BundesverfassungsgerichtTürkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe

Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München

Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.

"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.

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Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.

Platzvergabe nach Eingangsstempel

Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

 
Leser-Kommentare
    • cs1111
    • 04.04.2013 um 7:54 Uhr

    den ganzen Prozess aufzuteilen - einen Teil um die nicht-türkischen Opfer, und den anderen Teil um die türkischen Opfer? Der "nicht-türkische" Teil wird hier in Deutschland verhandelt, die Täter sitzen ihre Strafe ab (falls verurteilt), dann werden sie nach Anatolien überstellt oder wohin auch immer, und werden dann von der türkischen Justiz oder irgenwelchen Mullahs abgeurteilt... Das machen Frankreich und Spanien mit den mutmasslichen Mitgliedern der baskischen ETA ganz ähnlich... (Ohne Mullahs.)

    2 Leser-Empfehlungen
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    dass ich nur den Sarkasmus in Ihrem Kommentar nicht erkennen konnte. Ansonsten zeigen Sie ein äußerst erschreckendes Verständnis von einem Rechtstaat.

    dass ich nur den Sarkasmus in Ihrem Kommentar nicht erkennen konnte. Ansonsten zeigen Sie ein äußerst erschreckendes Verständnis von einem Rechtstaat.

  1. dass ich nur den Sarkasmus in Ihrem Kommentar nicht erkennen konnte. Ansonsten zeigen Sie ein äußerst erschreckendes Verständnis von einem Rechtstaat.

    6 Leser-Empfehlungen
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    • cs1111
    • 04.04.2013 um 9:54 Uhr

    Bitte verzichten Sie auf unnötige Polemik und Provokationen. Danke, die Redaktion/fk.

    • cs1111
    • 04.04.2013 um 9:54 Uhr

    Bitte verzichten Sie auf unnötige Polemik und Provokationen. Danke, die Redaktion/fk.

  2. 11. [...]

    Der Ausgangskommentar wurde entfernt. Die Redaktion/fk.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "[...]"
  3. Wie erfolgte die Ausschreibung für die Akkreditierung? Per Aushang im Gericht, oder Bekanntmachung auf der Internetseite des Gerichts oder Mitteilung an eine Journalistenvereinigung? Wurden einzelne Journalisten per Mail angeschrieben? Wenn ja, welche, auch türkische? Wie mußten sich die Journalisten anmelden? Schriftlich, telefonisch, elektronisch persönlich?
    Wann erfolgte die Ausschreibung (Datum, Uhrzeit)? Wann ging die Meldung des Journalisten auf Platz 1 der Liste ein, wann die für Platz 50 (Datum Uhrzeit)?
    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann man beurteilen, ob die Platzvergabe transparent und fair erfolgte.

    8 Leser-Empfehlungen
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    Laut n-tv kam die 50. Anmeldung um 11:30, Hürriyets Anmeldung um 16:30 obwohl dieser das Vergabeverfahren noch am Vortag telefonisch erklärt wurde.

    Die Bedingungen für das Verfahren und GLEICHZEITIG der Beginn des Verfahrens (ab sofort Akkreditierung möglich) wurde per Mailverteiler und als Presseerklärung auf der Internetseite veröffentlicht.

    Es waren also die bevorzugt, die im Verteiler standen und auch die bevorzugt, die in dieser Zeitzone sind.

    Medien, die vorher telefonisch z.T. ständig nachgefragt haben, haben durchaus unterschiedliche Auskünfte bekommen, auch der Richter hat sich im Vorfeld anders geäußert, weil er verlautbaren hatte lassen, dass er wahrscheinlich kein reines Windhundverfahren anwenden würde!

    Transparent und gleich ist anders.

    "Wie erfolgte die Ausschreibung für die Akkreditierung? (...)"

    Weder § 169 GVG noch die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangen, dass ein Gericht überhaupt eine Akkreditierung oder ein Akkreditierungsausschreibung vorzunehmen hat.
    Allein maßgeblich ist die Bekanntgabe der Verhandlungstermine und grundsätzlich die Reihenfolge des (unangemeldeten) Erscheinens von Zuschauern zu den Verhandlungsterminen (vgl. u.a. BGH v. 10.01.2006, Az. 1 StR 527/05 m.w.N., BGHhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=972e2cb2a835ff58b2e8030c7476b833&nr=35611&pos=0&anz=1).

    Da ein Akkreditierungsverfahren für Medien, Staatsvertreter u.a., die meinen, sie hätten Anspruch auf eine Bevorzugung bzgl. der persönlichen Teilnahme als Prozessbeobachter, nach Gesetz und Rechtsprechung überhaupt nicht vorgesehen ist, hat das OLG München auch keines durchgeführt.

    Laut n-tv kam die 50. Anmeldung um 11:30, Hürriyets Anmeldung um 16:30 obwohl dieser das Vergabeverfahren noch am Vortag telefonisch erklärt wurde.

    Die Bedingungen für das Verfahren und GLEICHZEITIG der Beginn des Verfahrens (ab sofort Akkreditierung möglich) wurde per Mailverteiler und als Presseerklärung auf der Internetseite veröffentlicht.

    Es waren also die bevorzugt, die im Verteiler standen und auch die bevorzugt, die in dieser Zeitzone sind.

    Medien, die vorher telefonisch z.T. ständig nachgefragt haben, haben durchaus unterschiedliche Auskünfte bekommen, auch der Richter hat sich im Vorfeld anders geäußert, weil er verlautbaren hatte lassen, dass er wahrscheinlich kein reines Windhundverfahren anwenden würde!

    Transparent und gleich ist anders.

    "Wie erfolgte die Ausschreibung für die Akkreditierung? (...)"

    Weder § 169 GVG noch die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangen, dass ein Gericht überhaupt eine Akkreditierung oder ein Akkreditierungsausschreibung vorzunehmen hat.
    Allein maßgeblich ist die Bekanntgabe der Verhandlungstermine und grundsätzlich die Reihenfolge des (unangemeldeten) Erscheinens von Zuschauern zu den Verhandlungsterminen (vgl. u.a. BGH v. 10.01.2006, Az. 1 StR 527/05 m.w.N., BGHhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=972e2cb2a835ff58b2e8030c7476b833&nr=35611&pos=0&anz=1).

    Da ein Akkreditierungsverfahren für Medien, Staatsvertreter u.a., die meinen, sie hätten Anspruch auf eine Bevorzugung bzgl. der persönlichen Teilnahme als Prozessbeobachter, nach Gesetz und Rechtsprechung überhaupt nicht vorgesehen ist, hat das OLG München auch keines durchgeführt.

  4. internationalen Presse am Prozess nicht beteiligt ist - und daß die Durchführung des Windhundrennens einiges zu wünschen übrig läßt (u.a. gibt es keinen genau festgelegten Startzeitpunkt und keine Vorlaufzeit zwischen Ankündigung des Rennens per mail und Start des Rennens). Statt dessen sind bei Ihnen natürlich mal wieder die Türken schuld.
    In verschiedenen Artikeln hier auf ZO in den letzten Tagen wurden dazu alle Informationen verlinkt - informieren Sie sich bitte, bevor Sie schreiben.

    9 Leser-Empfehlungen
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    47 zugelassene deutsche Medien....von 50

    In England hätte man womöglich auf den Ausgang eines solchen "Rennens" Wetten abgeschlossen. Die Quoten dafür, dass es bei 50 Plätzen am Ende quasi keine bedeutenden ausländischen - und vor allem keine türkischen - Vertreter keine im Saal geben würde, wären vermutlich astronomisch gewesen.

    Manch einer hätte mit ein bisschen Mut oder Faible für's Absurde sicher ein Vermögen verdienen können.

    47 zugelassene deutsche Medien....von 50

    In England hätte man womöglich auf den Ausgang eines solchen "Rennens" Wetten abgeschlossen. Die Quoten dafür, dass es bei 50 Plätzen am Ende quasi keine bedeutenden ausländischen - und vor allem keine türkischen - Vertreter keine im Saal geben würde, wären vermutlich astronomisch gewesen.

    Manch einer hätte mit ein bisschen Mut oder Faible für's Absurde sicher ein Vermögen verdienen können.

  5. 15. Gut so

    Tja, nur zeigen die FAKTEN, dass da einiges alles andere als korrekt abgelaufen ist.
    Gut, dass dies nun vor dem Prozess geklärt werden kann und somit der sichere Revisionsgrund aus dem Weg geräumt werden kann.

    5 Leser-Empfehlungen
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    einige gar nicht hören - die bleiben lieber bei ihrer Voreingenommenheit; würden sie sich nämlich mit den Fakten auseinandersetzen, wie in anderen Threads zur Genüge dokumentiert, könnten ja ihre Einstellungen sich womöglich ändern (müssen) - und das geht natürlich gar nicht.
    Darum auch die gefühlte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Fakten zum ca. hunderttausendstenmal; diejenigen, die lieber ihre Vorurteile pflegen, sind eher faktenresistent.

    einige gar nicht hören - die bleiben lieber bei ihrer Voreingenommenheit; würden sie sich nämlich mit den Fakten auseinandersetzen, wie in anderen Threads zur Genüge dokumentiert, könnten ja ihre Einstellungen sich womöglich ändern (müssen) - und das geht natürlich gar nicht.
    Darum auch die gefühlte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Fakten zum ca. hunderttausendstenmal; diejenigen, die lieber ihre Vorurteile pflegen, sind eher faktenresistent.

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