Staatsanwaltschaft StuttgartBrand in Backnang geht auf laxen Umgang mit Feuer zurück

Die Staatsanwaltschaft schließt einen technischen Defekt als Ursache des Hausbrandes von Backnang mit acht Toten aus. Sie gibt die Schuld eher den Bewohnern selbst.

In diesem Haus in Backnang starben sieben Kinder und ihre Mutter bei einem Brand im März 2013.

In diesem Haus in Backnang starben sieben Kinder und ihre Mutter bei einem Brand im März 2013.

Die Brandkatastrophe im schwäbischen Städtchen Backnang mit acht Toten ist nach neuen Erkenntnissen wohl versehentlich von den Hausbewohnern selbst ausgelöst worden. Ein zunächst vermuteter technischer Defekt könne ausgeschlossen werden, sagte der Leiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Siegfried Mahler. Als Brandursache komme vielmehr unvorsichtiger Umgang mit Feuer infrage. Das hätten auch Sachverständige des Forensischen Instituts Zürich bestätigt.

Bei dem Feuer im März waren eine aus der Türkei stammende 40-jährige Frau und sieben ihrer Kinder ums Leben gekommen. Die Großmutter und zwei weitere Menschen überlebten. Unter anderem hatte die Polizei einen Holzofen in der Wohnung sowie elektrische Leitungen als mögliche Brandursache in Betracht gezogen. Die Opfer waren zur Bestattung in die Türkei überführt und dort erneut obduziert worden.

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In der Familie sei viel geraucht worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Feuer sei im Bereich der Schlafcouch der Großmutter ausgebrochen. Die Frau äußere sich gegenüber den Ermittlern nicht zum Hergang des Brandes.

In dem Fall eines Kölner Hausbrandes mit zwei Toten ist die Ursache weiter nicht abschließend geklärt. Nach vorläufiger Einschätzung eines Sachverständigen brach das Feuer allerdings nicht wegen einer defekten Elektrik aus, wie die Kölner Staatsanwaltschaft mitteilte. Auch Hinweise auf eine Brandlegung mit Brandbeschleunigern seien nicht festgestellt worden. Es könne nicht aufgeklärt werden, ob der Brand fahrlässig – etwa durch nicht gelöschte Zigarettenglut – oder vorsätzlich durch offenes Feuer gelegt wurde.

Kolat spricht von "Verniedlichung" des Rassismus

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, hatte verlangt, in solchen Fällen zunächst grundsätzlich von einem rechtsradikalen Hintergrund auszugehen. "Wir sollten es machen wie in England. Dort geht man automatisch von einem rassistischen Anschlag aus, um dann zu schauen, ob doch etwas anderes dahintersteckt", sagte Kolat im Kölner Stadt-Anzeiger. "Bei uns ist es umgekehrt. Bei uns wird erst mal verniedlicht."

Kolat kritisierte Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Ich habe ihr vorgeschlagen: Lassen Sie uns gemeinsam nach Backnang gehen, wo eine türkischstämmige Frau und ihre sieben Kinder umkamen, und dort mit den Familien sprechen. Sie hat das abgelehnt. Es wäre aus menschlicher Perspektive ein gutes Zeichen gewesen, auch wenn es gar kein rassistischer Anschlag war. Das muss von höchster Stelle kommen. Die Politik hat das immer noch nicht verstanden."

 
Leser-Kommentare
  1. 33. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf pauschalisierende Polemik. Danke, die Redaktion/sam

    3 Leser-Empfehlungen
  2. 34. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Polemik. Danke, die Redaktion/sam

    2 Leser-Empfehlungen
  3. werden und werden es auch zur Genüge, da ist niemand, der eine Strafe fordert dafür, dass man sie nicht mag, im Gegenteil, sie kritisieren sich selbst, auch innerhalb der Kirche.

    3 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    wären dann aber nicht mehr die christliche, jüdische oder muslimische Religionsgemeinschaft zuständig, sondern der Staat als Kläger.

    Ein Verbot sich kritisch mit Religion auseinanderzusetzen ist auf jeden Fall unsinnig.

    Für alle Taten, die im Zusammenhang mit Diskreminierung geschehen, gibt es den jeweiligen Straftatbestand bereits:
    Von der Beleidigung bis zum Mord... und die "besondere Schwere" z.B. bei rassistischen Motiven ist ebenfalls im Strafrecht verankert.

    wären dann aber nicht mehr die christliche, jüdische oder muslimische Religionsgemeinschaft zuständig, sondern der Staat als Kläger.

    Ein Verbot sich kritisch mit Religion auseinanderzusetzen ist auf jeden Fall unsinnig.

    Für alle Taten, die im Zusammenhang mit Diskreminierung geschehen, gibt es den jeweiligen Straftatbestand bereits:
    Von der Beleidigung bis zum Mord... und die "besondere Schwere" z.B. bei rassistischen Motiven ist ebenfalls im Strafrecht verankert.

    • gooder
    • 05.04.2013 um 13:45 Uhr

    Ich habe den Eindruck,dass sie "zufriedener" gewesen wären, wenn die Ermittler zu einem anderen Ergebnis gekommen wären, es sich also nicht um ein bedauerliches Unglück gehandelt hätte, sondern um einen fremdenfeindlichen Anschlag.

    Eine Leser-Empfehlung
  4. Das Problem liegt meiner Meinung nach darin, dass die Ermittler auch bei allen bekannten NSU-Morden zu dem plausioblen Ergebnis gekommen sind, dass die Opfer wohl aus dem Umkreis der Opfer heraus geschädigt worden seien. Und immer wurden natürlich plausible Erklärungen vorgetragen, warum das so gewesen sein hätte müssen. Die Wahrheit aber ist, nichts genaues weiß man nicht, und man trägt Vermutungen vor, die man für wahrscheinlich hält. Mit Verlaub: Mich überzeugt das ganz und gar nicht!

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    Ganz genau. Weil Leute wie Sie eben nur dann zufrieden und gesättigt sind wenn genau das rausgekommen ist was identisch ist mir Ihrer eigenen persönlichen Verschwörungstheorie. Was genau wollen Sie eigentlich damit Sie zufrieden sind oder ist die Sättigung erst erreicht wenn es ein fremdenfeindlicher Anschlag war ?

    Ganz genau. Weil Leute wie Sie eben nur dann zufrieden und gesättigt sind wenn genau das rausgekommen ist was identisch ist mir Ihrer eigenen persönlichen Verschwörungstheorie. Was genau wollen Sie eigentlich damit Sie zufrieden sind oder ist die Sättigung erst erreicht wenn es ein fremdenfeindlicher Anschlag war ?

  5. Ganz genau. Weil Leute wie Sie eben nur dann zufrieden und gesättigt sind wenn genau das rausgekommen ist was identisch ist mir Ihrer eigenen persönlichen Verschwörungstheorie. Was genau wollen Sie eigentlich damit Sie zufrieden sind oder ist die Sättigung erst erreicht wenn es ein fremdenfeindlicher Anschlag war ?

    2 Leser-Empfehlungen
  6. wären dann aber nicht mehr die christliche, jüdische oder muslimische Religionsgemeinschaft zuständig, sondern der Staat als Kläger.

    Ein Verbot sich kritisch mit Religion auseinanderzusetzen ist auf jeden Fall unsinnig.

    Für alle Taten, die im Zusammenhang mit Diskreminierung geschehen, gibt es den jeweiligen Straftatbestand bereits:
    Von der Beleidigung bis zum Mord... und die "besondere Schwere" z.B. bei rassistischen Motiven ist ebenfalls im Strafrecht verankert.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP, sc
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  • Schlagworte Brand | Brandschutz | Brandstiftung | Rassismus | Kenan Kolat
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