Bundesverfassungsgericht: Türkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe
Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.
© Peter Kneffel/dpa

Das Oberlandesgericht München
Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.
"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.
Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.
Platzvergabe nach Eingangsstempel
Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.
Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.







in die Diskussion.
Also: Ja, die Knappheit der Sitzplätze war Monate vorher bekannt und wurde öffentlich diskutiert.
Nein, die Medienprofis der FAZ haben nicht geschlafen oder getrödelt, sondern durch rechtzeitiges sich melden einen der 50 Plätze ergattert.
Nein Sprachbarrieren erschweren den Zugang ausländischer Medien nicht, da nur wer der deutschen Sprache mächtig ist überhaupt als Gerichtsreporter in frage kommt ("Die Gerichtssprache ist deutsch"). Dolmetscher sind nur für Prozeßbeteiligte vorgesehen, nicht für Pressevertreter.
Nein, Zeitzonenprobleme spielen keine Rolle, da die Erde eine Kugel ist und immer irgendow Mitternacht ist. Im konkreten Fall Türkei hätte man sogar schon eine Stunde länger ausgeschlafen sein müssen. Außerdem haben die allermeisten fraglichen Presseorgane Büros in Deutschland oder zumindest in unserer Zeitzone.
denn selbst wenn ein Medium ein Auslandsbüro hier in Deutschland unterhält, so ist damit nicht garantiert, daß dieses Auslandsbüro über den zu akkreditierenden Korrespondenten entscheidet - das pflegt wohl eher der Chefredakteur zu tun - und der sitzt im Heimatland.
Zudem müßte das Auslandsbüro auch sämtliche Unterlagen der betreffenden Journalisten in Kopie vorliegen haben - Personalausweis bzw. Pass und Presseausweis - und das nicht nur für den Hauptkorrespondenten, sondern auch für alle Ersatzleute.
Eben wegen diesen Fakten wird ja bemängelt, daß es keine Vorlaufzeit zwischen Ankündigung des Rennens und Start des Rennens gab.
denn selbst wenn ein Medium ein Auslandsbüro hier in Deutschland unterhält, so ist damit nicht garantiert, daß dieses Auslandsbüro über den zu akkreditierenden Korrespondenten entscheidet - das pflegt wohl eher der Chefredakteur zu tun - und der sitzt im Heimatland.
Zudem müßte das Auslandsbüro auch sämtliche Unterlagen der betreffenden Journalisten in Kopie vorliegen haben - Personalausweis bzw. Pass und Presseausweis - und das nicht nur für den Hauptkorrespondenten, sondern auch für alle Ersatzleute.
Eben wegen diesen Fakten wird ja bemängelt, daß es keine Vorlaufzeit zwischen Ankündigung des Rennens und Start des Rennens gab.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/fk.
Der Kommentar, auf den Sie kritisch Bezug nehmen, wurde entfernt. Die Redaktion/fk.
Der Kommentar, auf den Sie kritisch Bezug nehmen, wurde entfernt. Die Redaktion/fk.
Bitte verzichten Sie auf unnötige Polemik und Provokationen. Danke, die Redaktion/fk.
Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wird die Auseinandersetzung um die Platzvergabe auch formal zum Fall Deutschland. In allen Staaten mit zivilisierter Rechtsordnung haben Journalisten und internationalen Beobachter Zugang zu Strafprozessen und das ausdrücklich ohne langfristige Akkreditierung. Europarat und OSZE verpflichten sogar ihre Mitglieder dazu. Die Forderung der Türkei ist eine Selbstverständlichkeit und entspricht lediglich dem Mindeststandard in der internationalen Rechtspflege.
Gerade deutsche Politiker und Parlamentarier sind ununterbrochen in der Welt unterwegs und mahnen die Einhaltung dieser Mindeststandards an. Auch die deutschen Medien sind in SachenRechtspflege wahre Meister auf dem Feld der internationalen Belehrung. Da kann es dann schnell vorkommen, dass ausführende Rechtspflegeorgane als Schergen einer Machtinstitution hingestellt werden.
Der NSU-Prozess steht in besonderem Masse im Blickfeld der internationalen Öffentlichkeit. Offenbart wurde, eine gefährliche Nähe Deutschen Sicherheitsorgane zu einer nationalsozialistischen Terror- und Mordbande und deren Umfeld. Die Ungeheuerlichkeit einer Kumpanei steht im Raum und muss zum jetzigen Zeitpunkt mehr eingeräumt als ausgeräumt werden.
Das Bild, welches von der Bundesrepublik bei diesem Hintergrund entsteht, ist mehr als verheerend.
im Rahmen der verfügbaren Plätze. Es wurden doch sogar Plätze extra für Reporter reserviert. Deutschland ist seiner Verpflichtung also nachgekommen.
Es ist wirklich zum Verzweifeln.
Es geht um _reservierte_ Plätze, nicht um Zugang an sich.
Jeder, der beiwohnen möchte, kann sich rechtzeitig einfinden, um zum Prozeß eingelassen zu werden.
Die Behauptung, es werde jemandem Zugang verweigert bzw. ausländische Presse werde _ausgeschlossen_ , ist schlicht falsch.
im Rahmen der verfügbaren Plätze. Es wurden doch sogar Plätze extra für Reporter reserviert. Deutschland ist seiner Verpflichtung also nachgekommen.
Es ist wirklich zum Verzweifeln.
Es geht um _reservierte_ Plätze, nicht um Zugang an sich.
Jeder, der beiwohnen möchte, kann sich rechtzeitig einfinden, um zum Prozeß eingelassen zu werden.
Die Behauptung, es werde jemandem Zugang verweigert bzw. ausländische Presse werde _ausgeschlossen_ , ist schlicht falsch.
Ich gehe - im Gegensatz zu all den Anti-Türkischen Kommentaren - davon aus, dass in jedem Land, auch in der Türkei, interessierte Journalisten gleich beharrlich arbeiten.
Und gerade deshalb wird daraus ein Gegenstand, wenn im Ergebnis herauskommt, dass hier praktisch kein ausländisches Medium zum Zug gekommen ist. Gerade die Fakten sprechen dafür, dass es im Vergabeverfahren irgendwo gehakt hat!
Die Vergabepraxis ist selbstauferlegt und in keiner Weise ein Gesetz oder auch nur einem Gesetz ähnlich.
Ferner- Was für eine Demokratie sollte dies sein in der Gerichte und ihre Entscheidungen nicht kritisiert werden dürfen? Absurd wird es, wenn jetzt den türkischen Medien ihr Gang zum OLG vorgeworfen wird, der gerade ihren prinzipiellen Glauben an den deutschen Rechtsstaat belegt. Gerichte sind dem Öffentlichkeitsgrundsatz verpflichtet. Es gibt durchaus berechtigte juristische Zweifel ob der Ausschluß der türkischen und internationalen Presse dnicht diesem Grundsatz widerspricht. Egal welche Regel sich ein Gericht selbst auferlegt.
Zunächst einmal, den türkischen Medien und Diplomaten wurde der Zugang zum Prozess nicht verweigert. Sie haben nur keine reservierten Plätze, von einem Ausschluß kann man deshalb wohl kaum sprechen. Außerdem werden ausländische Medien am Prozess teilnehmen.
Die Vergabepraxis war mindestens nicht besonders clever, diesen ganzen Ärger hätte man sich wohl sparen können.
Aber eine Frage hinsichtlich des Vergabepraxis bleibt bestehen. Und zwar, wieviele Plätze wären denn für türkische und andere nichtdeutsche Medien angemessen? Und nach welchen Kriterien sollen diese Plätze unter den türkischen Medien verteilt werden?
Auch wenn es stimmt, dass es vermutlich das gute Recht der türkischen Zeitung ist, gegen dieses Vergabeverfahren den Rechtsweg zu beschreiten, dieses Vorhaben erscheint mir mindestens so wenig clever wie das Vergabeverfahren des Gerichts. Diese Klage heizt die Stimmung ebenso an, wie es die bisherigen (sehr undiplomatischen) Forderungen und Unterstellungen von Seiten der türkischen Medien und Politikern getan haben. Auch die türkische Seite hätte sensibler reagieren können.
Zunächst einmal, den türkischen Medien und Diplomaten wurde der Zugang zum Prozess nicht verweigert. Sie haben nur keine reservierten Plätze, von einem Ausschluß kann man deshalb wohl kaum sprechen. Außerdem werden ausländische Medien am Prozess teilnehmen.
Die Vergabepraxis war mindestens nicht besonders clever, diesen ganzen Ärger hätte man sich wohl sparen können.
Aber eine Frage hinsichtlich des Vergabepraxis bleibt bestehen. Und zwar, wieviele Plätze wären denn für türkische und andere nichtdeutsche Medien angemessen? Und nach welchen Kriterien sollen diese Plätze unter den türkischen Medien verteilt werden?
Auch wenn es stimmt, dass es vermutlich das gute Recht der türkischen Zeitung ist, gegen dieses Vergabeverfahren den Rechtsweg zu beschreiten, dieses Vorhaben erscheint mir mindestens so wenig clever wie das Vergabeverfahren des Gerichts. Diese Klage heizt die Stimmung ebenso an, wie es die bisherigen (sehr undiplomatischen) Forderungen und Unterstellungen von Seiten der türkischen Medien und Politikern getan haben. Auch die türkische Seite hätte sensibler reagieren können.
OLG- Politiker-Medien und wenn ich aus den Foren nun seit Wochen über diese Thema lese, muss man auch sagen das auch die überwiegende Gesellschaft versagt hat.
So geht man mit diesem hochsensiblen Thema nicht um, gesetzte hin oder her.
Ich erinnere nochmal um was es geht, insgesamt sind 10 Menschen umgebracht worden, davon 9 Ausländische Bürger, wenn das nicht gerade in Deutschland nach Gerechtigkeit ruft, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
Daher kann ich nur sagen, es ist richtig, das sich die Türken ihre demokratischen Rechte einfordern.
Oder ist Bundesverfassungsgericht nicht für die Türken da, dürfen sie nicht klagen, ich hoffe nur es bringt was um das ganze Ekel erregende Thema zu ende zu bringen.
Das Öffentlichkeitsprinzip ist im GVG verankert und eben nicht selbst auferlegt. Desweiteren wird gerne vergessen, dass jenes Prinzip zwei Sachen dient:
1. Schutz des Angeklagten, der ja nach wie vor noch unschuldig ist. Er darf nicht heimlich über die Hintertür verurteilt werden, sondern es muss für alle nachvollziehbar sein.
2. Befriedigung des Informationsinteresses der Bevölkerung. Die türkischen, nicht in Deutschland lebenden Staatsbürger gehören jedoch gerade NICHT zur Bevölkerung. Die hier lebenden Türken können ausreichend über deutsche Medien Informationen erhalten.
Es ist absolut kein Anspruch türkischer Medien oder Politiker erkennbar - im Gegenteil muss im Lichte des Öffentlichkeitsprinzip vor allem deutschen Medien der Zugang verschafft werden.
"im Gegenteil muss im Lichte des Öffentlichkeitsprinzip vor allem deutschen Medien der Zugang verschafft werden."
Ihrer obskuren Auslegung widerspricht die Tatsache, dass auch Deutsche mit türkischen Wurzeln sich vorrangig über türkische Medien informieren.
informieren soll, kommt einer Weigerung über die Weitergabe von objektiven Informationen gleich, gerade in diesem Fall. Es waren eben die deutschen Medien, welche die widerlichen Begriffe wie "Dönermorde" jahrelang kritiklos von den deutschen Behörden übernommen haben. Es waren deutsche Medien, die nicht darüber berichtet haben wie auf widerliche Art und Weise die Opferfamilien durch deutsche Behörden behandelt wurden. Türkische Medien haben im Gegnsatz darüber berichtet. Deshalb ist es quasi ein Naturgesetz, dass, wenn nur deutsche Medien vor Gericht zugelassen werden, die wichtigsten Informationen der Allgemeinheit vorenthalten werden. Belege dafür gibt es aus der Vergangenheit genug. Wenn Sie einmal darüber nachdenken, dann können Sie Ihre Aussage, nur deutsche Medien sollten von dem Prozess berichten dürfen, nur noch dann stehen lassen, wenn Sie Desinformationen über das Verfahren herbeisehnen.
verschafft werden muss, wie Sie fordern, alle anderen aber damit ausgeschlossen bleiben, ist ein Teil der Öffentlichkeit (dazu gehört auch die Presse) ausgeschlossen - und das ist ein absoluter Revisionsgrund. Damit wäre dann das Verfahren hinfällig und müßte neu aufgerollt werden - und die Welt wäre Zeuge davon, wie ungeschickt (euphemistisch gesprochen) die bayrische Justiz (die deutsche Justiz) sich verhalten hat.
auch Sie beziehen sich mal wieder nur auf die türkischen Medien. Ist Ihnen entgangen, daß bei 50 Plätzen nur 3 internationale Medien dabei sind und daß große Medien wie die New York Times, die BBC, AFP u.a. ebenfalls ausgeschlossen sind?
Alle diese Medien haben seit Wochen ihr Interesse bekundet, an dem Prozess teilzunehmen - das ging soweit, daß das OLG München am 01. Februar darum gebeten hat, von weiteren Anfragen abzusehen (gemeint waren eher mehrfache wiederholte Anfragen).
Im Gesetz steht übrigens nichts davon, daß nur deutsche Medien zum Zug kommen dürfen - Gott sei Dank. Es ist auch für deutsche Medien völlig normal, Zugang zu Prozessen im Ausland zu erhalten.
Eine kleine Anmerkung an ZO: ich verstehe hier die Redaktionsempfehlung mal wieder nicht - hier wird eine Bevorzugung der deutschen Medien gefordert und Sie unterstützen das?
"...2. Befriedigung des Informationsinteresses der Bevölkerung. (...). Die hier lebenden Türken können ausreichend über deutsche Medien Informationen erhalten.
Es ist absolut kein Anspruch türkischer Medien oder Politiker erkennbar - ..."
Die hier lebenden Türken haben zunächst einmal ein grundgesetzlich geschütztes Recht, ihr Recht auf Informationsfreiheit mittels muttersprachlicher Medien wahrzunehmen. Ob und inwieweit dieses Recht in diesem konkreten Fall trägt, wird sich zeigen müssen. Dass es hingegen besteht, ist in gänzlich anderen Rechtsfragen bereits höchstrichterlich bestätigt worden (siehe bspw. höchstrichterliche Rechtssprechung mit Blick auf die Anbringung von Sat.-Schüsseln an Mietobjekten durch nichtdeutsche Mieter).
Die Republik Türkei hat darüber hinaus einen völkerrechtlich vollkommen legitimen Anspruch darauf, von Deutschland Aufklärung über die Ermordung von sechs ihrer Staatsangehörigen auf deutschem Boden zu verlangen. Auch hier kann man zunächst einmal getrost offen lassen, was das im konkreten mit Blick auf den Prozess bedeutet. Dass hier eine Auf- und Erklärungspflicht Deutschlands besteht, ist unstrittig, genauso wie es eine solche auch gäbe, wenn umgekehrt deutsche Staatsangehörige in der Türkei zu Schaden kämen.
Rechtlich ohne Grundlage ist hingegen Ihr offenkundiges Bestreben, die hiesigen Türken sozial, politisch und kulturell in ihren Bindungen sowohl zu ihrer Muttersprache, als auch zur Türkei beschneiden zu wollen.
"...Es ist absolut kein Anspruch türkischer Medien oder Politiker erkennbar - ..."
(und so was wird hier auch noch mit Redaktionsempfehlung ausgestattet, unglaublich).
Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass die dem NSU vorgeworfenen Delikte, wenn sie denn so zutreffen, die objektiven wie auch subjektiven Tatbestandsmerkmale für die juristische Definition von VÖLKERMORD erfüllen? Völkermord muss weder staatlich organisiert sein, noch bedarf es einer großen Opferzahl, noch setzt es einen Kriegszustand voraus.
http://www.bundesverfassu...
Wenn sie (planmäßig) Mitglieder einer ethnisch, religiös oder national definierten Gruppe in der ABSICHT töten, die Gruppe zur Gänze ODER IN TEILEN zu vernichten, begehen Sie Völkermord. Es ist dabei unerheblich, wie realistisch der Plan ist.
Die Opfer haben KEINERLEI individuelle Merkmale oder Handlungen vollzogen, die sie aus konkretem Anlass ins Visier der Mörder hätte bringen können. Mithin ist es purer Zufall, dass ein Enver Simsek auf der Opferliste steht und nicht mein Name. Er war als Objekt zur Erfüllung der Absicht in dem Moment verfügbar, ich nicht.
Und Sie haben allen Ernstes die Chuzpe, zu hinterfragen, was das mich, meine (oder Enver Simseks) Landsleute und meinen (oder Enver Simseks) Staat angeht?
" im Gegenteil muss im Lichte des Öffentlichkeitsprinzip vor allem deutschen Medien der Zugang verschafft werden."
Wird doch! Wo ist Ihr Problem? Was wollen Sie noch? Applaus von allen Nicht-Deutschen?
"Befriedigung des Informationsinteresses der Bevölkerung. Die türkischen, nicht in Deutschland lebenden Staatsbürger gehören jedoch gerade NICHT zur Bevölkerung."
Da 6 der Opfer türkische und 1 Opfer griechischer Staatsangehörige/r waren, erklärt sich von selbst das Recht auf eine Berichterstattung durch die türkische Presse jenseits des Windhundverfahrens.
"im Gegenteil muss im Lichte des Öffentlichkeitsprinzip vor allem deutschen Medien der Zugang verschafft werden."
Ihrer obskuren Auslegung widerspricht die Tatsache, dass auch Deutsche mit türkischen Wurzeln sich vorrangig über türkische Medien informieren.
informieren soll, kommt einer Weigerung über die Weitergabe von objektiven Informationen gleich, gerade in diesem Fall. Es waren eben die deutschen Medien, welche die widerlichen Begriffe wie "Dönermorde" jahrelang kritiklos von den deutschen Behörden übernommen haben. Es waren deutsche Medien, die nicht darüber berichtet haben wie auf widerliche Art und Weise die Opferfamilien durch deutsche Behörden behandelt wurden. Türkische Medien haben im Gegnsatz darüber berichtet. Deshalb ist es quasi ein Naturgesetz, dass, wenn nur deutsche Medien vor Gericht zugelassen werden, die wichtigsten Informationen der Allgemeinheit vorenthalten werden. Belege dafür gibt es aus der Vergangenheit genug. Wenn Sie einmal darüber nachdenken, dann können Sie Ihre Aussage, nur deutsche Medien sollten von dem Prozess berichten dürfen, nur noch dann stehen lassen, wenn Sie Desinformationen über das Verfahren herbeisehnen.
verschafft werden muss, wie Sie fordern, alle anderen aber damit ausgeschlossen bleiben, ist ein Teil der Öffentlichkeit (dazu gehört auch die Presse) ausgeschlossen - und das ist ein absoluter Revisionsgrund. Damit wäre dann das Verfahren hinfällig und müßte neu aufgerollt werden - und die Welt wäre Zeuge davon, wie ungeschickt (euphemistisch gesprochen) die bayrische Justiz (die deutsche Justiz) sich verhalten hat.
auch Sie beziehen sich mal wieder nur auf die türkischen Medien. Ist Ihnen entgangen, daß bei 50 Plätzen nur 3 internationale Medien dabei sind und daß große Medien wie die New York Times, die BBC, AFP u.a. ebenfalls ausgeschlossen sind?
Alle diese Medien haben seit Wochen ihr Interesse bekundet, an dem Prozess teilzunehmen - das ging soweit, daß das OLG München am 01. Februar darum gebeten hat, von weiteren Anfragen abzusehen (gemeint waren eher mehrfache wiederholte Anfragen).
Im Gesetz steht übrigens nichts davon, daß nur deutsche Medien zum Zug kommen dürfen - Gott sei Dank. Es ist auch für deutsche Medien völlig normal, Zugang zu Prozessen im Ausland zu erhalten.
Eine kleine Anmerkung an ZO: ich verstehe hier die Redaktionsempfehlung mal wieder nicht - hier wird eine Bevorzugung der deutschen Medien gefordert und Sie unterstützen das?
"...2. Befriedigung des Informationsinteresses der Bevölkerung. (...). Die hier lebenden Türken können ausreichend über deutsche Medien Informationen erhalten.
Es ist absolut kein Anspruch türkischer Medien oder Politiker erkennbar - ..."
Die hier lebenden Türken haben zunächst einmal ein grundgesetzlich geschütztes Recht, ihr Recht auf Informationsfreiheit mittels muttersprachlicher Medien wahrzunehmen. Ob und inwieweit dieses Recht in diesem konkreten Fall trägt, wird sich zeigen müssen. Dass es hingegen besteht, ist in gänzlich anderen Rechtsfragen bereits höchstrichterlich bestätigt worden (siehe bspw. höchstrichterliche Rechtssprechung mit Blick auf die Anbringung von Sat.-Schüsseln an Mietobjekten durch nichtdeutsche Mieter).
Die Republik Türkei hat darüber hinaus einen völkerrechtlich vollkommen legitimen Anspruch darauf, von Deutschland Aufklärung über die Ermordung von sechs ihrer Staatsangehörigen auf deutschem Boden zu verlangen. Auch hier kann man zunächst einmal getrost offen lassen, was das im konkreten mit Blick auf den Prozess bedeutet. Dass hier eine Auf- und Erklärungspflicht Deutschlands besteht, ist unstrittig, genauso wie es eine solche auch gäbe, wenn umgekehrt deutsche Staatsangehörige in der Türkei zu Schaden kämen.
Rechtlich ohne Grundlage ist hingegen Ihr offenkundiges Bestreben, die hiesigen Türken sozial, politisch und kulturell in ihren Bindungen sowohl zu ihrer Muttersprache, als auch zur Türkei beschneiden zu wollen.
"...Es ist absolut kein Anspruch türkischer Medien oder Politiker erkennbar - ..."
(und so was wird hier auch noch mit Redaktionsempfehlung ausgestattet, unglaublich).
Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass die dem NSU vorgeworfenen Delikte, wenn sie denn so zutreffen, die objektiven wie auch subjektiven Tatbestandsmerkmale für die juristische Definition von VÖLKERMORD erfüllen? Völkermord muss weder staatlich organisiert sein, noch bedarf es einer großen Opferzahl, noch setzt es einen Kriegszustand voraus.
http://www.bundesverfassu...
Wenn sie (planmäßig) Mitglieder einer ethnisch, religiös oder national definierten Gruppe in der ABSICHT töten, die Gruppe zur Gänze ODER IN TEILEN zu vernichten, begehen Sie Völkermord. Es ist dabei unerheblich, wie realistisch der Plan ist.
Die Opfer haben KEINERLEI individuelle Merkmale oder Handlungen vollzogen, die sie aus konkretem Anlass ins Visier der Mörder hätte bringen können. Mithin ist es purer Zufall, dass ein Enver Simsek auf der Opferliste steht und nicht mein Name. Er war als Objekt zur Erfüllung der Absicht in dem Moment verfügbar, ich nicht.
Und Sie haben allen Ernstes die Chuzpe, zu hinterfragen, was das mich, meine (oder Enver Simseks) Landsleute und meinen (oder Enver Simseks) Staat angeht?
" im Gegenteil muss im Lichte des Öffentlichkeitsprinzip vor allem deutschen Medien der Zugang verschafft werden."
Wird doch! Wo ist Ihr Problem? Was wollen Sie noch? Applaus von allen Nicht-Deutschen?
"Befriedigung des Informationsinteresses der Bevölkerung. Die türkischen, nicht in Deutschland lebenden Staatsbürger gehören jedoch gerade NICHT zur Bevölkerung."
Da 6 der Opfer türkische und 1 Opfer griechischer Staatsangehörige/r waren, erklärt sich von selbst das Recht auf eine Berichterstattung durch die türkische Presse jenseits des Windhundverfahrens.
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