Da staunt der Chef Teures Praktikum
Ein Praktikum heißt nicht kostenlose Arbeitskraft. Wann ein Praktikant sogar ein Anrecht auf Lohn hat, erklärt die Kolumne zum Arbeitsrecht. Von Ulf Weigelt

Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE
Ich habe BWL studiert, bin arbeitslos und absolviere deshalb gerade ein sechsmonatiges Praktikum bei einem Immobilienmakler. Dafür erhalte ich monatlich eine Vergütung von 350 Euro. Von Anfang an habe ich die gleichen Aufgaben erledigt wie meine Kollegen. Nun habe ich eine Wohnung verkauft und erhalte dafür weder die Provision noch eine Prämie. Muss ich mir das gefallen lassen?,
fragt Benjamin May
Sehr geehrter Herr May,
Im arbeitsrechtlichen Sinne sind Praktikanten Personen, die sich, ohne eine systematische Berufsausbildung zu absolvieren, zeitweilig einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit im Rahmen einer Gesamtausbildung unterziehen. Dabei stehen nicht die Arbeitspflicht und Arbeitsleistung im Vordergrund, sondern der Lernzweck - soweit die Theorie. In der Praxis überwiegt nicht selten allein die Arbeitspflicht, wie bei Ihnen augenscheinlich auch.
Bei Ihnen steht der Ausbildungszweck daher nicht im Vordergrund. Sie haben also Anspruch auf die übliche Vergütung, die für diese Arbeitsleistung zu zahlen wäre. Diesen Anspruch können Sie durchsetzen, selbst wenn im Praktikantenvertrag etwas anderes vereinbart ist. Entscheidend sind nämlich Ihre tatsächlichen Arbeitsleistungen, die tägliche Arbeit. Und hierfür ist die übliche Vergütung zu zahlen.
Und Ihr Arbeitgeber kann sich nicht damit herausreden, dass aufgrund Ihrer geringen Qualifizierung auch nur ein geringes Entgelt zu zahlen ist. Hier gibt es nämlich ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichtes Kiel (ArbG Kiel 4 Ca 1187 d/08): Ein Entgelt in Höhe von 200 Euro für eine examinierte Pflegekraft ist Lohnwucher – ob mit oder ohne Praktikantenvertrag.
Druck werden Sie vermutlich aber erst durch den Gang zum Anwalt oder über eine Klage vor dem Arbeitsgericht erzeugen können. Für Ihren Arbeitgeber wird das vermeintlich leichte Spiel nun aber teuer werden und zwar auch für zurückliegende Zeiträume. Denn neben den Kosten der Klage muss er bei Ihrem Erfolg vor Gericht später die komplette Differenz zum Arbeitslohn erstatten. Dazu genießen Sie rückwirkend alle Rechte eines klassischen Arbeitnehmers wie Sozialleistungen und Kündigungsschutz.
Ihr Ulf Weigelt
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- Datum 26.10.2009 - 19:15 Uhr
- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
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und garstige Praxis...
Tatsache ist doch, dass Praktikanten zu wahrscheinlich über 90% einfach nur billige Arbeitskräfte sind, die ,systematisch eingesetzt, Arbeitsplätze kosten...
Ich rate jedem Praktikaten eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, ein Zeitraum dort zu arbeiten für sehr wenig geld und sobald man das zeug nis usw. in der tasche hat zum Anwalt zu gehen und ab die Post.
Ich rate jedem Praktikaten eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, ein Zeitraum dort zu arbeiten für sehr wenig geld und sobald man das zeug nis usw. in der tasche hat zum Anwalt zu gehen und ab die Post.
Ich rate jedem Praktikaten eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, ein Zeitraum dort zu arbeiten für sehr wenig geld und sobald man das zeug nis usw. in der tasche hat zum Anwalt zu gehen und ab die Post.
In der Praxis werden Praktikanten NUR als "kostenlose Arbeitskräfte" betrachtet.
Besonders billig (KOSTENLOS) sind Praktikanten welche im Rahmen von Umschulungen oder Maßnahmen wie AGH ArbeitsGelegenHeit - ehemals ABM - oder einer ÖBS ÖffentlicherBeschäftigungsSektor - ehemals ABM - von der BundesAgentur für Arbeit durchfinanziert werden.
"Arbeitskräfte for nothing"
Da sind die Praktikanten sogar auf Kosten der Steuerzahler krankenversichert und der Arbeitgeber kann den maximalen Profit einstreichen.
WOHLTATEN (zu Gunsten der "Gutbetuchten")
ZU LASTEN DRITTER (auf Kosten der Bürger des Volkes)
"DANKE liebe als Volksvertreter getrante Lobbyisten."
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch und gerade in Werbeagenturen und ähnlichen Unternehmen fest mit einem Praktikanten-Anteil kalkuliert wird. Da kommt es nicht selten vor, dass nicht der Top-Kreative die Arbeit macht und u.U. auch die Ideen, sondern dass der Kunde von Praktikanten, die für eine geringe Entschädigung arbeiten, bedient wird. Es ist gerade in diesem Markt eine beliebte Form des Lohndumpings, Menschen auch mit abgeschlossener Ausbildung/Studium noch das x-te Praktikum anzubieten - für die angebliche Routine. Und was haben sie schon für eine Wahl? Immer noch besser das, als gar keine Chance. Auch in diesem Zusammenhang sind Diskussionen über Mindestlöhne nahezu lächerlich, ist doch der Praktikanten-Trick davon gar nicht betroffen. Darüber hinaus ist es auch Betrug am Kunden, der oftmals gar nicht weiß, dass er den Werbeprofi bezahlt, jedoch von einem Praktikanten beliefert wird, der fast nichts kostet. Man kann allen Praktikanten, die in diesem System stecken, wirklich nur dringend empfehlen, das, was sie tun, zu dokumentieren und nach Abschluss des Praktikums das einzuklagen, was ihnen völlig zu Recht zusteht: Ein volles Gehalt.
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