BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

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Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
  1. "Als Polizist muss man alles, und zwar absolut alles, in Betracht ziehen."

    Die Polizei zog hier gerade nicht a l l e s, also auch politisch-rassistisch motivierte Morde in Betracht, sondern ermittelte einseitig unter dem subjektiven Verdacht, die Opfer seien schon irgendwie in mafiöse Strukturen verwickelt gewesen.

    Fakt ist, das es Regeln gibt, und diese Regeln besagen "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

    Eine solche Regel gibt es nicht. Es gibt mehr als nur ein Auswahlverfahren um Journalisten zur Prozessberichterstattung zu akkreditieren. Das Verfahren hat sich nach dem Bedarf zu orientieren, nicht umgekehrt.

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    Das Gericht kann sich eines der anerkannten Verfahren aussuchen.

    Das Gericht kann sich eines der anerkannten Verfahren aussuchen.

  2. ... nichts und niemand dazu, Ihre Meinung aufgrund fundierter Tatsachen zu äußern. Ich erlaube mir aber den freundlichen Hinweis, daß dies auch nicht verboten ist.

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    Antwort auf "Schön,"
  3. Das Gericht kann sich eines der anerkannten Verfahren aussuchen.

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    hat es getan. Voraussetzung ist aber, daß das gewählte Verfahren, welches nun auch immer, fair und transparent ist - und genau da gehen die Meinungen auseinander.
    Ich erspare mir die Hinweise auf die fehlende Vorlaufzeit, die Tatsache, daß manche Medien wohl früher informiert waren als andere und auch die Tatsache, daß bei diesem Rennen kein Startzeitpunkt angegeben war - das kann man alles hier oder in anderen Foren zum gleichen Thema nachlesen; machen Sie sich bitte selber kundig.

    hat es getan. Voraussetzung ist aber, daß das gewählte Verfahren, welches nun auch immer, fair und transparent ist - und genau da gehen die Meinungen auseinander.
    Ich erspare mir die Hinweise auf die fehlende Vorlaufzeit, die Tatsache, daß manche Medien wohl früher informiert waren als andere und auch die Tatsache, daß bei diesem Rennen kein Startzeitpunkt angegeben war - das kann man alles hier oder in anderen Foren zum gleichen Thema nachlesen; machen Sie sich bitte selber kundig.

  4. "Sogar als von Seiten der Betroffenen, einigen Profilern, sogar als vom bayrischen Innenminister darauf hingewiesen wurde."

    Das bayrische Innenministerium wies auch auf islamistische Terroristen hin, auch das erwies sich als falsch.
    1986 hat man auch gesagt das die Diskothek La Belle in Berlin durch Rechtsextremisten gesprengt wurde, ebenfalls falsch.
    Und Betroffene sind in solchen Fällen kaum objektiv wenn es darum geht den Täter zu finden, alleine deswegen weil sie nicht Augenzeuge bei der Tat waren.

    Und man hat rassistische Motive nie ausgeschlossen, man ist erst anderen Hinweisen gefolgt.

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    Antwort auf "Wirklich?"
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    • fse69
    • 04.04.2013 um 16:42 Uhr

    "...Und man hat rassistische Motive nie ausgeschlossen, man ist erst anderen Hinweisen gefolgt...."

    ... dass man das nicht mal mehr eines Kommentares würdigen kann, aber schwupps, schon steht eine Empfehlung drunter. Welche "anderen Hinweise" bitte? Wie lange braucht man, um zu erkennen, dass es zwischen einem wertkonservativen staatsloyalen Türken aus Südwestanatolien (Enver Simsek), einem kurdischen PKK-nahen Asylbewerber aus Südostanatolien (Rostocker Opfer) und einem Griechen (in München) nicht nur keinerlei Gemeinsamkeiten gibt, sondern dass es darüber hinaus auch keine Form der Organisierten Kriminalität gibt, die diese drei Opfer (noch dazu bundesweit operierend) erfassen könnte? Wann gedachte man denn Ihrer hochgeschätzten Meinung nach, in Richtung rassistische Motive zu ermitteln? In 20 oder 25 Jahren? Vergessen wir mal nicht: Ermittlungen in diese Richtung hat es bis zum bitteren Ende nicht gegeben, es war purer Zufall, dass der NSU nach über einem Jahrzehnt aufgeflogen ist.

    Was Sie hier leugnen, hat es übrigens tatsächlich gegeben: nämlich den faktischen Ausschluss rassistischer Motive, als eine mittlerweile schon denkwürdige Expertise des LKA in BW sinngemäß behauptete, dass Mord dem deutschen Wesen derart fremd sei, dass man von Tätern mit Wurzeln im Ausland auszugehen hätte. Was rege ich mich also über Sie auf.

    "Und Betroffene sind in solchen Fällen kaum objektiv wenn es darum geht den Täter zu finden, alleine deswegen weil sie nicht Augenzeuge bei der Tat waren."

    und kriegt auch gleich zwei Fleißsternchen ...50 cent!

    kam schon ziemlich schnell am Anfang die These auf, es handle sich um rechtsextreme Anschläge - und wurde schnell wieder abgebügelt. Kann man nachlesen - machen Sie sich kundig.

    • fse69
    • 04.04.2013 um 16:42 Uhr

    "...Und man hat rassistische Motive nie ausgeschlossen, man ist erst anderen Hinweisen gefolgt...."

    ... dass man das nicht mal mehr eines Kommentares würdigen kann, aber schwupps, schon steht eine Empfehlung drunter. Welche "anderen Hinweise" bitte? Wie lange braucht man, um zu erkennen, dass es zwischen einem wertkonservativen staatsloyalen Türken aus Südwestanatolien (Enver Simsek), einem kurdischen PKK-nahen Asylbewerber aus Südostanatolien (Rostocker Opfer) und einem Griechen (in München) nicht nur keinerlei Gemeinsamkeiten gibt, sondern dass es darüber hinaus auch keine Form der Organisierten Kriminalität gibt, die diese drei Opfer (noch dazu bundesweit operierend) erfassen könnte? Wann gedachte man denn Ihrer hochgeschätzten Meinung nach, in Richtung rassistische Motive zu ermitteln? In 20 oder 25 Jahren? Vergessen wir mal nicht: Ermittlungen in diese Richtung hat es bis zum bitteren Ende nicht gegeben, es war purer Zufall, dass der NSU nach über einem Jahrzehnt aufgeflogen ist.

    Was Sie hier leugnen, hat es übrigens tatsächlich gegeben: nämlich den faktischen Ausschluss rassistischer Motive, als eine mittlerweile schon denkwürdige Expertise des LKA in BW sinngemäß behauptete, dass Mord dem deutschen Wesen derart fremd sei, dass man von Tätern mit Wurzeln im Ausland auszugehen hätte. Was rege ich mich also über Sie auf.

    "Und Betroffene sind in solchen Fällen kaum objektiv wenn es darum geht den Täter zu finden, alleine deswegen weil sie nicht Augenzeuge bei der Tat waren."

    und kriegt auch gleich zwei Fleißsternchen ...50 cent!

    kam schon ziemlich schnell am Anfang die These auf, es handle sich um rechtsextreme Anschläge - und wurde schnell wieder abgebügelt. Kann man nachlesen - machen Sie sich kundig.

  5. "Die türkischen Medien haben keine Ahnung davon, was ein Rechtsstaat ist."

    Die Grenze zwischen Polemik und Hetze ist fließend.
    Nach meinem Geschmak haben Sie das Land der Polemik weit hinter sich gelassen.

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    Antwort auf "Rechtsstaat"
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    Da die türkischen Medien angenommen haben, der Außenminister Deutschlands könnte einem Gericht Weisungen erteilen, scheint ihr rechtsstaatliches Verständnis in der Tat etwas unterentwickelt zu sein.

    Da die türkischen Medien angenommen haben, der Außenminister Deutschlands könnte einem Gericht Weisungen erteilen, scheint ihr rechtsstaatliches Verständnis in der Tat etwas unterentwickelt zu sein.

  6. 246. Nein...

    "Und man hat rassistische Motive nie ausgeschlossen, man ist erst anderen Hinweisen gefolgt."

    Tur mir leid, aber das ist schlicht unwahr.

    Hier nur einige wenige "historische" Stimmen (es gibt davon hunderte...das dürfen Sie gerne recherchieren...)

    http://www.faz.net/aktuel...

    http://www.ksta.de/koeln-...

    Es wurde eigentlich permanent ein rechtsradikaler Hintergrund explizit! ausgeschlossen.

    Man nahm als wahrscheinlicher an, dass ein "Mörderduo" (Auftragskiller) extra aus der Türkei eingeflogen wurden.

    Die SoKo Bosporus wurde 2008! ohne Resultat aufgelöst.

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  7. Die Regel "Wer zuerst kommt mahlt zuerst" ist weder von Gott gegeben, noch von Gesetzen vorgeschrieben. Die Regel wurde vom hier kritisierten Gericht gesetzt. Es hätte auch das Losverfahren abwenden können. Es hätte auch wie im Kachelmann-Prozess Körbe für ausländische Medien vorsehen können.
    Wenn es sich aber für das "Windhundverfahren" entscheidet, dann muss das Gericht für Chancengleichheit sorgen. Alle hätten gleichermaßen vorher (nicht erst zum Startzeitpunkt) über den Startpunkt des Rennens und die Art der Vergabe informiert werden müssen.
    Was halten Sie von einem Rennen bei den olympischen Spielen, bei denen erst beim Startschuss sämtliche Läufer über den Beginn des Rennens informiert werden. Nur einige Läufer wissen vorher Bescheid und stehen beim Starschuss schon in Startposition, andere haben vorher davon nicht erfahren, befinden sich noch in der Umkleide oder gar außerhalb des Stadions.
    Sagen Sie dann auch "Es gab Regeln", also die Regel, dass man nach dem Startschuss loslaufen darf und "Wer zuerst kommt mahlt zuerst" ist fair?

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    denn mit welcher Unkenntnis hier manche Foristen schreiben, ist erstaunlich - und mit welcher Resistenz, ihre Meinung bei Darlegen der genauen Fakten zu ändern, auch.

    denn mit welcher Unkenntnis hier manche Foristen schreiben, ist erstaunlich - und mit welcher Resistenz, ihre Meinung bei Darlegen der genauen Fakten zu ändern, auch.

  8. Da die türkischen Medien angenommen haben, der Außenminister Deutschlands könnte einem Gericht Weisungen erteilen, scheint ihr rechtsstaatliches Verständnis in der Tat etwas unterentwickelt zu sein.

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    Das gilt dann wahrscheinlich auf für Merkel, Steinmeier und andere deutsche Politiker, die im Falle einer Verurteilung von Marco W. damit gedroht haben, die Beitrittsbemühungen der Türkei zur EU zu behindern.

    Aber...sorry: Wer steht hier nochmal vor Gericht?

    Die Türkei, deren Medien?

    • fse69
    • 04.04.2013 um 16:52 Uhr

    "...Da die türkischen Medien angenommen haben, der Außenminister Deutschlands könnte einem Gericht Weisungen erteilen, scheint ihr rechtsstaatliches Verständnis in der Tat etwas unterentwickelt zu sein...."

    ... ist unterentwickelt, sondern Ihr Bewusstsein hinsichtlich dessen, was man Staatskultur bezeichnen kann (das ist aber in Deutschland typisch). Es entspricht voll und ganz den protokollarischen diplomatischen Gepflogenheiten in der bilateralen Kommunikation, dass die Repräsentanten von Völkerrechtssubjekten ihr jeweiliges Pendant ansprechen, wenn sie ein Anliegen haben, dem es dann obliegt, dieses innerhalb des eigenen Staates weiterzutragen. Es wäre - gar im Gegenteil - eine unbotmäßige Einmischung in die inneren Angelegenheiten, wenn ein Außenminister ein Anliegen unmittelbar bspw. gegenüber der Gerichtsbarkeit eines fremden Staates antragen würde. Sich in dieser Frage an den Außenminister zu wenden, war vollkommen korrekt und die dahinterstehende Erwartung auch nicht, dass Guido weisungsbefugt gegenüber der Justiz auftritt, sondern als Mittler auftritt.

    Das gilt dann wahrscheinlich auf für Merkel, Steinmeier und andere deutsche Politiker, die im Falle einer Verurteilung von Marco W. damit gedroht haben, die Beitrittsbemühungen der Türkei zur EU zu behindern.

    Aber...sorry: Wer steht hier nochmal vor Gericht?

    Die Türkei, deren Medien?

    • fse69
    • 04.04.2013 um 16:52 Uhr

    "...Da die türkischen Medien angenommen haben, der Außenminister Deutschlands könnte einem Gericht Weisungen erteilen, scheint ihr rechtsstaatliches Verständnis in der Tat etwas unterentwickelt zu sein...."

    ... ist unterentwickelt, sondern Ihr Bewusstsein hinsichtlich dessen, was man Staatskultur bezeichnen kann (das ist aber in Deutschland typisch). Es entspricht voll und ganz den protokollarischen diplomatischen Gepflogenheiten in der bilateralen Kommunikation, dass die Repräsentanten von Völkerrechtssubjekten ihr jeweiliges Pendant ansprechen, wenn sie ein Anliegen haben, dem es dann obliegt, dieses innerhalb des eigenen Staates weiterzutragen. Es wäre - gar im Gegenteil - eine unbotmäßige Einmischung in die inneren Angelegenheiten, wenn ein Außenminister ein Anliegen unmittelbar bspw. gegenüber der Gerichtsbarkeit eines fremden Staates antragen würde. Sich in dieser Frage an den Außenminister zu wenden, war vollkommen korrekt und die dahinterstehende Erwartung auch nicht, dass Guido weisungsbefugt gegenüber der Justiz auftritt, sondern als Mittler auftritt.

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