Randnotiz

Probezeit ist Probezeit

Wenn ein Arbeitgeber einem neu eingestellten Mitarbeiter bereits nach wenigen Tagen in der Probezeit kündigt, so kann sich der Arbeitnehmer nicht darauf berufen, dass der Arbeitgeber in der kurzen Zeit seine Fähigkeiten nicht genügend beurteilen könne.

Im vorliegenden Fall geht es um die Klage einer Ärztin, die nach sieben Tagen entlassen wurde. Ihrer Meinung nach sei eine Prognose über die langfristige Zusammenarbeit nicht möglich gewesen. Das Landesarbeitsgericht München wies die Klage ab. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers sei während der Probezeit nicht eingeschränkt, und er müsse laut Gesetz auch keine sachlichen Gründe für seine Entscheidung vorlegen (LAG München, 9 Sa 406/05) .

 
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