BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

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Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
  1. man könne ja mal fünfe gerade sein lassen, weil "Gesetz ist Gesetz" irgendwie reaktionär rüberkommt? Hoffen wir mal, dass der Nächste der ihnen auf der Straße begegnet, nicht ebenso denkt.

    2 Leser-Empfehlungen
    • Bijoux
    • 04.04.2013 um 22:56 Uhr

    Es ist sicherlich auch für türkische Presseorgane interessant, dass man in einem Rechtsstaat (und so nenne ich die Bundesrepublik) mit seinem Anliegen vor das Bundesverfassungsgericht gehen kann. Können die gleichen Presseorgane das in der Türkei auch? Können das unsere Presseorgane in der Türkei, wenn zum Beispiel jemals ein Prozess gegenden Totschläger Unur U. stattfindet, oder die familiären Anstifter der vielzähligen "Ehrenmorde " einmal vor Gericht gestellt würden?
    Bitte nicht falsch verstehen: ich finde, dass sich das Gericht in einigen Fragen ungeschickt verhalten hat, beispielsweise, als deutsche Pressevertreter ihren Sitz bei Gericht an ausländische Medien abgeben wollten. Doch letztendlich wird es ein fairer Prozess werden. Und die Türkei sollte anerkennen, dass ihre Berichterstatter NICHT vom Prozess ausgeschlossen werden, sondern dass sie leider aufgrund zu erwartenden hohen Andrangs ein paar Stunden zu spät mit ihrer Anmeldung waren. Das ist Pech, wäre aber durchaus vermeidbar gewesen, da die Anzahl der zu vergebenden Plätze vorher bekannt war.

    2 Leser-Empfehlungen
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    Es ist schon abartig von ihnen die Unur U. Straftat, mit den NSU Morden gleichsetzen zu wollen.
    Da wird mir schlecht!

    Unur U. ist auch Türkischer Staatsbürger und darf nicht ausgeliefert werden, wie jeder Deutsche Straftäter in Deutschland auch nicht.

    Das er aus Deutschland fliehen konnte, ist die Schuld der Deutschen Ermittlungsbehörden.
    Aber ihm wird der Prozess in der Türkei gemacht, was Sie eigentlich glücklich machen sollte, da er mit einer höheren Strafe rechnen muss.

    Abgesehen davon vergleichen Sie gezielte Morde aufgrund einer Ideologie, mit einer gemeinschaftlichen Körperverletzung mit Todesfolge.

    Sehen Sie nicht den Unterschied?

    Welchen Sinn macht ihr Vergleich?

    Hier geht es nicht primär um das türkisch öffentliche Interesse in der Türkei, sondern um das der Türken in Deutschland mit Deutscher Staatsangehörigkeit.

    Vielleicht ist ihnen das nicht wichtig, aber diesen Menschen ist es enorm wichtig!

    Hier geht es um Vertrauen, das in den NSU Skandalen verloren gegangen ist.
    Von unseren Mit-Staatsbürgern, die auch wählen dürfen.

    Dann implizieren Sie das die Türkei kein Recht hätte unser Rechtssystem zu kritisieren, weil ihr Rechtssystem gar nicht demokratisch ist.

    Erstens ist das falsch, die Türkei hat eine demokratische Jurisdiktion, zweitens begründet man sein eigenes Unrecht nicht mit anderem Unrecht.

    Soviel zu ihrem Demokratieverständnis.

    Und das OLG M. hat sich diesen Schlamassel selbst eingebracht.
    Auch die OLG M. muss EU-Normen einhalten!

    Nach ihren Kommentar verstehe ich nur eins,
    Die türkische Presse und die Türken hier in Deutschland sollen sich so verhalten als wāren sie in der Türkei.
    Ich will ja Deutschland und die Türkei nicht auf ein gleichen Niveau stellen aber die regeln und gesetzte mūssten doch für alle gleich sein. Oder???
    Es ist so, Deutschland ist eins der Land der immer wieder Transparenz und freie Bericht Erstattung von anderen Ländern pocht und das auch mit gutem Erfolg.
    Demnächst wird man mit der Finger Richtung Deutschland zeigen und Platzmangel
    Wird auch wo anders geltend gemacht wenn man unbeliebsame Berichterstatter fern halten will.
    Meine Meinung,Die Zahl der Plätze für Journalisten und Zuschauer habe sich nach dem Bedarf zu richten, nicht umgekehrt

    Ach ja der Attentäter aus Ankara der den Selbstmord Anschlag auf die us Botschaft verübt hatte,
    Kam auch aus Deutschland.
    Ob wohl es ein Antrag auf ein Auslieferung der Türkei gestellt hatte, war leider ohne Erfolg.
    Jetzt frage ich mich, warum soll der Türkei sein eigenen Bürger ausliefern?
    Man kann doch keine regeln stellen was man selbst nicht einhaltet.

    Es ist schon abartig von ihnen die Unur U. Straftat, mit den NSU Morden gleichsetzen zu wollen.
    Da wird mir schlecht!

    Unur U. ist auch Türkischer Staatsbürger und darf nicht ausgeliefert werden, wie jeder Deutsche Straftäter in Deutschland auch nicht.

    Das er aus Deutschland fliehen konnte, ist die Schuld der Deutschen Ermittlungsbehörden.
    Aber ihm wird der Prozess in der Türkei gemacht, was Sie eigentlich glücklich machen sollte, da er mit einer höheren Strafe rechnen muss.

    Abgesehen davon vergleichen Sie gezielte Morde aufgrund einer Ideologie, mit einer gemeinschaftlichen Körperverletzung mit Todesfolge.

    Sehen Sie nicht den Unterschied?

    Welchen Sinn macht ihr Vergleich?

    Hier geht es nicht primär um das türkisch öffentliche Interesse in der Türkei, sondern um das der Türken in Deutschland mit Deutscher Staatsangehörigkeit.

    Vielleicht ist ihnen das nicht wichtig, aber diesen Menschen ist es enorm wichtig!

    Hier geht es um Vertrauen, das in den NSU Skandalen verloren gegangen ist.
    Von unseren Mit-Staatsbürgern, die auch wählen dürfen.

    Dann implizieren Sie das die Türkei kein Recht hätte unser Rechtssystem zu kritisieren, weil ihr Rechtssystem gar nicht demokratisch ist.

    Erstens ist das falsch, die Türkei hat eine demokratische Jurisdiktion, zweitens begründet man sein eigenes Unrecht nicht mit anderem Unrecht.

    Soviel zu ihrem Demokratieverständnis.

    Und das OLG M. hat sich diesen Schlamassel selbst eingebracht.
    Auch die OLG M. muss EU-Normen einhalten!

    Nach ihren Kommentar verstehe ich nur eins,
    Die türkische Presse und die Türken hier in Deutschland sollen sich so verhalten als wāren sie in der Türkei.
    Ich will ja Deutschland und die Türkei nicht auf ein gleichen Niveau stellen aber die regeln und gesetzte mūssten doch für alle gleich sein. Oder???
    Es ist so, Deutschland ist eins der Land der immer wieder Transparenz und freie Bericht Erstattung von anderen Ländern pocht und das auch mit gutem Erfolg.
    Demnächst wird man mit der Finger Richtung Deutschland zeigen und Platzmangel
    Wird auch wo anders geltend gemacht wenn man unbeliebsame Berichterstatter fern halten will.
    Meine Meinung,Die Zahl der Plätze für Journalisten und Zuschauer habe sich nach dem Bedarf zu richten, nicht umgekehrt

    Ach ja der Attentäter aus Ankara der den Selbstmord Anschlag auf die us Botschaft verübt hatte,
    Kam auch aus Deutschland.
    Ob wohl es ein Antrag auf ein Auslieferung der Türkei gestellt hatte, war leider ohne Erfolg.
    Jetzt frage ich mich, warum soll der Türkei sein eigenen Bürger ausliefern?
    Man kann doch keine regeln stellen was man selbst nicht einhaltet.

  2. Das weiß ich schon, daß Sie die Medien nicht unprefessionell genannt haben. Sie haben ihnen aber unterstellt, in einer Weise von der Situation überrascht worden zu sein, die diese Medien dem Vorwurf der Unprofessionalität aussetzen würde.

    Wenn ich damit rechnen muß in nächster Zeit eine Aufforderung zur Akkreditierung zu erhalten, bei der es um knappe Plätze geht, kann ich als NYT-Korrespondent (das ist jetzt ein Beispiel!), nicht beim Frühstück bei meiner Freundin in Freiburg sitzen und um 3Uhr EST meinen Chefredakteur in New York aus dem Bett sprengen müssen, um sein OK zu erhalten, mich zu akkreditieren, und anschließend erst nachhause nach Frankfurt düsen müssen, um meinen Pass und Presseausweis zu holen.

    Das war ja in so in etwa Ihr Szenario und das hielte ich für exrtrem unprofessionell in der gegebenen Situation.

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  3. 316. Windhunde

    "Befriedigung des Informationsinteresses der Bevölkerung. Die türkischen, nicht in Deutschland lebenden Staatsbürger gehören jedoch gerade NICHT zur Bevölkerung."

    Da 6 der Opfer türkische und 1 Opfer griechischer Staatsangehörige/r waren, erklärt sich von selbst das Recht auf eine Berichterstattung durch die türkische Presse jenseits des Windhundverfahrens.

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    Antwort auf "Selbst auferlegt?"
  4. ... klar, die Bemühungen, türkischen Vertretern aus Politik und Medien eine angemessene Präsenz beim Gerichtsverfahren zu ermöglichen, so groß, dass eigentlich keine Fragen offen sein sollten.

    Über die Notwendigkeit, Politikern aus der Türkei möglicherweise eine Bühne für Agitation zu bieten, ließe sich streiten. Das ist eine politische Ebene, und vernünftige Regelungen ließen sich unter Freunden auch ohne öffentlichen Rabatz finden.

    Aber da, wo die internationale Presse fast zwangsläufig von der eigenen Beobachtung des Prozesses ausgeschlossen ist, weil sie mit den lokalen Usancen der bayerischen Gerichtsbarkeit nicht bis in´s Kleinste vertraut ist, bekommt die Prozessvorbereitung einen sehr schlechten Beigeschmack.

    Die Häme und Großspurigkeit, die an verschiedenen Stellen in der Verteidigung einer Nicht-Zulassung ausländischer Interessenten am wichtigsten Prozess gegen aktive rechtsextreme Massenmörder in Deutschland seit Ende des zweiten Weltkrieges liegt, empfinde ich als eklige Remineszenz an ein schreckliches Erbe.

    Kai Hamann

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    Antwort auf "Super -"
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    Aus K Nr. 317: "Aber da, wo die internationale Presse fast zwangsläufig von der eigenen Beobachtung des Prozesses ausgeschlossen ist, weil sie mit den lokalen Usancen der bayerischen Gerichtsbarkeit nicht bis in´s Kleinste vertraut ist, bekommt die Prozessvorbereitung einen sehr schlechten Beigeschmack."

    -- "Lokale Usancen der bayerischen Gerichtsbarkeit"?

    Ich bezweifle stark, dass Sie diese Behauptung auch nur ansatzweise zu begründen vermögen, Herr Hamann.

    Der erstinstanzlich befasste Senat des OLG München hält sich strikt an die deutschlandweit geltenden Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts.

    -- (...) wo die internationale Presse fast zwangsläufig von der eigenen Beobachtung des Prozesses ausgeschlossen ist (...)"

    "Zwangsläufig" - wieso zwangsläufig?

    Aus K Nr. 317: "Aber da, wo die internationale Presse fast zwangsläufig von der eigenen Beobachtung des Prozesses ausgeschlossen ist, weil sie mit den lokalen Usancen der bayerischen Gerichtsbarkeit nicht bis in´s Kleinste vertraut ist, bekommt die Prozessvorbereitung einen sehr schlechten Beigeschmack."

    -- "Lokale Usancen der bayerischen Gerichtsbarkeit"?

    Ich bezweifle stark, dass Sie diese Behauptung auch nur ansatzweise zu begründen vermögen, Herr Hamann.

    Der erstinstanzlich befasste Senat des OLG München hält sich strikt an die deutschlandweit geltenden Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts.

    -- (...) wo die internationale Presse fast zwangsläufig von der eigenen Beobachtung des Prozesses ausgeschlossen ist (...)"

    "Zwangsläufig" - wieso zwangsläufig?

  5. Der deutsche Außenminister hat für jeden ungefragt Weisungen parat - auch für die Türkei. Wenn dann eine Zeitung ähnlich nachfragt, greift wohl das alte Sprichtwort: Wie es in den Wald hineinschallt, ...

    Unverständlich ist mir an Ihrem Kommentar, dass "die türkischen Medien" einhellig einer Meinung seinen. Das stellt sich da ein differenzierteres Bild dar.

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  6. r.schewietzek,

    - wir befinden uns hier in dem Kommentar-Bereich für Mitforisten zu einem Zeit-Online-Artikel, welcher im Kern die Durchführung des NSU-Prozesses zum Gegenstand hat.

    - daher habe ich zu Gunsten von Tidyhoo vermutet, dass er mit seinem von mir kritisierten Kommentar zumindest versucht hatte, sich zum in Rede stehenden Thema zu äußern.

    - dass ich Tidyhoo nichts unterstellt habe, sondern angesichts meiner Verständnislosigkeit, was seine Äußerungen mit dem eigentlichen Thema zu tun haben sollen und was er uns mit ihnen sagen will, mich ausweislich meiner Formulierungen auf Grundlage von Vermutungen geäußert habe, sollte m.E. für jeden mit einem Mindestmaß an Sprachkompetenz erkennbar sein.

    Den Tenor und Worte Ihrer Kritik an meinem Kommentar aufgreifend frage ich zurück: Merken Sie das eigentlich, r.schewietzek?

  7. Aus K Nr. 317: "Aber da, wo die internationale Presse fast zwangsläufig von der eigenen Beobachtung des Prozesses ausgeschlossen ist, weil sie mit den lokalen Usancen der bayerischen Gerichtsbarkeit nicht bis in´s Kleinste vertraut ist, bekommt die Prozessvorbereitung einen sehr schlechten Beigeschmack."

    -- "Lokale Usancen der bayerischen Gerichtsbarkeit"?

    Ich bezweifle stark, dass Sie diese Behauptung auch nur ansatzweise zu begründen vermögen, Herr Hamann.

    Der erstinstanzlich befasste Senat des OLG München hält sich strikt an die deutschlandweit geltenden Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts.

    -- (...) wo die internationale Presse fast zwangsläufig von der eigenen Beobachtung des Prozesses ausgeschlossen ist (...)"

    "Zwangsläufig" - wieso zwangsläufig?

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