PresseplätzeGerichtsreporter fordern Videoübertragung im NSU-Prozess

Karlsruher Pressevertreter appellieren an das Münchener Oberlandesgericht: Eine Videoübertragung des NSU-Prozesses im Gerichtsgebäude sei rechtlich zulässig und geboten.

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.

Die Journalisten am Bundesgerichtshof und am Verfassungsgericht in Karlsruhe fordern eine Videoübertragung für den NSU-Mordprozess. In einem offenen Brief wendet sich der Verein der Justizpressekonferenz an das Oberlandesgericht in München, in dem das Verfahren gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe stattfindet. Das Gericht steht in der Kritik, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert.

In der Vereinigung haben sich Fachjournalisten zusammengeschlossen, die unter anderem über die Verfahren an den Karlsruher Bundesgerichten berichten. Einige von ihnen werden auch den NSU-Prozess verfolgen, der am 17. April beginnt.

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"Wir halten es für rechtlich zulässig, Bild und Ton in einen Nachbarraum zu übertragen", schreiben die Journalisten, von denen die meisten selbst Volljuristen sind. Eine Videoübertragung innerhalb des Gerichts sei der vermutlich letzte gangbare Weg, den bisher nicht zum Zuge gekommenen türkischen Medien den "Zugang zu diesem historischen Prozess" zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen. "Nach intensiver Diskussion in unserem Kreis halten wir diesen Schritt in diesem besonderen Prozess sogar für geboten", schreiben die Journalisten.

"Missbrauch kann ein Wachtmeister verhindern"

Das Münchener Gericht will bislang nichts an der Platzvergabe ändern. Die Türkische Regierung hatte Plätze für türkische Pressevertreter und Diplomaten gefordert.

In dem offenen Brief geben die Journalisten zu bedenken, dass durch eine Übertragung innerhalb des Gerichts keine Medienöffentlichkeit, sondern nur eine Gerichtsöffentlichkeit hergestellt werde. "Es wird weiterhin keine Bilder aus der laufenden Verhandlung geben. Sollten Sie Missbrauch befürchten, kann den ein Wachtmeister im zweiten Raum sicher verhindern", heißt es in dem Schreiben. Eine solche Praxis sei auch am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg üblich.
 

 
Leser-Kommentare
  1. nun dem goodwill den Journalisten zu überlassen ist VÖLLIG inakzeptabel.

    Verzeihen Sie,wenn ich laut werde, aber so geht es nicht.

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    sich womöglich wie auf dem Schulhof mit Journalisten arrangieren muss, wer nun wen vorlässt, das glaubt doch niemand im Ernst.

    Ich weiß nicht, ob es hier Verschwörungen gibt.

    Aber ist die Vorstellung, dass so viele Fehler, soviel Dilettantismus innerhalb eines Komplexes stattfinden können, irgendwie tröstlicher?

    Die Deutschen haben in der ganzen Welt einen hervorragenden Ruf als Organisatoren...Und auf einmal soll aber jedes Versagen ein dummer Zufall sein?

    Ich zitiere mal den ehemaligen Außenminister auf der Sicherheitskonferenz in München an die Adresse Donald Rumsfelds:

    "Excuse me, sir.....but I am not convinced!"

    • oms
    • 04.04.2013 um 1:48 Uhr

    Doch lieber das Akkreditierungsverfahren neu durchführen oder die Übertragung in einen anderen Saal (wahrscheinlich die unproblematischere Lösung, immerhin gibt es das BGH-Urteil aus 1989) und dann hoffen, dass der BGH das alles hält, und sei es schlicht aus Angst vor den Reaktionen, wenn er es nicht tut?
    Kann man so sehen. Man kann es aber dem verantwortlichen Richter nicht vorhalten, wenn er es anders sieht. Nicht einmal, nachdem er es ja war, der uns das ganze ursprünglich eingebrockt hat.
    Die Frage ist: Will man maximale Transparenz (die man durch 50 zugelassene deutsche Medien nicht gewahrt sieht) auf die Gefahr hin, dass das Urteil nach mehrjährigem Prozess aufgehoben wird, oder will man ein möglichst revisionssicheres Urteil auf die Gefahr hin, dass der deutsche Ruf im Ausland leidet - die Transparenz sehe ich tatsächlich nicht gefährdet, denn ich traue den deutschen Medien durchaus zu, unabhängig und auch kritisch zu berichten.
    Ich bin weiter für Revisionssicherheit, lasse mich aber nach dem vom Mitforenten zitierten BGH-Urteil davon überzeugen, dass man die Übertragung in einen anderen Saal durchaus riskieren und dadurch den Dampf aus dem Kessel nehmen könnte. Aber auch ich habe die Folgen nicht zu verantworten und daher dem Vorsitzenden Richter keine Ratschläge zu geben.

    sich womöglich wie auf dem Schulhof mit Journalisten arrangieren muss, wer nun wen vorlässt, das glaubt doch niemand im Ernst.

    Ich weiß nicht, ob es hier Verschwörungen gibt.

    Aber ist die Vorstellung, dass so viele Fehler, soviel Dilettantismus innerhalb eines Komplexes stattfinden können, irgendwie tröstlicher?

    Die Deutschen haben in der ganzen Welt einen hervorragenden Ruf als Organisatoren...Und auf einmal soll aber jedes Versagen ein dummer Zufall sein?

    Ich zitiere mal den ehemaligen Außenminister auf der Sicherheitskonferenz in München an die Adresse Donald Rumsfelds:

    "Excuse me, sir.....but I am not convinced!"

    • oms
    • 04.04.2013 um 1:48 Uhr

    Doch lieber das Akkreditierungsverfahren neu durchführen oder die Übertragung in einen anderen Saal (wahrscheinlich die unproblematischere Lösung, immerhin gibt es das BGH-Urteil aus 1989) und dann hoffen, dass der BGH das alles hält, und sei es schlicht aus Angst vor den Reaktionen, wenn er es nicht tut?
    Kann man so sehen. Man kann es aber dem verantwortlichen Richter nicht vorhalten, wenn er es anders sieht. Nicht einmal, nachdem er es ja war, der uns das ganze ursprünglich eingebrockt hat.
    Die Frage ist: Will man maximale Transparenz (die man durch 50 zugelassene deutsche Medien nicht gewahrt sieht) auf die Gefahr hin, dass das Urteil nach mehrjährigem Prozess aufgehoben wird, oder will man ein möglichst revisionssicheres Urteil auf die Gefahr hin, dass der deutsche Ruf im Ausland leidet - die Transparenz sehe ich tatsächlich nicht gefährdet, denn ich traue den deutschen Medien durchaus zu, unabhängig und auch kritisch zu berichten.
    Ich bin weiter für Revisionssicherheit, lasse mich aber nach dem vom Mitforenten zitierten BGH-Urteil davon überzeugen, dass man die Übertragung in einen anderen Saal durchaus riskieren und dadurch den Dampf aus dem Kessel nehmen könnte. Aber auch ich habe die Folgen nicht zu verantworten und daher dem Vorsitzenden Richter keine Ratschläge zu geben.

    • oms
    • 04.04.2013 um 1:30 Uhr

    Okay, dieses Urteil kann man so interpretieren, dass wenn schon die dort thematisierte Übertragung von Bild- Und Tonaufnahmen durch Medienvertreter nur einen relativen Revisionsgrund darstellt, dies bei einer lediglich gerichtsinternen Übertragung in einem anderen Saal genauso wäre, wenn man sie denn für rechtswidrig halten sollte.
    Allerdings ist dieses Urteil 24 Jahre alt, die Sensibilität für das Thema hat sich seitdem weiterentwickelt und man kann nicht davon ausgehen, dass auf jeden Fall wieder so entschieden würde. Jedenfalls habe ich nach wie vor Verständnis für den Richter, der dieses Risiko nicht eingehen will.

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    Antwort auf "Nachtrag:"
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    Aufnahme, sondern um eine Übertragung per Video - technisch machbar. Dazu müßte garantiert werden, daß in einem zweiten Saal keiner der Medienvertreter selbst Aufnahmen machen kann - das Problem sollte lösbar sein, notfalls durch Überwachung durch Gerichtsbedienstete.

    Aufnahme, sondern um eine Übertragung per Video - technisch machbar. Dazu müßte garantiert werden, daß in einem zweiten Saal keiner der Medienvertreter selbst Aufnahmen machen kann - das Problem sollte lösbar sein, notfalls durch Überwachung durch Gerichtsbedienstete.

  2. sich womöglich wie auf dem Schulhof mit Journalisten arrangieren muss, wer nun wen vorlässt, das glaubt doch niemand im Ernst.

    Ich weiß nicht, ob es hier Verschwörungen gibt.

    Aber ist die Vorstellung, dass so viele Fehler, soviel Dilettantismus innerhalb eines Komplexes stattfinden können, irgendwie tröstlicher?

    Die Deutschen haben in der ganzen Welt einen hervorragenden Ruf als Organisatoren...Und auf einmal soll aber jedes Versagen ein dummer Zufall sein?

    Ich zitiere mal den ehemaligen Außenminister auf der Sicherheitskonferenz in München an die Adresse Donald Rumsfelds:

    "Excuse me, sir.....but I am not convinced!"

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    Antwort auf "Die Lösung"
  3. des Prozesses eingesteht, formale Fehler gemacht zu haben, ist man bis auf die Knochen blamiert - ganz besonders der Richter, der den Prozess doch revisionssicher führen will. Man hätte sich damit schon als völlig ungeeignet zur Durchführung des Prozesses geoutet und u.U. den Beginn des Prozesses aufs Spiel gesetzt. Und die ganze Welt dürfte und würde zuschauen.
    Da wäre es faktisch, um den Beginn nicht aufs Spiel zu setzen, vielleicht besser, man würde einer Klage und einer anderen Entscheidung durch ein höheres Gericht stattgeben.

    Antwort auf "Nicht,..."
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    Also Augen zu und durch...

    Dann soll es eben ggfs auf dem Klageweg bereinigt werden.

    Mit dem Vertrauensschaden müsste man dann leben.

    Warum hat man in Deutschland so ein merkwürdiges Verhältnis zur Autorität?

    Ein unabhängiges Gericht kann frei nach Lösungen suchen, die rechtssicher sind und das nôtige Fingerspitzengefühl dennoch nicht vermissen lassen. Das wäre ein Zeichen von Stärke, nicht Schwäche.

    Derzeit sitzt man wie das Kaninchen vor der Schlange und "sitzt aus".

    Das ist mit "Wagenburgmentalität" ja noch nett umschrieben.

    Würde ich so arbeiten....ich wäre meinen Job längst los.

    Also Augen zu und durch...

    Dann soll es eben ggfs auf dem Klageweg bereinigt werden.

    Mit dem Vertrauensschaden müsste man dann leben.

    Warum hat man in Deutschland so ein merkwürdiges Verhältnis zur Autorität?

    Ein unabhängiges Gericht kann frei nach Lösungen suchen, die rechtssicher sind und das nôtige Fingerspitzengefühl dennoch nicht vermissen lassen. Das wäre ein Zeichen von Stärke, nicht Schwäche.

    Derzeit sitzt man wie das Kaninchen vor der Schlange und "sitzt aus".

    Das ist mit "Wagenburgmentalität" ja noch nett umschrieben.

    Würde ich so arbeiten....ich wäre meinen Job längst los.

  4. Aufnahme, sondern um eine Übertragung per Video - technisch machbar. Dazu müßte garantiert werden, daß in einem zweiten Saal keiner der Medienvertreter selbst Aufnahmen machen kann - das Problem sollte lösbar sein, notfalls durch Überwachung durch Gerichtsbedienstete.

    Antwort auf "Kann man so sehen"

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