NSU-VerfahrenMegaprozess im Minigerichtssaal

Das NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe werden nur wenige Interessierte beobachten können. Das Münchner Gericht will so einen Schauprozess vermeiden.

Eingang des Oberlandesgerichts in München (Archivbild)

Eingang des Oberlandesgerichts in München (Archivbild)

Auf dem Gelände der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim werden bald die Bagger anrollen. Für 12,5 Millionen Euro soll dort ein neuer Hochsicherheitsgerichtssaal gebaut werden. Fertigstellung: Sommer oder Herbst 2015. "Dann müssen gefährliche Täter wie Terroristen oder Mafiosi nicht mehr mit der grünen Minna durch die ganze Stadt gefahren werden", sagt Margarete Nötzel, die Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) München. Mit mehr als 200 Plätzen allein für Zuschauer und Presseberichterstatter wird der neue Saal deutlich größer sein als der alte Schwurgerichtsaal im Strafjustizzentrum Nymphenburger Straße, wo am 17. April der NSU-Prozess beginnt. Wenn man den neuen Saal nur jetzt schon hätte.

Denn der Megaprozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier weitere Beschuldigte der rechtsextremistischen Szene hat schon im Vorfeld zu heftigen Diskussionen geführt. Der Saal sei viel zu klein für diesen "historischen" Prozess, heißt es. Die Münchner Justiz sei sich der Bedeutung des international beachteten Verfahrens nicht bewusst. Gerade erst haben Politiker quer durch alle Parteien das Gericht heftig dafür kritisiert, dass es dem türkischen Botschafter keinen Platz im Schwurgerichtssaal reservieren will. Weil die meisten NSU-Opfer türkischer Abstammung waren, ist das Interesse in der Türkei besonders groß.

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Bei Margarete Nötzel, selbst eine erfahrene OLG-Richterin, glüht zur Zeit das Telefon. Noch läuft die Akkreditierungsfrist für Journalisten. Längst nicht alle Interessierten werden in dem Mitte der siebziger Jahre errichteten Saal Platz finden. Also gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. "Die Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt", so steht es in der elfseitigen Sicherheitsverfügung des Gerichts. Man habe auch über ein Losverfahren nachgedacht, sagt Nötzel. Doch was wäre geschehen, wenn dann die ARD mit mehreren Redaktionen vertreten gewesen wäre und das ZDF überhaupt nicht? Undenkbar. Deshalb also: Windhundverfahren.

Nur 50 Plätze für Journalisten und Besucher

Das Interesse an dem Prozess um die zehn Morde des "Nationalsozialistischen Untergrundes" und weitere Taten, unter anderem zwei Bombenanschläge in Köln, dürfte selbst das weltweit beachtete Verfahren gegen den letzten KZ-Wächter John Demjanjuk übertreffen. Ungewöhnlich sei vor allem die hohe Zahl der Nebenkläger, sagt ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. Neben drei Vertretern der Karlsruher Anklagebehörde wird es rund 60 Nebenkläger geben, die von Dutzenden Anwälten vertreten werden. Weitere zehn Anwälte entfallen auf Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten. Für die zu erwartenden Presse- und Fernsehjournalisten aus aller Welt und interessierte Bürger stehen in dem Saal nur jeweils rund 50 Plätze zur Verfügung.

Die Aufnahmekapazität des Schwurgerichtssaal mit regulär 136 Plätzen wird derzeit durch diverse "bauliche und organisatorische Maßnahmen" erhöht, teilt das Bayerische Justizministerium mit. Trotzdem wird es hinten und vorne nicht reichen. Eine Video-Übertragung des Prozesses in einen zweiten Saal des Strafjustizzentrums ist rechtlich ausgeschlossen. Hier sei das Gerichtsverfassungsgesetz "von erfrischender Klarheit", sagt Nötzel. Nur innerhalb des Schwurgerichtssaals wird über Projektion nachgedacht, damit die handelnden Personen von überall im Raum gesehen werden können.

Zurzeit kämpfen sich fünf Berufsrichter und zwei Schöffen des 6. Senats beim OLG München, auch Staatsschutzsenat genannt, unter Vorsitz des erfahrenen Juristen Manfred Götzl, durch die Akten zum Prozess. Allein die Bundesanwaltschaft hat rund tausend Ordner mit Ermittlungsergebnissen nach München geschickt. Die Hauptangeklagten Beate Zschäpe wird wohl nicht zur Sache aussagen. Deshalb muss sich die Wahrheitsfindung auf Indizien, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten stützen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich im Laufe des Verfahrens die Angeklagten gegenseitig belasten. Bis Januar 2014 wurden zunächst 85 Verhandlungstage festgelegt.

Die Bundesanwaltschaft versucht, zu beweisen, dass Zschäpe – die wohl nicht selbst an den jeweiligen Tatorten war – sich der Mittäterschaft bei sämtlichen der NSU-Terrorzelle zur Last gelegten Verbrechen schuldig gemacht hat. Die 38-jährige sei so etwas wie die Spinne im Netz gewesen. Ihre Hauptaufgabe bestand nach Auffassung der Bundesanwälte darin, den beiden Haupttätern Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt "den Anschein von Normalität und Legalität" zu geben. Zschäpes drei Verteidiger sehen für die meisten der gravierenden Tatvorwürfe keinen "hinreichenden Tatverdacht".

"Wir können nicht in den Englischen Garten ziehen"

Oft wird die Frage gestellt, warum das Verfahren überhaupt in München stattfindet. "Weil Bayern Schwerpunkt der NSU-Untaten war", sagt der Sprecher der Bundesanwaltschaft. Man besitze zwar einen gewissen Spielraum bezüglich des Verhandlungsortes. "Die Entscheidung darf aber nicht willkürlich sein." Übrigens gebe es auch in Düsseldorf, ebenfalls Sitz eines erfahrenen Staatsschutzsenats, keine besseren Räumlichkeiten.

Und warum hat man nicht einfach einen provisorischen Gerichtssaal gebaut, groß genug für alle Interessierten? "Wir können nicht in den Englischen Garten ziehen", sagt Nötzel. Schon aus Sicherheitsgründen nicht. "Das ist schließlich ein Terroristenprozess." Diese Tatsache unterscheide den NSU-Prozess grundlegend von dem ebenfalls anstehenden Loveparade-Prozess vor dem Landgericht Duisburg. Dort wird zusammen mit dem OLG Düsseldorf darüber nachgedacht, in die Messe Düsseldorf zu ziehen, um dem zu erwartenden Andrang von Prozessbeteiligten, Zuschauern und Journalisten Herr zu werden.

Und noch etwas spricht in München gegen eine Prozesshalle: Das Gericht will jeden Anschein eines Schauprozesses vermeiden. Den Richtern dürfte vor allem daran gelegen sein, ein revisionssicheres Urteil zu fällen. Die verfassungsmäßig vorgesehene Öffentlichkeit des Prozesses ist auch dann gewährleistet, wenn nicht alle Interessierten in den Gerichtssaal können. Rechtlich problematisch wäre es dagegen, sagt ein Experte, wenn das Gericht einzelnen Beobachtern – mit Ausnahme akkreditierter Journalisten – Plätze reservieren würde. Für den türkischen Botschafter werde sich trotzdem eine Lösung finden, sagte OLG-Präsident Karl Huber dem Deutschlandfunk.

 
Leser-Kommentare
    • otyak
    • 09.03.2013 um 17:54 Uhr
    11 Leser-Empfehlungen
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    "Erinnern wir uns mal daran, wie die Staatsanwaltschaft diese Mordserie genannt hatte"

    Der Begriff wurde von Medien in die Welt gesetzt, nicht von der Staatsanwaltschaft.

    Wem meinen Sie mit Ihrer Lüge nutzen zu können?

    • otyak
    • 09.03.2013 um 21:43 Uhr

    wenn die Redaktion unterlässt, den Kommentar so zu verunstalten, dass einige Aussage missverstanden werden können, ohne dass ich dies wollte.

    Falls die Redaktion Quellen will, liefere ich sie gern.

    "Erinnern wir uns mal daran, wie die Staatsanwaltschaft diese Mordserie genannt hatte"

    Der Begriff wurde von Medien in die Welt gesetzt, nicht von der Staatsanwaltschaft.

    Wem meinen Sie mit Ihrer Lüge nutzen zu können?

    • otyak
    • 09.03.2013 um 21:43 Uhr

    wenn die Redaktion unterlässt, den Kommentar so zu verunstalten, dass einige Aussage missverstanden werden können, ohne dass ich dies wollte.

    Falls die Redaktion Quellen will, liefere ich sie gern.

    • otyak
    • 09.03.2013 um 17:55 Uhr
    2. [...]

    Entfernt. Die Redaktion/ds

    7 Leser-Empfehlungen
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    • otyak
    • 09.03.2013 um 18:48 Uhr

    darf man auch auf die Aussage des Herrn Kauder verweisen, worin die Polemik besteht, bleibt das Geheimnis der Redaktion

    Haben Sie etwas anderes erwartet?

    Es geht doch nur um rechten Terror...

    • otyak
    • 09.03.2013 um 18:48 Uhr

    darf man auch auf die Aussage des Herrn Kauder verweisen, worin die Polemik besteht, bleibt das Geheimnis der Redaktion

    Haben Sie etwas anderes erwartet?

    Es geht doch nur um rechten Terror...

  1. inklusive Vorverurteilung in den Medien, ist es doch jetzt schon. Die Gefahr scheint doch eher zu sein, dass man der Dame und im Nachgang den Herren die Taten nicht nachweisen kann und sich nur auf Indizien stützt, dies könnte aber nach hinten losgehen, auch unter dem Aspekt der Caponenisierung der Frau mittels Kinderpornos (http://www.focus.de/polit...). und da will man wohl die Zeitzeugenzahl begrenzen.

    18 Leser-Empfehlungen
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    Begriff habe ich nicht gefunden?
    Könnte sie so freundlich sein und erklären was Sie damit meinen?
    Al Capone wurde wegen Steuervergehens belangt, weil er sie wirklich begangen hat und nicht weil nichts anderes da war.

    Begriff habe ich nicht gefunden?
    Könnte sie so freundlich sein und erklären was Sie damit meinen?
    Al Capone wurde wegen Steuervergehens belangt, weil er sie wirklich begangen hat und nicht weil nichts anderes da war.

  2. 4. Den...

    Begriff habe ich nicht gefunden?
    Könnte sie so freundlich sein und erklären was Sie damit meinen?
    Al Capone wurde wegen Steuervergehens belangt, weil er sie wirklich begangen hat und nicht weil nichts anderes da war.

    5 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Ein Schauprozess"
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    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Spekulationen und Unterstellungen. Danke, die Redaktion/ls

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Spekulationen und Unterstellungen. Danke, die Redaktion/ls

  3. ...steht in der Zwischenüberschrift, und dann:

    " Neben drei Vertretern der Karlsruher Anklagebehörde wird es rund 60 Nebenkläger geben, die von Dutzenden Anwälten vertreten werden. Weitere zehn Anwälte entfallen auf Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten. Für die zu erwartenden Presse- und Fernsehjournalisten aus aller Welt und interessierte Bürger stehen in dem Saal nur jeweils rund 50 Plätze zur Verfügung."

    macht summa summarum nach Adam Riese bei zwei Dutzend Anwälte der Nebenkläger..

    genau 201 Personen, ohne Gericht, und ohne Sicherheitspersonal.

    Beim anderen Saal 200 Plätze für Journalisten und Zuschauer.

    So wirklich viel größer sieht mir das aber nicht aus.

    • Lu-S
    • 09.03.2013 um 18:36 Uhr

    Es ist die Aufgabe des Gerichts ein Strafurteil zu fällen, nicht jedoch, die Befindlichkeiten aller möglichen Politiker zu beachten. Politiker haben als verantwortliche Minister in der Bundes- und in den Landesregierungen versagt. Vielleicht sollten sich Politiker zunächst darum kümmern.
    Falls türkische Diplomaten dem Prozess beiwohnen möchten, können sie wie jeder andere frühzeitig genug aufstehen.

    23 Leser-Empfehlungen
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    Entfernt, da unsachlich. Die Redaktion/ls

    Entfernt, da unsachlich. Die Redaktion/ls

    • otyak
    • 09.03.2013 um 18:48 Uhr

    darf man auch auf die Aussage des Herrn Kauder verweisen, worin die Polemik besteht, bleibt das Geheimnis der Redaktion

    Antwort auf "[...]"
  4. Solche Fanatiker und verbohrte Ideologen kann man nicht mehr bestrafen.

    Bestrafen könnte man die Beamten im Sicherhaitsapparat die die Sache nicht aufklären konnten oder wollten.

    Also ist es doch nur ein Schauprozess.

    Bestraft wird die Allgemeinheit der Steurzahler, weil sie die Zeche bezahlen darf.

    3 Leser-Empfehlungen

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