PresseplätzeGerichtsreporter fordern Videoübertragung im NSU-Prozess

Karlsruher Pressevertreter appellieren an das Münchener Oberlandesgericht: Eine Videoübertragung des NSU-Prozesses im Gerichtsgebäude sei rechtlich zulässig und geboten.

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.

Die Journalisten am Bundesgerichtshof und am Verfassungsgericht in Karlsruhe fordern eine Videoübertragung für den NSU-Mordprozess. In einem offenen Brief wendet sich der Verein der Justizpressekonferenz an das Oberlandesgericht in München, in dem das Verfahren gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe stattfindet. Das Gericht steht in der Kritik, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert.

In der Vereinigung haben sich Fachjournalisten zusammengeschlossen, die unter anderem über die Verfahren an den Karlsruher Bundesgerichten berichten. Einige von ihnen werden auch den NSU-Prozess verfolgen, der am 17. April beginnt.

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"Wir halten es für rechtlich zulässig, Bild und Ton in einen Nachbarraum zu übertragen", schreiben die Journalisten, von denen die meisten selbst Volljuristen sind. Eine Videoübertragung innerhalb des Gerichts sei der vermutlich letzte gangbare Weg, den bisher nicht zum Zuge gekommenen türkischen Medien den "Zugang zu diesem historischen Prozess" zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen. "Nach intensiver Diskussion in unserem Kreis halten wir diesen Schritt in diesem besonderen Prozess sogar für geboten", schreiben die Journalisten.

"Missbrauch kann ein Wachtmeister verhindern"

Das Münchener Gericht will bislang nichts an der Platzvergabe ändern. Die Türkische Regierung hatte Plätze für türkische Pressevertreter und Diplomaten gefordert.

In dem offenen Brief geben die Journalisten zu bedenken, dass durch eine Übertragung innerhalb des Gerichts keine Medienöffentlichkeit, sondern nur eine Gerichtsöffentlichkeit hergestellt werde. "Es wird weiterhin keine Bilder aus der laufenden Verhandlung geben. Sollten Sie Missbrauch befürchten, kann den ein Wachtmeister im zweiten Raum sicher verhindern", heißt es in dem Schreiben. Eine solche Praxis sei auch am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg üblich.
 

 
Leser-Kommentare
  1. ... weder vor den ausländischen noch vor den inländischen Medien. Auch handelt das Gericht nicht dilettantisch, sondern schlimmstenfalls etwas unbeholfen. Deshalb ist es auch vollkommen gleichgültig, ob irgendetwas der ausländischen Presse (ein Euphemismus für "türkische Presse" ) klar gemacht werden kann. In den USA würde sich nicht einmal ein Provinzrichter der untersten Ebene so vorführen lassen, wie es sich das Münchner Gericht (auch) von der deutschen Linkspresse gefallen lassen muss. In God's own country würde es eine "holding in contempt of the court" nach dem anderen geben.

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    nicht nur türkische Medien waren, die nicht auf der Liste gelandet sind?
    Da stehen jede Menge renommierte internationale Medien drauf - man kann die Liste bei SPON nachlesen.

    nicht nur türkische Medien waren, die nicht auf der Liste gelandet sind?
    Da stehen jede Menge renommierte internationale Medien drauf - man kann die Liste bei SPON nachlesen.

  2. titelt die ARD und legt dar, dass das Verfahren gegen den Europarat und die OSZE verstößt:

    http://www.tagesschau.de/...

    Wer diesen Artikel liest, bekommt den Eindruck, dass da ein paar Elefanten in einem Porzellanladen Stampede laufen.

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    ... genau das hat der Artikelschreiber ja auch beabsichtigt. Ist aber Unsinn, weil die Presse ganz bestimmt nicht die so genannte vierte Gewalt ist, sondern schlicht und einfach die Presse, die für die Gesinnung und das schnöde Geld schreibt.

    ist wirklich wohltuend sachlich und lesenswert.

    "Der Europarat verpflichtet, genau wie die OSZE, die Mitgliedsstaaten, den ungehinderten Zugang von Journalisten und internationalen Beobachtern zu Strafprozessen zu ermöglichen - ausdrücklich ohne langfristige Akkreditierung, wie sie das OLG München gefordert hat. Auch das Platzargument lässt der Europarat nur sehr eingeschränkt gelten. Die Zahl der Plätze für Journalisten und Zuschauer habe sich nach dem Bedarf zu richten, nicht umgekehrt."

    ... genau das hat der Artikelschreiber ja auch beabsichtigt. Ist aber Unsinn, weil die Presse ganz bestimmt nicht die so genannte vierte Gewalt ist, sondern schlicht und einfach die Presse, die für die Gesinnung und das schnöde Geld schreibt.

    ist wirklich wohltuend sachlich und lesenswert.

    "Der Europarat verpflichtet, genau wie die OSZE, die Mitgliedsstaaten, den ungehinderten Zugang von Journalisten und internationalen Beobachtern zu Strafprozessen zu ermöglichen - ausdrücklich ohne langfristige Akkreditierung, wie sie das OLG München gefordert hat. Auch das Platzargument lässt der Europarat nur sehr eingeschränkt gelten. Die Zahl der Plätze für Journalisten und Zuschauer habe sich nach dem Bedarf zu richten, nicht umgekehrt."

  3. "ein Stammtisch mit jour fixe. "

    Ist ja auch totaaal sachlich.

    "...ich stänkere nicht, sondern sehe das Ganze juristisch nüchtern. "

    Sicher...sicher.....:-)

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    Antwort auf "Liebe Mitforistin..."
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    ...diese Begriffe finden sich doch in der Selbstbeschreibung des Pressevertretervereins, vgl.

    http://www.justizpresseko...

    und wenn es dort steht, kann es doch nicht falsch oder unsachlich sein, meinen Sie nicht auch ?

    ...diese Begriffe finden sich doch in der Selbstbeschreibung des Pressevertretervereins, vgl.

    http://www.justizpresseko...

    und wenn es dort steht, kann es doch nicht falsch oder unsachlich sein, meinen Sie nicht auch ?

  4. 'Im Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess beruft sich Ismail Erel, stellvertretender Chefredakteur der türkischen Zeitung Sabah, aufs Grundgesetz und fordert gleiche Grundrechte. Er will in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einreichen, sagte er gegenüber dem ZDF.' http://www.heute.de/T%C3%...

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    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/mak

    "Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben. Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbrüger in Deutschland", sagte Ismail Erel am Mittwoch gegenüber dem ZDF."

    Na und? Wer hindert ihn reinzugehen?

    "Im Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess beruft sich Ismail Erel, stellvertretender Chefredakteur der türkischen Zeitung Sabah, aufs Grundgesetz und fordert gleiche Grundrechte. Er will in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einreichen, sagte er gegenüber dem ZDF."

    Das halte ich für eine gute Idee. Es sollen alle klagen, die sich für benachteiligt halten.

    Auch dass Herr Erel sich mit den Grundrechten und dem GG auseinandersetzt ist super. Vielleicht werden ihm dann Unterschiede in der Unabhängigkeit deutscher und türkischer Gerichte verständlicher:

    "Der Schriftstellerverband PEN Deutschland sprach von einer "beispiellosen Prozessfarce". Die Gerichtsentscheidung nähre "massive Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Türkei", hieß es. (...) Der Richter habe sich offensichtlichen Vorgaben höherer Stellen gefügt."

    http://www.zeit.de/gesell...

    Ich möchte von niemandem Kritik an der Pressefreiheit in Deutschland hören, von dem kein Mucks zu hören war, als in dubiosen türkischen Gerichtsprozessen Journalistinnen und Journalisten zu langjähriger Haft verurteilt wurden, nur weil ihre Arbeit für die Regierung unliebsam war. Auch habe ich von denen, die jetzt protestieren, keinen Protest gehört, dass Journalist(inn)en in türkischen Gefängnissen gefoltert wurden.

    Wenn Herr Erel vielleicht ähnliche Selbstkritik üben würde, wie sein Kollege bei der Hürriyet, könnte er sich den Gang nach Karlsruhe aber auch sparen.

    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/mak

    "Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben. Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbrüger in Deutschland", sagte Ismail Erel am Mittwoch gegenüber dem ZDF."

    Na und? Wer hindert ihn reinzugehen?

    "Im Streit um die Platzvergabe im NSU-Prozess beruft sich Ismail Erel, stellvertretender Chefredakteur der türkischen Zeitung Sabah, aufs Grundgesetz und fordert gleiche Grundrechte. Er will in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einreichen, sagte er gegenüber dem ZDF."

    Das halte ich für eine gute Idee. Es sollen alle klagen, die sich für benachteiligt halten.

    Auch dass Herr Erel sich mit den Grundrechten und dem GG auseinandersetzt ist super. Vielleicht werden ihm dann Unterschiede in der Unabhängigkeit deutscher und türkischer Gerichte verständlicher:

    "Der Schriftstellerverband PEN Deutschland sprach von einer "beispiellosen Prozessfarce". Die Gerichtsentscheidung nähre "massive Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Türkei", hieß es. (...) Der Richter habe sich offensichtlichen Vorgaben höherer Stellen gefügt."

    http://www.zeit.de/gesell...

    Ich möchte von niemandem Kritik an der Pressefreiheit in Deutschland hören, von dem kein Mucks zu hören war, als in dubiosen türkischen Gerichtsprozessen Journalistinnen und Journalisten zu langjähriger Haft verurteilt wurden, nur weil ihre Arbeit für die Regierung unliebsam war. Auch habe ich von denen, die jetzt protestieren, keinen Protest gehört, dass Journalist(inn)en in türkischen Gefängnissen gefoltert wurden.

    Wenn Herr Erel vielleicht ähnliche Selbstkritik üben würde, wie sein Kollege bei der Hürriyet, könnte er sich den Gang nach Karlsruhe aber auch sparen.

  5. ... genau das hat der Artikelschreiber ja auch beabsichtigt. Ist aber Unsinn, weil die Presse ganz bestimmt nicht die so genannte vierte Gewalt ist, sondern schlicht und einfach die Presse, die für die Gesinnung und das schnöde Geld schreibt.

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    Sollten das wirklich alles Idioten und nur Sie im Besitz der Wahrheit sein?

    Man muss und sollte nicht alles glauben, was die Medien verbreiten. Man kann und darf diese durchaus kritisieren und sich im Einzelnen sachlich damit auseinander setzen. Pauschale Verunglimpfung ist aber von Leuten, die gerade ein solches Medium für die Verbreitung ihrer Meinung benutzen, nicht angebracht.

    Sollten das wirklich alles Idioten und nur Sie im Besitz der Wahrheit sein?

    Man muss und sollte nicht alles glauben, was die Medien verbreiten. Man kann und darf diese durchaus kritisieren und sich im Einzelnen sachlich damit auseinander setzen. Pauschale Verunglimpfung ist aber von Leuten, die gerade ein solches Medium für die Verbreitung ihrer Meinung benutzen, nicht angebracht.

  6. ...wenn Sie schon die Ermessensfehlerlehre bemühen, wo soll den da eine Ermessensreduktion auf Null sein, und nur ihr Verfahren zulässig sein, könnten Sie mir das verraten ?

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    Dass nur EIN Verfahren zulässig war.

    Aber Sie, viele andere Mitforisten und auch das OLG...u.a. in Sachen Sitzplatz für ausländische Beobachter.

    Dass nur EIN Verfahren zulässig war.

    Aber Sie, viele andere Mitforisten und auch das OLG...u.a. in Sachen Sitzplatz für ausländische Beobachter.

  7. ist wirklich wohltuend sachlich und lesenswert.

    "Der Europarat verpflichtet, genau wie die OSZE, die Mitgliedsstaaten, den ungehinderten Zugang von Journalisten und internationalen Beobachtern zu Strafprozessen zu ermöglichen - ausdrücklich ohne langfristige Akkreditierung, wie sie das OLG München gefordert hat. Auch das Platzargument lässt der Europarat nur sehr eingeschränkt gelten. Die Zahl der Plätze für Journalisten und Zuschauer habe sich nach dem Bedarf zu richten, nicht umgekehrt."

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    Nur eine Unterschreitung.

    Das Gericht hätte andere Verfahren wählen können, behauptet aber das jetzige sei "alternativlos" gewesen.

    Das ist anfechtbar.

    ... noch die OSCE hat die Kompetenz, irgendetwas an der Entscheidung des OLG zu ändern. Alles nur Theaterdonner.

    Nur eine Unterschreitung.

    Das Gericht hätte andere Verfahren wählen können, behauptet aber das jetzige sei "alternativlos" gewesen.

    Das ist anfechtbar.

    ... noch die OSCE hat die Kompetenz, irgendetwas an der Entscheidung des OLG zu ändern. Alles nur Theaterdonner.

  8. 24. [...]

    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/mak

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