Bundesverfassungsgericht: Türkische Zeitung klagt wegen NSU-Prozess in Karlsruhe
Die Zeitung "Sabah" will sich den Zugang zum Münchner Prozess gerichtlich erstreiten. Das Verfassungsgericht soll klären, ob die Pressefreiheit eingeschränkt wurde.
© Peter Kneffel/dpa

Das Oberlandesgericht München
Im Streit um die Platzvergabe beim NSU-Prozess will die türkische Zeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Seine Zeitung werde einen Eilantrag in Karlsruhe einreichen, kündigte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel an. Das Gericht solle klären, ob türkische Medien durch das starre Zulassungsverfahren in ihren Rechten verletzt wurden.
"Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten und deswegen wollen wir diesen Prozess auch live miterleben", sagte Erel dem ZDF. "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein. Auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland." Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Zwickauer Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben türkische Wurzeln.
Der Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe beginnt am 17. April in München. Dem NSU werden Morde an neun Menschen mit Migrationshintergrund und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt.
Platzvergabe nach Eingangsstempel
Allerdings sorgt die Organisation des Gerichtsverfahrens durch das Oberlandesgericht München immer wieder für Kritik. So hatte es die 50 festen Plätze für Medienvertreter nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsanträge vergeben. Die meisten internationalen und alle türkischen Journalisten gingen dabei leer aus. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft deshalb eine Klage. Zuvor hatte das Gericht auch türkischen Regierungsvertretern feste Platzreservierungen verweigert.
Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich wegen der Platzschwierigkeiten für eine Videoübertragung des Verfahrens in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. "Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.







...steht jetzt schon fest - unabhängig davon, wer an der Situation die Hauptschuld trägt oder sich nicht an Anmeldefristen gehalten hat:
Deutschland wird zu Recht wahrgenommen als ein Land, das bei der Aufklärung einer rechtsextremen Mordserie, die sich hauptsächlich gegen türkische Bürger richtete, durch Vertuschung und Inkompetenz versagt hat. Mit der neuerlichen Situation, dass gerade die Nation, die am stärksten betroffen ist, beim Gerichtsverfahren außen vor bleibt, das fatale Bild entstehen kann, dass der weiteren Verschleierung Vorschub geleistet wird, muss jedem, der einigermaßen sensibel ist, klar sein! Hier wäre gegenüber der Türkei deutlich weniger deutsche Bürokratie bei der Vergabe von Plätzen angebracht gewesen.
Und noch einmal, in der Diskussion geht es viel weniger darum, wer wie auch immer geartete Ansprüche hat, sondern vielmehr darum, welches Bild wir hinterlassen und wie sehr wir bereit waren, über den Tellerrand zu schauen - bei beiden Punkten hat Deutschland sich bis jetzt wirklich nicht besonders hervorgetan!
Die türkischen Medien, die gegen die Prozedur des OLG klagen, wissen offenbar besser, was ein Rechtsstaat ist, als Sie!
Zu einem Rechtsstaat gehört es nämlich auch, dass man seine Rechte wahrnehmen und klagen kann. Zum Rechtsstaat gehört es auch, dass auch die Entscheidung und das Verfahren eines Gerichtes einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden kann
Ob das Verfahren gerichtlich einwandfrei ist, entscheiden nicht Sie! Das entscheidet nicht einmal das OLG! Dafür gibt es das Verfassungsgericht.
Es ist paradox, dass Sie demjenigen, der dieses vorhanden Recht wahrnehmen will, fehlende Rechtsstaatlichkeit unterstellen oder ihm gar das Recht auf die Wahrnehmung dieser rechtlichen Mittel absprechen wollen?
Man kann es nur wiederholt sagen: Das Verfahren, das das OLG angewendet hat, wirft BERECHTIGTE Kritik auf. Nicht durch das Windhundprinzip, aber in der Phase der Veröffentlichung der Bedingungen des Verfahrens und im Start.
Jeder hat in unserem Rechtsstaat ein Recht auf Überprüfung. Auch Türken, auch türkische Medien! Auch wenn man bei dieser Diskussion immer mehr den Eindruck bekommen muss, dass das sehr vielen Deutschen nicht zu passen scheint, dass dies so ist!
Ein Rechtstaat zeichnet sich eben gerade dadurch aus, dass er jedem den Rechtsweg gegen (vielleicht auch nur gefühltes) Unrecht eröffnet.
Persönlich stört mich das Getöse in den türkischen Medien auch nicht, ich halte es sogar für verständlich. Wie hier schon des Öfteren ausgeführt wurde, wäre es im umgekehrten Fall nicht anders. Was ich allerdings nicht verstehe, ist die teilweise unreflektierte Solidarisierung in den deutschen Medien und stellenweise der deutschen Politik.
Wenn dem Gericht von verschiedenen Seiten (auch hier auf ZEIT online) allen Ernstes zum Vorwurf gemacht wird, dass es ein revisionssicheres Verfahren anstrebt, es also seinen ureigensten Auftrag zu erfüllen versucht, frage ich mich schon, ob der jeweilige Journalist/Politiker wirklich verstanden hat, was ein Rechtstaat ist.
Ein Rechtstaat zeichnet sich eben gerade dadurch aus, dass er jedem den Rechtsweg gegen (vielleicht auch nur gefühltes) Unrecht eröffnet.
Persönlich stört mich das Getöse in den türkischen Medien auch nicht, ich halte es sogar für verständlich. Wie hier schon des Öfteren ausgeführt wurde, wäre es im umgekehrten Fall nicht anders. Was ich allerdings nicht verstehe, ist die teilweise unreflektierte Solidarisierung in den deutschen Medien und stellenweise der deutschen Politik.
Wenn dem Gericht von verschiedenen Seiten (auch hier auf ZEIT online) allen Ernstes zum Vorwurf gemacht wird, dass es ein revisionssicheres Verfahren anstrebt, es also seinen ureigensten Auftrag zu erfüllen versucht, frage ich mich schon, ob der jeweilige Journalist/Politiker wirklich verstanden hat, was ein Rechtstaat ist.
Ein Rechtstaat zeichnet sich eben gerade dadurch aus, dass er jedem den Rechtsweg gegen (vielleicht auch nur gefühltes) Unrecht eröffnet.
Persönlich stört mich das Getöse in den türkischen Medien auch nicht, ich halte es sogar für verständlich. Wie hier schon des Öfteren ausgeführt wurde, wäre es im umgekehrten Fall nicht anders. Was ich allerdings nicht verstehe, ist die teilweise unreflektierte Solidarisierung in den deutschen Medien und stellenweise der deutschen Politik.
Wenn dem Gericht von verschiedenen Seiten (auch hier auf ZEIT online) allen Ernstes zum Vorwurf gemacht wird, dass es ein revisionssicheres Verfahren anstrebt, es also seinen ureigensten Auftrag zu erfüllen versucht, frage ich mich schon, ob der jeweilige Journalist/Politiker wirklich verstanden hat, was ein Rechtstaat ist.
Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wird die Auseinandersetzung um die Platzvergabe auch formal zum Fall Deutschland. In allen Staaten mit zivilisierter Rechtsordnung haben Journalisten und internationalen Beobachter Zugang zu Strafprozessen und das ausdrücklich ohne langfristige Akkreditierung. Europarat und OSZE verpflichten sogar ihre Mitglieder dazu. Die Forderung der Türkei ist eine Selbstverständlichkeit und entspricht lediglich dem Mindeststandard in der internationalen Rechtspflege.
Gerade deutsche Politiker und Parlamentarier sind ununterbrochen in der Welt unterwegs und mahnen die Einhaltung dieser Mindeststandards an. Auch die deutschen Medien sind in SachenRechtspflege wahre Meister auf dem Feld der internationalen Belehrung. Da kann es dann schnell vorkommen, dass ausführende Rechtspflegeorgane als Schergen einer Machtinstitution hingestellt werden.
Der NSU-Prozess steht in besonderem Masse im Blickfeld der internationalen Öffentlichkeit. Offenbart wurde, eine gefährliche Nähe Deutschen Sicherheitsorgane zu einer nationalsozialistischen Terror- und Mordbande und deren Umfeld. Die Ungeheuerlichkeit einer Kumpanei steht im Raum und muss zum jetzigen Zeitpunkt mehr eingeräumt als ausgeräumt werden.
Das Bild, welches von der Bundesrepublik bei diesem Hintergrund entsteht, ist mehr als verheerend.
Die Vergabepraxis ist selbstauferlegt und in keiner Weise ein Gesetz oder auch nur einem Gesetz ähnlich.
Ferner- Was für eine Demokratie sollte dies sein in der Gerichte und ihre Entscheidungen nicht kritisiert werden dürfen? Absurd wird es, wenn jetzt den türkischen Medien ihr Gang zum OLG vorgeworfen wird, der gerade ihren prinzipiellen Glauben an den deutschen Rechtsstaat belegt. Gerichte sind dem Öffentlichkeitsgrundsatz verpflichtet. Es gibt durchaus berechtigte juristische Zweifel ob der Ausschluß der türkischen und internationalen Presse dnicht diesem Grundsatz widerspricht. Egal welche Regel sich ein Gericht selbst auferlegt.
OLG- Politiker-Medien und wenn ich aus den Foren nun seit Wochen über diese Thema lese, muss man auch sagen das auch die überwiegende Gesellschaft versagt hat.
So geht man mit diesem hochsensiblen Thema nicht um, gesetzte hin oder her.
Ich erinnere nochmal um was es geht, insgesamt sind 10 Menschen umgebracht worden, davon 9 Ausländische Bürger, wenn das nicht gerade in Deutschland nach Gerechtigkeit ruft, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
Daher kann ich nur sagen, es ist richtig, das sich die Türken ihre demokratischen Rechte einfordern.
Oder ist Bundesverfassungsgericht nicht für die Türken da, dürfen sie nicht klagen, ich hoffe nur es bringt was um das ganze Ekel erregende Thema zu ende zu bringen.
Das Öffentlichkeitsprinzip ist im GVG verankert und eben nicht selbst auferlegt. Desweiteren wird gerne vergessen, dass jenes Prinzip zwei Sachen dient:
1. Schutz des Angeklagten, der ja nach wie vor noch unschuldig ist. Er darf nicht heimlich über die Hintertür verurteilt werden, sondern es muss für alle nachvollziehbar sein.
2. Befriedigung des Informationsinteresses der Bevölkerung. Die türkischen, nicht in Deutschland lebenden Staatsbürger gehören jedoch gerade NICHT zur Bevölkerung. Die hier lebenden Türken können ausreichend über deutsche Medien Informationen erhalten.
Es ist absolut kein Anspruch türkischer Medien oder Politiker erkennbar - im Gegenteil muss im Lichte des Öffentlichkeitsprinzip vor allem deutschen Medien der Zugang verschafft werden.
Zwei vermeintliche Argumente werden in Diskussionsbeiträgen besonders häufig bemüht. Zum einen, dass es um den Rechtsstaat der Türkei schlechter bestellt ist als in Deutschland, und daher die Türkei gar nichts zu fordern habe. Zum anderen, dass unsere Gesetze eben unsere Gesetze seien, was als Begründung reicht für die Handlung des OLG.
Zu ersterem ist zu sagen, dass das (vermeintlich) schlechtere Verhalten eines anderen Menschen/Landes überhaupt nichts belegt. Wir haben uns an unseren eigenen Masstäben zu messen und es ist nicht statthaft damit zu argumentieren, dass es wo anders schlimmer ist. Man orientiert sich am Besseren! Zum Argument "Gesetz ist Gesetz" ist zu sagen, dass damit auch jede Schreckensherrschaft begründen werden könnte (und schon wurde). So leicht kann man es sich nicht machen.
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