PresseplätzeGerichtsreporter fordern Videoübertragung im NSU-Prozess

Karlsruher Pressevertreter appellieren an das Münchener Oberlandesgericht: Eine Videoübertragung des NSU-Prozesses im Gerichtsgebäude sei rechtlich zulässig und geboten.

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.

Die Journalisten am Bundesgerichtshof und am Verfassungsgericht in Karlsruhe fordern eine Videoübertragung für den NSU-Mordprozess. In einem offenen Brief wendet sich der Verein der Justizpressekonferenz an das Oberlandesgericht in München, in dem das Verfahren gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe stattfindet. Das Gericht steht in der Kritik, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert.

In der Vereinigung haben sich Fachjournalisten zusammengeschlossen, die unter anderem über die Verfahren an den Karlsruher Bundesgerichten berichten. Einige von ihnen werden auch den NSU-Prozess verfolgen, der am 17. April beginnt.

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"Wir halten es für rechtlich zulässig, Bild und Ton in einen Nachbarraum zu übertragen", schreiben die Journalisten, von denen die meisten selbst Volljuristen sind. Eine Videoübertragung innerhalb des Gerichts sei der vermutlich letzte gangbare Weg, den bisher nicht zum Zuge gekommenen türkischen Medien den "Zugang zu diesem historischen Prozess" zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen. "Nach intensiver Diskussion in unserem Kreis halten wir diesen Schritt in diesem besonderen Prozess sogar für geboten", schreiben die Journalisten.

"Missbrauch kann ein Wachtmeister verhindern"

Das Münchener Gericht will bislang nichts an der Platzvergabe ändern. Die Türkische Regierung hatte Plätze für türkische Pressevertreter und Diplomaten gefordert.

In dem offenen Brief geben die Journalisten zu bedenken, dass durch eine Übertragung innerhalb des Gerichts keine Medienöffentlichkeit, sondern nur eine Gerichtsöffentlichkeit hergestellt werde. "Es wird weiterhin keine Bilder aus der laufenden Verhandlung geben. Sollten Sie Missbrauch befürchten, kann den ein Wachtmeister im zweiten Raum sicher verhindern", heißt es in dem Schreiben. Eine solche Praxis sei auch am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg üblich.
 

 
Leser-Kommentare
  1. 225. Was hat

    die Kritik am brandenburgischen Lehrplan betr. den Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich in den Jahren 1915 bis 1918 mit der Forderung nach Videoübertragungen aus einem Gerichtssaal zu tun?

    Herr Kenan Kolat ist m.W. 1980 vor der Militärdiktatur in der Türkei nach Deutschland geflohen, regierungsgesteuert aus Ankara dürfte er daher nicht sein.

    Das ständige Vorhalten des Genozids an deutschen Mitbürgern jüdischen Glaubens in Deutschland 1939 bis 1945 bei jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit empfinden übrigens hier auch nicht alle als angenehm.

    Zur Sache:

    Videoübetragungen sind elektronische Verfahren zur Aufnahme und Wiedergabe von stehenden oder bewegten Bildern und damit "Fernseh"-aufnahmen, die infolge der digitalen Speichertechniken nahezu in Echtzeit erfolgen können. Genau das könnte gem. 1. Halbsatz des 2. Satzes aus § 169 GVG schon nach dem Wortlaut unzulässig sein.

    Vielfach wurde hier bereits darauf hingewiesen:

    Warum soll das Gericht das Risiko eingehen, in der Revision deshalb aufgehoben zu werden?

    Vom Bundesverfassungsgericht ist mit einer Eilentscheidung keine Klarheit zu erwarten. Für Widersprüche gegen Justizverwaltungsakte ist das Gericht nicht zuständig.

  2. "Erstens ist es dreist, internationalen Journalisten per se Boulevardjournalismus zu unterstellen, ..."

    ... ich habe gar nichts unterstellt.
    Ich schrieb erstens von "vorhersehbarem Beklagen", gerne lasse ich mich diesbezüglich positiv überraschen. Zweitens halte ich den Grundsatz der Justiz, sich an "Formaljuristik" zu halten, im Grunde für richtig.
    Und drittens, ...

    Was solls. Nichts drittens.
    Guten Tag.

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    ... die den eigenen Mindeststandard in Punkto Verfahrenstransparenz nicht einhält, finden Sie nicht auch?

    ... die den eigenen Mindeststandard in Punkto Verfahrenstransparenz nicht einhält, finden Sie nicht auch?

  3. ... die den eigenen Mindeststandard in Punkto Verfahrenstransparenz nicht einhält, finden Sie nicht auch?

    • GERCEK
    • 04.04.2013 um 14:00 Uhr

    • Aufgrund des Verdachtes dass Staatsorgane des Deutschen Staates in gezielte Eliminierung und Terrorisierung einer Völkergruppe beteiligt sind, muss dass Gericht in Den Haag stattfinden. Ein demokratischer Staat hat vor dem nichts zu befürchten.
    Den gestiefelten glatzköpfe in Bomberjacken (die erwiesener Weise paramilitärische Einheiten des Staates darstellen) werden den Gerichtssaal von aussen umstellen von innen besetzen, und alle "Anderen" werden unter ihren drohenden Blicken versuchen einen Platz im Gerichtssaal zu finden. Die ausländischen Medien werden sich freuen Deutschland 2013 in die Welt zu präsentieren.
    Die NSU wäre nicht gefasst, wenn sie nicht eine Polizistin getötet hätten. Heute sind nicht mal die Polizisten vor denen sicher, dass sollte an jeden Deutschen Bürger ein Warnschuss sein, der gerade gestreift hat

  4. "Kuriose Formaljuristik... ... die den eigenen Mindeststandard in Punkto Verfahrenstransparenz nicht einhält, finden Sie nicht auch?"

    "Kurios"?
    Nein, ich mache mir mehr Sorgen um ein gerechtes Urteil als über mangelnde "Transparenz" desen Verhandlung.

    • GERCEK
    • 04.04.2013 um 14:10 Uhr

    o Sie verhedern sich gerade selbst in ihrer Unschuldsvermutung labberei. Die Unschuldsvermutung gilt auch für die Opfer, die nach jeder Tat systematisch von der Deutschen Polizei samt Familie in ein kriminelles Licht ohne jeglichen Beweis gezogen wurden und der ermordete Türkische Blumenhändler stand plötzlich aus dem nichts als Drogendealer da...
    Die Polizei hat hier die "Gewalten" des Staatsanwaltes und Richters an sich gerissen, und SOKO Halbmond hat vorsätzlich rechtsradikalen Terror ausgeschlossen.
    Ich bin mir nicht sicher ob manche hier unter RECHTSsstaat und GEWALTENTeilung :
    Einer sticht, der andere diffamiert und ein anderer Vertuscht verstehen....

    2 Leser-Empfehlungen
  5. Die Karlsuher Runde soll ihre Forderungen an den Bundsgesetzgeber richten, hier entsprechende verfassungskonforme und unzweideutige Gesetze zu machen.

    Die Karlsuher Runde soll nicht von einem Oberlandesgericht erwarten, daß es sich je nach öffentlicher Stimmungslage sich mal so, mal so, auf kühne, randständige Interpretationen der Rechtsalge einläßt und von jahrelang geübter Praxis abweicht.

    Solche Experiment kann man mal in einem kleineren Prozeß mal verantworten, wo der Schaden noch überschauber ist, wenn es schiefgeht, aber nicht in einem solch großen.

    2 Leser-Empfehlungen
  6. der wievielte Artikel ist das? Und zum wievielten Mal die immer gleichen Argumente? In diesem Artikel geht es um die Vidoübertragung, ja oder nein, und nicht um de Akkreditierung.

    Ich frage mich auch langsam was viele hier wollen? Am besten den Prozeß au dem Marktplatz abhalten?

    Warum lesen wir nur von den sich profilierenden Kolat, Mazek und populistischen B-Politikern aus der Türkei mit Ihren Forderungen und Anschuldigungen? (Ürigens, was sagt Herr Kolat zu Backnang?)

    Warum lesen wir nicht von der Meinung der Angehörigen der Opfer..wie SIE die Sache sehen, ob Sie diese Gerangel gutheißen? Ich glaube nämlich, das diese ihre ganze Kraft für den anstehenen Prozeß benötigen und dieses, von den Medien (unseren) extrem gehypten Gezerre um das Auswahlverfahren dem Ganzen sicher nicht zuträglich ist.

    Warum lesen wir nicht, wie sich vor diesem Prozeß fühlen, was Ihnen wichtig ist? Wovor sie Angst haben?

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