Presseplätze: Gerichtsreporter fordern Videoübertragung im NSU-Prozess
Karlsruher Pressevertreter appellieren an das Münchener Oberlandesgericht: Eine Videoübertragung des NSU-Prozesses im Gerichtsgebäude sei rechtlich zulässig und geboten.
© Peter Kneffel/dpa

Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München, in dem am 17. April der NSU-Prozess beginnt.
Die Journalisten am Bundesgerichtshof und am Verfassungsgericht in Karlsruhe fordern eine Videoübertragung für den NSU-Mordprozess. In einem offenen Brief wendet sich der Verein der Justizpressekonferenz an das Oberlandesgericht in München, in dem das Verfahren gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe stattfindet. Das Gericht steht in der Kritik, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert.
In der Vereinigung haben sich Fachjournalisten zusammengeschlossen, die unter anderem über die Verfahren an den Karlsruher Bundesgerichten berichten. Einige von ihnen werden auch den NSU-Prozess verfolgen, der am 17. April beginnt.
"Wir halten es für rechtlich zulässig, Bild und Ton in einen Nachbarraum zu übertragen", schreiben die Journalisten, von denen die meisten selbst Volljuristen sind. Eine Videoübertragung innerhalb des Gerichts sei der vermutlich letzte gangbare Weg, den bisher nicht zum Zuge gekommenen türkischen Medien den "Zugang zu diesem historischen Prozess" zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen. "Nach intensiver Diskussion in unserem Kreis halten wir diesen Schritt in diesem besonderen Prozess sogar für geboten", schreiben die Journalisten.
"Missbrauch kann ein Wachtmeister verhindern"
Das Münchener Gericht will bislang nichts an der Platzvergabe ändern. Die Türkische Regierung hatte Plätze für türkische Pressevertreter und Diplomaten gefordert.
In dem offenen Brief geben die Journalisten zu bedenken, dass durch eine Übertragung innerhalb des Gerichts keine Medienöffentlichkeit, sondern nur eine Gerichtsöffentlichkeit hergestellt werde. "Es wird weiterhin keine Bilder aus der laufenden Verhandlung geben. Sollten Sie Missbrauch befürchten, kann den ein Wachtmeister im zweiten Raum sicher verhindern", heißt es in dem Schreiben. Eine solche Praxis sei auch am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg üblich.








...das Verfahren jetzt nochmal neu zu starten, sind die Journalisten, die jetzt einen der 50 sicheren Presseplätze bekommen haben und bei einer Neuvergabe leer ausgehen würden. Und auch das könnte die Verteidigung als Argument für eine Revision nehmen wegen Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und sogar für einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter.
Weiterhin dürfte der geringe zeitliche Abstand bis zum geplanten Beginn der Verhandlung dagegen sprechen.
Wir sind uns einig: Hier ist ein furchtbarer Fehler passiert. Worin wir uns unterscheiden ist, dass ich es zwar für keine gute Lösung (die gibt es nicht mehr), aber eben die am wenigsten schlechte halte, die Dinge jetzt so zu lassen wie sie sind und auf Solidarität der Medienvertreter untereinander zu hoffen, wie sie der OLG-Präsident - meines Erachtens in einem Anflug von Hilflosigkeit - in den Raum gestellt hat.
Und dass ich tatsächlich hier nur menschliches Versagen, aber keine Verschwörung am Werk sehe und mich auch weigere zu glauben, dass deutsche Richter im allgemeinen oder auch einzelne am OLG München bewusst manipulieren würden - und so eine Unterstellung auch als Jurist, der tagtäglich in diesem System arbeitet, beleidigend empfinde.
Was mich wirklich enttäuscht ist, dass seitens des OLG München - vom Präsidenten oder der Pressesprecherin, die mit dem Verfahren selbst ja nichts zu tun haben und daher auch nicht als befangen abgelehnt werden können - kein Wort der Erklärung und des Bedauerns kommt.
daß etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei, im Gegenteil:
Zwar wird dort ausführlich über ein Hin und Her mit dem Eröffnungstermin geklagt, für den Ablauf der Akkreditierung ist das aber doch völlig irrelevant.
Was im "Tagesspiegel aber klar drinsteht: daß er am Freitag, also 3 Tage vor der Vergabe, darüber informiert wurde, daß diese ab dem kommenden Montag oder Dienstag stattfinden werde, und wie der Modus der Akkreditierung sein würde. Die Information wurde per Email bekanntgegeben, und offensichtich allen interessierten über die mailing Liste der Gerichts-Pressestelle zur Verfügung gestellt.
Dieser Tagesspiegel-Artikel belegt eher, daß die Vergabe fair gelaufen ist, denn was der Tagesspiegel wußte, hätte auch jeder andere wissen können, der sich voher auf den mailverteiler hatte setzen lassen.
Sie erdichten da eine Information per Mail, die der Tagesspiegel-Redakteur angeblich schon vor dem entscheidenden Morgen des 5.3. erhalten hätte.
Der Redakteur schildert jedoch die Telefonate mit dem Gericht, die er u.a. am 1.3 und 4.3. geführt hatte. Er hatte dabei das Glück, dass ihm am 4.3. der Zeitpunkt an dem die Sicherhietsverfügung am nächsten Tag verschickt werden würde mitgeteilt wurde. Er wusste daher vorher wann das Windhundrennen beginnt und konnte sich vorbereiten..
Der Hürriyet-Redakteur hatte auch einen Tag vorher - also am 4.3.- erfahren,dass die Akkreditierung am nächsten Tag beginnt. Er wurde aber nicht über den Zeitpunkt an dem das Rennen startet informiert.
Überhaupt ein Unding, dass es darauf ankommt mehr oder weniger zufällig einen Tag vorher zu telefonieren. Und dass die Chancen in dem Verfahren davon abhängen welche Informationen mal so und mal so
telefonisch an eiinzelne Interesssenten gegeben oder nicht gegeben wurden
und ob man zum richtigen Zeitpunkt anrief.
Fair wäre das Verfahren gewesen, wenn alle Interessenten einen Tag vorher eine Mail bekommen hätten, die Ihnen den Zeitpunkt an dem das Rennen startet mitteilt. Auch müsste sichergestellt sein, dass auch wirklich alle Medien, die sich an das Gericht gewandt hatten, darüber informiert waren, dass das Windhundverfahren verwendet wird.
So aber hatten Medien mit besseren Kontakten zum Gericht bessere Chancen, weil sie wussten ,wann das Rennen startet und dass man dann schnell reagieren muss.
Sie erdichten da eine Information per Mail, die der Tagesspiegel-Redakteur angeblich schon vor dem entscheidenden Morgen des 5.3. erhalten hätte.
Der Redakteur schildert jedoch die Telefonate mit dem Gericht, die er u.a. am 1.3 und 4.3. geführt hatte. Er hatte dabei das Glück, dass ihm am 4.3. der Zeitpunkt an dem die Sicherhietsverfügung am nächsten Tag verschickt werden würde mitgeteilt wurde. Er wusste daher vorher wann das Windhundrennen beginnt und konnte sich vorbereiten..
Der Hürriyet-Redakteur hatte auch einen Tag vorher - also am 4.3.- erfahren,dass die Akkreditierung am nächsten Tag beginnt. Er wurde aber nicht über den Zeitpunkt an dem das Rennen startet informiert.
Überhaupt ein Unding, dass es darauf ankommt mehr oder weniger zufällig einen Tag vorher zu telefonieren. Und dass die Chancen in dem Verfahren davon abhängen welche Informationen mal so und mal so
telefonisch an eiinzelne Interesssenten gegeben oder nicht gegeben wurden
und ob man zum richtigen Zeitpunkt anrief.
Fair wäre das Verfahren gewesen, wenn alle Interessenten einen Tag vorher eine Mail bekommen hätten, die Ihnen den Zeitpunkt an dem das Rennen startet mitteilt. Auch müsste sichergestellt sein, dass auch wirklich alle Medien, die sich an das Gericht gewandt hatten, darüber informiert waren, dass das Windhundverfahren verwendet wird.
So aber hatten Medien mit besseren Kontakten zum Gericht bessere Chancen, weil sie wussten ,wann das Rennen startet und dass man dann schnell reagieren muss.
Also Augen zu und durch...
Dann soll es eben ggfs auf dem Klageweg bereinigt werden.
Mit dem Vertrauensschaden müsste man dann leben.
Warum hat man in Deutschland so ein merkwürdiges Verhältnis zur Autorität?
Ein unabhängiges Gericht kann frei nach Lösungen suchen, die rechtssicher sind und das nôtige Fingerspitzengefühl dennoch nicht vermissen lassen. Das wäre ein Zeichen von Stärke, nicht Schwäche.
Derzeit sitzt man wie das Kaninchen vor der Schlange und "sitzt aus".
Das ist mit "Wagenburgmentalität" ja noch nett umschrieben.
Würde ich so arbeiten....ich wäre meinen Job längst los.
Doch lieber das Akkreditierungsverfahren neu durchführen oder die Übertragung in einen anderen Saal (wahrscheinlich die unproblematischere Lösung, immerhin gibt es das BGH-Urteil aus 1989) und dann hoffen, dass der BGH das alles hält, und sei es schlicht aus Angst vor den Reaktionen, wenn er es nicht tut?
Kann man so sehen. Man kann es aber dem verantwortlichen Richter nicht vorhalten, wenn er es anders sieht. Nicht einmal, nachdem er es ja war, der uns das ganze ursprünglich eingebrockt hat.
Die Frage ist: Will man maximale Transparenz (die man durch 50 zugelassene deutsche Medien nicht gewahrt sieht) auf die Gefahr hin, dass das Urteil nach mehrjährigem Prozess aufgehoben wird, oder will man ein möglichst revisionssicheres Urteil auf die Gefahr hin, dass der deutsche Ruf im Ausland leidet - die Transparenz sehe ich tatsächlich nicht gefährdet, denn ich traue den deutschen Medien durchaus zu, unabhängig und auch kritisch zu berichten.
Ich bin weiter für Revisionssicherheit, lasse mich aber nach dem vom Mitforenten zitierten BGH-Urteil davon überzeugen, dass man die Übertragung in einen anderen Saal durchaus riskieren und dadurch den Dampf aus dem Kessel nehmen könnte. Aber auch ich habe die Folgen nicht zu verantworten und daher dem Vorsitzenden Richter keine Ratschläge zu geben.
Sie erdichten da eine Information per Mail, die der Tagesspiegel-Redakteur angeblich schon vor dem entscheidenden Morgen des 5.3. erhalten hätte.
Der Redakteur schildert jedoch die Telefonate mit dem Gericht, die er u.a. am 1.3 und 4.3. geführt hatte. Er hatte dabei das Glück, dass ihm am 4.3. der Zeitpunkt an dem die Sicherhietsverfügung am nächsten Tag verschickt werden würde mitgeteilt wurde. Er wusste daher vorher wann das Windhundrennen beginnt und konnte sich vorbereiten..
Der Hürriyet-Redakteur hatte auch einen Tag vorher - also am 4.3.- erfahren,dass die Akkreditierung am nächsten Tag beginnt. Er wurde aber nicht über den Zeitpunkt an dem das Rennen startet informiert.
Überhaupt ein Unding, dass es darauf ankommt mehr oder weniger zufällig einen Tag vorher zu telefonieren. Und dass die Chancen in dem Verfahren davon abhängen welche Informationen mal so und mal so
telefonisch an eiinzelne Interesssenten gegeben oder nicht gegeben wurden
und ob man zum richtigen Zeitpunkt anrief.
Fair wäre das Verfahren gewesen, wenn alle Interessenten einen Tag vorher eine Mail bekommen hätten, die Ihnen den Zeitpunkt an dem das Rennen startet mitteilt. Auch müsste sichergestellt sein, dass auch wirklich alle Medien, die sich an das Gericht gewandt hatten, darüber informiert waren, dass das Windhundverfahren verwendet wird.
So aber hatten Medien mit besseren Kontakten zum Gericht bessere Chancen, weil sie wussten ,wann das Rennen startet und dass man dann schnell reagieren muss.
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