Bundesverfassungsgericht: Türkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe
Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.
© Peter Kneffel/dpa

Das Oberlandesgericht München
Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.
"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.
Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.
Platzvergabe nach Eingangsstempel
Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.
Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.







Laut n-tv kam die 50. Anmeldung um 11:30, Hürriyets Anmeldung um 16:30 obwohl dieser das Vergabeverfahren noch am Vortag telefonisch erklärt wurde.
wurden eben nicht allen Meiden gleichermaßen am Vortag mitgeteilt.
Es hing eben davon ab, wer zufällig telefonisch wann welche Informationen bekam oder eben nicht bekam.
Das Gericht hätte das Vergabeverfahren und den Startzeitpunkt einen Tag vorher allen Medien mitteilen sollen. Dann wäre Chancengleichheit hergestellt worden und die ausländischen Medien wären ebenfalls zum Zuge gekommen.
wurden eben nicht allen Meiden gleichermaßen am Vortag mitgeteilt.
Es hing eben davon ab, wer zufällig telefonisch wann welche Informationen bekam oder eben nicht bekam.
Das Gericht hätte das Vergabeverfahren und den Startzeitpunkt einen Tag vorher allen Medien mitteilen sollen. Dann wäre Chancengleichheit hergestellt worden und die ausländischen Medien wären ebenfalls zum Zuge gekommen.
Wer in allen Einzelheiten wissen möchte, welche Hürden zur Akkreditierung zu überwinden waren und dass bei dem Procedere wirklich kein "gerechtes" Verfahren möglich war, der kann nachlesen, wie der Tagesspiegel zu seiner Akkreditierung gekommen ist.
Danke für die Offenheit in der Berichterstattung !
http://www.tagesspiegel.d...
einfach mal die Diskussion von gestern Abend nachlesen- es wurden die rechtlichen Probleme gut herausgearbeitet
Übrigens hätten (türkische) Medien auch ein Recht zu klagen, wenn die Zweifel weniger berechtigt wären. Denn das Recht zu klagen hat nichts mit der Erfolgswahrscheinlichkeit zu tun! Auch das ist Rechtsstaat!
Allerdings würde ich, wenn ich türkische Zeitung wäre, nicht auf meinen Status als Türkische Zeitung beharren, sondern das Verfahren insgesamt angreifen. Es wurden allgemein ausländische Medien benachteiligt bzw. genauer jene Medien, die nicht in dem vermaledeiten Verteiler standen.
Sioe können sogar eine Bué iHv 2500€ aufgedrückt kriegen, wenn sie offenkundig sinnlos vors BVerfG ziehen.
Sioe können sogar eine Bué iHv 2500€ aufgedrückt kriegen, wenn sie offenkundig sinnlos vors BVerfG ziehen.
lieber erst gar nicht vorstellen, was dann hier los wäre. Dann wäre nämlich der Mob erst so richtig entfesselt.
Niemand wurde von dem Verfahren ausgeschlossen! Sowohl der türkische Botschafter als auch seine Putzfrau dürfen am Prozess teilnehmen. Sie müssen sich nur früh morgens anstellen, wie alle anderen, die dass wollen.
In wie weit die "Öffentlichkeit" von dem Prozess ausgeschlossen ist, wenn 50 Journalisten anwesend sind, kann ich mir auch nicht erklären.
Und Ihr letzter Satz "- und die Morden von damals nun auf freiem Fuß wären!" Ergibt keinen Sinn. Die Mörder sind tot, die Helfershelferin in Untersuchungshaft.
Hier geht es nicht um den türkischen Botschafter und auch nicht um die türkische Putzfrau. Es spricht nicht für Sie und Ihr Interesse am Sachgehalt des Problems, wenn Sie so argumentieren.
Die Art und Weise der Durchführung des Windhundrennens läßt begründete Zweifel entstehen, daß alle Medien gleichzeitig und rechtzeitig über das Rennen informiert wurden. Außerdem ist kein Startzeitpunkt für das Rennen angegeben, nur ein Endzeitpunkt. Zudem sind wohl diejenigen, die am Tag vorher angerufen haben, darauf hingewiesen worden, daß am folgenden Tag das Rennen startet, die anderen nicht (dafür gibt es Indizien und leider könnte auch das OLG dies nicht widerlegen, da von Telefongesprächen keine Aufzeichnungen gemacht werden). Da kein eindeutiger Startzeitpunkt angegeben wurde, dürften auch Medien, sich vor Beginn des Rennens angemeldet haben, auf der Liste sein - damit sind die andren Medien schon benachteiligt.
Es kommt hinzu, daß die EINSCHRÄNKUNG der Öffentlichkeit (und dazu zählt auch die Presse) einen absoluten Revisionsgrund darstellt (eine Erweiterung nicht). Sollte also eine Einschränkung vorliegen, so könnte der ganze Prozeß für null und nichtig erklärt werden - und die Verteidigung wird mit Sicherheit Revision einlegen.
Möchten Sie, daß der Prozeß im Nachhinein für ungültig erklärt wird - und Deutschland sich vor der ganzen Welt bis auf die Knochen blamiert hat?
Hier geht es nicht um den türkischen Botschafter und auch nicht um die türkische Putzfrau. Es spricht nicht für Sie und Ihr Interesse am Sachgehalt des Problems, wenn Sie so argumentieren.
Die Art und Weise der Durchführung des Windhundrennens läßt begründete Zweifel entstehen, daß alle Medien gleichzeitig und rechtzeitig über das Rennen informiert wurden. Außerdem ist kein Startzeitpunkt für das Rennen angegeben, nur ein Endzeitpunkt. Zudem sind wohl diejenigen, die am Tag vorher angerufen haben, darauf hingewiesen worden, daß am folgenden Tag das Rennen startet, die anderen nicht (dafür gibt es Indizien und leider könnte auch das OLG dies nicht widerlegen, da von Telefongesprächen keine Aufzeichnungen gemacht werden). Da kein eindeutiger Startzeitpunkt angegeben wurde, dürften auch Medien, sich vor Beginn des Rennens angemeldet haben, auf der Liste sein - damit sind die andren Medien schon benachteiligt.
Es kommt hinzu, daß die EINSCHRÄNKUNG der Öffentlichkeit (und dazu zählt auch die Presse) einen absoluten Revisionsgrund darstellt (eine Erweiterung nicht). Sollte also eine Einschränkung vorliegen, so könnte der ganze Prozeß für null und nichtig erklärt werden - und die Verteidigung wird mit Sicherheit Revision einlegen.
Möchten Sie, daß der Prozeß im Nachhinein für ungültig erklärt wird - und Deutschland sich vor der ganzen Welt bis auf die Knochen blamiert hat?
Hier geht es nicht um den türkischen Botschafter und auch nicht um die türkische Putzfrau. Es spricht nicht für Sie und Ihr Interesse am Sachgehalt des Problems, wenn Sie so argumentieren.
Mein Beitrag war eigentlich eine Antwort auf "6. von Leberkäse und Weisswurstmorden". Dort wird behauptet, dass "Medien und Politik Vertreter" ausgeschlossen seien, was eben nicht der Fall ist.
Der türkische Botschafter hat eben doch einen festen Platz gefordert: http://www.zeit.de/news/2...
Und ich traue den vorhandenen 50 Medienvertretern zu, objektiv darüber zu berichten. Das würde ich auch den Medien in der Türkei zutrauen. Die ganze Kritik um das Vergabeverfahren, das angebliche "ausschließen" vom Prozess, das fordern nach Sitzplatzkontingenten, DAS ist Populismus!
Mein Beitrag war eigentlich eine Antwort auf "6. von Leberkäse und Weisswurstmorden". Dort wird behauptet, dass "Medien und Politik Vertreter" ausgeschlossen seien, was eben nicht der Fall ist.
Der türkische Botschafter hat eben doch einen festen Platz gefordert: http://www.zeit.de/news/2...
Und ich traue den vorhandenen 50 Medienvertretern zu, objektiv darüber zu berichten. Das würde ich auch den Medien in der Türkei zutrauen. Die ganze Kritik um das Vergabeverfahren, das angebliche "ausschließen" vom Prozess, das fordern nach Sitzplatzkontingenten, DAS ist Populismus!
Dann wird das Verfassungsgericht allenfalls sagen: Es darf überhaupt keine Reservierungen geben. Alle müssen sich anstellen. Jeden Tag neu. Das wäre sowas von unanfechtbar, wie es unanafechtber einfach nicht mehr sein kann.
Für jede andere Lösung wird sich auch wieder jemand finden, der sich ungerecht behandelt fühlt und sich verfassungsbeschwert.
"Vorschlag" zu klagen.
Wie würden Sie sie denn begründet sehen wollen?
"Vorschlag" zu klagen.
Wie würden Sie sie denn begründet sehen wollen?
dass es da natürlich auch nicht immer gerecht zugeht, ist allen klar. Es geht mir aber generell um das Allgemeinproblem, und nur das. Dies betrachtend, finde ich die Haltung richtig.
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