz zu schaffen. Aber: Die Presse ist eine genauso elementare Säule eines demokratischen Rechtsstaates wie die Justiz! Es wird zurecht Respekt vor der Justiz gefordert, Respekt gehört sich aber auch gegenüber der Presse.

    Ihr Kommentar wäre wesentlich sachgerechter, wenn er sich NICHT auf "die Türken" kaprizieren würde. Schließlich ist hier im Ergebnis nicht nur türkische Presse benachteiligt worden, sondern ausländische Presse im Allgemeinen und zwar deshalb, weil man das Verfahren insbesondere den Kommunikationskanal so gewählt hat.

    Zum zweiten Punkt des Vertrauens: Leider ist Fakt, dass der deutsche Rechtsstaat bisher nachweislich in Sachen NSU nicht mit Ruhm bekleckert hat. Die Details sind noch nicht aufgeklärt, was aber jetzt schon sicher ist: Gleichbehandlung war das nicht. Rechtsstaat war das auch nicht. Transparent und nachvollziehbar erst recht nicht.

    Die Organe des Rechtsstaats haben in den letzten Jahren durch aktives Tun und Unterlassen selbst dafür gesorgt, dass Vertrauen verloren gegangen ist. Die Verantwortung liegt dort, nicht bei jenen, die das Vertrauen verloren haben! Ich habe auch Vertrauen verloren - und bin kein Türke!

    Es ist daher Pflicht der Organe, zu akzeptieren, dass Vertrauen verloren gegangen ist, die Verantwortung dafür zu übernehmen und aktiv Sorge zu tragen, dass es wieder hergestellt wird! Vertrauen ist keine Bringschuld!

    Ich teile Ihre Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Justiz ist, einem Medienzirkus Platz zu schaffen. Aber: Die Presse ist eine genauso elementare Säule eines demokratischen Rechtsstaates wie die Justiz! Es wird zurecht Respekt vor der Justiz gefordert, Respekt gehört sich aber auch gegenüber der Presse.

    Ihr Kommentar wäre wesentlich sachgerechter, wenn er sich NICHT auf "die Türken" kaprizieren würde. Schließlich ist hier im Ergebnis nicht nur türkische Presse benachteiligt worden, sondern ausländische Presse im Allgemeinen und zwar deshalb, weil man das Verfahren insbesondere den Kommunikationskanal so gewählt hat.

    Zum zweiten Punkt des Vertrauens: Leider ist Fakt, dass der deutsche Rechtsstaat bisher nachweislich in Sachen NSU nicht mit Ruhm bekleckert hat. Die Details sind noch nicht aufgeklärt, was aber jetzt schon sicher ist: Gleichbehandlung war das nicht. Rechtsstaat war das auch nicht. Transparent und nachvollziehbar erst recht nicht.

    Die Organe des Rechtsstaats haben in den letzten Jahren durch aktives Tun und Unterlassen selbst dafür gesorgt, dass Vertrauen verloren gegangen ist. Die Verantwortung liegt dort, nicht bei jenen, die das Vertrauen verloren haben! Ich habe auch Vertrauen verloren - und bin kein Türke!

    Es ist daher Pflicht der Organe, zu akzeptieren, dass Vertrauen verloren gegangen ist, die Verantwortung dafür zu übernehmen und aktiv Sorge zu tragen, dass es wieder hergestellt wird! Vertrauen ist keine Bringschuld!

  5. Ich teile Ihre Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Justiz ist, einem Medienzirkus Platz zu schaffen. Aber: Die Presse ist eine genauso elementare Säule eines demokratischen Rechtsstaates wie die Justiz! Es wird zurecht Respekt vor der Justiz gefordert, Respekt gehört sich aber auch gegenüber der Presse.

    Ihr Kommentar wäre wesentlich sachgerechter, wenn er sich NICHT auf "die Türken" kaprizieren würde. Schließlich ist hier im Ergebnis nicht nur türkische Presse benachteiligt worden, sondern ausländische Presse im Allgemeinen und zwar deshalb, weil man das Verfahren insbesondere den Kommunikationskanal so gewählt hat.

    Zum zweiten Punkt des Vertrauens: Leider ist Fakt, dass der deutsche Rechtsstaat bisher nachweislich in Sachen NSU nicht mit Ruhm bekleckert hat. Die Details sind noch nicht aufgeklärt, was aber jetzt schon sicher ist: Gleichbehandlung war das nicht. Rechtsstaat war das auch nicht. Transparent und nachvollziehbar erst recht nicht.

    Die Organe des Rechtsstaats haben in den letzten Jahren durch aktives Tun und Unterlassen selbst dafür gesorgt, dass Vertrauen verloren gegangen ist. Die Verantwortung liegt dort, nicht bei jenen, die das Vertrauen verloren haben! Ich habe auch Vertrauen verloren - und bin kein Türke!

    Es ist daher Pflicht der Organe, zu akzeptieren, dass Vertrauen verloren gegangen ist, die Verantwortung dafür zu übernehmen und aktiv Sorge zu tragen, dass es wieder hergestellt wird! Vertrauen ist keine Bringschuld!

    3 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Wiederholung"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    für Ihre Bemühungen (auch in #121 und #124), unseren Mitbürgern sachlich und unaufgeregt zu verdeutlichen, was Restsstaatlichkeit in solchen Fällen bedeuten würde. Leider bedarf es zum Verständnis Ihrer Ausführungen etwas mehr als die hier so häufig zu Tage tretende (neue deutsche) Überheblichkeit, gestützt auf formeller Korrektheit. Diese Vorgänge belegen doch fast mustergültig, das formelle Korrektheit und richtiges Handeln gerne zwei Paar Siefel sind. Und dem Gericht wünsche ich, dass es, ggf. zusammen mit den Medienvertretern eine Lösung findet, die den berechtigten Interessen des Auslandes an diesem Prozess, insbesondere auch türkischen, hinreichend Rechnung trägt. Sonst bliebe im Zweifel im Ausland tatsächlich nur das Bild übrig, das "die Deutschen halsstarrige Formalisten" sind.

    für Ihre Bemühungen (auch in #121 und #124), unseren Mitbürgern sachlich und unaufgeregt zu verdeutlichen, was Restsstaatlichkeit in solchen Fällen bedeuten würde. Leider bedarf es zum Verständnis Ihrer Ausführungen etwas mehr als die hier so häufig zu Tage tretende (neue deutsche) Überheblichkeit, gestützt auf formeller Korrektheit. Diese Vorgänge belegen doch fast mustergültig, das formelle Korrektheit und richtiges Handeln gerne zwei Paar Siefel sind. Und dem Gericht wünsche ich, dass es, ggf. zusammen mit den Medienvertretern eine Lösung findet, die den berechtigten Interessen des Auslandes an diesem Prozess, insbesondere auch türkischen, hinreichend Rechnung trägt. Sonst bliebe im Zweifel im Ausland tatsächlich nur das Bild übrig, das "die Deutschen halsstarrige Formalisten" sind.

    • etiam
    • 29.03.2013 um 8:09 Uhr

    Wer hinter dem eingestetzten Windhundprinzip Diskrimination vermutet, der vermutet hinter allem und jedem Diskrimination. Obgleich ich ihre Meinung eigentlich teile, dass integrierte Türken an vielen Stellen dieser Gesellschaft wegen ihres Ursprungs anders behandelt werden (meist benachteiligt, gelegentlich aber auch bevorzugt), invalidiert ihre Wahrnehmung eines objektiv neutralen Verfahrens als Diskrimination ihre ganze Einschätzung des Verhaltens anderer.

    Antwort auf "so und nicht anders..."
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Das Windhundprinzip an sich ist keine Diskriminierung. So wie es angewendet wurde aber schon.

    Um beim Bild des Windhundes zu bleiben: Gemeint ist ein Rennen, bei dem derjenige den Pokal gewinnt, der als Erster das Ziel erreicht - oder die verlieren, die als Letzte über die Linie kommen.

    Das setzt aber voraus, dass jeder, der den Pokal will

    1. weiß, dass überhaupt durch ein Rennen entschieden wird, wer den Pokal bekommt

    2. wann das Rennen losgeht

    und

    3. Start und Ziel kennt und evt. weitere Kriterien, wie das Mitbringen eines Staffelstabes

    In diesem Fall hat sich vor der Zentrale des Pokalvergebers eine große Menge gebildet in dem Moment, wo bekannt wurde, dass die Pokale vergeben werden. Der Pokalvergeber hat gesehen, dass er weit weniger Pokale hat als Interessenten. Dass die Vergabe über Rennen erfolgt, war wahrscheinlich, aber keinesfalls sicher. Wann ein solches Rennen startet und unter welchen Vorgaben war unbekannt.

    Der Vergeber hat sich nun entschieden, trotz Kenntnis der hunderte auf dem Platz kampierenden Leute, die auch mal in Pippipause gehen oder was essen müssen, folgendes zu tun:

    Er hat per SMS an einen Verteiler und per Aushang die Info gegeben, dass ein Rennen stattfindet, welcher Staffelstab (Akkreditierungsbedingungen) mitzubringen ist und zeitgleich damit das Rennen gestartet. Kein für alle hörbarer Startschuss, sondern bevorzugt die, die im Verteiler stehen oder zufällig gerade vor der Anzeigetafel.

    Das ist definitiv keine Chancengleichheit!

    Das Windhundprinzip an sich ist keine Diskriminierung. So wie es angewendet wurde aber schon.

    Um beim Bild des Windhundes zu bleiben: Gemeint ist ein Rennen, bei dem derjenige den Pokal gewinnt, der als Erster das Ziel erreicht - oder die verlieren, die als Letzte über die Linie kommen.

    Das setzt aber voraus, dass jeder, der den Pokal will

    1. weiß, dass überhaupt durch ein Rennen entschieden wird, wer den Pokal bekommt

    2. wann das Rennen losgeht

    und

    3. Start und Ziel kennt und evt. weitere Kriterien, wie das Mitbringen eines Staffelstabes

    In diesem Fall hat sich vor der Zentrale des Pokalvergebers eine große Menge gebildet in dem Moment, wo bekannt wurde, dass die Pokale vergeben werden. Der Pokalvergeber hat gesehen, dass er weit weniger Pokale hat als Interessenten. Dass die Vergabe über Rennen erfolgt, war wahrscheinlich, aber keinesfalls sicher. Wann ein solches Rennen startet und unter welchen Vorgaben war unbekannt.

    Der Vergeber hat sich nun entschieden, trotz Kenntnis der hunderte auf dem Platz kampierenden Leute, die auch mal in Pippipause gehen oder was essen müssen, folgendes zu tun:

    Er hat per SMS an einen Verteiler und per Aushang die Info gegeben, dass ein Rennen stattfindet, welcher Staffelstab (Akkreditierungsbedingungen) mitzubringen ist und zeitgleich damit das Rennen gestartet. Kein für alle hörbarer Startschuss, sondern bevorzugt die, die im Verteiler stehen oder zufällig gerade vor der Anzeigetafel.

    Das ist definitiv keine Chancengleichheit!

    • fse69
    • 29.03.2013 um 8:21 Uhr

    "...Im Fall Kachelmann wurde die Rechtmäßigkeit der freihändigen Zuteilung der Presseplätze nach Gutdünken niemals getestet. ...."

    ... hat das Gericht eine Praxis angewandt, die schon über ein Jahrzehnt zuvor vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet wurde.

    "...(1) Hinsichtlich des Zugangsrechts zu Gerichtsverhandlungen sieht das Grundgesetz keine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Journalisten verschiedener Medientypen oder verschiedener Medienunternehmen vor. Dies schließt es nicht prinzipiell aus, bei der konkreten Ausgestaltung der Zugänglichkeit des Sitzungssaals sachgerechte Unterscheidungen vorzunehmen.

    19
    So hat der Vorsitzende zwischen Berichterstattern in Hamburg, im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland ansässiger Medien unterschieden und jeweils unterschiedliche Kontingente festgesetzt...."

    http://www.bundesverfassu...

    Nichts hätte dagegen gesprochen, in München ähnlich zu verfahren und anhand sachlicher Differenzierungskriterien die Gesamtzahl der Medienplätze in unterschiedliche Töpfe einzuteilen. Das "Schreckgespenst" Revision dient hier einzig und allein als Vorwand und Schutzbehauptung.

    Tatsache ist: das OLG München DURFTE selbstredend so verfahren, wie es verfahren ist. Tatsache ist aber ebenso: es wäre FREI darin gewesen, eine angemessenere und differenziertere Regelung zu erlassen. Es hat sich ganz BEWUSST und ohne erkennbaren sachlichen Beweggrund dagegen entschieden.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Nicht nachgedacht"

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Quelle ZEIT ONLINE, AFP, jam
  • Kommentare 205
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service