BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

Anzeige

Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
  1. treffen den Nagel auf den Kopf. Das mit den unabhängigen Gerichten ist wohl doch ein recht europäisches Konzept. Tja - der Weg nach Europa ist eben noch sehr weit.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Die türkischen Medien"
  2. 47 zugelassene deutsche Medien....von 50

    In England hätte man womöglich auf den Ausgang eines solchen "Rennens" Wetten abgeschlossen. Die Quoten dafür, dass es bei 50 Plätzen am Ende quasi keine bedeutenden ausländischen - und vor allem keine türkischen - Vertreter keine im Saal geben würde, wären vermutlich astronomisch gewesen.

    Manch einer hätte mit ein bisschen Mut oder Faible für's Absurde sicher ein Vermögen verdienen können.

  3. werden Sie ausgeschlossen werden. Da Sie ja garnicht erst reinkommen.

    2 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Natürlich kommen sie rein, wenn sie am jeweiligen Verhandlungstag die ersten vorm Gericht sind. Also nix mit "faktisch ausgeschlossen".

    Natürlich kommen sie rein, wenn sie am jeweiligen Verhandlungstag die ersten vorm Gericht sind. Also nix mit "faktisch ausgeschlossen".

  4. "Vorschlag" zu klagen.

    Wie würden Sie sie denn begründet sehen wollen?

    • fse69
    • 04.04.2013 um 11:14 Uhr

    "...so steht es im obigen ausgangsbericht. was ist an dieser tranparenten vergabe intransparent ???..."

    Wenn Sie undifferenziert einzig in der Reihenfolge des Eingangs vergeben, ist das mindeste, was Sie gewährleisten müssen, dass es einen einheitlichen und verbindlichen Startpunkt gibt. Das hat das Gericht versäumt.

    2 Leser-Empfehlungen
  5. Natürlich kommen sie rein, wenn sie am jeweiligen Verhandlungstag die ersten vorm Gericht sind. Also nix mit "faktisch ausgeschlossen".

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Faktisch"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    die Nicht-Akkreditierten kommen nur rein, wenn Plätze frei werden.

    Und dann gilt weiterhin die Reihenfolge der Anmeldung.

    Eine seriöse Berichterstattung ist nur möglich, wenn man an allen Prozesstagen teilnehmen kann. Wenn die Teilnahme an jedem Tag ein Glücksspiel ist, abhängig davon, ob andere nicht erscheinen, man der Erste an dem Tag war oder vorgelassen wird,, dann wird eine vernünftige Berichterstattung unmöglich. Wenn man nur an manchen Prozesstagen einen Platz ergattert, bekommt man eine sehr fragmentarische Einsicht in den Prozess und kann keine validen Aussagen über diesen machen.

    würde klagen, wenn es so einfach wäre?

    die Nicht-Akkreditierten kommen nur rein, wenn Plätze frei werden.

    Und dann gilt weiterhin die Reihenfolge der Anmeldung.

    Eine seriöse Berichterstattung ist nur möglich, wenn man an allen Prozesstagen teilnehmen kann. Wenn die Teilnahme an jedem Tag ein Glücksspiel ist, abhängig davon, ob andere nicht erscheinen, man der Erste an dem Tag war oder vorgelassen wird,, dann wird eine vernünftige Berichterstattung unmöglich. Wenn man nur an manchen Prozesstagen einen Platz ergattert, bekommt man eine sehr fragmentarische Einsicht in den Prozess und kann keine validen Aussagen über diesen machen.

    würde klagen, wenn es so einfach wäre?

  6. Vorab: Ich denke, dass das OLG ein anderes Verfahren hätte wählen sollen (Losverfahren), da angenommen werden konnte, dass das Interesse der Presse viel größer ist als die festen Sitzplätze. Bei den heutigen Kommunikaionsmöglichkeiten ist es eine Sache weniger Stunden, die über die festen Sitzplätze entscheidet und dabei kann es für Medien, die nicht routinemäßig vom OLG berichten, zu einer Benachteiligung kommen. Ob die angewendete Praxis in diesem Fall angebracht war, kann man natürlich gerichtlich prüfen lassen.
    Aber: Die Überprüfung der Praxis unterliegt mMn. zunächst der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht dem BVerfG. (Juristen mögen mich korregieren).
    Die Öffentlichkeit des Prozesses ist mit mindestens 50 Medienvertretern gewährleistet und sollte eine unabhängige Berichterstattung (es wird berichtet, was passiert; es geht nicht um investigativen Journalismus) gewährleisten. Die Zeitung kann vom Prozeß berichten. Wenn sie eine Akkreditierung hat, darf sie aus dem Saal berichten, sofern auf der Pressetribüne Plätze frei sind oder sie im Zuschauerraum einen Platz erhält. Wenn sie keinen Platz hat steht es ihr frei, mit anderen Medien zusammenzuarbeiten, sich die Dienste freier Journalisten zu sichern und auf die Nachrichenagenturen als Quellen zurückzugreifen. Es ist nicht Sache des Gerichts das Interesse einzelner Journalisten zu beurteilen. Wo ist der Unterschied zwischen der Berichterstattung eines freien Journalisten und der eines angestellten Reporters?

    2 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • fse69
    • 04.04.2013 um 11:40 Uhr

    "...Es ist nicht Sache des Gerichts das Interesse einzelner Journalisten zu beurteilen. Wo ist der Unterschied zwischen der Berichterstattung eines freien Journalisten und der eines angestellten Reporters?..."

    ... des Gerichtes, ein Zulassungsverfahren durchzuführen, dass allen Interessierten grundsätzlich die Partizipation unter einheitlichen und gleichen Bedingungen ermöglicht.

    Was das Gericht gemacht hat, ist ungefähr so, als würde ein Wettkampfkomitee eines 100-Meter-Laufes bei Olympia nicht einen fixen Punkt für den Start eines Rennens festlegen, das mit einem einheitlichen Signal gestartet wird, sondern den Start auf einen ZeitRAUM strecken, während dessen willkürlich und nicht zeitgleich unterschiedliche Signale an verschiedene Teilnehmer adressiert werden, mit denen daran erinnert wird, dass man loslaufen darf. Es ist in höchstem Maße verwunderlich, dass man überhaupt darüber diskutieren muss, dass ein derartiges Verfahren nicht rechtmäßig sein KANN.

    Btw. hat das übrigens nicht das allergeringste mit der Benachteiligung irgendwelcher türkischen oder sonstigen ausländischen Medien zu tun. Das wäre auch dann Unrecht, wenn sich zufällig doch eine ausgewogene Zusammensetzung der zugelassenen Pressevertreter ergeben hätte. Nur wäre das dann wahrscheinlich gar nicht aufgefallen. Deswegen: fixiert Euch nicht so sehr auf Türken und türkische Medien - was für etliche Diskutanten ein rotes Tuch zu sein scheint - sondern einzig auf den Dilettantismus des OLG.

    Auf welche Nachrichtenagenturen sollen die Journalisten denn zurückgreifen.
    Es kam nur eine einzige deutsche Nachrichtenagentur zum Zuge, die DAPD, internationale Nachrichtenagenturen wie AP oder AFP gingen leer aus.
    Ab und zu einen Platz zu ergattern ermöglicht keine seriöse Berichterstattung
    Und zur Frage der Überprüfbarkeit durch die "ordentliche Gerichtsbarkeit" hier ein Zitat der Kanzlei Birnbaum:
    "Gegen Maßnahmen der Sitzungspolizei ist generell kein Rechtsbehelf gegeben, es hilft nur die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht"
    http://www.balaton-zeitun...

    • fse69
    • 04.04.2013 um 11:40 Uhr

    "...Es ist nicht Sache des Gerichts das Interesse einzelner Journalisten zu beurteilen. Wo ist der Unterschied zwischen der Berichterstattung eines freien Journalisten und der eines angestellten Reporters?..."

    ... des Gerichtes, ein Zulassungsverfahren durchzuführen, dass allen Interessierten grundsätzlich die Partizipation unter einheitlichen und gleichen Bedingungen ermöglicht.

    Was das Gericht gemacht hat, ist ungefähr so, als würde ein Wettkampfkomitee eines 100-Meter-Laufes bei Olympia nicht einen fixen Punkt für den Start eines Rennens festlegen, das mit einem einheitlichen Signal gestartet wird, sondern den Start auf einen ZeitRAUM strecken, während dessen willkürlich und nicht zeitgleich unterschiedliche Signale an verschiedene Teilnehmer adressiert werden, mit denen daran erinnert wird, dass man loslaufen darf. Es ist in höchstem Maße verwunderlich, dass man überhaupt darüber diskutieren muss, dass ein derartiges Verfahren nicht rechtmäßig sein KANN.

    Btw. hat das übrigens nicht das allergeringste mit der Benachteiligung irgendwelcher türkischen oder sonstigen ausländischen Medien zu tun. Das wäre auch dann Unrecht, wenn sich zufällig doch eine ausgewogene Zusammensetzung der zugelassenen Pressevertreter ergeben hätte. Nur wäre das dann wahrscheinlich gar nicht aufgefallen. Deswegen: fixiert Euch nicht so sehr auf Türken und türkische Medien - was für etliche Diskutanten ein rotes Tuch zu sein scheint - sondern einzig auf den Dilettantismus des OLG.

    Auf welche Nachrichtenagenturen sollen die Journalisten denn zurückgreifen.
    Es kam nur eine einzige deutsche Nachrichtenagentur zum Zuge, die DAPD, internationale Nachrichtenagenturen wie AP oder AFP gingen leer aus.
    Ab und zu einen Platz zu ergattern ermöglicht keine seriöse Berichterstattung
    Und zur Frage der Überprüfbarkeit durch die "ordentliche Gerichtsbarkeit" hier ein Zitat der Kanzlei Birnbaum:
    "Gegen Maßnahmen der Sitzungspolizei ist generell kein Rechtsbehelf gegeben, es hilft nur die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht"
    http://www.balaton-zeitun...

  7. 80. Nein...

    die Nicht-Akkreditierten kommen nur rein, wenn Plätze frei werden.

    Und dann gilt weiterhin die Reihenfolge der Anmeldung.

    Eine Leser-Empfehlung
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Es steht ihnen frei, sich für die normalen Zuschauerplätze anzustellen. Sie sitzen dann nur nicht bei den anderen Pressevertretern.

    Alle Medienvertreter, die sich um einen Akkreditierung bemüht haben,sind akkreditiert und dürfen berichten. Es haben nur nicht alle einen festen Platz und somit kann es sein, dass nicht alle in den Gerichtssaal dürfen.
    Es stehen 50 Plätze für die (ich glaube es waren 135 akkrediierten) Medien zur Verfügung. Der Prozess ist auf 9 Monate angelegt mit über 80 Verhandlungstagen http://www.justiz.bayern.... . Bis auf wenige zentrale Termine dürfte es keine Platzprobleme geben, da das öffentliche Interesse und somit das Medieninteresse nicht so groß sein dürfte, dass alle Medien von jedem Prozesstag berichten, zumal sie dafür einen Mitarbeiter komplett abstellen müssten, was viele Zeitungen und Fernsehsender unwirtschaftlich sein dürfte. Sollte sich dennoch etwas unerwartetes berichtenswertes ereignen, werden die Medien auf diejenigen zurückgreifen, die immer anwesend sind. Das dürften in München ansässige Journalisten und die Nachrichtenagenturen sein.

    Es steht ihnen frei, sich für die normalen Zuschauerplätze anzustellen. Sie sitzen dann nur nicht bei den anderen Pressevertretern.

    Alle Medienvertreter, die sich um einen Akkreditierung bemüht haben,sind akkreditiert und dürfen berichten. Es haben nur nicht alle einen festen Platz und somit kann es sein, dass nicht alle in den Gerichtssaal dürfen.
    Es stehen 50 Plätze für die (ich glaube es waren 135 akkrediierten) Medien zur Verfügung. Der Prozess ist auf 9 Monate angelegt mit über 80 Verhandlungstagen http://www.justiz.bayern.... . Bis auf wenige zentrale Termine dürfte es keine Platzprobleme geben, da das öffentliche Interesse und somit das Medieninteresse nicht so groß sein dürfte, dass alle Medien von jedem Prozesstag berichten, zumal sie dafür einen Mitarbeiter komplett abstellen müssten, was viele Zeitungen und Fernsehsender unwirtschaftlich sein dürfte. Sollte sich dennoch etwas unerwartetes berichtenswertes ereignen, werden die Medien auf diejenigen zurückgreifen, die immer anwesend sind. Das dürften in München ansässige Journalisten und die Nachrichtenagenturen sein.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service