NSU-Prozess: Gericht wird nichts am Vergabeverfahren für Journalisten ändern
Das Oberlandesgericht München rückt nicht von seiner Akkreditierungsliste ab. Damit bleibt türkischen Medien beim NSU-Prozess ein garantierter Platz im Saal verwehrt.
© Peter Kneffel/dpa

Ein Absperrband im Sitzungssaal 101 des Oberlandesgericht München (Archivbild)
In drei Wochen startet der NSU-Prozess – und türkische Medien werden keinen festen Platz im Gerichtssaal haben. Obwohl Politiker und Juristen für eine pragmatische Lösung im Streit um die Akkreditierungsliste für Journalisten werben, bleibt das Gericht hart: Am Zulassungsverfahren und an der Akkreditierungsliste werde sich nichts ändern, sagte der Präsident Karl Huber. Weiter sprach er sich gegen eine Videoübertragung des Prozesses für Journalisten in einem anderen Gerichtssaal aus. Dies hatten namhafte Juristen und auch Politiker zuvor erneut gefordert.
Türkische Journalisten könnten sehr wohl aus dem Prozess berichten, sagte Huber. Dazu müssten aber akkreditierte Kollegen auf ihren Platz verzichten. Zudem müssten ihnen die Kollegen den Vortritt lassen, die in der Schlange vorne stünden. "Damit besteht die Möglichkeit, dass auch türkische Journalisten bei einer Solidarität der deutschen Kollegen an dem Verfahren teilnehmen können", sagte der Gerichtspräsident. Diese Regelung ist jedoch nicht neu: Das Gericht hatte sie bereits zusammen mit den Akkreditierungslisten bekannt gemacht.
Das Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer wird am 17. April beginnen. Am Montag hatte das Oberlandesgericht die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Kein türkisches Medium hat einen der 50 reservierten Plätze für Journalisten im Gerichtssaal bekommen. Dabei hatten acht der zehn Opfer türkische Wurzeln. Die Akkreditierungen wurden strikt nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
Die türkische Regierung hat einen besseren Zugang türkischer Medien bei dem bevorstehenden NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht gefordert. Angesichts der Bedeutung des Verfahrens für die Türken in Deutschland und die Öffentlichkeit in der Türkei sei zu wünschen, dass das Gericht seine bisherigen Entscheidungen überdenkt. Zwischen den Regierungen in Ankara und Berlin gebe es in dieser Frage keine Differenzen, hieß es auch in türkischen Regierungskreisen. Die Bundesregierung hatte zuvor den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum Prozess kritisiert.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Die türkische Tageszeitung Hürriyet kritisiert des Vorgehen das Gerichts und schreibt, sie habe die Akkreditierung am 5. März, dem ersten möglichen Tag beantragt. "Dennoch findet sich die Hürriyet auf dem 68. Platz wieder." Der Oppositionspolitiker und ehemalige Europarichter Rıza Türmen sagte der Tageszeitung Milliyet, es sei das Recht türkischer Medien, diesen Prozess zu beobachten und Teil der Meinungsfreiheit. Er halte es für problematisch, der türkischen Öffentlichkeit diese Informationen vorzuenthalten.
Gericht soll Einbindung türkischer Medien zugesagt haben
Das Gericht hatte zuvor auch eine Platzreservierung für den türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslıoğlu, abgelehnt. Faruk Şen, ehemaliger Leiter des Zentrums für Türkeistudien in Essen, sagte der Deutschen Welle, die Abweisung des Botschafters und das merkwürdige Platzierungsverfahren für die Medien weckten den Verdacht, "dass man die Türken raushalten will". Das werde in der Türkei den Eindruck erwecken, auch die deutsche Regierung wolle etwas vertuschen.
Aus der CDU erhielt das Gericht Rückendeckung. Der Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, Siegfried Kauder, sagte: "Ob türkisch oder nicht türkisch, danach unterscheidet die Justiz nicht. Im Übrigen wird immerhin die Hälfte der Sitzplätze für Journalisten freigehalten." Die Entscheidungen des Gerichts bewegten sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen.








Das Windhundprinzip an sich ist keine Diskriminierung. So wie es angewendet wurde aber schon.
Um beim Bild des Windhundes zu bleiben: Gemeint ist ein Rennen, bei dem derjenige den Pokal gewinnt, der als Erster das Ziel erreicht - oder die verlieren, die als Letzte über die Linie kommen.
Das setzt aber voraus, dass jeder, der den Pokal will
1. weiß, dass überhaupt durch ein Rennen entschieden wird, wer den Pokal bekommt
2. wann das Rennen losgeht
und
3. Start und Ziel kennt und evt. weitere Kriterien, wie das Mitbringen eines Staffelstabes
In diesem Fall hat sich vor der Zentrale des Pokalvergebers eine große Menge gebildet in dem Moment, wo bekannt wurde, dass die Pokale vergeben werden. Der Pokalvergeber hat gesehen, dass er weit weniger Pokale hat als Interessenten. Dass die Vergabe über Rennen erfolgt, war wahrscheinlich, aber keinesfalls sicher. Wann ein solches Rennen startet und unter welchen Vorgaben war unbekannt.
Der Vergeber hat sich nun entschieden, trotz Kenntnis der hunderte auf dem Platz kampierenden Leute, die auch mal in Pippipause gehen oder was essen müssen, folgendes zu tun:
Er hat per SMS an einen Verteiler und per Aushang die Info gegeben, dass ein Rennen stattfindet, welcher Staffelstab (Akkreditierungsbedingungen) mitzubringen ist und zeitgleich damit das Rennen gestartet. Kein für alle hörbarer Startschuss, sondern bevorzugt die, die im Verteiler stehen oder zufällig gerade vor der Anzeigetafel.
Das ist definitiv keine Chancengleichheit!
...Sie schreiben, dass Windhundverfahren wäre hier nicht chancengleich, weil man sinngemäßg nicht gewußt habe, dass es ein Rennen gibt und wann das Rennen losgeht.
Das war nicht nötig, da ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, und rechtzeitig, dass es eine Verfügung zu den Rahmenbedinungen und auch dem Akkreditierungsverfahren geben wird, vgl, explizit die Pressemitteilung des OLG vom 1. Februar hier:
http://www.justiz.bayern....
...Sie schreiben, dass Windhundverfahren wäre hier nicht chancengleich, weil man sinngemäßg nicht gewußt habe, dass es ein Rennen gibt und wann das Rennen losgeht.
Das war nicht nötig, da ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, und rechtzeitig, dass es eine Verfügung zu den Rahmenbedinungen und auch dem Akkreditierungsverfahren geben wird, vgl, explizit die Pressemitteilung des OLG vom 1. Februar hier:
http://www.justiz.bayern....
das ist eine Unverschämtheit und zeigt die Arroganz der derzeitigen, türkischen Regierung. Selbst türkische Bekannte verstehen nicht, warum sich alle von diesem Erdogan vorführen lassen.
"ein komplexbeladenes provinzielles und chauvinistisches Selbstverständnis" dass sich nun kleingeistig und arrogant hinter formellen Verfahren versteckt.
...hat einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, dessen Ergebnisse interessieren, aber abzuwarten sind, und deutliche Worte auf einer Gedenkveranstaltung gefunden, die Angeklagten brauchen sich nicht erklären oder rechtfertigen, weil sie auch schweigen dürfen, und das Gericht braucht und darf nicht spekulieren, oder die Funktion des Auswärtigen Amtes zu übernehmen, wo also sehen sie eine weitere Erklärungs- und Rechtfertigungpflicht von "Deutschland" per se ?
in vielerlei Weise an seiner Arbeit behindert, nur zwei Beispiele http://www.tagesschau.de/... http://www.zeit.de/politi... das mit dem 'Interesse' an dessen Ergebnissen wäre also zu hinterfragen. Wie auch Ihnen bekannt sein dürfte, besteht mehr als ein Verdacht, daß staatliche Stellen mit dem NSU kollaboriert. ihn finanziert und damit ermöglicht haben.
Insofern besteht in der Tat 'eine weitere Erklärungs- und Rechtfertigungpflicht' des deutschen Staates. Der bislang weder in Gesten http://bit.ly/YLD4Y1 noch in Taten http://www.zeit.de/politi... adäquat nachgekommen wurde.
Die Dummheit und Halsstarrigkeit der Verwaltung des OLG München spricht die exakt gleiche Sprache.
in vielerlei Weise an seiner Arbeit behindert, nur zwei Beispiele http://www.tagesschau.de/... http://www.zeit.de/politi... das mit dem 'Interesse' an dessen Ergebnissen wäre also zu hinterfragen. Wie auch Ihnen bekannt sein dürfte, besteht mehr als ein Verdacht, daß staatliche Stellen mit dem NSU kollaboriert. ihn finanziert und damit ermöglicht haben.
Insofern besteht in der Tat 'eine weitere Erklärungs- und Rechtfertigungpflicht' des deutschen Staates. Der bislang weder in Gesten http://bit.ly/YLD4Y1 noch in Taten http://www.zeit.de/politi... adäquat nachgekommen wurde.
Die Dummheit und Halsstarrigkeit der Verwaltung des OLG München spricht die exakt gleiche Sprache.
...trotzdem müssen hier zwei Dinge strikt getrennt werden!
Zm einen die wirklich bescheuerte Wahl der Örtlichkeit und damit einhergehend das nicht minder sinnlose Akkreditierungsverfahren für die wenigen Plätze.
Beides zeigt in beunruhigender Weise, wie die Justiz in Deutschlend "tickt": Rechte Gewalt und Verbrechen möglichst klein reden, keine Aufmerksamkeit erregen, hoffen daß alles schnell vorbei ist und keiner etwas bemerkt...
Auf der anderen Seite die Einmischung von deutschen und ausländischen Politikern in die Justiz. Daß diese sich dagegen verwehrt ist zwingend erforderlich und absolut richtig!
Auch wenn dabei wie hier eine bodenlos dumme und falsche Entscheidung zementiert werden muss.
dies waren Verbrecher, deren Nationalität Deutsche war / ist.
Politische Morde gibt es nicht nur in Deutschland.
Welchen Bogen versuchen sie da zu spannen ???
'Wie wäre es, wenn sich "die türkische Regierung" erst ein mal mit Platz 154 auf der Liste zur Bewertung der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen auseinandersetzt und die eigenen inhaftierten Journalisten rechtsstaatlich behandelt, anstatt, wie üblich, "zu fordern"?'
... hat aber mit dem Prozess in München wenig bis gar nichts zu tun.
Falls es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein sollte: es bleiben nicht nur die türkischen, sondern die internationalen Medien draussen vor der Tür. Darunter Associated Press, Agence France Press, Neue Zürcher Zeitung, BBC, Herald Tribune, New York Times. Laut OLG kam die Bewerbung um Platz 50 um 11:42 an, knapp 3 Stunden nach Eröffnung des Bewerbungsverfahrens. Das berücksichtigt nicht mal den Zeitunterschied in z.B. den USA.
Ich ('autochthone' Deutsche) hätte den Prozess gern via NZZ verfolgt, eine der letzten deutschsprachigen Zeitungen, die kompetente Berichterstattung statt Meinungsschreibe zuwege bringt.
Daß das Windhundverfahren des OLG zulässig ist (der Umgang mit Journalisten in der Türkei nicht wirklich) stellt niemand in Frage. Die Verwaltung des OLG handelt aber nicht klug, sondern halsstarrig, unflexibel, dumm.
Erfreulich wäre auch, wenn allerseits realisiert würde, daß es zwei verschiedene Richter sind, die a) für Verwaltung/Windhundverfahren (Herr Huber) und b) für die Verhandlung (Manfred Götzl) zu ständig sind. Über Götzl empfehle ich Lektüre http://www.spiegel.de/pan... das wird wohl ein sehr spannender Prozess.
sondern halsstarrig, unflexibel, dumm."
Womit es Ihnen persönlich freisteht, dagegen einen Antrag beim BVerfG auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erwirken, um sich einen Platz im Gerichtssaal zu verschaffen. Das ist der vorgesehene Rechtsweg. Alles Andere ist abzulehnen. Insbesondere das Dauerbeleidigtsein lediglich türkischer Vertreter, was sich nicht an der Sache, sondern an Umständen orientiert, die nun einmal hinzunehmen sind.
sondern halsstarrig, unflexibel, dumm."
Womit es Ihnen persönlich freisteht, dagegen einen Antrag beim BVerfG auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erwirken, um sich einen Platz im Gerichtssaal zu verschaffen. Das ist der vorgesehene Rechtsweg. Alles Andere ist abzulehnen. Insbesondere das Dauerbeleidigtsein lediglich türkischer Vertreter, was sich nicht an der Sache, sondern an Umständen orientiert, die nun einmal hinzunehmen sind.
"Deutschland steht aufgrund der Ermordung von sechs türkischen Staatsangehörigen auf deutschem Boden auch ganz offiziell und formal in einer Erklärungs- und Rechtfertigungspflicht gegenüber der Türkei."
Was dann eine Sonderbehandlung "türkischer Medien"/in der BRD agierender Vertreter der Türkei bedingt? Ihr Rechtsverständnis ist, mit Verlaub gesagt, ein sehr sonderbares. Sie meinen also, weil auch(!) Türken betroffen sind, hat sich die unabhängige Justiz in der BRD dem aus nichts zu rechtfertigenden Willen türkischer Interessierter zu beugen?
Bringen Sie hier eine Rechtsnorm, die das untermauert!
Oder unterlassen Sie es bitte, hier mit "UNSER Land-UNSER Prozess" zu phrasieren und Ressentiments gegen ein Land zu schüren, das in punkto Rechtsstaatlichkeit wie auch Pressefreiheit Lichtjahre vor der hier wohl von Ihnen zu lobenden Türkei entfernt ist.
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/kvk
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/kvk
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