BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

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Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
  1. ...es geht um die Grundhaltung im Umgang mit dem Prozess und seinen gesellschaftlichen Umständen.

    Und außerdem:

    Selbst das BVerG überträgt in einen anderen Gerichtssaal.

    Zwingend ausgeschlossen und unumstritten ist die Vorgehensweise nicht.

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    Antwort auf "es gilt aber"
  2. 114. Ehmmm

    "Alle diejenigen, die sich schützend vor die Unabhängigkeit der Justiz stellen und es wagen, den Ton der türkischen Medien und das Auftreten des Erdogan-Staats in dieser Angelegenheit auch nur ansatzweise zu kritisieren, sind xenophob und NPD-Anhänger."

    steht wo? Wenn Ihnen der Schuh passt, ist das nicht mein Problem.

    Ich sehe derzeit die Unabhängigkeit der deutschen Justiz nicht in Gefahr.
    In Sorge wäre ich allerdings wirklich, wenn die es nötig hätte, dass ein xenophober Mob sich schützend vor sie stellt.

    Der Botschafter und der Minister haben gebeten. Wenn Sie und einige deutsche Medien darauf bestehen wollen, das Fordern zu nennen...(was heißt eigentlich "fordern" auf Türkisch?) werde ich das kaum verhindern können.

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    Antwort auf "Genau"
  3. 115. P.S.....

    Die Türkei ist genauso wenig ein "Erdogan-Staat", wie Deutschland "Muttis Ländle".

    Hören Sie sich mal zu.

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    Antwort auf "Genau"
  4. Gerade DAS macht einen Rechtsstaat aus: Jemand fühlt sich in seinen Grundrechten verletzt. Er beschreitet den Rechtsweg und das Gericht klärt, ob tatsächlich eine Grundrechtsverletzung vorliegt! Alles rechtsstaatlich!

    Und nun stellen Sie sich mal vor: In einem Rechtsstaat gilt das selbst für türkische Medien und Mitbürger!

    Manchmal hat man das Gefühl, dass einige den Rechtsstaat mit einem "rechten" Staat verwechseln!

    5 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Rechtsstaat"
    • Chilly
    • 04.04.2013 um 12:30 Uhr

    von vielen Medien angeprangert wird und eine ganze Reihe von Zeitungen geniest - nicht zu unrecht - international inzwischen einen guten Ruf. Wir sollten hier nicht so sehr auf einem hohen Ross sitzen.

    Eine Gleichschaltung zu behaupten, ohne konkrete Belege dafür zu haben, ist in meinen Augen schon recht mutig.

    Vielleicht gibt es in der Türkei zu diesem Theme eine recht parallele Sichtweise bezüglich der Vorgehensweise des OLG München zwischen Regierungsvertretern und Journalisten. Wenn ich mich versuche in eine türkische Position hineinzudenken, liegt diese Vermutung m.E. auch recht nahe. Dann ist dies aber keine Gleichschaltung, sondern eine inhaltliche Paralle, die maßgeblich durch das höchst ungeschickte und undiplomatische Vorgehen des OLG München verursacht wurde.

    CHILLY

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  5. ... die Lektüre von Markus Löning's Pressemitteilungen beim Auswärtigen Amt ans Herz.

    Das Auswärtige Amt "bittet" im Ausland nämlich auch nicht brav und sittsam um Prozessbeobachtung, wenn es an dieser gehindert wird. Es fordert sehr unmißverständlich und deutlich den ungehinderten Zugang von Diplomaten, Journalisten und Ḿenschrechtlern.

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    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:37 Uhr

    ... und dies vor allem dann, wenn es sich um die eigenen Staatsbürger handelt.

    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:37 Uhr

    ... und dies vor allem dann, wenn es sich um die eigenen Staatsbürger handelt.

    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:36 Uhr

    haben Sie und Ihre 27"Liker" jedenfalls keine Ahnung, von intern. Recht und Abkommen (die Anwesenheit eines Botschafters regeln) ganz zu schweigen.

    Aber wie heißt es so schön: gefühlte Fakten sind auch Fakten...

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Rechtsstaat"
    • Jove
    • 04.04.2013 um 12:36 Uhr

    Wenn in einem vergleichbaren Fall die deutschen Medien einfach nur zu langsam wären, dann würde ich eher auf die deutschen Medien anstatt auf das türkische Gericht schimpfen.

    Wenn ich ein derartiges Interesse an einem Fall wie diesem habe, dann ist es ja wohl nicht zuviel verlangt, mich im Vorfeld darüber zu informieren und entsprechend anzumelden.

    Wenn ich in meinem Studium einen Kurs nicht belegen konnte, da die Plätze schon nach fünf Minuten voll waren (und beispielsweise zufällig nur Frauen drin sitzen) oder ich mich vorher nicht informiert habe, wie die Plätze vergeben werden, dann kann ich auch nicht rumjammern, dass ich aber ein Mann bin und wegen des Gleichgewichts ich einen Platz bekommen muss.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Mein Gott,"
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    nicht noch einmal darüber, was genau die strittigen Fragen in zu dem Prozedere sind.

    Es hat hier in den letzten Tagen mehrere Threads gegeben, die das alles ausführlich beleuchten.

    Da finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen, um sich eine Meinung bilden zu können.

    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:46 Uhr

    Zitat: "Wenn ich ein derartiges Interesse an einem Fall wie diesem habe, dann ist es ja wohl nicht zuviel verlangt, mich im Vorfeld darüber zu informieren und entsprechend anzumelden."


    war eben mehr oder weniger eine Frage des Zufalls. Das Gericht hat die Presse kurz davor per Mail informiert, und das Rennen kürzerhand eröffnet.
    Hätte es dafür - beim gleichen Verfahren - im Vorfeld 5 Plätze für die trükische Presse reserviert, dann hätte es gar keine Probleme gegeben, und keiner hätte sich beschweren können. Somit ist es durchaus fragwürdig, ob das Verfahren de jure einwandfrei gelaufen.

    Die alberne Weigerung, für die ausl. Presse eine simple Videoübertragung im benachbarten Raum einzurichten... ist ebenso fragwürdig, und bewirkt genau das Gegenteil, da sie weitere Fragen aufwirft.

    ... die Zulassung zu einem Studium mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz im Gerichtsverfassungsgesetz, oder?

    Es gibt Vergleiche, die hinken dermaßen, daß sie einen Rollstuhl brauchen.

    Ich weise vorsorglich nochmal darauf hin, daß der ungehinderte Zugang internationaler Journalisten und Prozessbeobachtern ein europäischer Mindeststandard ist.

    Wenn ein deutsches Provinzgericht nun diesen Standard mit formaljuristischer Borniertheit ad absurdum führt, machen wir uns nicht nur international vollkommen unglaubwürdig, wir erschweren auch die künftige Arbeit unserer eigenen Prozessbeobachter im Ausland.

    Man spült jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit nicht mal eben so aus lokalpatriotischen Gründen durchs Klo runter.

    es hier nicht um die türkischen Medien, es sind fast ALLE ausländischen Medien nicht auf der Liste (haben die alle gepennt? kaum zu glauben), zum anderen wurde tatsächlich in anderen threads intensiv auf die Durchführung des Verfahrens eingegangen - und auf die damit verbundenen Probleme (mögliche unterschiedliche Information der Medien, keine genaue Zeitfestlegung des Startschusses etc.).
    Sie unterstellen so wie viele andere, daß die Medien selbst nicht genügend Interesse gezeigt hätten - auch das ist inzwischen widerlegt.
    Lesen Sie nach.

    nicht noch einmal darüber, was genau die strittigen Fragen in zu dem Prozedere sind.

    Es hat hier in den letzten Tagen mehrere Threads gegeben, die das alles ausführlich beleuchten.

    Da finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen, um sich eine Meinung bilden zu können.

    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:46 Uhr

    Zitat: "Wenn ich ein derartiges Interesse an einem Fall wie diesem habe, dann ist es ja wohl nicht zuviel verlangt, mich im Vorfeld darüber zu informieren und entsprechend anzumelden."


    war eben mehr oder weniger eine Frage des Zufalls. Das Gericht hat die Presse kurz davor per Mail informiert, und das Rennen kürzerhand eröffnet.
    Hätte es dafür - beim gleichen Verfahren - im Vorfeld 5 Plätze für die trükische Presse reserviert, dann hätte es gar keine Probleme gegeben, und keiner hätte sich beschweren können. Somit ist es durchaus fragwürdig, ob das Verfahren de jure einwandfrei gelaufen.

    Die alberne Weigerung, für die ausl. Presse eine simple Videoübertragung im benachbarten Raum einzurichten... ist ebenso fragwürdig, und bewirkt genau das Gegenteil, da sie weitere Fragen aufwirft.

    ... die Zulassung zu einem Studium mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz im Gerichtsverfassungsgesetz, oder?

    Es gibt Vergleiche, die hinken dermaßen, daß sie einen Rollstuhl brauchen.

    Ich weise vorsorglich nochmal darauf hin, daß der ungehinderte Zugang internationaler Journalisten und Prozessbeobachtern ein europäischer Mindeststandard ist.

    Wenn ein deutsches Provinzgericht nun diesen Standard mit formaljuristischer Borniertheit ad absurdum führt, machen wir uns nicht nur international vollkommen unglaubwürdig, wir erschweren auch die künftige Arbeit unserer eigenen Prozessbeobachter im Ausland.

    Man spült jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit nicht mal eben so aus lokalpatriotischen Gründen durchs Klo runter.

    es hier nicht um die türkischen Medien, es sind fast ALLE ausländischen Medien nicht auf der Liste (haben die alle gepennt? kaum zu glauben), zum anderen wurde tatsächlich in anderen threads intensiv auf die Durchführung des Verfahrens eingegangen - und auf die damit verbundenen Probleme (mögliche unterschiedliche Information der Medien, keine genaue Zeitfestlegung des Startschusses etc.).
    Sie unterstellen so wie viele andere, daß die Medien selbst nicht genügend Interesse gezeigt hätten - auch das ist inzwischen widerlegt.
    Lesen Sie nach.

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