BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

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Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
    • cs1111
    • 04.04.2013 um 9:54 Uhr
    65. [...]

    Bitte verzichten Sie auf unnötige Polemik und Provokationen. Danke, die Redaktion/fk.

    Antwort auf "Ich hoffe,..."
  1. Sioe können sogar eine Bué iHv 2500€ aufgedrückt kriegen, wenn sie offenkundig sinnlos vors BVerfG ziehen.

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    Antwort auf "Nachtrag"
    • Chilly
    • 04.04.2013 um 10:30 Uhr

    1. Nich der türkische Staat beschwert sich jetzt vor dem BVerfG, sondern eine türkische Zeitung, mithin eine (juristische) Person des Privatrechts.

    2.Die Gewaltentrennung verlangt die Unabhängigkeit der Justiz, soweit es um die richterliche Entscheidungsfindung geht. Was die äußeren und organisatorischen Rahmen angeht, ist auch die Justiz eben ein Teil der gesamten Staatsgewalt und unterliegt somit etwa den Bindungen des Völkerrechts und des Grundgesetzes. So wie ein Richter eben nicht einfach sagen kann, heute verhandele ich wegen des schönen Wetters auf dem Parkplatz hinter dem Gericht oder ich verhandele nicht an dem mir vom Gerichtspräsidium zugewiesenen Sitzungstag, sondern an einem anderen, ist die Justiz bei solchen organisatorischen Fragen eben nicht "völlig frei". Insbesondere ist ein Gericht auch nicht frei von jeder Kritik. Ich erinnere mich etwa an die "höchstamtliche" Kritik des damaligen bay. Ministerpräsidenten über die berühmte Entscheidung des BVerfG zu den bayerischen Biergärten. Auch Gerichte müssen sich einem öffentlichen Diskurs und einer Kritik stellen und diese ggf. auch aushalten (was, wie ich weiss, die Richterinnen und Richter im Regelfall auch tun).

    3. Wäre Ihre Argumentation genauso, wenn es nicht um türkische Medien /Botschafter ginge, sondern um US-Medien/Botschafter, etwa weil der NSU "Nicht-Weisse" US-Bürger aus rassistsischen Gründen umgebracht hätte?

    Den USA werden Sie ja wohl Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit zusprechen?

    CHILLY

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    Antwort auf "Mit anderen Worten:"
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    Ohne Frage hat das OLG Fehler gemacht und die ganze Sache überhaupt erst unnötigerweise heraufbeschworen. Aber das schrieb ich ja schon.

    Zu 1.: Der türkische Staat und seine Zeitungen wirken aber bei ihrem konzertierten Frontalangriff gegen den deutschen Staat verdächtig gleichgeschaltet.

    Zu 2.: Ja, die Gerichte müssen sich der Kritik stellen und dieses maßlos schwere Geschütz der Klage beim Verfassungsgericht jetzt aushalten. Aber ein zielfördernder Beitrag ist das nicht. Eher ein bewußtes Herbeiführen der Eskalation.

    Zu 3.: Ja, meine Argumentation wäre dann genau so. Allerdings befürchte ich, daß der deutsche Staat ungerechter- und inkonsequenterweise vor den USA eher den Schwanz einziehen würde.

    [...]

    Bitte verzichten Sie auf diskriminierende Äußerungen. Danke, die Redaktion/fk.

    Ohne Frage hat das OLG Fehler gemacht und die ganze Sache überhaupt erst unnötigerweise heraufbeschworen. Aber das schrieb ich ja schon.

    Zu 1.: Der türkische Staat und seine Zeitungen wirken aber bei ihrem konzertierten Frontalangriff gegen den deutschen Staat verdächtig gleichgeschaltet.

    Zu 2.: Ja, die Gerichte müssen sich der Kritik stellen und dieses maßlos schwere Geschütz der Klage beim Verfassungsgericht jetzt aushalten. Aber ein zielfördernder Beitrag ist das nicht. Eher ein bewußtes Herbeiführen der Eskalation.

    Zu 3.: Ja, meine Argumentation wäre dann genau so. Allerdings befürchte ich, daß der deutsche Staat ungerechter- und inkonsequenterweise vor den USA eher den Schwanz einziehen würde.

    [...]

    Bitte verzichten Sie auf diskriminierende Äußerungen. Danke, die Redaktion/fk.

  2. Es ist wirklich zum Verzweifeln.
    Es geht um _reservierte_ Plätze, nicht um Zugang an sich.

    Jeder, der beiwohnen möchte, kann sich rechtzeitig einfinden, um zum Prozeß eingelassen zu werden.

    Die Behauptung, es werde jemandem Zugang verweigert bzw. ausländische Presse werde _ausgeschlossen_ , ist schlicht falsch.

    6 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Der Fall Deutschland "
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    werden Sie ausgeschlossen werden. Da Sie ja garnicht erst reinkommen.

    ------

    faktisch aber doch - und das können Sie nicht bestreiten. Niemals wird man bei diesem Prozeß ALLE diejenigen, die draußen Schlange stehen, hineinlassen - einfach weil zu wenig Platz ist. Stehplätze gibt es nicht - wenn man also keinen Sitzplatz ergattert, ist man ausgeschlossen.

    werden Sie ausgeschlossen werden. Da Sie ja garnicht erst reinkommen.

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    faktisch aber doch - und das können Sie nicht bestreiten. Niemals wird man bei diesem Prozeß ALLE diejenigen, die draußen Schlange stehen, hineinlassen - einfach weil zu wenig Platz ist. Stehplätze gibt es nicht - wenn man also keinen Sitzplatz ergattert, ist man ausgeschlossen.

  3. wurden eben nicht allen Meiden gleichermaßen am Vortag mitgeteilt.
    Es hing eben davon ab, wer zufällig telefonisch wann welche Informationen bekam oder eben nicht bekam.
    Das Gericht hätte das Vergabeverfahren und den Startzeitpunkt einen Tag vorher allen Medien mitteilen sollen. Dann wäre Chancengleichheit hergestellt worden und die ausländischen Medien wären ebenfalls zum Zuge gekommen.

    3 Leser-Empfehlungen
  4. /"So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. "/

    so steht es im obigen ausgangsbericht. was ist an dieser tranparenten vergabe intransparent ???

    3 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Super -"
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    • fse69
    • 04.04.2013 um 11:14 Uhr

    "...so steht es im obigen ausgangsbericht. was ist an dieser tranparenten vergabe intransparent ???..."

    Wenn Sie undifferenziert einzig in der Reihenfolge des Eingangs vergeben, ist das mindeste, was Sie gewährleisten müssen, dass es einen einheitlichen und verbindlichen Startpunkt gibt. Das hat das Gericht versäumt.

    Startschuss, es gab nicht genügend Vorlaufzeit, um das Rennen anzukündigen, es gab keine Ausschlußbedingungen, manche Medien hatten wohl Informationen über die Brisanz der mail, andere wiederum nicht.
    Transparenz sieht anders aus.
    Lesen Sie die Einzelheiten bitte selber nach - hier oder in den vorherigen Threads, da ist alles bis ins kleinste erläutert.

    • fse69
    • 04.04.2013 um 11:14 Uhr

    "...so steht es im obigen ausgangsbericht. was ist an dieser tranparenten vergabe intransparent ???..."

    Wenn Sie undifferenziert einzig in der Reihenfolge des Eingangs vergeben, ist das mindeste, was Sie gewährleisten müssen, dass es einen einheitlichen und verbindlichen Startpunkt gibt. Das hat das Gericht versäumt.

    Startschuss, es gab nicht genügend Vorlaufzeit, um das Rennen anzukündigen, es gab keine Ausschlußbedingungen, manche Medien hatten wohl Informationen über die Brisanz der mail, andere wiederum nicht.
    Transparenz sieht anders aus.
    Lesen Sie die Einzelheiten bitte selber nach - hier oder in den vorherigen Threads, da ist alles bis ins kleinste erläutert.

    • eins2
    • 04.04.2013 um 10:56 Uhr

    gut so!! Das ist der Weg, der in einer freiheitlichen, rechtstaatlichen Demokratie zu beschreiten ist und es sind die Spielregeln, nach denen wir hier leben. Was am Ende 'rauskommt? ist zu akzeptieren, ob es gefällt oder nicht. Wenn die Türkei andere Regeln hat, so ist es ihre Sache und damit Schluss.

    2 Leser-Empfehlungen
  5. Warum veröffentlicht das OLG eigentlich nicht das vollständige elektronische Akkreditierungslog, ein sozusagen beglaubigtes Protokoll mit Start-, Endtermin und allen exakten Eingangsdaten der Anmeldungen? Bislang geistern da nur einzelne und auch noch verschieden Zeiten durch die Presse. Mich verwundert ein wenig, dass so etwas nicht mal regelmäßig vorgesehen zu sein scheint. Das müsste doch leicht alle Unstimmigkeiten ausräumen können.

    Eine Leser-Empfehlung

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