BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

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Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
  1. die Klage vor dem BVerfG ist doch jetzt die optimale Lösung für das OLG. Wenn das BVerfG die Übertragung in einem Nachbarraum per Video zulässt, kann hinterher der BGH kaum kommen und sagen, das wäre ein Verstoß gegen § 169 GVG.
    Wenn es das Verfahren billigt oder eine bestimmte andere Verfahrensform für die Vergabeplätze vorschreibt, ist auch das mit Sicherheit revisionsfest, da der BGH dem BVerfG kaum widersprechen kann.

    Ergo: besser hätte es für den Senat gar nicht kommen können. Es würde mich daher nicht mal wundern, wenn der Senat der türkischen Zeitung die Klage "empfohlen" hat.

    2 Leser-Empfehlungen
  2. "im Gegenteil muss im Lichte des Öffentlichkeitsprinzip vor allem deutschen Medien der Zugang verschafft werden."

    Ihrer obskuren Auslegung widerspricht die Tatsache, dass auch Deutsche mit türkischen Wurzeln sich vorrangig über türkische Medien informieren.

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    Antwort auf "Selbst auferlegt?"
  3. mal für erwähnenswert gehalten, daß nicht nur die türkischen, sondern *fast alle internationalen Medien* ohne festen Platz im Gerichtssaal sind.

    Die wünschenswerte Revisionssicherheit gerät ja eben mit dem offenbar intransparent durchgeführten 'Windhund'-Verfahren in Gefahr. Es ist m.M.n. auch ein Armutszeugnis, daß für eine internationale Berichterstattung über den NSU-Prozess überhaupt erst der Klageweg beschritten werden muß.

    Ungut finde ich auch, daß durch u.a. die ZO-Berichterstattung das Ressentiment geschürt wurde, türkische Medien und Politiker würden unausgesetzt 'fordern'. Das stimmt so nicht: auch ich 'fordere', daß Fingerspitzengefühl nicht zugunsten einer formaljuristischen und kleingeistigen Interpretationen des Öffentlichkeitsgrundsatzes hinten runter fällt.

    Ob die Durchführung des 'Windhund'-Verfahrens rechtmäßig war, wird sich vorm Bundesverfassungsgericht weisen. Eins steht aber jetzt schon fest: klug war es in der mittlerweile bekannt gewordenen Form ganz sicher nicht.

    4 Leser-Empfehlungen
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    Entfernt. Bitte kommentieren Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/kvk

    Entfernt. Bitte kommentieren Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/kvk

  4. 52. [...]

    Der Kommentar, auf den Sie kritisch Bezug nehmen, wurde entfernt. Die Redaktion/fk.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "[...]"
  5. 53. [...]

    Bitte bleiben Sie sachlich und verzichten auf polemische Äußerungen. Danke, die Redaktion/se

    5 Leser-Empfehlungen
  6. im Rahmen der verfügbaren Plätze. Es wurden doch sogar Plätze extra für Reporter reserviert. Deutschland ist seiner Verpflichtung also nachgekommen.

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    Antwort auf "Der Fall Deutschland "
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    Exakt. Der Streit dreht sich nicht um einen Ausschluss der türkischen Medien, sondern um eine Nicht-Bevorzugung der türkischen Medien, was gerne aus polemischen Gründen vergessen wird.
    Im Übrigen ist den Türken in Deutschland auch die deutsche Medienlandschaft nicht unzugänglich. Laut einer Studie von 2009 nutzen 87% aller türkischstämmigen Menschen in Deutschland nur oder auch deutsche Medien um sich zu informieren. Eine gezielte Bevorzugung der türkischen Medien scheint somit aus Sicht der in Deutschland lebenden Türkischstämmigen eher unnötig.

    Ja, was soll man zu Ihrem Einwand in der Sache noch sagen? Eigentlich nichts.

    Exakt. Der Streit dreht sich nicht um einen Ausschluss der türkischen Medien, sondern um eine Nicht-Bevorzugung der türkischen Medien, was gerne aus polemischen Gründen vergessen wird.
    Im Übrigen ist den Türken in Deutschland auch die deutsche Medienlandschaft nicht unzugänglich. Laut einer Studie von 2009 nutzen 87% aller türkischstämmigen Menschen in Deutschland nur oder auch deutsche Medien um sich zu informieren. Eine gezielte Bevorzugung der türkischen Medien scheint somit aus Sicht der in Deutschland lebenden Türkischstämmigen eher unnötig.

    Ja, was soll man zu Ihrem Einwand in der Sache noch sagen? Eigentlich nichts.

  7. 55. [...]

    Bitte verzichten Sie auf unnötige Polemik und Provokationen. Danke, die Redaktion/fk.

    • fse69
    • 04.04.2013 um 9:33 Uhr

    ".... FCFS / Windhundverfahren
    FCFS ist das transparenteste und verständlichste Vergabeverfahren dass es gibt, dagegen zu klagen dürfte vollkommen aussichtslos sein...."

    ... anwendet, mag eine Klage aussichtslos sein. Aber nicht so in diesem Fall, wo es mit der "Transparenz und Verständlichkeit" alleine schon daran scheitert, dass niemand - das Gericht nicht, die Presse nicht - in der Lage ist, die an sich einfachste Frage zu beantworten, wann genau denn nun der exakte und für alle einheitliche "Startschuss" des Rennens gegeben worden sein soll.

    Und wenn Sie mir die Bemerkung gestatten: wer sich derart auf Formalismus und Prinzipientreue zurückzieht wie das OLG, sollte erst recht darauf Acht geben, dass man sich wenigstens nicht in der elementarsten und unabdinglichsten Voraussetzung eines fairen und transparenten "Rennens" angreifbar macht, nämlich bei eben besagtem Startschuss. Ein 100-Meter-Lauf wird mit einem lauten und für alle vernehmbaren Knall gestartet, den es beim Prozedere des OLG aber nunmal nachweislich nicht gegeben hat. Stattdessen gab es einen sich über zwei Tage erstreckenden ZEITRAUM, der unbeabsichtigt (?) mit der Online-Veröffentlichung der Sicherheitsverfügung am 04. März begann, während jene Medien, die per Mail oder Telefon im Kontakt mit dem OLG standen, auf den 05. März verwiesen wurden.

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