BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

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Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
  1. Das Verfahren ist dazu da, ein politisches Zeichen zu setzen? Da muß die Unabhängigkeit der Justiz schon mal auf der Strecke bleiben?

    Gewaltenteilung adé? Dann hätte die Türkei ja ganze Arbeit geleistet.

    Es geht ums Ansehen Deutschlands?
    Ich Dummer dachte immer, es geht um juristische Aufarbeitung.

    Zugegeben: Diese ganze Affäre wäre von Anfang an vermeidbar gewesen, und der Schlüssel dazu lag beim OLG. Aber es entbehrt nicht eines gewissen Zynismus, daß ausgerechnet ein Staat, der das Prinzip der Gewaltenteilung eigentlich verachtet, Deutschland nun unter Ausnutzung der Freiheiten, die Deutschland bietet, die Türkei aber im eigenen Land ablehnt, auf der Nase herumtanzt. Das OLG hat diese Debatte ursächlich verschuldet, aber die Türkei (mitsamt der offenbar gleichgeschalteten türkischen Medien) tut wirklich alles, dieses Verfahren zu einem Politikum hochzukochen.

    Kann man jetzt noch auf ein juristisch einwandfreies Verfahren hoffen?
    Bei so viel Druck und versuchter Einflußnahme seitens Politik und Medien und all der Internet-Shitstorms?

    Die einzige Möglichkeit zur Deeskalation und Wogenglättung wäre jetzt wohl, Frau Zschäpe an die Türkei auszuliefern, auf daß ihr dort der Prozeß gemacht würde. Dann kann die Türkei uns ja mal vormachen, wie ein ordentliches, unpolitisches Gerichtsverfahren geht. Vielleicht nach dem Vorbild des Eichmann-Prozesses?

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    • fse69
    • 04.04.2013 um 9:53 Uhr

    "...Aber es entbehrt nicht eines gewissen Zynismus, ... die Türkei ... auf der Nase herumtanzt. Das OLG hat diese Debatte ursächlich verschuldet, aber die Türkei (...) tut wirklich alles, dieses Verfahren zu einem Politikum hochzukochen...."

    ...ungeeignetste Anlass dafür ist, um sich Dritten gegenüber in Sachen Rechtsstaatlichkeit herablassend und selbstgefällig zu gerieren. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört es übrigens auch, sich über den chauvinistischen nationalen Tellerrand hinaus an internationale rechtliche Verpflichtungen zu halten.

    "... Der Europarat verpflichtet, genau wie die OSZE, die Mitgliedsstaaten, den ungehinderten Zugang von Journalisten und internationalen Beobachtern zu Strafprozessen zu ermöglichen - ausdrücklich ohne langfristige Akkreditierung, wie sie das OLG München gefordert hat. Auch das Platzargument lässt der Europarat nur sehr eingeschränkt gelten. Die Zahl der Plätze für Journalisten und Zuschauer habe sich nach dem Bedarf zu richten, nicht umgekehrt.

    Auch wenn die Politik keinen Einfluss auf die Justiz nehmen darf: Was der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu vergangene Woche von seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle gefordert hat, entspricht in der Substanz lediglich europäischen Mindeststandards, wie sie auch von Deutschland gegenüber vielen Staaten in Anspruch genommen wird....."

    http://www.tagesschau.de/...

    • Chilly
    • 04.04.2013 um 10:30 Uhr

    1. Nich der türkische Staat beschwert sich jetzt vor dem BVerfG, sondern eine türkische Zeitung, mithin eine (juristische) Person des Privatrechts.

    2.Die Gewaltentrennung verlangt die Unabhängigkeit der Justiz, soweit es um die richterliche Entscheidungsfindung geht. Was die äußeren und organisatorischen Rahmen angeht, ist auch die Justiz eben ein Teil der gesamten Staatsgewalt und unterliegt somit etwa den Bindungen des Völkerrechts und des Grundgesetzes. So wie ein Richter eben nicht einfach sagen kann, heute verhandele ich wegen des schönen Wetters auf dem Parkplatz hinter dem Gericht oder ich verhandele nicht an dem mir vom Gerichtspräsidium zugewiesenen Sitzungstag, sondern an einem anderen, ist die Justiz bei solchen organisatorischen Fragen eben nicht "völlig frei". Insbesondere ist ein Gericht auch nicht frei von jeder Kritik. Ich erinnere mich etwa an die "höchstamtliche" Kritik des damaligen bay. Ministerpräsidenten über die berühmte Entscheidung des BVerfG zu den bayerischen Biergärten. Auch Gerichte müssen sich einem öffentlichen Diskurs und einer Kritik stellen und diese ggf. auch aushalten (was, wie ich weiss, die Richterinnen und Richter im Regelfall auch tun).

    3. Wäre Ihre Argumentation genauso, wenn es nicht um türkische Medien /Botschafter ginge, sondern um US-Medien/Botschafter, etwa weil der NSU "Nicht-Weisse" US-Bürger aus rassistsischen Gründen umgebracht hätte?

    Den USA werden Sie ja wohl Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit zusprechen?

    CHILLY

    der Eichmann-Prozess ist sehr, sehr solide und übervorsichtig geführt worden - einschließlich der Überwachung von Eichmann, damit er sich nicht umbringt, ebenso wie der Überwachung der Wachmänner, damit keiner von diesen Eichmann umbringt, weil vielleicht ein Verwandter im KZ umgekommen ist. Ebenso wurde ein Ankläger ausgesucht, bei dem Rachegefühle ausgeschlossen waren - und zwar nicht auf subjektiver Basis, sondern soweit es ging auf objektiver Basis.
    Die Durchführung des Prozesses einschließlich der Beweismittelerhebung und der Anklage und Verteidigung kann nachgelesen werden - ich habs getan, Sie offensichtlich nicht, wenn Sie den Eichmannprozess als angeblich negatives Beispiel hier anführen. Er zeigt nämlich eher, wie man es machen sollte, als daß er zeigt, wie man es nicht machen sollte.

    • fse69
    • 04.04.2013 um 9:53 Uhr

    "...Aber es entbehrt nicht eines gewissen Zynismus, ... die Türkei ... auf der Nase herumtanzt. Das OLG hat diese Debatte ursächlich verschuldet, aber die Türkei (...) tut wirklich alles, dieses Verfahren zu einem Politikum hochzukochen...."

    ...ungeeignetste Anlass dafür ist, um sich Dritten gegenüber in Sachen Rechtsstaatlichkeit herablassend und selbstgefällig zu gerieren. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört es übrigens auch, sich über den chauvinistischen nationalen Tellerrand hinaus an internationale rechtliche Verpflichtungen zu halten.

    "... Der Europarat verpflichtet, genau wie die OSZE, die Mitgliedsstaaten, den ungehinderten Zugang von Journalisten und internationalen Beobachtern zu Strafprozessen zu ermöglichen - ausdrücklich ohne langfristige Akkreditierung, wie sie das OLG München gefordert hat. Auch das Platzargument lässt der Europarat nur sehr eingeschränkt gelten. Die Zahl der Plätze für Journalisten und Zuschauer habe sich nach dem Bedarf zu richten, nicht umgekehrt.

    Auch wenn die Politik keinen Einfluss auf die Justiz nehmen darf: Was der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu vergangene Woche von seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle gefordert hat, entspricht in der Substanz lediglich europäischen Mindeststandards, wie sie auch von Deutschland gegenüber vielen Staaten in Anspruch genommen wird....."

    http://www.tagesschau.de/...

    • Chilly
    • 04.04.2013 um 10:30 Uhr

    1. Nich der türkische Staat beschwert sich jetzt vor dem BVerfG, sondern eine türkische Zeitung, mithin eine (juristische) Person des Privatrechts.

    2.Die Gewaltentrennung verlangt die Unabhängigkeit der Justiz, soweit es um die richterliche Entscheidungsfindung geht. Was die äußeren und organisatorischen Rahmen angeht, ist auch die Justiz eben ein Teil der gesamten Staatsgewalt und unterliegt somit etwa den Bindungen des Völkerrechts und des Grundgesetzes. So wie ein Richter eben nicht einfach sagen kann, heute verhandele ich wegen des schönen Wetters auf dem Parkplatz hinter dem Gericht oder ich verhandele nicht an dem mir vom Gerichtspräsidium zugewiesenen Sitzungstag, sondern an einem anderen, ist die Justiz bei solchen organisatorischen Fragen eben nicht "völlig frei". Insbesondere ist ein Gericht auch nicht frei von jeder Kritik. Ich erinnere mich etwa an die "höchstamtliche" Kritik des damaligen bay. Ministerpräsidenten über die berühmte Entscheidung des BVerfG zu den bayerischen Biergärten. Auch Gerichte müssen sich einem öffentlichen Diskurs und einer Kritik stellen und diese ggf. auch aushalten (was, wie ich weiss, die Richterinnen und Richter im Regelfall auch tun).

    3. Wäre Ihre Argumentation genauso, wenn es nicht um türkische Medien /Botschafter ginge, sondern um US-Medien/Botschafter, etwa weil der NSU "Nicht-Weisse" US-Bürger aus rassistsischen Gründen umgebracht hätte?

    Den USA werden Sie ja wohl Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit zusprechen?

    CHILLY

    der Eichmann-Prozess ist sehr, sehr solide und übervorsichtig geführt worden - einschließlich der Überwachung von Eichmann, damit er sich nicht umbringt, ebenso wie der Überwachung der Wachmänner, damit keiner von diesen Eichmann umbringt, weil vielleicht ein Verwandter im KZ umgekommen ist. Ebenso wurde ein Ankläger ausgesucht, bei dem Rachegefühle ausgeschlossen waren - und zwar nicht auf subjektiver Basis, sondern soweit es ging auf objektiver Basis.
    Die Durchführung des Prozesses einschließlich der Beweismittelerhebung und der Anklage und Verteidigung kann nachgelesen werden - ich habs getan, Sie offensichtlich nicht, wenn Sie den Eichmannprozess als angeblich negatives Beispiel hier anführen. Er zeigt nämlich eher, wie man es machen sollte, als daß er zeigt, wie man es nicht machen sollte.

    • persef
    • 04.04.2013 um 9:36 Uhr

    Es spricht nichts dagegen, wenn die Zeitung sich einen Platz erstreitet. Das ist legitim und liegt nicht ausserhalb rationaler Erwägungen.

    Was aber bleibt ist ein fader Hauptgeschmack von Dilletantismus bei allen Beteiligten (mal wieder):

    1. die türk. Medien - hätten sich rechtzeitig informieren können, bzw. die haben sicher auch einen dt/in dt lebenden Reporter, der sich mit den Gepflogenheiten auskennt. Anfängerfehler könnte man sagen.

    2. das OLG - was spricht dagegen 3 Stühle mehr aufzustellen, oder auf kurzem Wege eine Videoübertragung anzukündigen? Der Andrang seitens der Medien war ja offenbar gross genug. Das riecht nach purem Behördenmief.

    3. die dt. Medien - der Missstand war bekannt und man regt sich darüber auf, aber sich mit einem türk. Blatt zusammenzutun und mit einem gemeinsamen Journalistenteam gemeinsam darüber zu berichten (-> Völkerverständigung und so) geht natürlich nicht. Man beharrt auf seinem Platzrecht und zeigt (mal wieder) eine gehörige Portion an kognitiver Dissonanz.

    Zum Thema "unabhängigkeit des Gerichts und versuchte Beeinflussung türkischer Medien" noch der Hinweis: Bei dem Prozess gegen den dt. Jugentlichen, der wegen Vergewaltigung in der Türkei einsass wars vergleichbar. Da heulte die dt. Empörungsmaschine auf höchter Drehzahl.

    Mein Urteil: Viel Dampf um nichts. Man sollte den Prozess im TV übertragen, dann sieht man vielleicht auch, was unser Lieblingsverfassungsschutz den ganzen Tag so macht.. oder nicht.

    Eine Leser-Empfehlung
  2. informieren soll, kommt einer Weigerung über die Weitergabe von objektiven Informationen gleich, gerade in diesem Fall. Es waren eben die deutschen Medien, welche die widerlichen Begriffe wie "Dönermorde" jahrelang kritiklos von den deutschen Behörden übernommen haben. Es waren deutsche Medien, die nicht darüber berichtet haben wie auf widerliche Art und Weise die Opferfamilien durch deutsche Behörden behandelt wurden. Türkische Medien haben im Gegnsatz darüber berichtet. Deshalb ist es quasi ein Naturgesetz, dass, wenn nur deutsche Medien vor Gericht zugelassen werden, die wichtigsten Informationen der Allgemeinheit vorenthalten werden. Belege dafür gibt es aus der Vergangenheit genug. Wenn Sie einmal darüber nachdenken, dann können Sie Ihre Aussage, nur deutsche Medien sollten von dem Prozess berichten dürfen, nur noch dann stehen lassen, wenn Sie Desinformationen über das Verfahren herbeisehnen.

    2 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Selbst auferlegt?"
  3. sind doch sowieso öffentlich. Da kann doch eh jeder zuschauen und sich seine Meinung bilden...

  4. Exakt. Der Streit dreht sich nicht um einen Ausschluss der türkischen Medien, sondern um eine Nicht-Bevorzugung der türkischen Medien, was gerne aus polemischen Gründen vergessen wird.
    Im Übrigen ist den Türken in Deutschland auch die deutsche Medienlandschaft nicht unzugänglich. Laut einer Studie von 2009 nutzen 87% aller türkischstämmigen Menschen in Deutschland nur oder auch deutsche Medien um sich zu informieren. Eine gezielte Bevorzugung der türkischen Medien scheint somit aus Sicht der in Deutschland lebenden Türkischstämmigen eher unnötig.

    7 Leser-Empfehlungen
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    "Sie müssen kapieren, auch die türkische Politik muss kapieren, dass einfach die Justiz frei ist und frei sein muss von jeglichem Druck aus der Politik, und das ist in der Türkei leider noch nicht so. Da kann Politik immer noch Einfluss nehmen auf die Justiz, und das geht nicht. Ich glaube, an der Stelle muss die deutsche Justiz hart bleiben, um zu zeigen, wir sind nicht von der Politik abhängig. Wenn jetzt deutsche Journalisten zurücktreten und ihren Platz freimachen für die türkischen Kollegen, wäre das besonders nett und schön, aber es würde nichts an dem Grundsatz ändern, dass man eben mit Politik nicht die Justiz lenken kann."

    (Die SPD-Politikerin Lale Akgün zu neuesten deutsch-türkischen Verstimmungen im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess und jetzt mit dem schrecklichen Wohnungsbrand in Köln-Höhenberg.)
    http://www.dradio.de/dlf/...

    "Sie müssen kapieren, auch die türkische Politik muss kapieren, dass einfach die Justiz frei ist und frei sein muss von jeglichem Druck aus der Politik, und das ist in der Türkei leider noch nicht so. Da kann Politik immer noch Einfluss nehmen auf die Justiz, und das geht nicht. Ich glaube, an der Stelle muss die deutsche Justiz hart bleiben, um zu zeigen, wir sind nicht von der Politik abhängig. Wenn jetzt deutsche Journalisten zurücktreten und ihren Platz freimachen für die türkischen Kollegen, wäre das besonders nett und schön, aber es würde nichts an dem Grundsatz ändern, dass man eben mit Politik nicht die Justiz lenken kann."

    (Die SPD-Politikerin Lale Akgün zu neuesten deutsch-türkischen Verstimmungen im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess und jetzt mit dem schrecklichen Wohnungsbrand in Köln-Höhenberg.)
    http://www.dradio.de/dlf/...

  5. Ja, was soll man zu Ihrem Einwand in der Sache noch sagen? Eigentlich nichts.

    • dubie
    • 04.04.2013 um 9:45 Uhr
    63. Gesetz!

    "Aber wenn das eben nicht möglich ist (Gesetz!) dann eben nicht."
    Dann sagen Sie doch bitte, inwiefern das Gesetz die Prâsenz internationaler Medien bei dem Gerichtsverfahren unmöglich macht.

    Das "Allgemeinproblem", um welches es Ihnen geht, bleibt auch im Dunkeln.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Die türkischen Medien"
    • fse69
    • 04.04.2013 um 9:53 Uhr

    "...Aber es entbehrt nicht eines gewissen Zynismus, ... die Türkei ... auf der Nase herumtanzt. Das OLG hat diese Debatte ursächlich verschuldet, aber die Türkei (...) tut wirklich alles, dieses Verfahren zu einem Politikum hochzukochen...."

    ...ungeeignetste Anlass dafür ist, um sich Dritten gegenüber in Sachen Rechtsstaatlichkeit herablassend und selbstgefällig zu gerieren. Zur Rechtsstaatlichkeit gehört es übrigens auch, sich über den chauvinistischen nationalen Tellerrand hinaus an internationale rechtliche Verpflichtungen zu halten.

    "... Der Europarat verpflichtet, genau wie die OSZE, die Mitgliedsstaaten, den ungehinderten Zugang von Journalisten und internationalen Beobachtern zu Strafprozessen zu ermöglichen - ausdrücklich ohne langfristige Akkreditierung, wie sie das OLG München gefordert hat. Auch das Platzargument lässt der Europarat nur sehr eingeschränkt gelten. Die Zahl der Plätze für Journalisten und Zuschauer habe sich nach dem Bedarf zu richten, nicht umgekehrt.

    Auch wenn die Politik keinen Einfluss auf die Justiz nehmen darf: Was der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu vergangene Woche von seinem deutschen Amtskollegen Guido Westerwelle gefordert hat, entspricht in der Substanz lediglich europäischen Mindeststandards, wie sie auch von Deutschland gegenüber vielen Staaten in Anspruch genommen wird....."

    http://www.tagesschau.de/...

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    Antwort auf "Mit anderen Worten:"
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    daß auch Deutschlands Botschafter überall in der Welt an Prozessen teilnehmen und teilnehmen dürfen, nicht einmal unbedingt vorher angemeldet sein müssen (vermutlich tun es die meisten aus Höflichkeit und Praktibilität) - und nicht darauf hingewiesen werden, daß sie sich in der Schlange anstellen können; wäre das nämlich der Fall, wären die Mitforisten, die sich hier so lautstark über die Unverschämtheit der türkischen Politik erregen, diejenigen, die dieses 'Angebot' als erste verurteilen würden - und ein Wutgeheul anstimmen würden.

    daß auch Deutschlands Botschafter überall in der Welt an Prozessen teilnehmen und teilnehmen dürfen, nicht einmal unbedingt vorher angemeldet sein müssen (vermutlich tun es die meisten aus Höflichkeit und Praktibilität) - und nicht darauf hingewiesen werden, daß sie sich in der Schlange anstellen können; wäre das nämlich der Fall, wären die Mitforisten, die sich hier so lautstark über die Unverschämtheit der türkischen Politik erregen, diejenigen, die dieses 'Angebot' als erste verurteilen würden - und ein Wutgeheul anstimmen würden.

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