Bundesverfassungsgericht: Türkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe
Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.
© Peter Kneffel/dpa

Das Oberlandesgericht München
Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.
"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.
Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.
Platzvergabe nach Eingangsstempel
Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.
Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.







Wenn das 50. Gesuch am 5. März um 11.42 Uhr eingegangen ist, wie das OLG behauptet, bedeutet das im Umkehrschluss, dass in der Zeit zwischen 9:00 und 11:42 Presseprofis der New York Times, der BBC, AP, AFP, Deutsche Welle, der Standart, Mediengruppe Madsack, FAZ, , ORF, N 24, International Herald Tribune, Hürryet, etc. geschlafen oder getrödelt haben. War die Limitierung der festen Plätze überhaupt bekannt? Erschwerten Sprachbarrieren oder Zeitzonen-Unterschiede den ausländischen Medien einen fairen Wettbewerb um die Plätze? Oder bestand etwa kein ernsthaftes Interesse einen Pressesitzplatz im Gerichtssaal einzunehmen?
Kein Interesse an einer beispiellosen rassistischen Mordserie vor dem Hintergrund eines handfesten Geheimdienstskandals ?
Der deutsche Staat finanzierte rechte Strukturen (Thüringer Heimatschutz), schützte Naziquellen, warnte sie vor der Polizei, beschäftigte mehrere V-Leute im NSU Umfeld, evtl. sogar Zschäpe persönlich, zumindest eine Festnahme der Rechtsterroristen wurden abgesagt, die Mär vom Leben des "Terror Trios"im Untergrund erfunden, Akten wurden massiv geschreddert und zurückgehalten, der Untersuchungsausschuss vermutete eine Vertuschung der Behörden, Familienangehörige der Opfer wurden verdächtigt, die deutsche Presse sprach von "Dönermorden" und "Pannen" und nun dürfen die türkischen und viele ausländische Medien auf feste Plätze vor Gericht verzichten, weil sie nicht im Mail-Verteiler des OLG München stehen oder getrödelt haben?
in die Diskussion.
Also: Ja, die Knappheit der Sitzplätze war Monate vorher bekannt und wurde öffentlich diskutiert.
Nein, die Medienprofis der FAZ haben nicht geschlafen oder getrödelt, sondern durch rechtzeitiges sich melden einen der 50 Plätze ergattert.
Nein Sprachbarrieren erschweren den Zugang ausländischer Medien nicht, da nur wer der deutschen Sprache mächtig ist überhaupt als Gerichtsreporter in frage kommt ("Die Gerichtssprache ist deutsch"). Dolmetscher sind nur für Prozeßbeteiligte vorgesehen, nicht für Pressevertreter.
Nein, Zeitzonenprobleme spielen keine Rolle, da die Erde eine Kugel ist und immer irgendow Mitternacht ist. Im konkreten Fall Türkei hätte man sogar schon eine Stunde länger ausgeschlafen sein müssen. Außerdem haben die allermeisten fraglichen Presseorgane Büros in Deutschland oder zumindest in unserer Zeitzone.
in die Diskussion.
Also: Ja, die Knappheit der Sitzplätze war Monate vorher bekannt und wurde öffentlich diskutiert.
Nein, die Medienprofis der FAZ haben nicht geschlafen oder getrödelt, sondern durch rechtzeitiges sich melden einen der 50 Plätze ergattert.
Nein Sprachbarrieren erschweren den Zugang ausländischer Medien nicht, da nur wer der deutschen Sprache mächtig ist überhaupt als Gerichtsreporter in frage kommt ("Die Gerichtssprache ist deutsch"). Dolmetscher sind nur für Prozeßbeteiligte vorgesehen, nicht für Pressevertreter.
Nein, Zeitzonenprobleme spielen keine Rolle, da die Erde eine Kugel ist und immer irgendow Mitternacht ist. Im konkreten Fall Türkei hätte man sogar schon eine Stunde länger ausgeschlafen sein müssen. Außerdem haben die allermeisten fraglichen Presseorgane Büros in Deutschland oder zumindest in unserer Zeitzone.
Ein Rechtstaat zeichnet sich eben gerade dadurch aus, dass er jedem den Rechtsweg gegen (vielleicht auch nur gefühltes) Unrecht eröffnet.
Persönlich stört mich das Getöse in den türkischen Medien auch nicht, ich halte es sogar für verständlich. Wie hier schon des Öfteren ausgeführt wurde, wäre es im umgekehrten Fall nicht anders. Was ich allerdings nicht verstehe, ist die teilweise unreflektierte Solidarisierung in den deutschen Medien und stellenweise der deutschen Politik.
Wenn dem Gericht von verschiedenen Seiten (auch hier auf ZEIT online) allen Ernstes zum Vorwurf gemacht wird, dass es ein revisionssicheres Verfahren anstrebt, es also seinen ureigensten Auftrag zu erfüllen versucht, frage ich mich schon, ob der jeweilige Journalist/Politiker wirklich verstanden hat, was ein Rechtstaat ist.
mal für erwähnenswert gehalten, daß nicht nur die türkischen, sondern *fast alle internationalen Medien* ohne festen Platz im Gerichtssaal sind.
Die wünschenswerte Revisionssicherheit gerät ja eben mit dem offenbar intransparent durchgeführten 'Windhund'-Verfahren in Gefahr. Es ist m.M.n. auch ein Armutszeugnis, daß für eine internationale Berichterstattung über den NSU-Prozess überhaupt erst der Klageweg beschritten werden muß.
Ungut finde ich auch, daß durch u.a. die ZO-Berichterstattung das Ressentiment geschürt wurde, türkische Medien und Politiker würden unausgesetzt 'fordern'. Das stimmt so nicht: auch ich 'fordere', daß Fingerspitzengefühl nicht zugunsten einer formaljuristischen und kleingeistigen Interpretationen des Öffentlichkeitsgrundsatzes hinten runter fällt.
Ob die Durchführung des 'Windhund'-Verfahrens rechtmäßig war, wird sich vorm Bundesverfassungsgericht weisen. Eins steht aber jetzt schon fest: klug war es in der mittlerweile bekannt gewordenen Form ganz sicher nicht.
mal für erwähnenswert gehalten, daß nicht nur die türkischen, sondern *fast alle internationalen Medien* ohne festen Platz im Gerichtssaal sind.
Die wünschenswerte Revisionssicherheit gerät ja eben mit dem offenbar intransparent durchgeführten 'Windhund'-Verfahren in Gefahr. Es ist m.M.n. auch ein Armutszeugnis, daß für eine internationale Berichterstattung über den NSU-Prozess überhaupt erst der Klageweg beschritten werden muß.
Ungut finde ich auch, daß durch u.a. die ZO-Berichterstattung das Ressentiment geschürt wurde, türkische Medien und Politiker würden unausgesetzt 'fordern'. Das stimmt so nicht: auch ich 'fordere', daß Fingerspitzengefühl nicht zugunsten einer formaljuristischen und kleingeistigen Interpretationen des Öffentlichkeitsgrundsatzes hinten runter fällt.
Ob die Durchführung des 'Windhund'-Verfahrens rechtmäßig war, wird sich vorm Bundesverfassungsgericht weisen. Eins steht aber jetzt schon fest: klug war es in der mittlerweile bekannt gewordenen Form ganz sicher nicht.
Sie können doch wohl davon ausgehen, dass Journalisten in jedem Land gleich schnell und beharrlich arbeiten. Und bei dem überdimensionalen Interesse der türkischen Menschen an diesem Prozess ist Ihr Argument also gegenstandslos.
Ich gehe - im Gegensatz zu all den Anti-Türkischen Kommentaren - davon aus, dass in jedem Land, auch in der Türkei, interessierte Journalisten gleich beharrlich arbeiten.
Und gerade deshalb wird daraus ein Gegenstand, wenn im Ergebnis herauskommt, dass hier praktisch kein ausländisches Medium zum Zug gekommen ist. Gerade die Fakten sprechen dafür, dass es im Vergabeverfahren irgendwo gehakt hat!
wurden, daß am nächsten Morgen die mail kommt, andere aber nicht, dann dürften die anderen das Nachsehen haben, allein deshalb, weil sie nicht wussten, wie wichtig diese mail gewesen ist. Zudem gab es zwischen Versendung der mail und Start des Rennens keine ausreichende Vorlaufzeit - also sind die Medien begünstigt, die schon am Tag vorher wußten, daß eine wichtige mail kommen würde, die konnten nämlich schon mal in der Startbox sitzen, die anderen eben nicht - und nicht jeder pflegt minütlich seine mails zu lesen, schon gar nicht dann, wenn man nicht darauf hingewiesen wurde, wie eminent wichtig diese mail ist und daß mit dieser mail das Rennen gestartet wird.
Leider hat das OLG (neben einem genauen Startzeitpunkt) versäumt, mit genügend Vorlaufzeit zu sichern, daß wirklich jeder wissen konnte, wie wichtig diese mail war - denn an einem Rennen kann man nur teilnehmen, wenn man weiß, wann es beginnt, und Zeit hat, an den Start zu gehen.
Wenn man von einem Rennen erst erfährt, wenn es schon begonnen hat oder bereits abgelaufen ist, kann man nicht teilnehmen - das wäre eine Einschränkung - und die Einschränkung der Öffentlichkeit und dazu gehört eben auch die Presse ist ein absoluter Revisionsgrund. Soll heißen, der Prozeß könnte wegen den Ungeschicklichkeiten des OLG im Nachhinein für ungültig erklärt werden. Dann dürfte sich die ganze Welt krank lachen (ich wills mal ganz dezent so formulieren).
Ich gehe - im Gegensatz zu all den Anti-Türkischen Kommentaren - davon aus, dass in jedem Land, auch in der Türkei, interessierte Journalisten gleich beharrlich arbeiten.
Und gerade deshalb wird daraus ein Gegenstand, wenn im Ergebnis herauskommt, dass hier praktisch kein ausländisches Medium zum Zug gekommen ist. Gerade die Fakten sprechen dafür, dass es im Vergabeverfahren irgendwo gehakt hat!
wurden, daß am nächsten Morgen die mail kommt, andere aber nicht, dann dürften die anderen das Nachsehen haben, allein deshalb, weil sie nicht wussten, wie wichtig diese mail gewesen ist. Zudem gab es zwischen Versendung der mail und Start des Rennens keine ausreichende Vorlaufzeit - also sind die Medien begünstigt, die schon am Tag vorher wußten, daß eine wichtige mail kommen würde, die konnten nämlich schon mal in der Startbox sitzen, die anderen eben nicht - und nicht jeder pflegt minütlich seine mails zu lesen, schon gar nicht dann, wenn man nicht darauf hingewiesen wurde, wie eminent wichtig diese mail ist und daß mit dieser mail das Rennen gestartet wird.
Leider hat das OLG (neben einem genauen Startzeitpunkt) versäumt, mit genügend Vorlaufzeit zu sichern, daß wirklich jeder wissen konnte, wie wichtig diese mail war - denn an einem Rennen kann man nur teilnehmen, wenn man weiß, wann es beginnt, und Zeit hat, an den Start zu gehen.
Wenn man von einem Rennen erst erfährt, wenn es schon begonnen hat oder bereits abgelaufen ist, kann man nicht teilnehmen - das wäre eine Einschränkung - und die Einschränkung der Öffentlichkeit und dazu gehört eben auch die Presse ist ein absoluter Revisionsgrund. Soll heißen, der Prozeß könnte wegen den Ungeschicklichkeiten des OLG im Nachhinein für ungültig erklärt werden. Dann dürfte sich die ganze Welt krank lachen (ich wills mal ganz dezent so formulieren).
sind im Zeitalter der Smartphones eine halbe Ewigkeit. Was ist denn das für eine Argumentation?
Da kann man sich eigentlich nur noch rausreden wenn der Bagger gerade das Kabel herausgerissen hat und alle Mitarbeiter sich im Funkloch befunden haben.
Ich wundere mich nur, dass Sie das Thema UMTS/LTE nicht tiefer aufgegriffen hätten. Juristisch hochgradig wertvoll.
Ich wundere mich nur, dass Sie das Thema UMTS/LTE nicht tiefer aufgegriffen hätten. Juristisch hochgradig wertvoll.
GsD kein Gesetz, das türkischen Medien verbietet, am Prozeß teilzunehmen - zum anderen ist hier von einem 'GESETZ' überhaupt nicht die Rede; es handelt sich hier um einen Verwaltungsakt, das ist ein kleiner Unterschied, aber mit weitreichenden Folgen.
Des weiteren läßt die Durchführung dieses Windhundrennens einiges zu wünschen übrig - bitte informieren Sie sich selbst, das Thema wurde ausgiebig in verschiedenen Threads diskutiert.
Im Übrigen betrifft dieser Verwaltungsakt und seine mangelhafte Durchführung NICHT nur die türkischen Medien, auf die Sie hier schimpfen (da kommen eher Ihre Vorurteile zur Geltung), sondern fast ALLE internationalen Medien, auch die englischen und amerikanischen; das kann man der Presse entnehmen und ist hier auch oft erwähnt worden.
Ein Windhundrennen war im Übrigen nicht die einzige Möglichkeit - auch das ist oft erwähnt worden. Die Justiz hat da verschiedene Möglichkeiten - ein Rennen ist kein 'Gesetz'.
Bitte achten Sie auf einen sachlichen und höflichen Tonfall. Danke, die Redaktion/fk.
Es geht nicht darum, ob man deutschen Medien eine objektive Berichterstattung zutraut oder nicht. Kein türkisches Medium hat meines Wissens nach deutschen Medien unterstellt, nicht objektiv zu sein.
Es geht darum, dass hier ein Verfahren gewählt wurde, dass ortskundige, ortsbekannte Medien benachteiligt hat, ausländische Medien (darunter auch die türkischen), aber auch bspw. den Berliner oder Hamburger Gerichtsreporter, der das erste Mal aus München hätte berichten wollen. Im Gegenzug wurde übrigens der Münchener Boulevardreporter bevorzugt, der vielleicht gar kein Interesse an dem Prozess hat, weil zu politisch und er sonst nur über Mooshammer und Co. berichtet.
Es geht auch bei diesem Prozess darum, dass wir Deutschen im Allgemeinen und ganz besonders die Justiz akzeptieren müssen, dass unsere Ermittlungsbehörden (und damit Justiz im weiteren Sinne) heftige Fehler gerade in dieser Sache gemacht haben und das Misstrauen nicht nur verständlich, sogar geboten ist! Jeder Deutsche hätte eigentlich die PFLICHT angesichts dieser schweren Fehler genauer hinzusehen!
Aber es ist natürlich gar nicht schick, dass die deutschen Moralapostel, die so gerne in solchen Dingen auf Andere zeigen, hier selbst mal im Visier stehen. Entrüstung!
Eine deutsche Justiz, die Vertrauen ihrer Bürger, aber auch international braucht, hätte gesagt: Hier stehen wir, wir WOLLEN transparent arbeiten, nicht im eigenen Saft kochen, das kann jeder sehen, deshalb laden wir GERADE ausländische Medien ein!
Das angewandte Verfahren mag vielleicht nicht das beste sein (ein Losverfahren wäre wohl gerechter aber nicht unbedingt transparenter gewesen), aber im Nachhinein etwas daran zu ändern macht überhaupt keinen Sinn.
Angenommen, das BVG entscheidet, dass zehn Plätze für türkische und zehn für internationale Medien reserviert sein müssen. Dies bedeutet ja im Gegenzug dass beispielsweise der Hinterteicher Abendbote seinen Platz für die Hürriyet räumen muss.
Insofern wird also die Hürriyet "wichtiger" als der Hinterteicher Abendbote erachtet. Wäre dies nicht eindeutig ein Angriff auf die Pressefreiheit und eine Missachtung des Grundsatzes der Gleichheit?
so wichtig - und da hat das OLG mehrere Fehler gemacht, die dazu geführt haben, daß manche Medien benachteiligt waren; und das ist genauso ungerecht.
Wenn man jetzt ein neues Rennen durchführen würde, könnten diejenigen, die beim ersten Mal auf der Liste standen, beim zweiten Mal aber nicht, dagegen klagen - Sie sehen die Zwickmühle?
Wie man da herauskommen kann, weiß ich nicht - u.U. ist die Klage noch der beste Weg, dann hätte nämlich das BVG die Entscheidungshoheit. Das OLG München hat sich jedenfalls angestellt wie ein Elefant im Porzellanladen.
so wichtig - und da hat das OLG mehrere Fehler gemacht, die dazu geführt haben, daß manche Medien benachteiligt waren; und das ist genauso ungerecht.
Wenn man jetzt ein neues Rennen durchführen würde, könnten diejenigen, die beim ersten Mal auf der Liste standen, beim zweiten Mal aber nicht, dagegen klagen - Sie sehen die Zwickmühle?
Wie man da herauskommen kann, weiß ich nicht - u.U. ist die Klage noch der beste Weg, dann hätte nämlich das BVG die Entscheidungshoheit. Das OLG München hat sich jedenfalls angestellt wie ein Elefant im Porzellanladen.
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