BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

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Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
  1. Das, was im Gerichtssaal gesagt wird, halte ich persönlich für journalistisch relativ uninteressant. Es sitzen 50 Journalisten im Raum, die das Gleiche hören und das Gleiche sehen und somit das gleiche berichten. Zunächst können nur Tatsachen berichten werden. Wer hat was wann gesagt, getan oder gewusst. Interressant können allenfalls Einschätzungen der Journalisten über das Gesagte sein. Für ausländische Korrespondenten (wenn nicht Opfer oder Täter aus deren Heimat kommen) ist es meiner Meinung nach genauso wichtig wenn nicht wichtiger und interessanter über das gesellschafliche und mediale Umfeld der Taten und des Prozesses zu berichten als über den Prozess selbst. Der Blick von außen hat eine andere Pespektive. Wenn z.B. in den USA ein Amokläufer vor Gericht steht, wird auch über das Medienecho berichtet und z.B. über die Diskussion über Waffengesetzte.Ob der Korrespondent dabei im Gerichtssaal saß, wäre mir persönlich egal. Wenn ihrer Mutter BBC sieht, wird sie wahrscheinlich gut informiert.

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    den versammelten Justizexperten auch nicht bekannt zu sein, dass auswärtige und besonders überseeische Medien aus Gründen der Effizienz regelmäßig freie Journalisten anheuern, die entweder exclusiv oder en bloque berichten.Mutter Ameise wird also Informationen in Hülle und Fülle erhalten.

    "Das, was im Gerichtssaal gesagt wird, halte ich persönlich für journalistisch relativ uninteressant."

    Diese Einschätzung ist aber ganz bestimmt für Millionen Interessierter völlig ohne Relevanz.

    den versammelten Justizexperten auch nicht bekannt zu sein, dass auswärtige und besonders überseeische Medien aus Gründen der Effizienz regelmäßig freie Journalisten anheuern, die entweder exclusiv oder en bloque berichten.Mutter Ameise wird also Informationen in Hülle und Fülle erhalten.

    "Das, was im Gerichtssaal gesagt wird, halte ich persönlich für journalistisch relativ uninteressant."

    Diese Einschätzung ist aber ganz bestimmt für Millionen Interessierter völlig ohne Relevanz.

  2. ist das auch besser so. Nachher wird Tschäpe noch freigesprochen. Wer sagt es dann der Mutter?.

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  3. Zunächst einmal, den türkischen Medien und Diplomaten wurde der Zugang zum Prozess nicht verweigert. Sie haben nur keine reservierten Plätze, von einem Ausschluß kann man deshalb wohl kaum sprechen. Außerdem werden ausländische Medien am Prozess teilnehmen.

    Die Vergabepraxis war mindestens nicht besonders clever, diesen ganzen Ärger hätte man sich wohl sparen können.

    Aber eine Frage hinsichtlich des Vergabepraxis bleibt bestehen. Und zwar, wieviele Plätze wären denn für türkische und andere nichtdeutsche Medien angemessen? Und nach welchen Kriterien sollen diese Plätze unter den türkischen Medien verteilt werden?

    Auch wenn es stimmt, dass es vermutlich das gute Recht der türkischen Zeitung ist, gegen dieses Vergabeverfahren den Rechtsweg zu beschreiten, dieses Vorhaben erscheint mir mindestens so wenig clever wie das Vergabeverfahren des Gerichts. Diese Klage heizt die Stimmung ebenso an, wie es die bisherigen (sehr undiplomatischen) Forderungen und Unterstellungen von Seiten der türkischen Medien und Politikern getan haben. Auch die türkische Seite hätte sensibler reagieren können.

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    Antwort auf "Unsinn!"
  4. Wenn Sie mit "vermeintlicher Verfahrensregel" meinen sollten, dass sich das OLG München strikt an das höchstrichterlich statuierte sog. Reihenfolgeprinzip hält:

    Auch der Zugang der Medien darf nach höchstrichterlicher Rspr. nur nach der Reihenfolge der Anmeldungen erfolgen. Grundsätzlich ist einziges Kriterium die Reihenfolge des persönlichen Erscheinens (Reihenfolgeprinzip; vgl. BGH v. 10.01.2006, Az. 1 StR 527/05 m.w.N., zu finden auf der Website des BGH). Bestimmten Personen, Medien, Staatsvertretern etc. etc. Plätze vorab zu reservieren ist wegen der Vorgaben des GVG, des Verfassungsrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung kritisch und in nur engen Grenzen möglich.
    Der BGH führt in dem erwähnten Beschluss unter Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung aus, dass es mit dem Öffentlichkeitsprinzip noch (!) vereinbar ist, wenn ein Strafgericht einen Teil (!) der Plätze den Medien reserviert. Der zuständige Strafsenat des OLG München hat die Hälfte (!) der Zuschauerplätze im Saal für Medienvertreter reserviert und damit wohl das rechtlich maximal mögliche ausgereizt.
    Wenn Platzreservierungen sehr restriktiv, quasi als Ausnahme zu handhaben sind, beim unangemeldeten Erscheinen von Zuschauern allein die Reihenfolge des Erscheinens maßgeblich sein darf und andere Kriterien grds. keine Rolle spielen dürfen, darf bei der Verteilung der Kontingentplätze erst recht nur die Reihenfolge des "Erscheinens", sprich die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen maßgeblich sein,

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    • fse69
    • 04.04.2013 um 17:42 Uhr

    "...Auch der Zugang der Medien darf nach höchstrichterlicher Rspr. nur nach der Reihenfolge der Anmeldungen erfolgen. Grundsätzlich ist einziges Kriterium die Reihenfolge des persönlichen Erscheinens ..."

    ... wo keiner ist (ganz abgesehen davon, dass auch gelost werden darf): nirgends ist es untersagt, dass Richter die vorhandenen Medienplätze nach sachbezogenen Kriterien differenzieren dürfen, von denen übrigens eines auch Staatsangehörigkeit, resp. Status als ausländisches Medium sein kann. Die Plätze innerhalb der jeweiligen Kategorien können dann wieder nach den entsprechenden Verfahren vergeben werden. Es konkurrieren dann halt nicht alle um 50 Plätze, sondern einheimische Medien um Plätze x und ausländische um Plätze y, wobei x+y wieder 50 ergibt.

    • fse69
    • 04.04.2013 um 17:42 Uhr

    "...Auch der Zugang der Medien darf nach höchstrichterlicher Rspr. nur nach der Reihenfolge der Anmeldungen erfolgen. Grundsätzlich ist einziges Kriterium die Reihenfolge des persönlichen Erscheinens ..."

    ... wo keiner ist (ganz abgesehen davon, dass auch gelost werden darf): nirgends ist es untersagt, dass Richter die vorhandenen Medienplätze nach sachbezogenen Kriterien differenzieren dürfen, von denen übrigens eines auch Staatsangehörigkeit, resp. Status als ausländisches Medium sein kann. Die Plätze innerhalb der jeweiligen Kategorien können dann wieder nach den entsprechenden Verfahren vergeben werden. Es konkurrieren dann halt nicht alle um 50 Plätze, sondern einheimische Medien um Plätze x und ausländische um Plätze y, wobei x+y wieder 50 ergibt.

  5. ... allerdings fragt man sich dann doch langsam, ob es wirklich so schwer wäre, da einfach 5 Stühle mehr reinzustellen...

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  6. den versammelten Justizexperten auch nicht bekannt zu sein, dass auswärtige und besonders überseeische Medien aus Gründen der Effizienz regelmäßig freie Journalisten anheuern, die entweder exclusiv oder en bloque berichten.Mutter Ameise wird also Informationen in Hülle und Fülle erhalten.

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  7. fragt man aber auch bei Reuters nach. Die sollten englisch können!

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    • fse69
    • 04.04.2013 um 17:34 Uhr

    ... dabei belassen, dass ich mich verlesen habe. Das ist ja noch grotesker:

    "...Da die türkischen Medien angenommen haben, der Außenminister Deutschlands könnte einem Gericht Weisungen erteilen, ..."

    ... Butter bei die Fische: welche türkischen Medien haben das angenommen?

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    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/kvk

    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/kvk

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