NSU-Prozess: Gericht wird nichts am Vergabeverfahren für Journalisten ändern
Das Oberlandesgericht München rückt nicht von seiner Akkreditierungsliste ab. Damit bleibt türkischen Medien beim NSU-Prozess ein garantierter Platz im Saal verwehrt.
© Peter Kneffel/dpa

Ein Absperrband im Sitzungssaal 101 des Oberlandesgericht München (Archivbild)
In drei Wochen startet der NSU-Prozess – und türkische Medien werden keinen festen Platz im Gerichtssaal haben. Obwohl Politiker und Juristen für eine pragmatische Lösung im Streit um die Akkreditierungsliste für Journalisten werben, bleibt das Gericht hart: Am Zulassungsverfahren und an der Akkreditierungsliste werde sich nichts ändern, sagte der Präsident Karl Huber. Weiter sprach er sich gegen eine Videoübertragung des Prozesses für Journalisten in einem anderen Gerichtssaal aus. Dies hatten namhafte Juristen und auch Politiker zuvor erneut gefordert.
Türkische Journalisten könnten sehr wohl aus dem Prozess berichten, sagte Huber. Dazu müssten aber akkreditierte Kollegen auf ihren Platz verzichten. Zudem müssten ihnen die Kollegen den Vortritt lassen, die in der Schlange vorne stünden. "Damit besteht die Möglichkeit, dass auch türkische Journalisten bei einer Solidarität der deutschen Kollegen an dem Verfahren teilnehmen können", sagte der Gerichtspräsident. Diese Regelung ist jedoch nicht neu: Das Gericht hatte sie bereits zusammen mit den Akkreditierungslisten bekannt gemacht.
Das Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer wird am 17. April beginnen. Am Montag hatte das Oberlandesgericht die Liste der zugelassenen Medien veröffentlicht. Kein türkisches Medium hat einen der 50 reservierten Plätze für Journalisten im Gerichtssaal bekommen. Dabei hatten acht der zehn Opfer türkische Wurzeln. Die Akkreditierungen wurden strikt nach Eingang der Anmeldungen vergeben.
Die türkische Regierung hat einen besseren Zugang türkischer Medien bei dem bevorstehenden NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht gefordert. Angesichts der Bedeutung des Verfahrens für die Türken in Deutschland und die Öffentlichkeit in der Türkei sei zu wünschen, dass das Gericht seine bisherigen Entscheidungen überdenkt. Zwischen den Regierungen in Ankara und Berlin gebe es in dieser Frage keine Differenzen, hieß es auch in türkischen Regierungskreisen. Die Bundesregierung hatte zuvor den mangelhaften Zugang türkischer Journalisten zum Prozess kritisiert.
- Akkreditierung
Am 17. April beginnt der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der rechten Terrorzelle. 123 Redakteure, Reporter und freie Journalisten hatten sich beim Oberlandesgericht München (OLG) um eine Akkreditierung bemüht. Unter ihnen waren acht türkische Medien. Insgesamt vergab das Gericht 50 feste Presse-Plätze. Die Akkreditierungsanträge wurden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bedingungen zur Akkreditierung wurden mit der Sicherheitsverfügung vom 04.03.2013 öffentlich. Sämtliche Sitzungen finden im Sitzungsaal A 101 im OLG München statt.
- Ablauf am Prozesstag
Für die Akkreditierten stehen im Sitzungssaal insgesamt 50 Sitzplätze zur Verfügung, die an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung für die festgelegten Journalisten reserviert sind. Sollten die Plätze bis dahin nicht eingenommen sein, werden sie an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Wenn keine weiteren akkreditierten Medienvertreter warten, werden die freien Sitzplätze an sonstige wartende Zuhörer vergeben. Medienleute, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.
- Akkreditierte Medien
Sieben öffentlich-rechtliche Sender haben einen Platz bekommen: ZDF, Deutschlandfunk und auch die in der ARD zusammengefassten Sender BR, MDR, WDR, SWR, NDR. Auch die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sind vertreten, ebenso der Münchner Lokalsender Arabella. Eine genaue Liste der beim Prozess zugelassenen Medien und mögliche Nachrücker hat das OLG aus seiner Internetseite veröffentlicht.
Die türkische Tageszeitung Hürriyet kritisiert des Vorgehen das Gerichts und schreibt, sie habe die Akkreditierung am 5. März, dem ersten möglichen Tag beantragt. "Dennoch findet sich die Hürriyet auf dem 68. Platz wieder." Der Oppositionspolitiker und ehemalige Europarichter Rıza Türmen sagte der Tageszeitung Milliyet, es sei das Recht türkischer Medien, diesen Prozess zu beobachten und Teil der Meinungsfreiheit. Er halte es für problematisch, der türkischen Öffentlichkeit diese Informationen vorzuenthalten.
Gericht soll Einbindung türkischer Medien zugesagt haben
Das Gericht hatte zuvor auch eine Platzreservierung für den türkischen Botschafter in Berlin, Hüseyin Avni Karslıoğlu, abgelehnt. Faruk Şen, ehemaliger Leiter des Zentrums für Türkeistudien in Essen, sagte der Deutschen Welle, die Abweisung des Botschafters und das merkwürdige Platzierungsverfahren für die Medien weckten den Verdacht, "dass man die Türken raushalten will". Das werde in der Türkei den Eindruck erwecken, auch die deutsche Regierung wolle etwas vertuschen.
Aus der CDU erhielt das Gericht Rückendeckung. Der Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, Siegfried Kauder, sagte: "Ob türkisch oder nicht türkisch, danach unterscheidet die Justiz nicht. Im Übrigen wird immerhin die Hälfte der Sitzplätze für Journalisten freigehalten." Die Entscheidungen des Gerichts bewegten sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen.








...leider ist alles nicht so offenkundig, wie Sie behaupten, sonst bräuchten wir gar keinen Untersuchungsausschuss, und man hätte mit Ihrer Expertise vorlieb nehmen können, nur zwei Hinweise, ein möglicher Anspruch nach Art 34 GG iVm 839 BGB muss schon danach schauen, wo liegt Verschulden, wo Kausalität, wo Schuzzweckzusammenhang, um mal einige wichtige Parameter zu nennen, die der Experte prüft, von denen aber viele Laien noch nie etwas gehört haben.
davon habe ich als Laie in der Tat noch nicht gehört - ist das was zum Essen? Schuzzweck klingt nach lecker-schwäbisch Gebäck.
Mir scheint, Sie sind mindestens in Sachen NSU ebenfalls Laie, jedenfalls nicht als 'Experte' mit der Prüfung der Schuld ja/nein (selbst dem Laien auch bekannt als Urteilsfindung) zu Frau Zschäpe and friends im Rahmen des Prozeß am OLG München betraut. Meines Wissens ist fse69 ebenfalls Jurist - es sollte Ihnen allein aus seiner Kommentierung ersichtlich sein, daß es Juristen gibt, die nicht (nach Ludwig Thoma) 'auch sonst von mäßigem Verstand sind'.
... mit meinen Ausführungen zu tun haben? Worin glauben Sie mir gerade widersprochen zu haben?
davon habe ich als Laie in der Tat noch nicht gehört - ist das was zum Essen? Schuzzweck klingt nach lecker-schwäbisch Gebäck.
Mir scheint, Sie sind mindestens in Sachen NSU ebenfalls Laie, jedenfalls nicht als 'Experte' mit der Prüfung der Schuld ja/nein (selbst dem Laien auch bekannt als Urteilsfindung) zu Frau Zschäpe and friends im Rahmen des Prozeß am OLG München betraut. Meines Wissens ist fse69 ebenfalls Jurist - es sollte Ihnen allein aus seiner Kommentierung ersichtlich sein, daß es Juristen gibt, die nicht (nach Ludwig Thoma) 'auch sonst von mäßigem Verstand sind'.
... mit meinen Ausführungen zu tun haben? Worin glauben Sie mir gerade widersprochen zu haben?
ist in hohem Masse bedenklich.
Noch einmal: Das OLG München hat ein einwandfreies, nicht zu beanstandendes Akkreditierungsverfahren durchgeführt, wie es auch vom BVerfG üblich praktiziert wird. Hier jetzt auf "Lüge" i.Z.m. Aussagen durch das betr. OLG abzustellen, hat wohl doch einen anderen Ansatz, als Sie hier vorzugeben scheinen. Lese ich Ihre Einlassungen hier, scheint es wohl auch darum zu gehen, dem in der Sache arbeitenden OLG München per se, und nur damit kann der Begriff "Lüge" erklärt werden, die Fähigkeit abzusprechen, diesen Prozess zu führen.
... was Sie als bedenklich erachten.
Fakt 1: die Behauptung des OLG, demnach man nur die Wahl zwischen (undifferenziertem) sog. Windhundverfahren und Losverfahren gehabt habe, ist nachweislich UNWAHR.
Fakt 2: die Alternativen waren dem Gericht bekannt (wie sich aus den Einlassungen der Gerichtssprecherin zu den im Vorfeld getroffenen Erwägungen bei der Festlegung des Prozederes ergibt).
Eine wider besseren Wissens aufgestellte unwahre Behauptung nenne ich LÜGE. Und Sie?
Und Ja:
"...scheint es wohl auch darum zu gehen, dem in der Sache arbeitenden OLG München per se, und nur damit kann der Begriff "Lüge" erklärt werden, die Fähigkeit abzusprechen, diesen Prozess zu führen...."
Nicht nur mit Blick auf das OLG München, sondern generell ist zunächst einmal JEDE Skepsis gegenüber den Aufklärungsbestrebungen der NSU-Affäre im Rahmen nationaler Institutionen berechtigt. Völlig zurecht hat ein anderer user hier darauf verwiesen, dass Vertrauen keine Bringschuld ist. Und bis auf einige wenige aufopferungsvolle Einzelkämpfer - insbesondere im Untersuchungsausschuss, namentlich bspw. dessen Vorsitzende Sebastian Edathy - hat man nicht gerade den Eindruck, dass hier viel Aufwand zur Restauration des Vertrauens betrieben wird.
... was Sie als bedenklich erachten.
Fakt 1: die Behauptung des OLG, demnach man nur die Wahl zwischen (undifferenziertem) sog. Windhundverfahren und Losverfahren gehabt habe, ist nachweislich UNWAHR.
Fakt 2: die Alternativen waren dem Gericht bekannt (wie sich aus den Einlassungen der Gerichtssprecherin zu den im Vorfeld getroffenen Erwägungen bei der Festlegung des Prozederes ergibt).
Eine wider besseren Wissens aufgestellte unwahre Behauptung nenne ich LÜGE. Und Sie?
Und Ja:
"...scheint es wohl auch darum zu gehen, dem in der Sache arbeitenden OLG München per se, und nur damit kann der Begriff "Lüge" erklärt werden, die Fähigkeit abzusprechen, diesen Prozess zu führen...."
Nicht nur mit Blick auf das OLG München, sondern generell ist zunächst einmal JEDE Skepsis gegenüber den Aufklärungsbestrebungen der NSU-Affäre im Rahmen nationaler Institutionen berechtigt. Völlig zurecht hat ein anderer user hier darauf verwiesen, dass Vertrauen keine Bringschuld ist. Und bis auf einige wenige aufopferungsvolle Einzelkämpfer - insbesondere im Untersuchungsausschuss, namentlich bspw. dessen Vorsitzende Sebastian Edathy - hat man nicht gerade den Eindruck, dass hier viel Aufwand zur Restauration des Vertrauens betrieben wird.
davon habe ich als Laie in der Tat noch nicht gehört - ist das was zum Essen? Schuzzweck klingt nach lecker-schwäbisch Gebäck.
Mir scheint, Sie sind mindestens in Sachen NSU ebenfalls Laie, jedenfalls nicht als 'Experte' mit der Prüfung der Schuld ja/nein (selbst dem Laien auch bekannt als Urteilsfindung) zu Frau Zschäpe and friends im Rahmen des Prozeß am OLG München betraut. Meines Wissens ist fse69 ebenfalls Jurist - es sollte Ihnen allein aus seiner Kommentierung ersichtlich sein, daß es Juristen gibt, die nicht (nach Ludwig Thoma) 'auch sonst von mäßigem Verstand sind'.
...ich bezog mich doch auf die Amtshaftung, das ist Zivilrecht, nicht auf den Strafprozess, gleichviel, schon im Voraus des Prozesses sollte man aus den schrecklichen Geschehnissen mitnehmen, dass man dem jeweils anderen seine Meinung und Eigenart lassen sollte, einen schönen Feiertag noch.
...ich bezog mich doch auf die Amtshaftung, das ist Zivilrecht, nicht auf den Strafprozess, gleichviel, schon im Voraus des Prozesses sollte man aus den schrecklichen Geschehnissen mitnehmen, dass man dem jeweils anderen seine Meinung und Eigenart lassen sollte, einen schönen Feiertag noch.
Die Unabhängigkeit auch dieses Gerichtes hat gewahrt zu bleiben. Es kann nicht angehen weil sich türkische Medien bzw. sogar die türkische Regierung einmischen und versuchen eine Drohkulisse aufzubauen diesem Druck nachzugeben zumal es türkische Medien waren die sich eindeutig zu spät haben. Außerdem sollten die türkischen Medien auf das Angebot der deutschen Medien zurückkommen und einen Platztausch vornehmen bzw. sich mit ihnen zu arrangieren. Druck von Seiten der Türken auf ein deutsches Gericht NEIN.
...ich bezog mich doch auf die Amtshaftung, das ist Zivilrecht, nicht auf den Strafprozess, gleichviel, schon im Voraus des Prozesses sollte man aus den schrecklichen Geschehnissen mitnehmen, dass man dem jeweils anderen seine Meinung und Eigenart lassen sollte, einen schönen Feiertag noch.
... was Sie als bedenklich erachten.
Fakt 1: die Behauptung des OLG, demnach man nur die Wahl zwischen (undifferenziertem) sog. Windhundverfahren und Losverfahren gehabt habe, ist nachweislich UNWAHR.
Fakt 2: die Alternativen waren dem Gericht bekannt (wie sich aus den Einlassungen der Gerichtssprecherin zu den im Vorfeld getroffenen Erwägungen bei der Festlegung des Prozederes ergibt).
Eine wider besseren Wissens aufgestellte unwahre Behauptung nenne ich LÜGE. Und Sie?
Und Ja:
"...scheint es wohl auch darum zu gehen, dem in der Sache arbeitenden OLG München per se, und nur damit kann der Begriff "Lüge" erklärt werden, die Fähigkeit abzusprechen, diesen Prozess zu führen...."
Nicht nur mit Blick auf das OLG München, sondern generell ist zunächst einmal JEDE Skepsis gegenüber den Aufklärungsbestrebungen der NSU-Affäre im Rahmen nationaler Institutionen berechtigt. Völlig zurecht hat ein anderer user hier darauf verwiesen, dass Vertrauen keine Bringschuld ist. Und bis auf einige wenige aufopferungsvolle Einzelkämpfer - insbesondere im Untersuchungsausschuss, namentlich bspw. dessen Vorsitzende Sebastian Edathy - hat man nicht gerade den Eindruck, dass hier viel Aufwand zur Restauration des Vertrauens betrieben wird.
mit "lügt das OLG schlicht und ergreifend" ohne(!) Vorlage von Tatsachenbeweisen zu behaupten, das OLG München hätte sich als Organ der Lüge schuldig gemacht?
mit "lügt das OLG schlicht und ergreifend" ohne(!) Vorlage von Tatsachenbeweisen zu behaupten, das OLG München hätte sich als Organ der Lüge schuldig gemacht?
... mit meinen Ausführungen zu tun haben? Worin glauben Sie mir gerade widersprochen zu haben?
mit "lügt das OLG schlicht und ergreifend" ohne(!) Vorlage von Tatsachenbeweisen zu behaupten, das OLG München hätte sich als Organ der Lüge schuldig gemacht?
wurden, obschon nicht vor Gericht, schon gar nicht vor Ihnen als Richter, vom OLG München vorgelegt. Indem dort behauptet wurde, das Windhundverfahren sei die *einzige* Möglichkeit, Öffentlichkeit in Form der Presseberichterstattung zu gewährleisten und die Übertragung in einen Nebenraum unter Berufung auf §169 Satz 2 GVG abzulehnen. 'Münchner Mogelpackung': http://m.heute.de/ZDF/zdf...
Sie versuchen, einen sachkundigen Kommentator zu diskreditieren. Nachdem Sie schon befanden, es seien '*lediglich* türkische Vertreter', überdies *dauerbeleidigt*. Lassen Sie's, steht Ihnen weder zu noch zu Gesicht.
wurden, obschon nicht vor Gericht, schon gar nicht vor Ihnen als Richter, vom OLG München vorgelegt. Indem dort behauptet wurde, das Windhundverfahren sei die *einzige* Möglichkeit, Öffentlichkeit in Form der Presseberichterstattung zu gewährleisten und die Übertragung in einen Nebenraum unter Berufung auf §169 Satz 2 GVG abzulehnen. 'Münchner Mogelpackung': http://m.heute.de/ZDF/zdf...
Sie versuchen, einen sachkundigen Kommentator zu diskreditieren. Nachdem Sie schon befanden, es seien '*lediglich* türkische Vertreter', überdies *dauerbeleidigt*. Lassen Sie's, steht Ihnen weder zu noch zu Gesicht.
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