BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

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Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
    • GERCEK
    • 04.04.2013 um 12:47 Uhr

    Aufgrund des Verdachtes dass Staatsorgane des Deutschen Staates in gezielte Eliminierung und Terrorisierung einer Völkergruppe beteiligt sind, muss dass Gericht in Den Haag stattfinden. Ein demokratischer Staat hat vor dem nichts zu befürchten.
    [...]
    Die NSU wäre nicht gefasst, wenn sie nicht eine Polizistin getötet hätten. Heute sind nicht mal die Polizisten vor denen sicher, dass sollte an jeden Deutschen Bürger ein Warnschuss sein, der gerade gestreift hat

    Gekürzt, da unsachlich. Die Redaktion/ls

    Antwort auf "Super -"
    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:49 Uhr

    ... des OLG München.

    • Jove
    • 04.04.2013 um 12:49 Uhr
    131. Belege?

    Da kann ich auch nur auf meinen Kommentar #127 verweisen: Für die Behauptung "Das Gericht hat [...] das Rennen kürzerhand eröffnet" habe ich bisher noch keinerlei Belege bekommen.

    Und ein festgelegtes Verfahren im Nachhinein zu ändern ist sicher auch nicht de jure.

    Antwort auf "Genau das "im Vorfeld""
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    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:53 Uhr

    aus den ÖRen, die vom OLG selbst stammen. Viell. finde ich noch den genauen Link für Sie. Aber dort wurde mit Zeitangaben detailiert aufgelistet, wie das gelaufen ist, minutengenau.

    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:58 Uhr

    Ein verwaltungrechtlich festgelegtes Verfahren gibt es nicht.

    • fse69
    • 04.04.2013 um 13:00 Uhr

    ".... Belege?
    Da kann ich auch nur auf meinen Kommentar #127 verweisen: Für die Behauptung "Das Gericht hat [...] das Rennen kürzerhand eröffnet" habe ich bisher noch keinerlei Belege bekommen...."

    Einmal (ungewollt?) mit Presseerklärung vom 04. März, ein zweites Mal per Mail am Morgen des 05. März.

    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:53 Uhr

    aus den ÖRen, die vom OLG selbst stammen. Viell. finde ich noch den genauen Link für Sie. Aber dort wurde mit Zeitangaben detailiert aufgelistet, wie das gelaufen ist, minutengenau.

    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:58 Uhr

    Ein verwaltungrechtlich festgelegtes Verfahren gibt es nicht.

    • fse69
    • 04.04.2013 um 13:00 Uhr

    ".... Belege?
    Da kann ich auch nur auf meinen Kommentar #127 verweisen: Für die Behauptung "Das Gericht hat [...] das Rennen kürzerhand eröffnet" habe ich bisher noch keinerlei Belege bekommen...."

    Einmal (ungewollt?) mit Presseerklärung vom 04. März, ein zweites Mal per Mail am Morgen des 05. März.

  1. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Ich habe am Anfang meines Kommentars geschrieben, dass ich in Anbetracht der Umstände, des zu erwartenden Interesse und der heutigen Kommunikationsmittel ein anderes Verfahren für die Verteilung der festen Plätze beispielsweise ein Losverfahren für besser gehalten hätte. Deshalb ist auch gerichtlich zu prüfen, ob das Verfahren (Veröffentlichung des Starttermin der Akkredierung, wurde jeder Interessierte in den email-Verteiler aufgenommen etc.), so wie es gelaufen ist, irgendwen benachteiligt und ob es rechtmäßig war. Ich kann das nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, wann die Veröffenlichung auf der Webseite vorgenommen wurde und ob und wann einzelne Journalisten benachrichtigt wurden.
    Allerdings kann das Gericht nicht festlegen,welche Medien wichtiger sind oder wer auf jeden Fall berichten soll. Es muss nur sicherstellen, das die Öffentlichkeit informiert ist. Die Medienvertreter, die an einem Prozesstag keinen Zugang zum Gerichtssaal erhalten, haben dennoch genügend Möglichkeiten auf freie Berichterstattung und Nachrichtenagenturen zurückzugreifen. Deshalb gibt es mMn. keine Einschränkung der Pressefreiheit vor.

    3 Leser-Empfehlungen
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    war hier auch nie die Rede - es geht um eine Einschränkung der Öffentlichkeit (dazu gehört die Presse) - und die Einschränkung der Öffentlichkeit ist ein absoluter Revisionsgrund (eine Erweiterung der Öffentlichkeit dagegen nicht, deshalb auch die Kritik daran, daß das OLG sich weigert, per Kamera in einen weiteren Saal zu übertragen; Aufzeichnungen sind verboten, aber die Übertragung als solche eben nicht und technisch wäre das machbar.).

    war hier auch nie die Rede - es geht um eine Einschränkung der Öffentlichkeit (dazu gehört die Presse) - und die Einschränkung der Öffentlichkeit ist ein absoluter Revisionsgrund (eine Erweiterung der Öffentlichkeit dagegen nicht, deshalb auch die Kritik daran, daß das OLG sich weigert, per Kamera in einen weiteren Saal zu übertragen; Aufzeichnungen sind verboten, aber die Übertragung als solche eben nicht und technisch wäre das machbar.).

  2. ob man das Verfahren nachträglich ändern kann. Das festzustellen, wird die Aufgabe des Bundesverfassungsgericht sein

    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:50 Uhr
    Antwort auf "Nein..."
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    irrelevant werden lässt.

    irrelevant werden lässt.

    • fse69
    • 04.04.2013 um 12:52 Uhr

    "...Warum ist offenbar die lückenlose und ggfs. sekundengenaue Protokollierung und Dokumentation eines solchen Verfahrens in Deutschland nicht verwaltungsrechtlich geregelt?...Es gibt doch hierzulande sonst für alles genaue Richtlinien?

    Und wo kann ich ggfs. dieses Protokoll erhalten?..."

    dieser link massiv zu denken:

    http://www.justiz.bayern....

    Die Presseerklärung vom 04. März. Ganz egal, was die Pressestelle einzelnen Journalisten im individuellen Austausch mitgeteilt hat, egal ob per Mail oder Telefon, mit dieser Veröffentlichung war das Rennen (ungewollt?) eröffnet. Da ist keinerlei Sperrvermerk oder eine sonstige Information vorhanden, aus der ersichtlich wäre, dass der Akkreditierungszeitraum erst am 05. März beginnt - nicht in der Pressemitteilung, nicht in der Sicherheitsverfügung selber.

    Warum hat man die Sicherheitsverfügung überhaupt bereits am 04. online gestellt? Es kann ja nicht aus Unachtsamkeit eines Mitarbeiters geschehen sein, weil aus Nötzels weiteren Aussagen gegenüber einem Blogger klar hervorgeht, dass man sich bewusst dagegen entschieden hat, noch am selben Tag eine Mail als "Startschuss" herauszuschicken. Warum hat man das Ding dann aber überhaupt am 04. März hochgeladen? Das macht doch vorn und hinten keinen Sinn.

    Fakt ist: jeder, der das Ding runtergeladen hat, konnte sich umgehend akkreditieren. Das würde allerdings auch erklären, warum man hinsichtlich der genauen Daten jetzt so wortkarg ist.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Absolut korrekt"
    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:53 Uhr

    aus den ÖRen, die vom OLG selbst stammen. Viell. finde ich noch den genauen Link für Sie. Aber dort wurde mit Zeitangaben detailiert aufgelistet, wie das gelaufen ist, minutengenau.

    Antwort auf "Belege?"

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