Presseplätze: Gerichtsreporter fordern Videoübertragung im NSU-Prozess
Karlsruher Pressevertreter appellieren an das Münchener Oberlandesgericht: Eine Videoübertragung des NSU-Prozesses im Gerichtsgebäude sei rechtlich zulässig und geboten.
© Peter Kneffel/dpa

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.
Die Journalisten am Bundesgerichtshof und am Verfassungsgericht in Karlsruhe fordern eine Videoübertragung für den NSU-Mordprozess. In einem offenen Brief wendet sich der Verein der Justizpressekonferenz an das Oberlandesgericht in München, in dem das Verfahren gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe stattfindet. Das Gericht steht in der Kritik, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert.
In der Vereinigung haben sich Fachjournalisten zusammengeschlossen, die unter anderem über die Verfahren an den Karlsruher Bundesgerichten berichten. Einige von ihnen werden auch den NSU-Prozess verfolgen, der am 17. April beginnt.
"Wir halten es für rechtlich zulässig, Bild und Ton in einen Nachbarraum zu übertragen", schreiben die Journalisten, von denen die meisten selbst Volljuristen sind. Eine Videoübertragung innerhalb des Gerichts sei der vermutlich letzte gangbare Weg, den bisher nicht zum Zuge gekommenen türkischen Medien den "Zugang zu diesem historischen Prozess" zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen. "Nach intensiver Diskussion in unserem Kreis halten wir diesen Schritt in diesem besonderen Prozess sogar für geboten", schreiben die Journalisten.
"Missbrauch kann ein Wachtmeister verhindern"
Das Münchener Gericht will bislang nichts an der Platzvergabe ändern. Die Türkische Regierung hatte Plätze für türkische Pressevertreter und Diplomaten gefordert.
In dem offenen Brief geben die Journalisten zu bedenken, dass durch eine Übertragung innerhalb des Gerichts keine Medienöffentlichkeit, sondern nur eine Gerichtsöffentlichkeit hergestellt werde. "Es wird weiterhin keine Bilder aus der laufenden Verhandlung geben. Sollten Sie Missbrauch befürchten, kann den ein Wachtmeister im zweiten Raum sicher verhindern", heißt es in dem Schreiben. Eine solche Praxis sei auch am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg üblich.








Nur eine Unterschreitung.
Das Gericht hätte andere Verfahren wählen können, behauptet aber das jetzige sei "alternativlos" gewesen.
Das ist anfechtbar.
...ich hätte mir auch gewünscht, dass türkische Medien unter den Akkreditierten sind, aber wenn es nicht eingetreten ist, wo sehen Sie da ein - juristisch wohlgemerkt - subjektiv-öffentliches Recht auf Partizipation, dass über das Recht einer beliebigen Nachrichtenagentur aus ausdrücklich beispielsweise Vietnam oder Papua-Neuguinea hinausgeht ?
...ich hätte mir auch gewünscht, dass türkische Medien unter den Akkreditierten sind, aber wenn es nicht eingetreten ist, wo sehen Sie da ein - juristisch wohlgemerkt - subjektiv-öffentliches Recht auf Partizipation, dass über das Recht einer beliebigen Nachrichtenagentur aus ausdrücklich beispielsweise Vietnam oder Papua-Neuguinea hinausgeht ?
... noch die OSCE hat die Kompetenz, irgendetwas an der Entscheidung des OLG zu ändern. Alles nur Theaterdonner.
Wenn das OLG München uneinsichtig bleibt und auf echt deutscher Gründlichkeit der Kleinkariertheit beharrt, dürfte während des Prozesses unter den Journalisten die Hauptfrage sein: Haste noch ne Pampers für mich?
Tagesspiegel: "Am 25. März teilt die Pressestelle mit, der Tagesspiegel sei akkreditiert und habe einen sicheren Platz. Der aber weg sei, sobald der Journalist den Gerichtssaal verlässt – sei es nur für einen Gang zum Klo. Dann komme ein Kollege dran, „der draußen wartet“. http://www.tagesspiegel.d...
ein Journalist muß auf die Toilette, steht auf und packt erst mal seine Sachen zusammen - der Platz wird hinterher ja weg sein. Der neu hinzugekommene Journalist wird in den Saal geführt, packt seine Sachen aus, zieht seinen Mantel aus, und nimmt Platz; die Prozedur dürfte so ca. insgesamt 3 - 5 Minuten dauern, einschließlich des Einstöpselns des Laptops.
Wenn bei längerer Sitzungsdauer (3 Stunden am Stück) mehrere Journalisten zwischendrin auf Toilette müssen, könnte eine halbe Völkerwanderung entstehen - und natürlich Unruhe im Saal.
Ob das OLG München das wohl berücksichtigt hat?
ein Journalist muß auf die Toilette, steht auf und packt erst mal seine Sachen zusammen - der Platz wird hinterher ja weg sein. Der neu hinzugekommene Journalist wird in den Saal geführt, packt seine Sachen aus, zieht seinen Mantel aus, und nimmt Platz; die Prozedur dürfte so ca. insgesamt 3 - 5 Minuten dauern, einschließlich des Einstöpselns des Laptops.
Wenn bei längerer Sitzungsdauer (3 Stunden am Stück) mehrere Journalisten zwischendrin auf Toilette müssen, könnte eine halbe Völkerwanderung entstehen - und natürlich Unruhe im Saal.
Ob das OLG München das wohl berücksichtigt hat?
Dass nur EIN Verfahren zulässig war.
Aber Sie, viele andere Mitforisten und auch das OLG...u.a. in Sachen Sitzplatz für ausländische Beobachter.
...diese Begriffe finden sich doch in der Selbstbeschreibung des Pressevertretervereins, vgl.
http://www.justizpresseko...
und wenn es dort steht, kann es doch nicht falsch oder unsachlich sein, meinen Sie nicht auch ?
hatte ich das nicht eben gesagt?
dass Sie gegen die guten Zitierregeln verstoßen?
hatte ich das nicht eben gesagt?
dass Sie gegen die guten Zitierregeln verstoßen?
Sollten das wirklich alles Idioten und nur Sie im Besitz der Wahrheit sein?
Man muss und sollte nicht alles glauben, was die Medien verbreiten. Man kann und darf diese durchaus kritisieren und sich im Einzelnen sachlich damit auseinander setzen. Pauschale Verunglimpfung ist aber von Leuten, die gerade ein solches Medium für die Verbreitung ihrer Meinung benutzen, nicht angebracht.
... und es werden - am aktuellen Beispiel erkennbar - täglich mehr.
... und es werden - am aktuellen Beispiel erkennbar - täglich mehr.
hatte ich das nicht eben gesagt?
... ausserdem ist es doch vollkommen uninteressant, ob es sich bei diesen Journalisten um Volljuristen handelt oder nicht. Wie der vernünftigen Presse zu entnehmen war, gehen die Meinungen der Volljuristen auseinander. Die einen sagen "Videoübertragung" geht, die anderen sagen "geht nicht". Das letzte Wort hätte eine Revisionsgericht und der Vorsitzende kennt besser als wir alle den Spruch mit der hohen See und dem Gericht. Deshalb geht er auf Nummer sicher, und das ist gut so.
aber als Revisionsgrund wird wohl allgemein nicht die verstärkte Einbeziehung der Öffentlichkeit einschließlich Presse angesehen, sondern eher die Einschränkung der Öffentlichkeit; das wäre auch logisch, denn die Einschränkung der Öffentlichkeit herrscht wohl eher da, wo man die Prozeßbeobachtung erschweren bzw. verhindern möchte. Haben Sie bedacht, daß das OLG München u.U. genau damit einen Revisionsgrund liefert, den es doch angeblich verhindern will?
aber als Revisionsgrund wird wohl allgemein nicht die verstärkte Einbeziehung der Öffentlichkeit einschließlich Presse angesehen, sondern eher die Einschränkung der Öffentlichkeit; das wäre auch logisch, denn die Einschränkung der Öffentlichkeit herrscht wohl eher da, wo man die Prozeßbeobachtung erschweren bzw. verhindern möchte. Haben Sie bedacht, daß das OLG München u.U. genau damit einen Revisionsgrund liefert, den es doch angeblich verhindern will?
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren