PresseplätzeGerichtsreporter fordern Videoübertragung im NSU-Prozess

Karlsruher Pressevertreter appellieren an das Münchener Oberlandesgericht: Eine Videoübertragung des NSU-Prozesses im Gerichtsgebäude sei rechtlich zulässig und geboten.

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.

Die Journalisten am Bundesgerichtshof und am Verfassungsgericht in Karlsruhe fordern eine Videoübertragung für den NSU-Mordprozess. In einem offenen Brief wendet sich der Verein der Justizpressekonferenz an das Oberlandesgericht in München, in dem das Verfahren gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe stattfindet. Das Gericht steht in der Kritik, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert.

In der Vereinigung haben sich Fachjournalisten zusammengeschlossen, die unter anderem über die Verfahren an den Karlsruher Bundesgerichten berichten. Einige von ihnen werden auch den NSU-Prozess verfolgen, der am 17. April beginnt.

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"Wir halten es für rechtlich zulässig, Bild und Ton in einen Nachbarraum zu übertragen", schreiben die Journalisten, von denen die meisten selbst Volljuristen sind. Eine Videoübertragung innerhalb des Gerichts sei der vermutlich letzte gangbare Weg, den bisher nicht zum Zuge gekommenen türkischen Medien den "Zugang zu diesem historischen Prozess" zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen. "Nach intensiver Diskussion in unserem Kreis halten wir diesen Schritt in diesem besonderen Prozess sogar für geboten", schreiben die Journalisten.

"Missbrauch kann ein Wachtmeister verhindern"

Das Münchener Gericht will bislang nichts an der Platzvergabe ändern. Die Türkische Regierung hatte Plätze für türkische Pressevertreter und Diplomaten gefordert.

In dem offenen Brief geben die Journalisten zu bedenken, dass durch eine Übertragung innerhalb des Gerichts keine Medienöffentlichkeit, sondern nur eine Gerichtsöffentlichkeit hergestellt werde. "Es wird weiterhin keine Bilder aus der laufenden Verhandlung geben. Sollten Sie Missbrauch befürchten, kann den ein Wachtmeister im zweiten Raum sicher verhindern", heißt es in dem Schreiben. Eine solche Praxis sei auch am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg üblich.
 

 
Leser-Kommentare
  1. ...ich stänkere nicht, sondern sehe das Ganze juristisch nüchtern. Wer einmal erlebt hat, wie Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse, seien es Petra Pau, seinen es andere, quasi live aus den Verhandlungen berichten, hat wenig Vertrauen darin, dass man die neuen technischen Möglichkeiten nicht zweckentfremdet, und damit gegen wesentlichen Verfahrensgrundsätze verstößt. Wie soll ein Wachtmeister in einem Nebensaal mit vielleicht hundert Plätzen alles im Auge behalten, das ist doch naiv und lächerlich.

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    Notfalls kann man auch einen 2. Wachtmeister einsetzen. Diese Leute haben ein so niedriges Gehalt, dass das den Prozess nicht nennenswert verteuern würde.

    nicht täuschen.

    Mit großer Nüchternheit habe ich Sie bisher in der aber Tat hier nicht glänzen sehen.

    "ein Stammtisch mit jour fixe. "

    Ist ja auch totaaal sachlich.

    "...ich stänkere nicht, sondern sehe das Ganze juristisch nüchtern. "

    Sicher...sicher.....:-)

    mehr als einen Wachtmeister und Gerichtsdiener geben.

    Notfalls kann man auch einen 2. Wachtmeister einsetzen. Diese Leute haben ein so niedriges Gehalt, dass das den Prozess nicht nennenswert verteuern würde.

    nicht täuschen.

    Mit großer Nüchternheit habe ich Sie bisher in der aber Tat hier nicht glänzen sehen.

    "ein Stammtisch mit jour fixe. "

    Ist ja auch totaaal sachlich.

    "...ich stänkere nicht, sondern sehe das Ganze juristisch nüchtern. "

    Sicher...sicher.....:-)

    mehr als einen Wachtmeister und Gerichtsdiener geben.

  2. Aber es erweckt diesen Anschein jedenfalls in der Türkei. Es ist schließlich einer ausländischen Presse schwer klar zu machen, dass ein deutsches Oberlandesgericht eben nur dilettantisch handelt

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  3. Man mußte vorher wissen, wann die Verfügung per e-mail kommt, um sofort den Akkreditierungsantrag zu stellen.

    1. e-mails bekommen nur Medien, die im Verteiler stehen
    2. Freitags wird telefonisch gesagt, dass am Montag oder Dienstag
    3. Montag Telefoninfo : Dienstag zwischen 8 und 9
    4. Dienstag...Störung - Info, dass Störung(Telefon??)
    5. mail.....
    6. 3 Std später..alles vorbei

    mit wievielen Medienvertretern haben die Gerichtsmitarbeiter telefoniert ?
    wie konnten internationale Medienvertreter wissen, wann sie sich akkreditieren lassen können, wenn alles von einer mail abhängt, die deutschen Medien telefonisch avisiert wurde (auf zahlreiche Nachfragen)

    Tja : da das Verfahren nachweislich nicht gerecht abgelaufen ist, bleibt nur eins :

    ein neues Akkreditierungsverfahren, bei dem der Startschuss vorher über die Medien zusätzlich zur e- mail veröffentlicht wird, geändertes Procedere : 20 Plätze werden für internationale Medien reserviert

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  4. Notfalls kann man auch einen 2. Wachtmeister einsetzen. Diese Leute haben ein so niedriges Gehalt, dass das den Prozess nicht nennenswert verteuern würde.

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    Antwort auf "Liebe Mitforistin..."
  5. "Ohne ständige Nachfrage hätte wohl auch der Tagesspiegel in dem lange nebulösen Prozedere, man könnte Glücksspiel sagen, die Akkreditierung mit einem festen Sitzplatz verpasst."

    Pressemitteilung des OLG vom 1.2.2013 :

    "Wann der Senat über die Hauptverhandlungstermine und über die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich der Frage der Akkreditierung) entscheiden kann, entzieht sich der Kenntnis der Justizpressestelle. Von dieser Entscheidung sowie dem Erlass einer Sicherheitsverfügung werden Sie umgehend informiert. Vor diesem Zeitpunkt bitte ich von diesbezüglichen Anfragen Abstand nehmen zu wollen."

    Das OLG bat also darum vor dem Erlass der Sicherheitsverfügung von "diesbezüglichen Anfragen Abstand nehmen zu wollen". Im Vorteil waren nun die Medien, die diese Bitte ignorierten und regelmäßig anfragten. Wenn bereits am 4.3.2013 mündlich über den Startschuss für die Akkreditierung informiert wurde, bedeutet dies, dass ein "Windhundrennen" veranstaltet wurde bei dem nur die Teinehmer rechtzeitig in der Startbox stehen konnten, die vorher von der Rennleitung über den Beginn des Wettkampfs informiert wurden.

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    Der deutsche Koordinator der "Hürriyet" Celal Özcan:

    " Wir wurden nicht am 4. März darüber informiert, dass wir am 5. März die Akkreditierungsformulare bekommen."

    NDR/ZAPP - 03.04.2013 23:20 Uhr

    Der deutsche Koordinator der "Hürriyet" Celal Özcan:

    " Wir wurden nicht am 4. März darüber informiert, dass wir am 5. März die Akkreditierungsformulare bekommen."

    NDR/ZAPP - 03.04.2013 23:20 Uhr

  6. "Das Dilemma ist riesig: In der Absicht, den absehbar hürdenreichen Prozess als Paragrafenreiter anzugehen, haben die Richter eine Debatte losgetreten, die nun ihre Unabhängigkeit gefährdet. Denn längst ist der Druck von allen Seiten so stark, dass jeder weitere Schritt der Justiz als fremdgesteuert erscheint. Korrigiert das Gericht bis zum Prozessauftakt noch die Vergabe der Medienplätze oder erlaubt die Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal, dürften Zschäpes Verteidiger argumentieren, das Gericht habe sich externer Kritik gebeugt und damit gegen den Grundsatz eines unabhängigen Verfahrens verstoßen. Bleibt das Gericht bei seiner Linie – und danach sieht es aus –, wirkt es trotzig und damit ebenso manipuliert. Ein Ausweg ist derzeit nicht in Sicht. Das Debakel reiht sich ein in die lange Reihe der beschämenden Vorkommnisse, die den eigentlichen Skandal der NSU-Affäre ausmachen."

    http://www.badische-zeitu...

    Zum Thema Ermessensspielraum empfehle ich mal das Wort "Ermessensunterschreitung"
    zu googlen.

    http://www.helge-sodan.de...

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  7. Spätenstens jetzt sollte das OLG München darüber nachdenken die exakten Zeiten der Akkreditierungsgesuche zu veröffentlichen. Es kursieren zwei verschiedene Versionen zur Bewerbung von Hürriyet und warum der Journalist Fuchs, der sein Gesuch um 08:59 versandte auf Platz 27 landete und das Nederlands Dagblad, dessen Bewerbung um 09:39 einging es auf Platz 22 schaffte, bedarf einer Erklärung.

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    • fse69
    • 03.04.2013 um 23:06 Uhr

    "...Spätenstens jetzt sollte das OLG München darüber nachdenken die exakten Zeiten der Akkreditierungsgesuche zu veröffentlichen. (...) und warum der Journalist Fuchs, der sein Gesuch um 08:59 versandte auf Platz 27 landete und das Nederlands Dagblad, dessen Bewerbung um 09:39 einging es auf Platz 22 schaffte, bedarf einer Erklärung...."

    Ich vermute mittlerweile fast schon, dass zwischen Rang 1 und 27 einige Akkreditierungen sind, die bereits am Spätnachmittag und Abend des vierten März eingegangen sind. Laut Nötzels eigener Aussage war die Sicherheitsverfügung mit den Akkreditierungsmodalitäten bereits ab dem Nachmittag des 04. März für jedermann online abrufbar. Zwar ohne besonderen Hinweis darauf, dass es sich um das lange erwartete Dokument handelt, aber eben auch ohne jeder Sperrvermerk, aus dem ersichtlich wäre, dass Akkreditierungen erst ab 09.00 Uhr des 05. März möglich sind. Mit welcher Berechtigung hätte man solche "Frühstarts" denn nicht berücksichtigen sollen?

    Wie bereits mehrfach betont, kann ein Rennen ohne unzweideutigen und einheitlich für alle vernehmbaren Startschuss nicht regulär sein. Und es ist schon verwunderlich, dass man diesen eklatanten Fehler der Pressestelle ausgerechnet jenen nicht vermitteln kann, die ja das Verhalten des Gerichtes unter rein formalistischen Kriterien zu verteidigen suchen.

    Warten wir mal den morgigen Tag ab. Wenn sich nichts bewegt, muss das ganze gerichtlich geklärt werden.

    • fse69
    • 03.04.2013 um 23:06 Uhr

    "...Spätenstens jetzt sollte das OLG München darüber nachdenken die exakten Zeiten der Akkreditierungsgesuche zu veröffentlichen. (...) und warum der Journalist Fuchs, der sein Gesuch um 08:59 versandte auf Platz 27 landete und das Nederlands Dagblad, dessen Bewerbung um 09:39 einging es auf Platz 22 schaffte, bedarf einer Erklärung...."

    Ich vermute mittlerweile fast schon, dass zwischen Rang 1 und 27 einige Akkreditierungen sind, die bereits am Spätnachmittag und Abend des vierten März eingegangen sind. Laut Nötzels eigener Aussage war die Sicherheitsverfügung mit den Akkreditierungsmodalitäten bereits ab dem Nachmittag des 04. März für jedermann online abrufbar. Zwar ohne besonderen Hinweis darauf, dass es sich um das lange erwartete Dokument handelt, aber eben auch ohne jeder Sperrvermerk, aus dem ersichtlich wäre, dass Akkreditierungen erst ab 09.00 Uhr des 05. März möglich sind. Mit welcher Berechtigung hätte man solche "Frühstarts" denn nicht berücksichtigen sollen?

    Wie bereits mehrfach betont, kann ein Rennen ohne unzweideutigen und einheitlich für alle vernehmbaren Startschuss nicht regulär sein. Und es ist schon verwunderlich, dass man diesen eklatanten Fehler der Pressestelle ausgerechnet jenen nicht vermitteln kann, die ja das Verhalten des Gerichtes unter rein formalistischen Kriterien zu verteidigen suchen.

    Warten wir mal den morgigen Tag ab. Wenn sich nichts bewegt, muss das ganze gerichtlich geklärt werden.

  8. nicht täuschen.

    Mit großer Nüchternheit habe ich Sie bisher in der aber Tat hier nicht glänzen sehen.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Liebe Mitforistin..."

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