BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

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Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
  1. wenn das OLG diesbezüglich auskunftsfreudiger wäre.

    Dass Spekulationen aufkommen, hat es sich vorrangig selbst zuzuschreiben.

    Frage Sie doch mal nach...oder klagen Sie auf Herausgabe und Transaparenz, wie ein Mitforist angeregt hat.

  2. irrelevant werden lässt.

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    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:56 Uhr

    warum haben Sie ihn dann geschrieben?

    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:56 Uhr

    warum haben Sie ihn dann geschrieben?

    • GERCEK
    • 04.04.2013 um 12:54 Uhr

    Die Braunen verhedern sich gerade selbst in ihrer Unschuldsvermutung labberei. Die Unschuldsvermutung gilt auch für die Opfer, die nach jeder Tat systematisch von der Deutschen Polizei samt Familie in ein kriminelles Licht ohne jeglichen Beweis gezogen wurden und der ermordete türkische Blumenhändler stand plötzlich aus dem nichts als Drogendealer da...
    Die Polizei hat hier die "Gewalten" des Staatsanwaltes und Richters an sich gerissen, und SOKO Halbmond hat vorsätzlich rechtsradikalen Terror ausgeschlossen.
    Ich bin mir nicht sicher ob manche hier unter RECHTSsstaat und GEWALTENTeilung :
    Einer sticht, der andere diffamiert und ein anderer Vertuscht verstehen....

    3 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Die türkischen Medien"
    • ffes
    • 04.04.2013 um 12:56 Uhr
    140. Neugierde

    Wie war das damals in Stammheim?

  3. ... die Zulassung zu einem Studium mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz im Gerichtsverfassungsgesetz, oder?

    Es gibt Vergleiche, die hinken dermaßen, daß sie einen Rollstuhl brauchen.

    Ich weise vorsorglich nochmal darauf hin, daß der ungehinderte Zugang internationaler Journalisten und Prozessbeobachtern ein europäischer Mindeststandard ist.

    Wenn ein deutsches Provinzgericht nun diesen Standard mit formaljuristischer Borniertheit ad absurdum führt, machen wir uns nicht nur international vollkommen unglaubwürdig, wir erschweren auch die künftige Arbeit unserer eigenen Prozessbeobachter im Ausland.

    Man spült jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit nicht mal eben so aus lokalpatriotischen Gründen durchs Klo runter.

    2 Leser-Empfehlungen
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    • Jove
    • 04.04.2013 um 13:02 Uhr

    Ich beziehe mich darauf, dass es Regeln gibt, denen sich alle unterwerfen müssen. Dass das angewandte Verfahren nicht glücklich gewählt war ist klar.

    Aber dennoch: Der Zugang an sich ist ja "ungehindert", aber die internationale Presse darf auch nicht "gleicher" als die deutsche gemacht werden. Jeder muss die gleiche Chance erhalten, ob das bei dem gewählten Verfahren so war, sollen bitte Juristen entscheiden.

    • Jove
    • 04.04.2013 um 13:02 Uhr

    Ich beziehe mich darauf, dass es Regeln gibt, denen sich alle unterwerfen müssen. Dass das angewandte Verfahren nicht glücklich gewählt war ist klar.

    Aber dennoch: Der Zugang an sich ist ja "ungehindert", aber die internationale Presse darf auch nicht "gleicher" als die deutsche gemacht werden. Jeder muss die gleiche Chance erhalten, ob das bei dem gewählten Verfahren so war, sollen bitte Juristen entscheiden.

    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:56 Uhr
    142. Stimmt

    warum haben Sie ihn dann geschrieben?

    Antwort auf "Was Ihn aber ziemlich"
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    Ihren Beitrag.

    Ihren Beitrag.

  4. einige gar nicht hören - die bleiben lieber bei ihrer Voreingenommenheit; würden sie sich nämlich mit den Fakten auseinandersetzen, wie in anderen Threads zur Genüge dokumentiert, könnten ja ihre Einstellungen sich womöglich ändern (müssen) - und das geht natürlich gar nicht.
    Darum auch die gefühlte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Fakten zum ca. hunderttausendstenmal; diejenigen, die lieber ihre Vorurteile pflegen, sind eher faktenresistent.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Gut so"
    • 29C3
    • 04.04.2013 um 12:58 Uhr

    Ein verwaltungrechtlich festgelegtes Verfahren gibt es nicht.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Belege?"
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    dämlich, oder?

    Und das in einem Land, welches in der ganzen Welt berühmt ist für Bürokratie und Ordnung.

    • Jove
    • 04.04.2013 um 13:06 Uhr

    Es ist ja egal, ob es generelles Verfahren gibt oder nur ein in diesem Fall speziell festgelegtes.

    Wenn das OLG die Akkreditierung nach Eingang vergibt (was ja auch so in der Pressemitteilung steht), dann kann ich nicht im Nachhinein sagen, wir machen es jetzt doch anders.

    dämlich, oder?

    Und das in einem Land, welches in der ganzen Welt berühmt ist für Bürokratie und Ordnung.

    • Jove
    • 04.04.2013 um 13:06 Uhr

    Es ist ja egal, ob es generelles Verfahren gibt oder nur ein in diesem Fall speziell festgelegtes.

    Wenn das OLG die Akkreditierung nach Eingang vergibt (was ja auch so in der Pressemitteilung steht), dann kann ich nicht im Nachhinein sagen, wir machen es jetzt doch anders.

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