Presseplätze: Gerichtsreporter fordern Videoübertragung im NSU-Prozess
Karlsruher Pressevertreter appellieren an das Münchener Oberlandesgericht: Eine Videoübertragung des NSU-Prozesses im Gerichtsgebäude sei rechtlich zulässig und geboten.
© Peter Kneffel/dpa

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.
Die Journalisten am Bundesgerichtshof und am Verfassungsgericht in Karlsruhe fordern eine Videoübertragung für den NSU-Mordprozess. In einem offenen Brief wendet sich der Verein der Justizpressekonferenz an das Oberlandesgericht in München, in dem das Verfahren gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe stattfindet. Das Gericht steht in der Kritik, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert.
In der Vereinigung haben sich Fachjournalisten zusammengeschlossen, die unter anderem über die Verfahren an den Karlsruher Bundesgerichten berichten. Einige von ihnen werden auch den NSU-Prozess verfolgen, der am 17. April beginnt.
"Wir halten es für rechtlich zulässig, Bild und Ton in einen Nachbarraum zu übertragen", schreiben die Journalisten, von denen die meisten selbst Volljuristen sind. Eine Videoübertragung innerhalb des Gerichts sei der vermutlich letzte gangbare Weg, den bisher nicht zum Zuge gekommenen türkischen Medien den "Zugang zu diesem historischen Prozess" zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen. "Nach intensiver Diskussion in unserem Kreis halten wir diesen Schritt in diesem besonderen Prozess sogar für geboten", schreiben die Journalisten.
"Missbrauch kann ein Wachtmeister verhindern"
Das Münchener Gericht will bislang nichts an der Platzvergabe ändern. Die Türkische Regierung hatte Plätze für türkische Pressevertreter und Diplomaten gefordert.
In dem offenen Brief geben die Journalisten zu bedenken, dass durch eine Übertragung innerhalb des Gerichts keine Medienöffentlichkeit, sondern nur eine Gerichtsöffentlichkeit hergestellt werde. "Es wird weiterhin keine Bilder aus der laufenden Verhandlung geben. Sollten Sie Missbrauch befürchten, kann den ein Wachtmeister im zweiten Raum sicher verhindern", heißt es in dem Schreiben. Eine solche Praxis sei auch am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg üblich.








nun dem goodwill den Journalisten zu überlassen ist VÖLLIG inakzeptabel.
Verzeihen Sie,wenn ich laut werde, aber so geht es nicht.
sich womöglich wie auf dem Schulhof mit Journalisten arrangieren muss, wer nun wen vorlässt, das glaubt doch niemand im Ernst.
Ich weiß nicht, ob es hier Verschwörungen gibt.
Aber ist die Vorstellung, dass so viele Fehler, soviel Dilettantismus innerhalb eines Komplexes stattfinden können, irgendwie tröstlicher?
Die Deutschen haben in der ganzen Welt einen hervorragenden Ruf als Organisatoren...Und auf einmal soll aber jedes Versagen ein dummer Zufall sein?
Ich zitiere mal den ehemaligen Außenminister auf der Sicherheitskonferenz in München an die Adresse Donald Rumsfelds:
"Excuse me, sir.....but I am not convinced!"
Doch lieber das Akkreditierungsverfahren neu durchführen oder die Übertragung in einen anderen Saal (wahrscheinlich die unproblematischere Lösung, immerhin gibt es das BGH-Urteil aus 1989) und dann hoffen, dass der BGH das alles hält, und sei es schlicht aus Angst vor den Reaktionen, wenn er es nicht tut?
Kann man so sehen. Man kann es aber dem verantwortlichen Richter nicht vorhalten, wenn er es anders sieht. Nicht einmal, nachdem er es ja war, der uns das ganze ursprünglich eingebrockt hat.
Die Frage ist: Will man maximale Transparenz (die man durch 50 zugelassene deutsche Medien nicht gewahrt sieht) auf die Gefahr hin, dass das Urteil nach mehrjährigem Prozess aufgehoben wird, oder will man ein möglichst revisionssicheres Urteil auf die Gefahr hin, dass der deutsche Ruf im Ausland leidet - die Transparenz sehe ich tatsächlich nicht gefährdet, denn ich traue den deutschen Medien durchaus zu, unabhängig und auch kritisch zu berichten.
Ich bin weiter für Revisionssicherheit, lasse mich aber nach dem vom Mitforenten zitierten BGH-Urteil davon überzeugen, dass man die Übertragung in einen anderen Saal durchaus riskieren und dadurch den Dampf aus dem Kessel nehmen könnte. Aber auch ich habe die Folgen nicht zu verantworten und daher dem Vorsitzenden Richter keine Ratschläge zu geben.
sich womöglich wie auf dem Schulhof mit Journalisten arrangieren muss, wer nun wen vorlässt, das glaubt doch niemand im Ernst.
Ich weiß nicht, ob es hier Verschwörungen gibt.
Aber ist die Vorstellung, dass so viele Fehler, soviel Dilettantismus innerhalb eines Komplexes stattfinden können, irgendwie tröstlicher?
Die Deutschen haben in der ganzen Welt einen hervorragenden Ruf als Organisatoren...Und auf einmal soll aber jedes Versagen ein dummer Zufall sein?
Ich zitiere mal den ehemaligen Außenminister auf der Sicherheitskonferenz in München an die Adresse Donald Rumsfelds:
"Excuse me, sir.....but I am not convinced!"
Doch lieber das Akkreditierungsverfahren neu durchführen oder die Übertragung in einen anderen Saal (wahrscheinlich die unproblematischere Lösung, immerhin gibt es das BGH-Urteil aus 1989) und dann hoffen, dass der BGH das alles hält, und sei es schlicht aus Angst vor den Reaktionen, wenn er es nicht tut?
Kann man so sehen. Man kann es aber dem verantwortlichen Richter nicht vorhalten, wenn er es anders sieht. Nicht einmal, nachdem er es ja war, der uns das ganze ursprünglich eingebrockt hat.
Die Frage ist: Will man maximale Transparenz (die man durch 50 zugelassene deutsche Medien nicht gewahrt sieht) auf die Gefahr hin, dass das Urteil nach mehrjährigem Prozess aufgehoben wird, oder will man ein möglichst revisionssicheres Urteil auf die Gefahr hin, dass der deutsche Ruf im Ausland leidet - die Transparenz sehe ich tatsächlich nicht gefährdet, denn ich traue den deutschen Medien durchaus zu, unabhängig und auch kritisch zu berichten.
Ich bin weiter für Revisionssicherheit, lasse mich aber nach dem vom Mitforenten zitierten BGH-Urteil davon überzeugen, dass man die Übertragung in einen anderen Saal durchaus riskieren und dadurch den Dampf aus dem Kessel nehmen könnte. Aber auch ich habe die Folgen nicht zu verantworten und daher dem Vorsitzenden Richter keine Ratschläge zu geben.
Okay, dieses Urteil kann man so interpretieren, dass wenn schon die dort thematisierte Übertragung von Bild- Und Tonaufnahmen durch Medienvertreter nur einen relativen Revisionsgrund darstellt, dies bei einer lediglich gerichtsinternen Übertragung in einem anderen Saal genauso wäre, wenn man sie denn für rechtswidrig halten sollte.
Allerdings ist dieses Urteil 24 Jahre alt, die Sensibilität für das Thema hat sich seitdem weiterentwickelt und man kann nicht davon ausgehen, dass auf jeden Fall wieder so entschieden würde. Jedenfalls habe ich nach wie vor Verständnis für den Richter, der dieses Risiko nicht eingehen will.
Aufnahme, sondern um eine Übertragung per Video - technisch machbar. Dazu müßte garantiert werden, daß in einem zweiten Saal keiner der Medienvertreter selbst Aufnahmen machen kann - das Problem sollte lösbar sein, notfalls durch Überwachung durch Gerichtsbedienstete.
Aufnahme, sondern um eine Übertragung per Video - technisch machbar. Dazu müßte garantiert werden, daß in einem zweiten Saal keiner der Medienvertreter selbst Aufnahmen machen kann - das Problem sollte lösbar sein, notfalls durch Überwachung durch Gerichtsbedienstete.
daß etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei, im Gegenteil:
Zwar wird dort ausführlich über ein Hin und Her mit dem Eröffnungstermin geklagt, für den Ablauf der Akkreditierung ist das aber doch völlig irrelevant.
Was im "Tagesspiegel aber klar drinsteht: daß er am Freitag, also 3 Tage vor der Vergabe, darüber informiert wurde, daß diese ab dem kommenden Montag oder Dienstag stattfinden werde, und wie der Modus der Akkreditierung sein würde. Die Information wurde per Email bekanntgegeben, und offensichtich allen interessierten über die mailing Liste der Gerichts-Pressestelle zur Verfügung gestellt.
Dieser Tagesspiegel-Artikel belegt eher, daß die Vergabe fair gelaufen ist, denn was der Tagesspiegel wußte, hätte auch jeder andere wissen können, der sich voher auf den mailverteiler hatte setzen lassen.
"... Dieser Tagesspiegel-Artikel belegt eher, daß die Vergabe fair gelaufen ist, denn was der Tagesspiegel wußte, hätte auch jeder andere wissen können, der sich voher auf den mailverteiler hatte setzen lassen...."
... wann und wo die Presse öffentlich auf den Mailverteiler als verbindlichen Kommunikationsweg verwiesen worden sein soll. Ich habe überdies auf einer der letzten Seiten dargelegt, dass man sich ganz ohne Mail und ganz ohne jeden persönlichen Kontakt zum Gericht bereits am 04. März - einen Tag vor der Mail - formal völlig korrekt akkreditieren konnte. Schon das reicht, um zu belegen, dass hier ein "Rennen" stattgefunden hat, von dem bis zum heutigen Tage niemand verbindlich und positiv sagen kann, zu welchem Zeitpunkt es gestartet wurde - weder das Gericht, noch die Presse. Damit kann es schon nicht regulär gewesen sein.
Sie erdichten da eine Information per Mail, die der Tagesspiegel-Redakteur angeblich schon vor dem entscheidenden Morgen des 5.3. erhalten hätte.
Der Redakteur schildert jedoch die Telefonate mit dem Gericht, die er u.a. am 1.3 und 4.3. geführt hatte. Er hatte dabei das Glück, dass ihm am 4.3. der Zeitpunkt an dem die Sicherhietsverfügung am nächsten Tag verschickt werden würde mitgeteilt wurde. Er wusste daher vorher wann das Windhundrennen beginnt und konnte sich vorbereiten..
Der Hürriyet-Redakteur hatte auch einen Tag vorher - also am 4.3.- erfahren,dass die Akkreditierung am nächsten Tag beginnt. Er wurde aber nicht über den Zeitpunkt an dem das Rennen startet informiert.
Überhaupt ein Unding, dass es darauf ankommt mehr oder weniger zufällig einen Tag vorher zu telefonieren. Und dass die Chancen in dem Verfahren davon abhängen welche Informationen mal so und mal so
telefonisch an eiinzelne Interesssenten gegeben oder nicht gegeben wurden
und ob man zum richtigen Zeitpunkt anrief.
Fair wäre das Verfahren gewesen, wenn alle Interessenten einen Tag vorher eine Mail bekommen hätten, die Ihnen den Zeitpunkt an dem das Rennen startet mitteilt. Auch müsste sichergestellt sein, dass auch wirklich alle Medien, die sich an das Gericht gewandt hatten, darüber informiert waren, dass das Windhundverfahren verwendet wird.
So aber hatten Medien mit besseren Kontakten zum Gericht bessere Chancen, weil sie wussten ,wann das Rennen startet und dass man dann schnell reagieren muss.
"... Dieser Tagesspiegel-Artikel belegt eher, daß die Vergabe fair gelaufen ist, denn was der Tagesspiegel wußte, hätte auch jeder andere wissen können, der sich voher auf den mailverteiler hatte setzen lassen...."
... wann und wo die Presse öffentlich auf den Mailverteiler als verbindlichen Kommunikationsweg verwiesen worden sein soll. Ich habe überdies auf einer der letzten Seiten dargelegt, dass man sich ganz ohne Mail und ganz ohne jeden persönlichen Kontakt zum Gericht bereits am 04. März - einen Tag vor der Mail - formal völlig korrekt akkreditieren konnte. Schon das reicht, um zu belegen, dass hier ein "Rennen" stattgefunden hat, von dem bis zum heutigen Tage niemand verbindlich und positiv sagen kann, zu welchem Zeitpunkt es gestartet wurde - weder das Gericht, noch die Presse. Damit kann es schon nicht regulär gewesen sein.
Sie erdichten da eine Information per Mail, die der Tagesspiegel-Redakteur angeblich schon vor dem entscheidenden Morgen des 5.3. erhalten hätte.
Der Redakteur schildert jedoch die Telefonate mit dem Gericht, die er u.a. am 1.3 und 4.3. geführt hatte. Er hatte dabei das Glück, dass ihm am 4.3. der Zeitpunkt an dem die Sicherhietsverfügung am nächsten Tag verschickt werden würde mitgeteilt wurde. Er wusste daher vorher wann das Windhundrennen beginnt und konnte sich vorbereiten..
Der Hürriyet-Redakteur hatte auch einen Tag vorher - also am 4.3.- erfahren,dass die Akkreditierung am nächsten Tag beginnt. Er wurde aber nicht über den Zeitpunkt an dem das Rennen startet informiert.
Überhaupt ein Unding, dass es darauf ankommt mehr oder weniger zufällig einen Tag vorher zu telefonieren. Und dass die Chancen in dem Verfahren davon abhängen welche Informationen mal so und mal so
telefonisch an eiinzelne Interesssenten gegeben oder nicht gegeben wurden
und ob man zum richtigen Zeitpunkt anrief.
Fair wäre das Verfahren gewesen, wenn alle Interessenten einen Tag vorher eine Mail bekommen hätten, die Ihnen den Zeitpunkt an dem das Rennen startet mitteilt. Auch müsste sichergestellt sein, dass auch wirklich alle Medien, die sich an das Gericht gewandt hatten, darüber informiert waren, dass das Windhundverfahren verwendet wird.
So aber hatten Medien mit besseren Kontakten zum Gericht bessere Chancen, weil sie wussten ,wann das Rennen startet und dass man dann schnell reagieren muss.
sich womöglich wie auf dem Schulhof mit Journalisten arrangieren muss, wer nun wen vorlässt, das glaubt doch niemand im Ernst.
Ich weiß nicht, ob es hier Verschwörungen gibt.
Aber ist die Vorstellung, dass so viele Fehler, soviel Dilettantismus innerhalb eines Komplexes stattfinden können, irgendwie tröstlicher?
Die Deutschen haben in der ganzen Welt einen hervorragenden Ruf als Organisatoren...Und auf einmal soll aber jedes Versagen ein dummer Zufall sein?
Ich zitiere mal den ehemaligen Außenminister auf der Sicherheitskonferenz in München an die Adresse Donald Rumsfelds:
"Excuse me, sir.....but I am not convinced!"
des Prozesses eingesteht, formale Fehler gemacht zu haben, ist man bis auf die Knochen blamiert - ganz besonders der Richter, der den Prozess doch revisionssicher führen will. Man hätte sich damit schon als völlig ungeeignet zur Durchführung des Prozesses geoutet und u.U. den Beginn des Prozesses aufs Spiel gesetzt. Und die ganze Welt dürfte und würde zuschauen.
Da wäre es faktisch, um den Beginn nicht aufs Spiel zu setzen, vielleicht besser, man würde einer Klage und einer anderen Entscheidung durch ein höheres Gericht stattgeben.
Also Augen zu und durch...
Dann soll es eben ggfs auf dem Klageweg bereinigt werden.
Mit dem Vertrauensschaden müsste man dann leben.
Warum hat man in Deutschland so ein merkwürdiges Verhältnis zur Autorität?
Ein unabhängiges Gericht kann frei nach Lösungen suchen, die rechtssicher sind und das nôtige Fingerspitzengefühl dennoch nicht vermissen lassen. Das wäre ein Zeichen von Stärke, nicht Schwäche.
Derzeit sitzt man wie das Kaninchen vor der Schlange und "sitzt aus".
Das ist mit "Wagenburgmentalität" ja noch nett umschrieben.
Würde ich so arbeiten....ich wäre meinen Job längst los.
Also Augen zu und durch...
Dann soll es eben ggfs auf dem Klageweg bereinigt werden.
Mit dem Vertrauensschaden müsste man dann leben.
Warum hat man in Deutschland so ein merkwürdiges Verhältnis zur Autorität?
Ein unabhängiges Gericht kann frei nach Lösungen suchen, die rechtssicher sind und das nôtige Fingerspitzengefühl dennoch nicht vermissen lassen. Das wäre ein Zeichen von Stärke, nicht Schwäche.
Derzeit sitzt man wie das Kaninchen vor der Schlange und "sitzt aus".
Das ist mit "Wagenburgmentalität" ja noch nett umschrieben.
Würde ich so arbeiten....ich wäre meinen Job längst los.
Aufnahme, sondern um eine Übertragung per Video - technisch machbar. Dazu müßte garantiert werden, daß in einem zweiten Saal keiner der Medienvertreter selbst Aufnahmen machen kann - das Problem sollte lösbar sein, notfalls durch Überwachung durch Gerichtsbedienstete.
Also Augen zu und durch...
Dann soll es eben ggfs auf dem Klageweg bereinigt werden.
Mit dem Vertrauensschaden müsste man dann leben.
Warum hat man in Deutschland so ein merkwürdiges Verhältnis zur Autorität?
Ein unabhängiges Gericht kann frei nach Lösungen suchen, die rechtssicher sind und das nôtige Fingerspitzengefühl dennoch nicht vermissen lassen. Das wäre ein Zeichen von Stärke, nicht Schwäche.
Derzeit sitzt man wie das Kaninchen vor der Schlange und "sitzt aus".
Das ist mit "Wagenburgmentalität" ja noch nett umschrieben.
Würde ich so arbeiten....ich wäre meinen Job längst los.
so ein merkwürdiges Verhältnis zur Autorität hat, frage ich mich als Deutsche auch oft - und diskutiere diese Frage auch mit anderen.
Ich bezog mich in meiner Aussage, daß man vielleicht der Entscheidung eines höheren Gerichtes stattgeben könne, rein auf die praktische Seite des Verfahrens - damit der Prozess nicht platzt; das OLG kommt nämlich aus seiner selbstgemachten Zwickmühle nicht mehr heraus.
so ein merkwürdiges Verhältnis zur Autorität hat, frage ich mich als Deutsche auch oft - und diskutiere diese Frage auch mit anderen.
Ich bezog mich in meiner Aussage, daß man vielleicht der Entscheidung eines höheren Gerichtes stattgeben könne, rein auf die praktische Seite des Verfahrens - damit der Prozess nicht platzt; das OLG kommt nämlich aus seiner selbstgemachten Zwickmühle nicht mehr heraus.
Doch lieber das Akkreditierungsverfahren neu durchführen oder die Übertragung in einen anderen Saal (wahrscheinlich die unproblematischere Lösung, immerhin gibt es das BGH-Urteil aus 1989) und dann hoffen, dass der BGH das alles hält, und sei es schlicht aus Angst vor den Reaktionen, wenn er es nicht tut?
Kann man so sehen. Man kann es aber dem verantwortlichen Richter nicht vorhalten, wenn er es anders sieht. Nicht einmal, nachdem er es ja war, der uns das ganze ursprünglich eingebrockt hat.
Die Frage ist: Will man maximale Transparenz (die man durch 50 zugelassene deutsche Medien nicht gewahrt sieht) auf die Gefahr hin, dass das Urteil nach mehrjährigem Prozess aufgehoben wird, oder will man ein möglichst revisionssicheres Urteil auf die Gefahr hin, dass der deutsche Ruf im Ausland leidet - die Transparenz sehe ich tatsächlich nicht gefährdet, denn ich traue den deutschen Medien durchaus zu, unabhängig und auch kritisch zu berichten.
Ich bin weiter für Revisionssicherheit, lasse mich aber nach dem vom Mitforenten zitierten BGH-Urteil davon überzeugen, dass man die Übertragung in einen anderen Saal durchaus riskieren und dadurch den Dampf aus dem Kessel nehmen könnte. Aber auch ich habe die Folgen nicht zu verantworten und daher dem Vorsitzenden Richter keine Ratschläge zu geben.
dass ich in diesem und anderen Threads erlebt habe, dass jemand nach Lösungen fragte.
Das ehrt Sie.
Bislang stritt man sich nur darüber, was alles bestimmt NICHT geht.
noch, dass man allen Medien gestattet einen vierten Mitarbeiter zusätzlich zu akkreditieren. Pro Platz waren ja je 3 Mitarbeiter namentlich akkreditiert.
Und die Überlassung eines Platzes an türkische Medien wurde abgelehnt, weil diese 3 Journalisten namentlich akkreditiert waren. Was spricht dagegen, dass man allen Medien erlaubt, zusätzlich einen Journalisten zu akkreditieren.
Das würde dann ermöglichen, dass Medien, die einen Platz bekommen haben, auch einen türkischen Journalisten hinschicken können. Dürfte kaum ein Revisionsgrund sein.
Außerdem muss man abwägen, dass das Verfahren eh nicht korrekt war und eventuell der befürchtete Revisionsgrund schon gegeben ist. So aber könnte man den Schaden der angerichtet wurde reduzieren und damit das Verfahren weniger anfechtbar machen würde.
47 zugelassene deutsche Medien.
Der Musiksender Radio Arabella stammt wohl aus Österreich.
Dann haben es noch zwei niederländische Zeitungen "geschafft".
In England hätte man womöglich auf den Ausgang eines solchen "Rennens" Wetten abgeschlossen. Die Quoten dafür, dass es bei 50 Plätzen am Ende quasi keine bedeutenden ausländischen - und vor allem keine türkischen - Vertreter keine im Saal geben würde, wären vermutlich astronomisch gewesen.
Schade. Manch einer hätte mit ein bisschen Mut oder Faible für's Absurde sicher ein Vermögen verdienen können.
dass ich in diesem und anderen Threads erlebt habe, dass jemand nach Lösungen fragte.
Das ehrt Sie.
Bislang stritt man sich nur darüber, was alles bestimmt NICHT geht.
noch, dass man allen Medien gestattet einen vierten Mitarbeiter zusätzlich zu akkreditieren. Pro Platz waren ja je 3 Mitarbeiter namentlich akkreditiert.
Und die Überlassung eines Platzes an türkische Medien wurde abgelehnt, weil diese 3 Journalisten namentlich akkreditiert waren. Was spricht dagegen, dass man allen Medien erlaubt, zusätzlich einen Journalisten zu akkreditieren.
Das würde dann ermöglichen, dass Medien, die einen Platz bekommen haben, auch einen türkischen Journalisten hinschicken können. Dürfte kaum ein Revisionsgrund sein.
Außerdem muss man abwägen, dass das Verfahren eh nicht korrekt war und eventuell der befürchtete Revisionsgrund schon gegeben ist. So aber könnte man den Schaden der angerichtet wurde reduzieren und damit das Verfahren weniger anfechtbar machen würde.
47 zugelassene deutsche Medien.
Der Musiksender Radio Arabella stammt wohl aus Österreich.
Dann haben es noch zwei niederländische Zeitungen "geschafft".
In England hätte man womöglich auf den Ausgang eines solchen "Rennens" Wetten abgeschlossen. Die Quoten dafür, dass es bei 50 Plätzen am Ende quasi keine bedeutenden ausländischen - und vor allem keine türkischen - Vertreter keine im Saal geben würde, wären vermutlich astronomisch gewesen.
Schade. Manch einer hätte mit ein bisschen Mut oder Faible für's Absurde sicher ein Vermögen verdienen können.
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