NSU-Prozess: Münchner Justiz verweigert türkischem Botschafter Platzreservierung
Vor dem NSU-Prozess müssen sich Vertreter des türkischen Staates in die Warteschlange einreihen. Das Gericht macht keine Ausnahme und empfiehlt Betroffenen frühes Kommen.
Der Besucherandrang vor den Verhandlungssitzungen gegen die Mordverdächtigen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wird enorm sein – doch das Oberlandesgericht München will dem türkischen Botschafter und dem Menschenrechtsbeauftragten des türkischen Parlaments keinen Sitzplatz reservieren. Es gebe wenig Platz, begründete das Gericht seine Entscheidung laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung. Ausnahmen mache man nicht.
Viele der zwischen 2000 und 2007 ermordeten Einwanderer kamen aus türkischen Familien. Angeklagt sind das NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier potenzielle Unterstützer des NSU. Für den Prozess, der am 17. April beginnt, hatte der NSU-Untersuchungsausschuss das Gericht um die Reservierung für die türkischen Vertreter gebeten.
Auch für andere Personen gibt es in dem Münchner Gericht keine Platzreservierungen. Der Sitzungssaal hat etwa 200 Plätze. Die meisten sind durch die Nebenkläger besetzt. 50 stehen Medienvertretern und 50 der Allgemeinheit zur Verfügung.
Es sei generell nicht üblich, Plätze zu reservieren, hieß es auf Nachfrage bei Justizbehörden mehrerer Städte. Der Grund: "Die Strafprozessordnung sieht das nicht vor", sagte ein Sprecher in Köln. Zu reservieren, sei zwar nicht verboten, es bestehe aber auch kein Anspruch. Die Berliner Strafjustiz sieht das ebenso.
Die Münchner sagten, auch aufgrund der politischen Bedeutung des Prozesses werde man von dieser Regel nicht abweichen. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", sagte ein Gerichtsvertreter ZEIT ONLINE. Auch für Prominente oder politisch bedeutsame öffentliche Personen gelte dies. "Vor dem Gesetz sind alle gleich." Es gebe auch bei anderen Verfahren Prozessbesucher, die Stunden vor Beginn zum Gericht kämen, um einen Platz zu erhalten.
Um keinen größeren Saal bemüht
Damit nimmt das Gericht in Kauf, dass sich die türkischen Vertreter in die Warteschlange vor dem Gebäude einreihen müssen. Möglicherweise warten dort aber auch Rechtsextremisten, die Protestaktionen starten könnten oder die durch ihre Anwesenheit die Angeklagten mental unterstützen wollen.
Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), nannte die Haltung des Gerichts unangemessen und nicht nachvollziehbar. Das Gericht verkenne die "außenpolitischen Implikationen", sagte er der Zeitung.
Das Münchner Oberlandesgericht steht seit längerem wegen der Organisation des weltweit beachteten Verfahrens in der Kritik. Der Münchner Justiz wird vor allem vorgeworfen, sich nicht intensiv genug um einen größeren Saal bemüht zu haben.






wie die durch Herrn Edathy, sollte in diesem Staat unterbleiben.
Den Vertretern der Türkei steht ebenso wie den Mitgliedern des Ausschusses und allen anderen die meinen, in ihren Rechten durch die Justiz verletzt worden zu sein der ordentliche Rechtsweg offen.
Danke an Beitrag 1 von "Krude These".
Dem "dem Menschenrechtsbeauftragten des türkischen Parlaments" einen festen Platz in einem Gerichtsprozeß der deutschen Justiz einzuräumen würde der Kultur des Verdachts, wie sie schon bei dem schweren Brandunfall in Ludwigshafen deutlich wurde, freien Raum lassen.
Die Unabhängigkeit der deutschen Justiz sollte uns stets bewußt sein.
Herr Edathy hat dem Rechtsstaat keinen Dienst getan, als er bei einem Besuch in der Türkei zusagte, um "Platzreservierungen zu bitten"(http://www.sueddeutsche.d...).
Man braucht sich nur die umgekehrte Situation vorstellen. Der deutsche Botschafter würde verlangen, bei einem Verfahren der türkischen Justiz einen festen Sitzplatz reserviert zu bekommen.
Die Türkei würde das mit Recht als Eingriff in innere Angelegenheiten ansehen und sich das als politische Einflußnahme verbitten.
So ist es auch hier gemeint.
Wie der türkische Ministerpräsident Erdogan sagte: "Wir sind schon in der EU." Er meinte die Millionen Türken, die sich nicht in die europäischen Gesellschaften integrieren sollen, sondern für die Türkei Einfluß nehmen sollen.
ich hoffe, daß hier eine offene Diskussion möglich ist; es wurde schon mal ein Forist gesperrt, weil er eine geplante Maßnahme der türkischen Regierung, Auslandstürken Stimmrecht zu geben, kritisiert hat.
Doch, das gehört schon hierher, jedenfalls auf ZEIT-Online.
kann ich in Herrn Edathys Kritik nicht finden, da es keine inhaltliche Kritik am Verfahren ist. Wer eine Stellungnahme zu dem formalen Drumherum, das gesetzlich noch nicht mal eindeutig ausschließend geregelt ist, als "politische Einflussnahme" zu dramatisieren versucht, inszeniert hier meiner Meinung nach eine Kafkaeske.
Da es bei dem Prozess um Serientäter geht, die ihre Opfer gezielt aus einer Bevölkerungsgruppe ausgewählt haben, für die zumindest z.T. auch der türkische Staat eine Obhutspflicht wahrnimmt, halte ich es für einen Teil der gerichtlichen Verpflichtung, Öffentlichkeit herszustellen, wenigstens dem türkischen Botschafter eine Teilnahme zu garantieren.
muss nicht direkt sein, sondern kann auch indirekt erfolgen. Deswegen ist es in der Bundesrepublik an sich eine schöne Tradition, Gerichtsurteile und Verfahrenshandlungen in der Politik nicht öffentlich zu diskutieren.
Politiker in exponierten Positionen verfügen über eine Fülle an Macht und Einfluß, die schon ihre öffentlichen Äußerungen zu einem Druckmittel macht.
Ausserdem ist, mit Verlaub, Ihre Privatansicht zu richtig oder falsch in einer solchen Frage ebenso wie die meine oder die des Herrn Edathy nicht maßgeblich.
Das war doch von Anfang an so angelegt, die Deutschen mal wieder vorzuführen in den rechten Gazetten der Türkei.
Nicht unüblich für demokratische Staaten ist folgende Verfahrensweise:
Wenn Prominente Prozesse o.ä. Termine unbedingt wahrnehmen wollen, schicken sie gemeines Personal zur Platzreservierung vorzeitig zum Termin.
Das gebietet doch schon allein der Respekt vor dem Gericht.
Und deshalb kann es auch im umgekehrten Fall (Prozeß in Türkei) keinen Aufschrei in Deutschland geben - wer will kann rechtzeitig vor Ort sein oder jemanden schicken - wer es nicht tut zeigt sein Desinteresse.
Nicht reinfallen auf die Showmaker aus der Türkei.
Auch nicht an der Nase rumziehen lassen von diesen Anti-Demokraten (ob Türken oder Deutsche), welche die Unabhängigkeit der Richter und Gerichte kritisieren und schon wieder politische (hier diplomatische) Einflußnahme suchen.
Im Gegenteil, die Türkischen Gäste sollten sich ein Vorbild an dieser Unabhängigkeit Deutscher Justiz nehmen - alle Bürger sind gleich - allenfalls direkt Betroffenen (Opfer, Angehörige) wird evtl Platz reserviert - es gibt sonst keine Privilegien. Und das ist gut so.
Einzig und allein zu kritisieren ist, daß das Gericht hier mal wieder einen zu kleinen Gerichtssaal vorbereitet hat - das öffentliche Interesse war doch klar.
München ist keine arme Stadt und sollte über genügend Säale verfügen - oder?
Deutsche Behörden haben bzgl NSU jahrelang versagt. - auch jetzt in München?
Sicherheitsgefahren in großen Säalen?
verhandelt werden ist es unmöglich die politische Dimension zu eliminieren. Besonders dann nicht, wenn die Verwicklung und Unzulänglichkeiten des Staates- die Kriminalisierung der Opfer, die vorsätzliche Vernichtung von Akten bei der Fahndung etc. im Raum stehen. Die Befürchtung daß nach dem Totalversagen der Exekutive auch die Gerichte versagen ist begründet. Vor allem, wenn man an die Urteile sächsischer Gerichte denkt- oder wenn man sich das Versagen der bayrischen Gerichte bei der Aufarbeitung der Oktoberfestmorde ins Gedächtnis ruft.
Danke an Beitrag 1 von "Krude These".
Dem "dem Menschenrechtsbeauftragten des türkischen Parlaments" einen festen Platz in einem Gerichtsprozeß der deutschen Justiz einzuräumen würde der Kultur des Verdachts, wie sie schon bei dem schweren Brandunfall in Ludwigshafen deutlich wurde, freien Raum lassen.
Die Unabhängigkeit der deutschen Justiz sollte uns stets bewußt sein.
Herr Edathy hat dem Rechtsstaat keinen Dienst getan, als er bei einem Besuch in der Türkei zusagte, um "Platzreservierungen zu bitten"(http://www.sueddeutsche.d...).
Man braucht sich nur die umgekehrte Situation vorstellen. Der deutsche Botschafter würde verlangen, bei einem Verfahren der türkischen Justiz einen festen Sitzplatz reserviert zu bekommen.
Die Türkei würde das mit Recht als Eingriff in innere Angelegenheiten ansehen und sich das als politische Einflußnahme verbitten.
So ist es auch hier gemeint.
Wie der türkische Ministerpräsident Erdogan sagte: "Wir sind schon in der EU." Er meinte die Millionen Türken, die sich nicht in die europäischen Gesellschaften integrieren sollen, sondern für die Türkei Einfluß nehmen sollen.
ich hoffe, daß hier eine offene Diskussion möglich ist; es wurde schon mal ein Forist gesperrt, weil er eine geplante Maßnahme der türkischen Regierung, Auslandstürken Stimmrecht zu geben, kritisiert hat.
Doch, das gehört schon hierher, jedenfalls auf ZEIT-Online.
kann ich in Herrn Edathys Kritik nicht finden, da es keine inhaltliche Kritik am Verfahren ist. Wer eine Stellungnahme zu dem formalen Drumherum, das gesetzlich noch nicht mal eindeutig ausschließend geregelt ist, als "politische Einflussnahme" zu dramatisieren versucht, inszeniert hier meiner Meinung nach eine Kafkaeske.
Da es bei dem Prozess um Serientäter geht, die ihre Opfer gezielt aus einer Bevölkerungsgruppe ausgewählt haben, für die zumindest z.T. auch der türkische Staat eine Obhutspflicht wahrnimmt, halte ich es für einen Teil der gerichtlichen Verpflichtung, Öffentlichkeit herszustellen, wenigstens dem türkischen Botschafter eine Teilnahme zu garantieren.
muss nicht direkt sein, sondern kann auch indirekt erfolgen. Deswegen ist es in der Bundesrepublik an sich eine schöne Tradition, Gerichtsurteile und Verfahrenshandlungen in der Politik nicht öffentlich zu diskutieren.
Politiker in exponierten Positionen verfügen über eine Fülle an Macht und Einfluß, die schon ihre öffentlichen Äußerungen zu einem Druckmittel macht.
Ausserdem ist, mit Verlaub, Ihre Privatansicht zu richtig oder falsch in einer solchen Frage ebenso wie die meine oder die des Herrn Edathy nicht maßgeblich.
Das war doch von Anfang an so angelegt, die Deutschen mal wieder vorzuführen in den rechten Gazetten der Türkei.
Nicht unüblich für demokratische Staaten ist folgende Verfahrensweise:
Wenn Prominente Prozesse o.ä. Termine unbedingt wahrnehmen wollen, schicken sie gemeines Personal zur Platzreservierung vorzeitig zum Termin.
Das gebietet doch schon allein der Respekt vor dem Gericht.
Und deshalb kann es auch im umgekehrten Fall (Prozeß in Türkei) keinen Aufschrei in Deutschland geben - wer will kann rechtzeitig vor Ort sein oder jemanden schicken - wer es nicht tut zeigt sein Desinteresse.
Nicht reinfallen auf die Showmaker aus der Türkei.
Auch nicht an der Nase rumziehen lassen von diesen Anti-Demokraten (ob Türken oder Deutsche), welche die Unabhängigkeit der Richter und Gerichte kritisieren und schon wieder politische (hier diplomatische) Einflußnahme suchen.
Im Gegenteil, die Türkischen Gäste sollten sich ein Vorbild an dieser Unabhängigkeit Deutscher Justiz nehmen - alle Bürger sind gleich - allenfalls direkt Betroffenen (Opfer, Angehörige) wird evtl Platz reserviert - es gibt sonst keine Privilegien. Und das ist gut so.
Einzig und allein zu kritisieren ist, daß das Gericht hier mal wieder einen zu kleinen Gerichtssaal vorbereitet hat - das öffentliche Interesse war doch klar.
München ist keine arme Stadt und sollte über genügend Säale verfügen - oder?
Deutsche Behörden haben bzgl NSU jahrelang versagt. - auch jetzt in München?
Sicherheitsgefahren in großen Säalen?
verhandelt werden ist es unmöglich die politische Dimension zu eliminieren. Besonders dann nicht, wenn die Verwicklung und Unzulänglichkeiten des Staates- die Kriminalisierung der Opfer, die vorsätzliche Vernichtung von Akten bei der Fahndung etc. im Raum stehen. Die Befürchtung daß nach dem Totalversagen der Exekutive auch die Gerichte versagen ist begründet. Vor allem, wenn man an die Urteile sächsischer Gerichte denkt- oder wenn man sich das Versagen der bayrischen Gerichte bei der Aufarbeitung der Oktoberfestmorde ins Gedächtnis ruft.
Naja, wäre eine nette Geste gewesen der Münchner Justiz Plätze zu reservieren, aber wenn kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht, besteht halt keiner. Das Gericht ist eben kein Kino.
Der Artikel ist ein wenig zu behördenkritisch ausgefallen (Sorry kommt mir aber bissl so vor)
Schade, dass hier kein Fingerspitzengefühl gezeigt wurde - auch wenn kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Denn: Es gibt ja auch kein rechtliches Verbot.
Wenn dann der Botschafter einen Platz bekommt, ein Angehöriger aber nicht, wird da wieder gezetert.
Völlig unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf etwas besteht oder nicht, unabhängig davon dass ein fehlender Rechtsanspruch nicht bedeutet, etwas nicht trotzdem tun zu können oder gar zu müssen...
Es ist unangemessen, taktlos, ja verachtend, den Wunsch der türkischen Botschaft, dem Prozess beizuwohnen, als "Kino" zu bezeichnen!
Fakt ist: Um die ganze Mordserie herum hat sich gerade der deutsche Rechtsstaat nicht mit Ruhm bekleckert und das gleich auf mehreren Ebenen. Auch und gerade die Justiz! Diese hat über Jahre hinweg gezeigt, dass sie es mit der politischen Unabhängigkeit alles andere als genau nimmt. Und ausgerechnet jetzt, wo es zur ersten juristischen Aufarbeitung kommt und damit zur Möglichkeit, dass die Justiz auf den Prüfstand kommt, entdeckt man seine "Unabhängigkeit" auf diese Weise?
Es wäre angemessen gewesen, dass sich die Justiz hier hätte etwas einfallen lassen müssen, wodurch nicht schon wieder Opfer brüskiert werden, die nun schon viel zu lange mit Füßen getreten wurden. Damit hätte die Justiz signalisieren können: Wir haben begriffen!
Offenbar haben sie aber nicht begriffen.
Dass dies ausgerechnet in München so läuft, ist im Zweifel kein Zufall. Es gibt derzeit ja mindestens noch ein weiteres sehr aktuelles Verfahren, bei dem es erhebliche Zweifel daran gibt, wie politisch unabhängig die bayerische Justiz wirklich ist und sich dabei auch einer Überprüfung zu entziehen versucht.
So meint politisch unabhängig in Wahrheit nicht politisch genehm?
nennen Sie mir das Kino, in welchem ein gesetzlicher Anspruch auf eine Reservierung besteht.
Schade, dass hier kein Fingerspitzengefühl gezeigt wurde - auch wenn kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Denn: Es gibt ja auch kein rechtliches Verbot.
Wenn dann der Botschafter einen Platz bekommt, ein Angehöriger aber nicht, wird da wieder gezetert.
Völlig unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf etwas besteht oder nicht, unabhängig davon dass ein fehlender Rechtsanspruch nicht bedeutet, etwas nicht trotzdem tun zu können oder gar zu müssen...
Es ist unangemessen, taktlos, ja verachtend, den Wunsch der türkischen Botschaft, dem Prozess beizuwohnen, als "Kino" zu bezeichnen!
Fakt ist: Um die ganze Mordserie herum hat sich gerade der deutsche Rechtsstaat nicht mit Ruhm bekleckert und das gleich auf mehreren Ebenen. Auch und gerade die Justiz! Diese hat über Jahre hinweg gezeigt, dass sie es mit der politischen Unabhängigkeit alles andere als genau nimmt. Und ausgerechnet jetzt, wo es zur ersten juristischen Aufarbeitung kommt und damit zur Möglichkeit, dass die Justiz auf den Prüfstand kommt, entdeckt man seine "Unabhängigkeit" auf diese Weise?
Es wäre angemessen gewesen, dass sich die Justiz hier hätte etwas einfallen lassen müssen, wodurch nicht schon wieder Opfer brüskiert werden, die nun schon viel zu lange mit Füßen getreten wurden. Damit hätte die Justiz signalisieren können: Wir haben begriffen!
Offenbar haben sie aber nicht begriffen.
Dass dies ausgerechnet in München so läuft, ist im Zweifel kein Zufall. Es gibt derzeit ja mindestens noch ein weiteres sehr aktuelles Verfahren, bei dem es erhebliche Zweifel daran gibt, wie politisch unabhängig die bayerische Justiz wirklich ist und sich dabei auch einer Überprüfung zu entziehen versucht.
So meint politisch unabhängig in Wahrheit nicht politisch genehm?
nennen Sie mir das Kino, in welchem ein gesetzlicher Anspruch auf eine Reservierung besteht.
Schade, dass hier kein Fingerspitzengefühl gezeigt wurde - auch wenn kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Denn: Es gibt ja auch kein rechtliches Verbot.
Ja, das wäre angebracht gewesen.
Ist wohl zu viel erwartet im Land der frei laufenden Schredder.
Um auf den ersten Kommentar zurück zu kommen, den ich persönlich sehr gut finde. Zur Erinnerung: Demokratie funktioniert nur mit Gewaltenteilung richtig. Judikative (Gericht), Exekutive (Verwaltung, Polizei) und Legislative (Gesetzgebung).
Politischer Einfluss auf die Gerichte sollte eigentlich völlig verhindert werden. Die Entscheidung der Münchner Justiz ist daher vollkommen gerechtfertigt und sollte auch als demokratisches Signal verstanden werden.
Öffentliche Verhandlungen dienen nicht als Schaubühne von politischen Interessen, sondern der Kontrolle der Staatsgewalt durch die Allgemeinheit sowie dem Informationsinteresse der Bevölkerung. Aus § 169 I GVG bzw. Art. 6 I EMRK folgt, dass grundsätzlich jedermann den Verhandlungen beiwohnen darf.
Daher ist es gar nicht so unproblematisch, prominenten Besuchern einen Platz zu reservieren, weil daher automatisch ein interessierter Bürger ausgesperrt wird. Schließlich sind diese türkischen Vertreter ja gerade keine Bürger.
Eine Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzip ist möglich, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten. Daher ist auch das Nichtbemühen um einen größeren Saal verständlich. Es ist ein komplizierter Prozess, bei dem man keine Fehler machen darf - gleichzeitig ist jeder einzelne Zuschauer ein Unruhefaktor, der potentiell den Prozess stören kann - sei es nur durch Husten, Niesen oder Toilettengang.
Ich sehe gar keine Benachteiligung der Vertreter. Sie müssen nur wie alle anderen Interessenten früh genug in der Warteschlange stehen.
sonst könnte man ja sämtliche für die Öffentlichkeit gedachten Plätze (es sind ohnehin zu wenige) für "verdiente Persönlichkeiten" reservieren - damit würde das Prinzip der Öffentlichkeit allerdings verhöhnt.
Ich selber bin Vertreterin eines Menschrechtsvereins, der sich um die Opfer von Zwangsverheiratungen kümmert und mit Opfern von Ehrenmorden beschäftigt und dazu auch Bericht schreibt. Ich bekomme bei sog. "Ehrenmordprozessen" trotz der Prozessberichte, die unser Verein veröffentlicht, keinen Platz bei den Medienvertretern und werde ebenfalls nicht bevorzugt in den Zuhörersaal gelassen. Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein, das hat mit Fingerspitzengefühl eher wenig zu tun.
Ja, das wäre angebracht gewesen.
Ist wohl zu viel erwartet im Land der frei laufenden Schredder.
Um auf den ersten Kommentar zurück zu kommen, den ich persönlich sehr gut finde. Zur Erinnerung: Demokratie funktioniert nur mit Gewaltenteilung richtig. Judikative (Gericht), Exekutive (Verwaltung, Polizei) und Legislative (Gesetzgebung).
Politischer Einfluss auf die Gerichte sollte eigentlich völlig verhindert werden. Die Entscheidung der Münchner Justiz ist daher vollkommen gerechtfertigt und sollte auch als demokratisches Signal verstanden werden.
Öffentliche Verhandlungen dienen nicht als Schaubühne von politischen Interessen, sondern der Kontrolle der Staatsgewalt durch die Allgemeinheit sowie dem Informationsinteresse der Bevölkerung. Aus § 169 I GVG bzw. Art. 6 I EMRK folgt, dass grundsätzlich jedermann den Verhandlungen beiwohnen darf.
Daher ist es gar nicht so unproblematisch, prominenten Besuchern einen Platz zu reservieren, weil daher automatisch ein interessierter Bürger ausgesperrt wird. Schließlich sind diese türkischen Vertreter ja gerade keine Bürger.
Eine Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzip ist möglich, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten. Daher ist auch das Nichtbemühen um einen größeren Saal verständlich. Es ist ein komplizierter Prozess, bei dem man keine Fehler machen darf - gleichzeitig ist jeder einzelne Zuschauer ein Unruhefaktor, der potentiell den Prozess stören kann - sei es nur durch Husten, Niesen oder Toilettengang.
Ich sehe gar keine Benachteiligung der Vertreter. Sie müssen nur wie alle anderen Interessenten früh genug in der Warteschlange stehen.
sonst könnte man ja sämtliche für die Öffentlichkeit gedachten Plätze (es sind ohnehin zu wenige) für "verdiente Persönlichkeiten" reservieren - damit würde das Prinzip der Öffentlichkeit allerdings verhöhnt.
Ich selber bin Vertreterin eines Menschrechtsvereins, der sich um die Opfer von Zwangsverheiratungen kümmert und mit Opfern von Ehrenmorden beschäftigt und dazu auch Bericht schreibt. Ich bekomme bei sog. "Ehrenmordprozessen" trotz der Prozessberichte, die unser Verein veröffentlicht, keinen Platz bei den Medienvertretern und werde ebenfalls nicht bevorzugt in den Zuhörersaal gelassen. Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein, das hat mit Fingerspitzengefühl eher wenig zu tun.
Politische Gestalten haben vor Gericht kein Recht auf ein Ehrenplatz.
Damit würde die geteilte Staatsgewalt determiniert.
Judikative sollte schon getrennt sein von diplomatischem Wunschdenken - Einflussnahme der Politik auf Richter brauchen wir in Deutschland nicht (wieder). Ein Botschafter hat kein Anrecht bei einem Prozess auf einen Sitzplatz - mir wäre das neu.
Dieses Anrecht haben nur Angehörige - und das ist auch gut so.
Man stelle sich mal den umgekehrten Fall vor - in der Türkei würde dem deutschen Botschafter eine Platzreservierung versagt in einem Gerichtsverfahren, in dem es um Morde an Deutschen und deutschstämmigen Türken geht. Dann wäre hier aber die Hölle los.
Wie dem Artikel zu entnehmen ist, gibt es nur 50 Plätze für die Allgemeinheit. Ich kenne das so, dass für Verhandlungen größere Räume genutzt werden, wenn der Platz nicht reicht.
Wahrscheinlich hat das Gericht schon den größten Gerichtssaal ausgewählt. Dieser Prozess ist aber etwas Außergewöhnliches. Da wäre angezeigt gewesen, auch zu außergewöhnlichen Maßnahmen zu greifen und einen Saal anzumieten.
Übrigens, für die RAF-Prozesse wurde extra ein Haus gebaut!
Man stelle sich mal den umgekehrten Fall vor - in der Türkei würde dem deutschen Botschafter eine Platzreservierung versagt in einem Gerichtsverfahren, in dem es um Morde an Deutschen und deutschstämmigen Türken geht. Dann wäre hier aber die Hölle los.
Wie dem Artikel zu entnehmen ist, gibt es nur 50 Plätze für die Allgemeinheit. Ich kenne das so, dass für Verhandlungen größere Räume genutzt werden, wenn der Platz nicht reicht.
Wahrscheinlich hat das Gericht schon den größten Gerichtssaal ausgewählt. Dieser Prozess ist aber etwas Außergewöhnliches. Da wäre angezeigt gewesen, auch zu außergewöhnlichen Maßnahmen zu greifen und einen Saal anzumieten.
Übrigens, für die RAF-Prozesse wurde extra ein Haus gebaut!
Ja, das wäre angebracht gewesen.
Ist wohl zu viel erwartet im Land der frei laufenden Schredder.
wird, war bereits vorauszusehen.
Erinnern wir uns mal daran, wie die Staatsanwaltschaft diese Mordserie genannt hatte: "Dönermord"
Was für einen menschenverachtenden Begriff die Staatsanwaltschaft gewählt hat, muss ich hier nicht ausführen. Erst danach ist jemanden aufgefallen, dass dieser Begriff einfach pervers ist.
Dass die Behörden bei der Aufklärung nicht ganz genau arbeiten werden, belegt m.E. deren Begriffswahl.
Nun gut, wir wollen weiter machen.
Plötzlich werden Akten vernichtet, weil man ausversehen irgendwas verwechselt haben sollen.
Bei einer Behörde kann man sich einen solchen Fehlgriff vorstellen. Wenn aber zufällig mehrere Behörden sich vergreifen, finde ich schon interessant.
Einige sprechen hier von Unabhängigkeit der Justiz.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, das man nicht genug schätzen kann.
Was jedoch die Reservierung von zwei Plätzen für Vertreter eines Staates, dessen Staatsbürger oder ehemalige Staatsbürger ermordet wurden, wobei hier die anderen Opfer, Polizeibeamtin, der griechesche Bürger nicht unerwähnt bleiben dürfen, mit der Unabhägigkeit der Justiz zu tun hat, bleibt das Geheimnis der Kommentatoren und der Redaktion, die fleißig Empfehlungen ausspricht.
Vergessen darf man auch nicht, dass im Marco-Fall ein gewisser Herr namens Kauder im Bundestage am Rednerpult folgendes gesagt hat:
"Die Türkei hat Marco freizulassen."
wird, war bereits vorauszusehen.
Erinnern wir uns mal daran, wie die Staatsanwaltschaft diese Mordserie genannt hatte: "Dönermord"
Was für einen menschenverachtenden Begriff die Staatsanwaltschaft gewählt hat, muss ich hier nicht ausführen. Erst danach ist jemanden aufgefallen, dass dieser Begriff einfach pervers ist.
Dass die Behörden bei der Aufklärung nicht ganz genau arbeiten werden, belegt m.E. deren Begriffswahl.
Nun gut, wir wollen weiter machen.
Plötzlich werden Akten vernichtet, weil man ausversehen irgendwas verwechselt haben sollen.
Bei einer Behörde kann man sich einen solchen Fehlgriff vorstellen. Wenn aber zufällig mehrere Behörden sich vergreifen, finde ich schon interessant.
Einige sprechen hier von Unabhängigkeit der Justiz.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, das man nicht genug schätzen kann.
Was jedoch die Reservierung von zwei Plätzen für Vertreter eines Staates, dessen Staatsbürger oder ehemalige Staatsbürger ermordet wurden, wobei hier die anderen Opfer, Polizeibeamtin, der griechesche Bürger nicht unerwähnt bleiben dürfen, mit der Unabhägigkeit der Justiz zu tun hat, bleibt das Geheimnis der Kommentatoren und der Redaktion, die fleißig Empfehlungen ausspricht.
Vergessen darf man auch nicht, dass im Marco-Fall ein gewisser Herr namens Kauder im Bundestage am Rednerpult folgendes gesagt hat:
"Die Türkei hat Marco freizulassen."
Entfernt. Bitte äußern Sie sich differenziert. Danke. Die Redaktion/kvk
Um auf den ersten Kommentar zurück zu kommen, den ich persönlich sehr gut finde. Zur Erinnerung: Demokratie funktioniert nur mit Gewaltenteilung richtig. Judikative (Gericht), Exekutive (Verwaltung, Polizei) und Legislative (Gesetzgebung).
Politischer Einfluss auf die Gerichte sollte eigentlich völlig verhindert werden. Die Entscheidung der Münchner Justiz ist daher vollkommen gerechtfertigt und sollte auch als demokratisches Signal verstanden werden.
"Beim Prozeß möchte Deutschland einen Vertreter als Prozeßbeobachter schicken - und erhält keinen reservierten Platz."
Genau mein Gedanke. Allein schon um spaeteren Anwuerfen vorzubeugen, waere es meiner Meinung nach "Pflicht" den tuerkischen Botschafter oder wahlweise einen andere politische Vertretung, nicht nur einen Platz zu reservieren sondern explizit EINZULADEN!
"Beim Prozeß möchte Deutschland einen Vertreter als Prozeßbeobachter schicken - und erhält keinen reservierten Platz."
Genau mein Gedanke. Allein schon um spaeteren Anwuerfen vorzubeugen, waere es meiner Meinung nach "Pflicht" den tuerkischen Botschafter oder wahlweise einen andere politische Vertretung, nicht nur einen Platz zu reservieren sondern explizit EINZULADEN!
vor - in der Türkei sind etliche Deutsche ermordet worden und es stellt sich heraus, daß es türkische Rechtsextremisten waren; es stellt sich heraus, daß die Untersuchungsorgane gepfuscht haben, wo es nur möglich war, daß sie mit den rechtsextremen Kräften zusammengearbeitet haben und daß 'versehentlich' Akten vernichtet wurden. Zudem wurden die Opfer quasi selbst für ihre Ermordung verantwortlich gemacht und als Kriminelle verdächtigt - jahrelang. Bei der Aufklärung des Falles gab es jede Menge Pannen, die von oben gedeckt wurden und werden.
Beim Prozeß möchte Deutschland einen Vertreter als Prozeßbeobachter schicken - und erhält keinen reservierten Platz.
Ich möchte mal hören, wie laut der Aufschrei in Deutschland wäre - und kann mir lebhaft vorstellen, wie die Zeitung mit den vier großen Buchstaben titeln würde. Und jeder, der sich hier über den ganz normalen Wunsch der Türkei aufregt, sollte mal überlegen, was er im umgekehrten Fall sagen würde - da wäre der Aufschrei nämlich riesig.
Sehr geehrte(r) Schwietzek, Sie schreiben, wenn es umgekehrt wäre, gäbe es einen Aufschrei, wenn die türkische Justiz keinen deutschen Vertreter - Sie sollten dann auch schreiben: keinen deutschen Botschafter und keinen Vositzenden des Menschenrechtsausschusses (sic!) des deutschen Parlaments.
Glauben Sie im Ernst, die Türkei würde so etwas zulassen, was eine Kritik an ihren Verfassungsorganen von Vertretern eines anderen Landes vor ihren Gerichten bedeutete. Incredible.
--
"..vor - in der Türkei sind etliche Deutsche ermordet worden"
Warum so weit gehen. Etliche Deutsche werden in Deutschland von Türken ermordet. Einen kleinen Aufschrei gibt es zwar, aber in der ZEIT ist er beispielsweise ziemlich unhörbar:
http://www.welt.de/vermis...
Johny K.s "Lebensentzieher" sind also nicht mal Mörder oder Totschläger. Der Haupttäter hat sich gar in die Türkei abgesetzt, und wird nicht ausgeliefert wegen eines illegal erworbenen Zeitpasses:
Aufschrei, in der ZEIT oder den GEZ-Medien, nein. Wäre das aber in der Türkei passiert, gäbe es dort einen gewaltigen Aufschrei.
Auch darf ich an den 20 Cent-Mord erinnern. Der Täter bekam keine Gefängnisstrafe, weil es seiner Integration geschadet hätte. (ER ist übrigens wieder rückfällig geworden).
http://www.bild.de/region...
Ich brauch gar nicht zu erwähnen, was es für einen Aufschrei darüber in der Türkei gegeben hätte.
Kommen wir also zur NSU, dies ist mindestens der 50igste Artikel zu diesem spezifischen Thema, es ist kein Aufschrei, es ist ein Dauerschreien.
Die Türkei schickt nicht einfach einen “Prozeßbeobachter”, sondern einen MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTEN. Das heißt in der Sprache der Diplomatie: Die Türkei möchte der Bundesrepublik Nachhilfe in Rechtsstaatlichkeit erteilen bzw. meldet öffentlich Zweifel an der Menschenrechtslage in Deutschland an. Bei allem Respekt und Mitgefühl für die Angehörigen der Ermordeten, aber hier kapert der türkische Staat die tragischen Geschehnisse für politische und diplomatische Ränkespiele. Es handelt sich um typische Erdogan’sche Großmannssucht und seine Lust an Erniedrigung anderer, wenn Sie mich fragen.
Ich bin im Moment überfragt, inwieweit die Familien der Ermordeten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder ausnahmslos türkische Staatsbürger sind. Aber es ist mir immer äußerst suspekt, wenn Erdogan bzw. der türkische Staat sich in Deutschland als Übervater und Anführer der türkischen Gemeinde gerieren will. Seine Reden in Deutschland an “sein” Volk sind mir noch zu gut in Erinnerung. Von daher ist Ihr konstruierter Vergleich mit deutschen Touristen in der Türkei schief. Wir (d.h. der deutsche Staat) sollten die Angehörigen als Mitbürger betrachten, nicht als Fremde.
Ich hätte nichts dagegen, daß die Türkei ihren Botschafter schickt, aber einen “Menschenrechtsbeauftragten”?
Im Übrigen darf ich daran erinnern, daß der türkische Staat selbst seinen Teil zu den Fehlern in der Ermittlungsarbeit beitrug:
http://www.zeit.de/gesell...
Deutschland sollte es dem türkischen Staat nicht gestatten, diesen Prozeß politisch zu mißbrauchen und zum Anlaß zu nehmen, sich hier als Schutzmacht über die türkische Volksgruppe aufzuspielen.
Sehr geehrte(r) Schwietzek, Sie schreiben, wenn es umgekehrt wäre, gäbe es einen Aufschrei, wenn die türkische Justiz keinen deutschen Vertreter - Sie sollten dann auch schreiben: keinen deutschen Botschafter und keinen Vositzenden des Menschenrechtsausschusses (sic!) des deutschen Parlaments.
Glauben Sie im Ernst, die Türkei würde so etwas zulassen, was eine Kritik an ihren Verfassungsorganen von Vertretern eines anderen Landes vor ihren Gerichten bedeutete. Incredible.
--
"..vor - in der Türkei sind etliche Deutsche ermordet worden"
Warum so weit gehen. Etliche Deutsche werden in Deutschland von Türken ermordet. Einen kleinen Aufschrei gibt es zwar, aber in der ZEIT ist er beispielsweise ziemlich unhörbar:
http://www.welt.de/vermis...
Johny K.s "Lebensentzieher" sind also nicht mal Mörder oder Totschläger. Der Haupttäter hat sich gar in die Türkei abgesetzt, und wird nicht ausgeliefert wegen eines illegal erworbenen Zeitpasses:
Aufschrei, in der ZEIT oder den GEZ-Medien, nein. Wäre das aber in der Türkei passiert, gäbe es dort einen gewaltigen Aufschrei.
Auch darf ich an den 20 Cent-Mord erinnern. Der Täter bekam keine Gefängnisstrafe, weil es seiner Integration geschadet hätte. (ER ist übrigens wieder rückfällig geworden).
http://www.bild.de/region...
Ich brauch gar nicht zu erwähnen, was es für einen Aufschrei darüber in der Türkei gegeben hätte.
Kommen wir also zur NSU, dies ist mindestens der 50igste Artikel zu diesem spezifischen Thema, es ist kein Aufschrei, es ist ein Dauerschreien.
Die Türkei schickt nicht einfach einen “Prozeßbeobachter”, sondern einen MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTEN. Das heißt in der Sprache der Diplomatie: Die Türkei möchte der Bundesrepublik Nachhilfe in Rechtsstaatlichkeit erteilen bzw. meldet öffentlich Zweifel an der Menschenrechtslage in Deutschland an. Bei allem Respekt und Mitgefühl für die Angehörigen der Ermordeten, aber hier kapert der türkische Staat die tragischen Geschehnisse für politische und diplomatische Ränkespiele. Es handelt sich um typische Erdogan’sche Großmannssucht und seine Lust an Erniedrigung anderer, wenn Sie mich fragen.
Ich bin im Moment überfragt, inwieweit die Familien der Ermordeten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder ausnahmslos türkische Staatsbürger sind. Aber es ist mir immer äußerst suspekt, wenn Erdogan bzw. der türkische Staat sich in Deutschland als Übervater und Anführer der türkischen Gemeinde gerieren will. Seine Reden in Deutschland an “sein” Volk sind mir noch zu gut in Erinnerung. Von daher ist Ihr konstruierter Vergleich mit deutschen Touristen in der Türkei schief. Wir (d.h. der deutsche Staat) sollten die Angehörigen als Mitbürger betrachten, nicht als Fremde.
Ich hätte nichts dagegen, daß die Türkei ihren Botschafter schickt, aber einen “Menschenrechtsbeauftragten”?
Im Übrigen darf ich daran erinnern, daß der türkische Staat selbst seinen Teil zu den Fehlern in der Ermittlungsarbeit beitrug:
http://www.zeit.de/gesell...
Deutschland sollte es dem türkischen Staat nicht gestatten, diesen Prozeß politisch zu mißbrauchen und zum Anlaß zu nehmen, sich hier als Schutzmacht über die türkische Volksgruppe aufzuspielen.
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