Bundesverfassungsgericht: Türkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe
Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.
© Peter Kneffel/dpa

Das Oberlandesgericht München
Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.
"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.
Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.
Platzvergabe nach Eingangsstempel
Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.
Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.







den ganzen Prozess aufzuteilen - einen Teil um die nicht-türkischen Opfer, und den anderen Teil um die türkischen Opfer? Der "nicht-türkische" Teil wird hier in Deutschland verhandelt, die Täter sitzen ihre Strafe ab (falls verurteilt), dann werden sie nach Anatolien überstellt oder wohin auch immer, und werden dann von der türkischen Justiz oder irgenwelchen Mullahs abgeurteilt... Das machen Frankreich und Spanien mit den mutmasslichen Mitgliedern der baskischen ETA ganz ähnlich... (Ohne Mullahs.)
dass ich nur den Sarkasmus in Ihrem Kommentar nicht erkennen konnte. Ansonsten zeigen Sie ein äußerst erschreckendes Verständnis von einem Rechtstaat.
dass ich nur den Sarkasmus in Ihrem Kommentar nicht erkennen konnte. Ansonsten zeigen Sie ein äußerst erschreckendes Verständnis von einem Rechtstaat.
dass ich nur den Sarkasmus in Ihrem Kommentar nicht erkennen konnte. Ansonsten zeigen Sie ein äußerst erschreckendes Verständnis von einem Rechtstaat.
Bitte verzichten Sie auf unnötige Polemik und Provokationen. Danke, die Redaktion/fk.
Bitte verzichten Sie auf unnötige Polemik und Provokationen. Danke, die Redaktion/fk.
Der Ausgangskommentar wurde entfernt. Die Redaktion/fk.
Wie erfolgte die Ausschreibung für die Akkreditierung? Per Aushang im Gericht, oder Bekanntmachung auf der Internetseite des Gerichts oder Mitteilung an eine Journalistenvereinigung? Wurden einzelne Journalisten per Mail angeschrieben? Wenn ja, welche, auch türkische? Wie mußten sich die Journalisten anmelden? Schriftlich, telefonisch, elektronisch persönlich?
Wann erfolgte die Ausschreibung (Datum, Uhrzeit)? Wann ging die Meldung des Journalisten auf Platz 1 der Liste ein, wann die für Platz 50 (Datum Uhrzeit)?
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann man beurteilen, ob die Platzvergabe transparent und fair erfolgte.
Laut n-tv kam die 50. Anmeldung um 11:30, Hürriyets Anmeldung um 16:30 obwohl dieser das Vergabeverfahren noch am Vortag telefonisch erklärt wurde.
Die Bedingungen für das Verfahren und GLEICHZEITIG der Beginn des Verfahrens (ab sofort Akkreditierung möglich) wurde per Mailverteiler und als Presseerklärung auf der Internetseite veröffentlicht.
Es waren also die bevorzugt, die im Verteiler standen und auch die bevorzugt, die in dieser Zeitzone sind.
Medien, die vorher telefonisch z.T. ständig nachgefragt haben, haben durchaus unterschiedliche Auskünfte bekommen, auch der Richter hat sich im Vorfeld anders geäußert, weil er verlautbaren hatte lassen, dass er wahrscheinlich kein reines Windhundverfahren anwenden würde!
Transparent und gleich ist anders.
"Wie erfolgte die Ausschreibung für die Akkreditierung? (...)"
Weder § 169 GVG noch die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangen, dass ein Gericht überhaupt eine Akkreditierung oder ein Akkreditierungsausschreibung vorzunehmen hat.
Allein maßgeblich ist die Bekanntgabe der Verhandlungstermine und grundsätzlich die Reihenfolge des (unangemeldeten) Erscheinens von Zuschauern zu den Verhandlungsterminen (vgl. u.a. BGH v. 10.01.2006, Az. 1 StR 527/05 m.w.N., BGHhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=972e2cb2a835ff58b2e8030c7476b833&nr=35611&pos=0&anz=1).
Da ein Akkreditierungsverfahren für Medien, Staatsvertreter u.a., die meinen, sie hätten Anspruch auf eine Bevorzugung bzgl. der persönlichen Teilnahme als Prozessbeobachter, nach Gesetz und Rechtsprechung überhaupt nicht vorgesehen ist, hat das OLG München auch keines durchgeführt.
Laut n-tv kam die 50. Anmeldung um 11:30, Hürriyets Anmeldung um 16:30 obwohl dieser das Vergabeverfahren noch am Vortag telefonisch erklärt wurde.
Die Bedingungen für das Verfahren und GLEICHZEITIG der Beginn des Verfahrens (ab sofort Akkreditierung möglich) wurde per Mailverteiler und als Presseerklärung auf der Internetseite veröffentlicht.
Es waren also die bevorzugt, die im Verteiler standen und auch die bevorzugt, die in dieser Zeitzone sind.
Medien, die vorher telefonisch z.T. ständig nachgefragt haben, haben durchaus unterschiedliche Auskünfte bekommen, auch der Richter hat sich im Vorfeld anders geäußert, weil er verlautbaren hatte lassen, dass er wahrscheinlich kein reines Windhundverfahren anwenden würde!
Transparent und gleich ist anders.
"Wie erfolgte die Ausschreibung für die Akkreditierung? (...)"
Weder § 169 GVG noch die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangen, dass ein Gericht überhaupt eine Akkreditierung oder ein Akkreditierungsausschreibung vorzunehmen hat.
Allein maßgeblich ist die Bekanntgabe der Verhandlungstermine und grundsätzlich die Reihenfolge des (unangemeldeten) Erscheinens von Zuschauern zu den Verhandlungsterminen (vgl. u.a. BGH v. 10.01.2006, Az. 1 StR 527/05 m.w.N., BGHhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=972e2cb2a835ff58b2e8030c7476b833&nr=35611&pos=0&anz=1).
Da ein Akkreditierungsverfahren für Medien, Staatsvertreter u.a., die meinen, sie hätten Anspruch auf eine Bevorzugung bzgl. der persönlichen Teilnahme als Prozessbeobachter, nach Gesetz und Rechtsprechung überhaupt nicht vorgesehen ist, hat das OLG München auch keines durchgeführt.
internationalen Presse am Prozess nicht beteiligt ist - und daß die Durchführung des Windhundrennens einiges zu wünschen übrig läßt (u.a. gibt es keinen genau festgelegten Startzeitpunkt und keine Vorlaufzeit zwischen Ankündigung des Rennens per mail und Start des Rennens). Statt dessen sind bei Ihnen natürlich mal wieder die Türken schuld.
In verschiedenen Artikeln hier auf ZO in den letzten Tagen wurden dazu alle Informationen verlinkt - informieren Sie sich bitte, bevor Sie schreiben.
47 zugelassene deutsche Medien....von 50
In England hätte man womöglich auf den Ausgang eines solchen "Rennens" Wetten abgeschlossen. Die Quoten dafür, dass es bei 50 Plätzen am Ende quasi keine bedeutenden ausländischen - und vor allem keine türkischen - Vertreter keine im Saal geben würde, wären vermutlich astronomisch gewesen.
Manch einer hätte mit ein bisschen Mut oder Faible für's Absurde sicher ein Vermögen verdienen können.
47 zugelassene deutsche Medien....von 50
In England hätte man womöglich auf den Ausgang eines solchen "Rennens" Wetten abgeschlossen. Die Quoten dafür, dass es bei 50 Plätzen am Ende quasi keine bedeutenden ausländischen - und vor allem keine türkischen - Vertreter keine im Saal geben würde, wären vermutlich astronomisch gewesen.
Manch einer hätte mit ein bisschen Mut oder Faible für's Absurde sicher ein Vermögen verdienen können.
...steht jetzt schon fest - unabhängig davon, wer an der Situation die Hauptschuld trägt oder sich nicht an Anmeldefristen gehalten hat:
Deutschland wird zu Recht wahrgenommen als ein Land, das bei der Aufklärung einer rechtsextremen Mordserie, die sich hauptsächlich gegen türkische Bürger richtete, durch Vertuschung und Inkompetenz versagt hat. Mit der neuerlichen Situation, dass gerade die Nation, die am stärksten betroffen ist, beim Gerichtsverfahren außen vor bleibt, das fatale Bild entstehen kann, dass der weiteren Verschleierung Vorschub geleistet wird, muss jedem, der einigermaßen sensibel ist, klar sein! Hier wäre gegenüber der Türkei deutlich weniger deutsche Bürokratie bei der Vergabe von Plätzen angebracht gewesen.
Und noch einmal, in der Diskussion geht es viel weniger darum, wer wie auch immer geartete Ansprüche hat, sondern vielmehr darum, welches Bild wir hinterlassen und wie sehr wir bereit waren, über den Tellerrand zu schauen - bei beiden Punkten hat Deutschland sich bis jetzt wirklich nicht besonders hervorgetan!
Das Gesetz ist Vernunft, befreit von Leidenschaft.
Beim üblichen Shitstorm ist Vernunft natürlich nicht zu erwarten.
Das Verfahren ist dazu da, ein politisches Zeichen zu setzen? Da muß die Unabhängigkeit der Justiz schon mal auf der Strecke bleiben?
Gewaltenteilung adé? Dann hätte die Türkei ja ganze Arbeit geleistet.
Es geht ums Ansehen Deutschlands?
Ich Dummer dachte immer, es geht um juristische Aufarbeitung.
Zugegeben: Diese ganze Affäre wäre von Anfang an vermeidbar gewesen, und der Schlüssel dazu lag beim OLG. Aber es entbehrt nicht eines gewissen Zynismus, daß ausgerechnet ein Staat, der das Prinzip der Gewaltenteilung eigentlich verachtet, Deutschland nun unter Ausnutzung der Freiheiten, die Deutschland bietet, die Türkei aber im eigenen Land ablehnt, auf der Nase herumtanzt. Das OLG hat diese Debatte ursächlich verschuldet, aber die Türkei (mitsamt der offenbar gleichgeschalteten türkischen Medien) tut wirklich alles, dieses Verfahren zu einem Politikum hochzukochen.
Kann man jetzt noch auf ein juristisch einwandfreies Verfahren hoffen?
Bei so viel Druck und versuchter Einflußnahme seitens Politik und Medien und all der Internet-Shitstorms?
Die einzige Möglichkeit zur Deeskalation und Wogenglättung wäre jetzt wohl, Frau Zschäpe an die Türkei auszuliefern, auf daß ihr dort der Prozeß gemacht würde. Dann kann die Türkei uns ja mal vormachen, wie ein ordentliches, unpolitisches Gerichtsverfahren geht. Vielleicht nach dem Vorbild des Eichmann-Prozesses?
Und wen hätten die deutschen Bürokraten dann zum Vorteil der türkischen Medienvertreter benachteiligen sollen? Sollen jetzt kleinere Zeitungen oder unabhängige Journalisten wieder ausgeladen werden?
Und wieso kann einer Verschleierung nur durch die Anwesenheit türkischer Journalisten vorgebeugt werden? Sind deutsche Qualitätsschreiber oder Holländer nicht in der Lage dazu?
Sehen Sie jetzt, wie unausgegoren Ihre Kritik ist?
Hier geht es ganz klar um Mediengetöse mit dem Ziel der politischen Einflußnahme auf ein deutsches Gericht. Und das geht garnicht.
Das Gesetz ist Vernunft, befreit von Leidenschaft.
Beim üblichen Shitstorm ist Vernunft natürlich nicht zu erwarten.
Das Verfahren ist dazu da, ein politisches Zeichen zu setzen? Da muß die Unabhängigkeit der Justiz schon mal auf der Strecke bleiben?
Gewaltenteilung adé? Dann hätte die Türkei ja ganze Arbeit geleistet.
Es geht ums Ansehen Deutschlands?
Ich Dummer dachte immer, es geht um juristische Aufarbeitung.
Zugegeben: Diese ganze Affäre wäre von Anfang an vermeidbar gewesen, und der Schlüssel dazu lag beim OLG. Aber es entbehrt nicht eines gewissen Zynismus, daß ausgerechnet ein Staat, der das Prinzip der Gewaltenteilung eigentlich verachtet, Deutschland nun unter Ausnutzung der Freiheiten, die Deutschland bietet, die Türkei aber im eigenen Land ablehnt, auf der Nase herumtanzt. Das OLG hat diese Debatte ursächlich verschuldet, aber die Türkei (mitsamt der offenbar gleichgeschalteten türkischen Medien) tut wirklich alles, dieses Verfahren zu einem Politikum hochzukochen.
Kann man jetzt noch auf ein juristisch einwandfreies Verfahren hoffen?
Bei so viel Druck und versuchter Einflußnahme seitens Politik und Medien und all der Internet-Shitstorms?
Die einzige Möglichkeit zur Deeskalation und Wogenglättung wäre jetzt wohl, Frau Zschäpe an die Türkei auszuliefern, auf daß ihr dort der Prozeß gemacht würde. Dann kann die Türkei uns ja mal vormachen, wie ein ordentliches, unpolitisches Gerichtsverfahren geht. Vielleicht nach dem Vorbild des Eichmann-Prozesses?
Und wen hätten die deutschen Bürokraten dann zum Vorteil der türkischen Medienvertreter benachteiligen sollen? Sollen jetzt kleinere Zeitungen oder unabhängige Journalisten wieder ausgeladen werden?
Und wieso kann einer Verschleierung nur durch die Anwesenheit türkischer Journalisten vorgebeugt werden? Sind deutsche Qualitätsschreiber oder Holländer nicht in der Lage dazu?
Sehen Sie jetzt, wie unausgegoren Ihre Kritik ist?
Hier geht es ganz klar um Mediengetöse mit dem Ziel der politischen Einflußnahme auf ein deutsches Gericht. Und das geht garnicht.
Tja, nur zeigen die FAKTEN, dass da einiges alles andere als korrekt abgelaufen ist.
Gut, dass dies nun vor dem Prozess geklärt werden kann und somit der sichere Revisionsgrund aus dem Weg geräumt werden kann.
einige gar nicht hören - die bleiben lieber bei ihrer Voreingenommenheit; würden sie sich nämlich mit den Fakten auseinandersetzen, wie in anderen Threads zur Genüge dokumentiert, könnten ja ihre Einstellungen sich womöglich ändern (müssen) - und das geht natürlich gar nicht.
Darum auch die gefühlte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Fakten zum ca. hunderttausendstenmal; diejenigen, die lieber ihre Vorurteile pflegen, sind eher faktenresistent.
einige gar nicht hören - die bleiben lieber bei ihrer Voreingenommenheit; würden sie sich nämlich mit den Fakten auseinandersetzen, wie in anderen Threads zur Genüge dokumentiert, könnten ja ihre Einstellungen sich womöglich ändern (müssen) - und das geht natürlich gar nicht.
Darum auch die gefühlte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Fakten zum ca. hunderttausendstenmal; diejenigen, die lieber ihre Vorurteile pflegen, sind eher faktenresistent.
Die türkischen Medien, die gegen die Prozedur des OLG klagen, wissen offenbar besser, was ein Rechtsstaat ist, als Sie!
Zu einem Rechtsstaat gehört es nämlich auch, dass man seine Rechte wahrnehmen und klagen kann. Zum Rechtsstaat gehört es auch, dass auch die Entscheidung und das Verfahren eines Gerichtes einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden kann
Ob das Verfahren gerichtlich einwandfrei ist, entscheiden nicht Sie! Das entscheidet nicht einmal das OLG! Dafür gibt es das Verfassungsgericht.
Es ist paradox, dass Sie demjenigen, der dieses vorhanden Recht wahrnehmen will, fehlende Rechtsstaatlichkeit unterstellen oder ihm gar das Recht auf die Wahrnehmung dieser rechtlichen Mittel absprechen wollen?
Man kann es nur wiederholt sagen: Das Verfahren, das das OLG angewendet hat, wirft BERECHTIGTE Kritik auf. Nicht durch das Windhundprinzip, aber in der Phase der Veröffentlichung der Bedingungen des Verfahrens und im Start.
Jeder hat in unserem Rechtsstaat ein Recht auf Überprüfung. Auch Türken, auch türkische Medien! Auch wenn man bei dieser Diskussion immer mehr den Eindruck bekommen muss, dass das sehr vielen Deutschen nicht zu passen scheint, dass dies so ist!
Übrigens hätten (türkische) Medien auch ein Recht zu klagen, wenn die Zweifel weniger berechtigt wären. Denn das Recht zu klagen hat nichts mit der Erfolgswahrscheinlichkeit zu tun! Auch das ist Rechtsstaat!
Allerdings würde ich, wenn ich türkische Zeitung wäre, nicht auf meinen Status als Türkische Zeitung beharren, sondern das Verfahren insgesamt angreifen. Es wurden allgemein ausländische Medien benachteiligt bzw. genauer jene Medien, die nicht in dem vermaledeiten Verteiler standen.
Ein Rechtstaat zeichnet sich eben gerade dadurch aus, dass er jedem den Rechtsweg gegen (vielleicht auch nur gefühltes) Unrecht eröffnet.
Persönlich stört mich das Getöse in den türkischen Medien auch nicht, ich halte es sogar für verständlich. Wie hier schon des Öfteren ausgeführt wurde, wäre es im umgekehrten Fall nicht anders. Was ich allerdings nicht verstehe, ist die teilweise unreflektierte Solidarisierung in den deutschen Medien und stellenweise der deutschen Politik.
Wenn dem Gericht von verschiedenen Seiten (auch hier auf ZEIT online) allen Ernstes zum Vorwurf gemacht wird, dass es ein revisionssicheres Verfahren anstrebt, es also seinen ureigensten Auftrag zu erfüllen versucht, frage ich mich schon, ob der jeweilige Journalist/Politiker wirklich verstanden hat, was ein Rechtstaat ist.
Bitte achten Sie auf einen sachlichen und höflichen Tonfall. Danke, die Redaktion/fk.
Ihre Antwort bringt es auf den Pukt.
Übrigens hätten (türkische) Medien auch ein Recht zu klagen, wenn die Zweifel weniger berechtigt wären. Denn das Recht zu klagen hat nichts mit der Erfolgswahrscheinlichkeit zu tun! Auch das ist Rechtsstaat!
Allerdings würde ich, wenn ich türkische Zeitung wäre, nicht auf meinen Status als Türkische Zeitung beharren, sondern das Verfahren insgesamt angreifen. Es wurden allgemein ausländische Medien benachteiligt bzw. genauer jene Medien, die nicht in dem vermaledeiten Verteiler standen.
Ein Rechtstaat zeichnet sich eben gerade dadurch aus, dass er jedem den Rechtsweg gegen (vielleicht auch nur gefühltes) Unrecht eröffnet.
Persönlich stört mich das Getöse in den türkischen Medien auch nicht, ich halte es sogar für verständlich. Wie hier schon des Öfteren ausgeführt wurde, wäre es im umgekehrten Fall nicht anders. Was ich allerdings nicht verstehe, ist die teilweise unreflektierte Solidarisierung in den deutschen Medien und stellenweise der deutschen Politik.
Wenn dem Gericht von verschiedenen Seiten (auch hier auf ZEIT online) allen Ernstes zum Vorwurf gemacht wird, dass es ein revisionssicheres Verfahren anstrebt, es also seinen ureigensten Auftrag zu erfüllen versucht, frage ich mich schon, ob der jeweilige Journalist/Politiker wirklich verstanden hat, was ein Rechtstaat ist.
Bitte achten Sie auf einen sachlichen und höflichen Tonfall. Danke, die Redaktion/fk.
Ihre Antwort bringt es auf den Pukt.
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