Fristlose Entlassungen Kündigungsrecht außer Kontrolle

In den letzten Wochen sorgten fristlose Kündigungen wegen Bagatellen für Schlagzeilen. Welche Kündigungskultur herrscht in Deutschland? Von Markus Schleufe

Mal wandern kleine Buletten oder Maultaschen in den Magen, mal zwei Pfandbons in die eigene Tasche. Es sind Lappalien, Bagatellen, Kleinigkeiten – könnte man denken. Doch der kleine Happen oder das eine oder andere Mitbringsel auf Firmenkosten kann heftige Folgen haben, auch wenn dies manchem Angestellten gar nicht bewusst ist.

Genauso erging es auch Magdalene H., die sich vom Catering-Buffet eine Bulette und zwei halbe Brötchen nahm und dafür nach über 34 Jahren Beschäftigung in dem Unternehmen prompt die Kündigung von ihrem Chef bekam. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass sich Magdalene H. des Diebstahls schuldig gemacht hätte. Der Bitte auf Rücknahme der Kündigung wurde mit der Begründung, das Vertrauensverhältnis sei unwiederbringlich zerstört, bis heute nicht stattgegeben.

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Auch einer Altenpflegerin aus Konstanz, die von ihrem Arbeitsplatz vier Maultaschen mitgenommen hatte, widerfuhr ähnliches. Auch ihr Arbeitgeber wertete die Mitnahme der Maultaschen, die übrig geblieben waren und eigentlich in den Müll wandern sollten, als Diebstahl und kündigte der Betroffenen fristlos.

"In diesen Fällen geht es um die Kündigung wegen geringfügiger Vermögensdelikte", erklärt Ulf Weigelt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diebstahl und Unterschlagung auch nur geringfügiger Sachen, berechtigen den Arbeitgeber, auch bei nur bloßem Verdacht vom Grundsatz her zur fristlosen Kündigung und zwar ohne vorheriger Abmahnung. Das Bundesarbeitgericht geht von einem irreparablen Vertrauensschaden aus. "Seit dem sogenannten Bienenstichfall ist für Juristen klar, dass es nicht auf den Wert der Sache ankommen kann", sagt der Arbeitsrechtler. Im Rahmen einer Interessenabwägung dürfe man im Falle von Magdalene H. die über 34-jährige Beschäftigungszeit nicht außer Acht lassen. Immerhin räumte der Arbeitgeber später ein, ihm täte die Kündigung leid. Zurückgenommen wurde die Kündigung dennoch nicht.

Auch im Maultaschenfall bestätigte ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Als maßgeblich stellte sich hier im Nachhinein heraus, dass die Beschuldigte trotz Verbot des Arbeitgebers des Öfteren übrig gebliebene Essensreste mitgenommen hatte. Weniger bekannt wurde der Fall eines Betriebsrates, der im Logistiklager eines Brandenburger Unternehmens eine Tamarillo gegessen haben soll und dabei erwischt wurde. Auch er kassierte eine fristlose Kündigung.

 "Auch dieser Fall passt in die aktuelle Diskussion", sagt Ulf Weigelt. "Unabhängig davon, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer streitig ist, ob die Tamarillo-Frucht tatsächlich gegessen wurde, so ist schnell klar, dass der Arbeitgeber hier über das Ziel hinausgeschossen ist." Ob das Vertrauen nachhaltig so stark zerstört ist, dass einem Betriebsrat, der jahrelang im Betrieb beanstandungsfrei beschäftigt war, fristlos gekündigt werden muss, sieht Weigelt als problematisch an. Zumal der Mann wiederholt versicherte, er habe die Frucht nicht gegessen. "Der Arbeitgeber wird sich auch die Frage gefallen lassen müssen, warum er sogleich die fristlose Kündigung erzwingen will“, vermutet Arbeitsrechtler Weigelt.

Ein weiterer Fall, der Landesweit Schlagzeilen machte, war der Fall "Emmely". Die Kassiererin aus Berlin hatte zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro in die eigene Tasche wandern lassen. Auch ihr wurde fristlos gekündigt. Abgeschlossen ist der Fall damit aber noch nicht: Einer Beschwerde der Betroffenen vor dem Bundesarbeitsgerichts wurde stattgegeben, das abschließende Urteil wird im Februar 2010 erwartet.

Ermutigt der Fall Arbeitgeber seither dazu, Bagatellen zum Anlass zu nehmen, um verstärkt fristlose Kündigungen auszusprechen? Der Verdacht bestätigt sich bei genauerer Analyse der Fälle nicht. Denn die Aussicht auf Erfolg für den Arbeitgeber ist nur selten gegeben. "Grundsätzlich greift eine fristlose Kündigung nur dann, wenn der Arbeitnehmer annehmen durfte, der Arbeitgeber werde sein Verhalten nicht tolerieren. Und das sieht unter Umständen bei einem Tamarillo essenden Betriebsratsmitglied eben anders aus als bei einer Kassiererin. Kündigungen sind meist Einzelfallentscheidungen der Gerichte", betont Ulf Weigelt.

Leser-Kommentare
    • Wilbur
    • 22.10.2009 um 12:13 Uhr

    Der Artikel ist mir zu simplifizierend und sozial tendenziös. Wir neigen im Zuge der sozialen Empörung ob solcher Urteile gerne zu schnellen, aber in der Regel wenig durchdachten Meinungsäußerungen (Schandurteil, Ungerechtigkeit, etc.).

    1. Wie würden wir, als Kollegen, denn einem anderen Kollegen noch trauen, wenn dieser uns 'nur' 1 Euro aus dem Portemonaie stiehlt? Das sei doch nur eine Kleinigkeit. Tatsächlich? Ist denn Vertrauen relativ? Einen Euro aus der Kasse der Würstchenbude zu stehlen ist eine relative Nichtigkeit, relativ wozu? Müssen wir dann auch den Diebstahl von 1 Mio. in einer Großbank akzeptieren?

    Das Gesetz muss das anders sehen!

    2. Glauben wir denn wirklich, dass - von sicherlich vorhandenen Ausnahmen abgesehen - Mitarbeiter tatsächlich wegen 4 Maultaschen gekündigt werden? Natürlich kann ich zu den genannten Beispielfällen, wir wir alle, nichts sagen, aber wir haben doch alle eine Lebenserfahrung. Wir wissen doch, dass solche Fälle oft eine lange Vorgeschichte haben. Der Mitarbeiter hat Ärger mit Kollegen, ist ein Querulant, arbeitet nicht gut, andere müssen seine Arbeit erledigen, etc., etc. . Außer Rand und Band ist ein Arbeitsrecht, dass es notwendig macht, derlei vorgebliche Kleinigkeiten konstruieren zu müssen, um Mitarbeiter überhaupt kündigen zu können.

    Ich weiß auch keine bessere Lösung, aber so simpel, wie uns der Artikel dies vorgaukelt, ist die Wirklichkeit wohl nicht!

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    "Außer Rand und Band ist ein Arbeitsrecht, dass es notwendig macht, derlei vorgebliche Kleinigkeiten konstruieren zu müssen, um Mitarbeiter überhaupt kündigen zu können."

    Dem kann ich mich nur anschließen. Wenn man derart in die Trickkiste greifen muss, um jemanden zu kündigen, dann ist etwas am Kündigungsrecht faul. Wie heißt es so schön. Wenn ich aus Betrieben Festungen mache, aus denen keiner raus kommt, sprich gekündigt werden kann, schaffe ich eben auch Bedingungen, wo keiner mehr reinkommt. Die Folge sind dann befristete Arbeitsverträge und Zeitarbeitsverträge. Der deutsche Kündigungsschutz ist ein Schutz für die Priveligierten, also die Arbeitsplatzbesitzer, nicht aber für die, die Arbeit suchen. Das sind am Ende die Leittragenden, weil diese mit Endlosbefristungen und Zeitarbeitsverträgen abgespeist werden.

    politisch gestützte, neoliberalistisch Zeitgeist des Raubtierkapitalismus!

    1.) zählen heutzutage Menschenwürde und die individuelle Existenz, die Teilhabe eines Jeden an den Segnungen der Gesellschaft, nicht mehr sehr viel, weil man das einfach nicht so gut in bare Münze umwerten und handeln kann.

    2.) andererseits machen es die Politiker und der Staat mit seinen Beamten doch selbst vor, in dem sie dem Steuerbürger ständig ins Portemonnaie fassen und dessen sauer verdiente Kohle weit zu Fenster raus werfen, für teils abstruse Projekte, die in Etwa so sinn- und wertvoll sind für die Allgemeinheit, wie ein Paar Ti**en an einem Ochsen!

    Die Beispiele der letzten Zeit, die erkennen lassen welchen menschlichen Stellenwert ein Mitarbeiter hat, sprechen doch Bände!
    Hier werden doch offensichtlich, auch noch juristisch legal, Menschen von ihrer Arbeit entsorgt, in geradezu Ekel erregender, Menschen verachtender Weise. Und man kann doch schon beinah dran fühlen, dass die jeweiligen Kündigungsgründe nichts anderes sind als an den Haaren herbei gezogener Vorwand, für die Aussonderung von 'unbequemen', älteren, kranken oder sonstwie nicht mehr als leistungsfähig genug erachteten Mitarbeitern.
    Es steht wohl noch zu befürchten das, wenn es so weiter geht, bald die erste fristlose Kündigung ausgesprochen wird, nur weil da jemand blauäugig sein Butterbrot-Papier im firmeneigenen Abfalleimer entsorgt und damit leichtfertig die Betriebs-Kosten der Firma zur Müllentsorgung tangiert hat :-(((

    "Der Mitarbeiter hat Ärger mit Kollegen, ist ein Querulant, arbeitet nicht gut ...". Wie mein Vorkommentator Wilbur so treffend feststellt, geht diesen Bagatellkündigungen meist eine Vorgeschichte voraus - diese besteht jedoch keineswegs in der unterstellten Unfähigkeit oder Faulheit des Gekündigten, sondern meist in seinem Engagement für die Rechte der Kollegen und Mitarbeiter. Der Fall Emmely zeigt das ja recht deutlich. Nicht etwa der unterstellte Diebstahl ist der Kündigungsgrund, sondern ihr Versuch, einen unabhängigen Betriebsrat zu gründen ... in so fern beschreibt es die Diffamierung 'Querulant' aus Arbeitgebersicht durchaus zutreffend.
    Die Rolle der Arbeitsrechtssprechung und der Gerichte ist jedoch eine völlig andere als die von Wilbur benannte. Sie besteht daran, geltendes Recht umzusetzen und Verhältnismässigkeiten abzuwägen. So ist es deren Aufgabe, zu prüfen, wie glaubwürdig die Behauptungen von Arbeitgebern sind, die nicht einmal Anzeige wegen des angeblichen Diebstahls stellen. Ebenso müssen sie überprüfen, ob ein Bagatellfall - so der Vorwurf überhaupt zutreffend ist - wirklich ein seit vielen Jahrzehnten andauerndes Arbeitsverhältnis aufwiegen. Sicher ist nur eines: In allen bekannten Fällen war der fristlos gekündigte seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten Mitarbeiter des Unternehmens - was ohne bestehendes Vertrauensverählnis oder bei Faulheit kaum der Fall wäre.

    Das Problem ist doch, dass jeder Angestellte dem Risiko unterliegt, wegen "Kleinigkeiten" ohne Abfindung seine soziale Grundlage und Ruf zu verlieren, angestellte Geschäftsführer oder Vorstandsprecher jedoch Reisekosten fälschen können oder "Geschenke" entgegen nehmen können, sich an den Fond beteiligen können, an dem die firmeneigenen Immobilien billig verkauft und teuer zurückgemietet werden können, diese Personen aber nicht vor dem Arbeitsrichter oder Landgericht landen, sondern noch Abfindungen in Millionenhöhe für ihr Fehlverhalten erhalten. Diese Unrecht bemerkt sogar jeder selbstständige Unternehmer, nicht nur der Rest der Bevölkerung.
    Diese Raubritter bestimmen dann durch ihre Millionen auch noch über weitere Investitionen und Chancen des Rest der Bevölkerung!

    "Außer Rand und Band ist ein Arbeitsrecht, dass es notwendig macht, derlei vorgebliche Kleinigkeiten konstruieren zu müssen, um Mitarbeiter überhaupt kündigen zu können."

    Dem kann ich mich nur anschließen. Wenn man derart in die Trickkiste greifen muss, um jemanden zu kündigen, dann ist etwas am Kündigungsrecht faul. Wie heißt es so schön. Wenn ich aus Betrieben Festungen mache, aus denen keiner raus kommt, sprich gekündigt werden kann, schaffe ich eben auch Bedingungen, wo keiner mehr reinkommt. Die Folge sind dann befristete Arbeitsverträge und Zeitarbeitsverträge. Der deutsche Kündigungsschutz ist ein Schutz für die Priveligierten, also die Arbeitsplatzbesitzer, nicht aber für die, die Arbeit suchen. Das sind am Ende die Leittragenden, weil diese mit Endlosbefristungen und Zeitarbeitsverträgen abgespeist werden.

    politisch gestützte, neoliberalistisch Zeitgeist des Raubtierkapitalismus!

    1.) zählen heutzutage Menschenwürde und die individuelle Existenz, die Teilhabe eines Jeden an den Segnungen der Gesellschaft, nicht mehr sehr viel, weil man das einfach nicht so gut in bare Münze umwerten und handeln kann.

    2.) andererseits machen es die Politiker und der Staat mit seinen Beamten doch selbst vor, in dem sie dem Steuerbürger ständig ins Portemonnaie fassen und dessen sauer verdiente Kohle weit zu Fenster raus werfen, für teils abstruse Projekte, die in Etwa so sinn- und wertvoll sind für die Allgemeinheit, wie ein Paar Ti**en an einem Ochsen!

    Die Beispiele der letzten Zeit, die erkennen lassen welchen menschlichen Stellenwert ein Mitarbeiter hat, sprechen doch Bände!
    Hier werden doch offensichtlich, auch noch juristisch legal, Menschen von ihrer Arbeit entsorgt, in geradezu Ekel erregender, Menschen verachtender Weise. Und man kann doch schon beinah dran fühlen, dass die jeweiligen Kündigungsgründe nichts anderes sind als an den Haaren herbei gezogener Vorwand, für die Aussonderung von 'unbequemen', älteren, kranken oder sonstwie nicht mehr als leistungsfähig genug erachteten Mitarbeitern.
    Es steht wohl noch zu befürchten das, wenn es so weiter geht, bald die erste fristlose Kündigung ausgesprochen wird, nur weil da jemand blauäugig sein Butterbrot-Papier im firmeneigenen Abfalleimer entsorgt und damit leichtfertig die Betriebs-Kosten der Firma zur Müllentsorgung tangiert hat :-(((

    "Der Mitarbeiter hat Ärger mit Kollegen, ist ein Querulant, arbeitet nicht gut ...". Wie mein Vorkommentator Wilbur so treffend feststellt, geht diesen Bagatellkündigungen meist eine Vorgeschichte voraus - diese besteht jedoch keineswegs in der unterstellten Unfähigkeit oder Faulheit des Gekündigten, sondern meist in seinem Engagement für die Rechte der Kollegen und Mitarbeiter. Der Fall Emmely zeigt das ja recht deutlich. Nicht etwa der unterstellte Diebstahl ist der Kündigungsgrund, sondern ihr Versuch, einen unabhängigen Betriebsrat zu gründen ... in so fern beschreibt es die Diffamierung 'Querulant' aus Arbeitgebersicht durchaus zutreffend.
    Die Rolle der Arbeitsrechtssprechung und der Gerichte ist jedoch eine völlig andere als die von Wilbur benannte. Sie besteht daran, geltendes Recht umzusetzen und Verhältnismässigkeiten abzuwägen. So ist es deren Aufgabe, zu prüfen, wie glaubwürdig die Behauptungen von Arbeitgebern sind, die nicht einmal Anzeige wegen des angeblichen Diebstahls stellen. Ebenso müssen sie überprüfen, ob ein Bagatellfall - so der Vorwurf überhaupt zutreffend ist - wirklich ein seit vielen Jahrzehnten andauerndes Arbeitsverhältnis aufwiegen. Sicher ist nur eines: In allen bekannten Fällen war der fristlos gekündigte seit vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten Mitarbeiter des Unternehmens - was ohne bestehendes Vertrauensverählnis oder bei Faulheit kaum der Fall wäre.

    Das Problem ist doch, dass jeder Angestellte dem Risiko unterliegt, wegen "Kleinigkeiten" ohne Abfindung seine soziale Grundlage und Ruf zu verlieren, angestellte Geschäftsführer oder Vorstandsprecher jedoch Reisekosten fälschen können oder "Geschenke" entgegen nehmen können, sich an den Fond beteiligen können, an dem die firmeneigenen Immobilien billig verkauft und teuer zurückgemietet werden können, diese Personen aber nicht vor dem Arbeitsrichter oder Landgericht landen, sondern noch Abfindungen in Millionenhöhe für ihr Fehlverhalten erhalten. Diese Unrecht bemerkt sogar jeder selbstständige Unternehmer, nicht nur der Rest der Bevölkerung.
    Diese Raubritter bestimmen dann durch ihre Millionen auch noch über weitere Investitionen und Chancen des Rest der Bevölkerung!

  1. 2.

    "Außer Rand und Band ist ein Arbeitsrecht, dass es notwendig macht, derlei vorgebliche Kleinigkeiten konstruieren zu müssen, um Mitarbeiter überhaupt kündigen zu können."

    Dem kann ich mich nur anschließen. Wenn man derart in die Trickkiste greifen muss, um jemanden zu kündigen, dann ist etwas am Kündigungsrecht faul. Wie heißt es so schön. Wenn ich aus Betrieben Festungen mache, aus denen keiner raus kommt, sprich gekündigt werden kann, schaffe ich eben auch Bedingungen, wo keiner mehr reinkommt. Die Folge sind dann befristete Arbeitsverträge und Zeitarbeitsverträge. Der deutsche Kündigungsschutz ist ein Schutz für die Priveligierten, also die Arbeitsplatzbesitzer, nicht aber für die, die Arbeit suchen. Das sind am Ende die Leittragenden, weil diese mit Endlosbefristungen und Zeitarbeitsverträgen abgespeist werden.

    Antwort auf "Zu einfach"
  2. politisch gestützte, neoliberalistisch Zeitgeist des Raubtierkapitalismus!

    1.) zählen heutzutage Menschenwürde und die individuelle Existenz, die Teilhabe eines Jeden an den Segnungen der Gesellschaft, nicht mehr sehr viel, weil man das einfach nicht so gut in bare Münze umwerten und handeln kann.

    2.) andererseits machen es die Politiker und der Staat mit seinen Beamten doch selbst vor, in dem sie dem Steuerbürger ständig ins Portemonnaie fassen und dessen sauer verdiente Kohle weit zu Fenster raus werfen, für teils abstruse Projekte, die in Etwa so sinn- und wertvoll sind für die Allgemeinheit, wie ein Paar Ti**en an einem Ochsen!

    Die Beispiele der letzten Zeit, die erkennen lassen welchen menschlichen Stellenwert ein Mitarbeiter hat, sprechen doch Bände!
    Hier werden doch offensichtlich, auch noch juristisch legal, Menschen von ihrer Arbeit entsorgt, in geradezu Ekel erregender, Menschen verachtender Weise. Und man kann doch schon beinah dran fühlen, dass die jeweiligen Kündigungsgründe nichts anderes sind als an den Haaren herbei gezogener Vorwand, für die Aussonderung von 'unbequemen', älteren, kranken oder sonstwie nicht mehr als leistungsfähig genug erachteten Mitarbeitern.
    Es steht wohl noch zu befürchten das, wenn es so weiter geht, bald die erste fristlose Kündigung ausgesprochen wird, nur weil da jemand blauäugig sein Butterbrot-Papier im firmeneigenen Abfalleimer entsorgt und damit leichtfertig die Betriebs-Kosten der Firma zur Müllentsorgung tangiert hat :-(((

    Antwort auf "Zu einfach"
  3. Auch bei den FLOP-MANAGERn der Finanz- und Wirtschaftskrise (IKB, KFW, HRE, Arcandor-Hertie-Karstadt-Quelle..., etc.) ist das VERTRAUENSVERHÄLTNIS zwischen Unternehmen (Aktionäre/Eigentümer) und Manager UNWIEDERBRINGLICH ZERSTÖRT.

    Ein Rechtsstaat unterscheidet seine Rechtsprechnung nicht zwischen "Bürger" und "Manager". Hier wird offensichtlich IN DER RECHTSPRECHUNG MIT ZWEIERLEI MASS GEMESSEN. Diese Tatsache ist meiner Meinung nach UNBILLIG sowie SITTEN- und VERFASSUNGSWIDRIG.

    Bei MANAGERn sollten die gleichen Kündigungsgründe und Kriterien zu einer FRISTLOSEn KÜNDIGUNG OHNE Lohnfortzahlung, OHNE Abfindung, OHNE Boni, OHNE Dienstwagen, OHNE Pension führen, wie diese in der Arbeitsgerichtsbarkeit - bei Arbeitern und Angestellten - an der Tagesordnung sind. Auch hinsichtlich der Höhe der ABFINDUNGEN sollte grundsätzlich das ARBEITSRECHT und nicht das "Aufsichtsrat-SB-Shop-Recht" Anwendung finden und als ORTSÜBLICH betrachtet werden

    Denn auch angestellte MANAGER (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) SIND NUR ARBEITNEHMER und keine Unternehmer, weil diese bei Misserfolg nicht für das finanzielle Risiko des Unternehmens haften.

    Vermutlich liegt hier ein Denkfehler der Gerichte vor, weil es diese zwischen einem Manager und einem Unternehmen - mangels kaufmännischer Ausbildung - nicht unterscheiden können.

    Die Rechtsprechnung orietiert sich vermutlich noch an die Zeit, bevor die "juristischen Personen (AG, GmbH, etc." erfunden wurden.

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    der ahndet ebenfalls nicht die mannigfaltigen, teils extrem groben, Fahrlässigkeiten und die leichtfertig verursachten Schädigungen des Staates und seiner Bürgern, die von seinen 'Managern', nämlich der Regierung und ihren verlängerten beamteten Armen, verursacht werden; Ganz gleich ob nun aus purem Dilettantismus und Unfähigkeit, oder aus Lobbyismus-Hörigkeit und Vetternwirtschaft!

    Mit zweierlei Maß messen?!
    Ja, das ist doch offensichtlich!!

    Warum das stets so ist?!
    Weil eben genau diese Regierungen, Dank ihrer (entsprechend eingenordeten) Fraktionen, im Bundestag eben genau die dem entsprechend zurecht gefeilten Gesetze, so verabschieden lassen!

    Warum bisher keine Fraktion dagegen etwas unternimmt?!
    Weil die alle, früher oder später, selbst Nutznießer dieses Systems sein werden!

    So kennen wir sie doch alle, die berühmte Krähe....

    der ahndet ebenfalls nicht die mannigfaltigen, teils extrem groben, Fahrlässigkeiten und die leichtfertig verursachten Schädigungen des Staates und seiner Bürgern, die von seinen 'Managern', nämlich der Regierung und ihren verlängerten beamteten Armen, verursacht werden; Ganz gleich ob nun aus purem Dilettantismus und Unfähigkeit, oder aus Lobbyismus-Hörigkeit und Vetternwirtschaft!

    Mit zweierlei Maß messen?!
    Ja, das ist doch offensichtlich!!

    Warum das stets so ist?!
    Weil eben genau diese Regierungen, Dank ihrer (entsprechend eingenordeten) Fraktionen, im Bundestag eben genau die dem entsprechend zurecht gefeilten Gesetze, so verabschieden lassen!

    Warum bisher keine Fraktion dagegen etwas unternimmt?!
    Weil die alle, früher oder später, selbst Nutznießer dieses Systems sein werden!

    So kennen wir sie doch alle, die berühmte Krähe....

  4. der ahndet ebenfalls nicht die mannigfaltigen, teils extrem groben, Fahrlässigkeiten und die leichtfertig verursachten Schädigungen des Staates und seiner Bürgern, die von seinen 'Managern', nämlich der Regierung und ihren verlängerten beamteten Armen, verursacht werden; Ganz gleich ob nun aus purem Dilettantismus und Unfähigkeit, oder aus Lobbyismus-Hörigkeit und Vetternwirtschaft!

    Mit zweierlei Maß messen?!
    Ja, das ist doch offensichtlich!!

    Warum das stets so ist?!
    Weil eben genau diese Regierungen, Dank ihrer (entsprechend eingenordeten) Fraktionen, im Bundestag eben genau die dem entsprechend zurecht gefeilten Gesetze, so verabschieden lassen!

    Warum bisher keine Fraktion dagegen etwas unternimmt?!
    Weil die alle, früher oder später, selbst Nutznießer dieses Systems sein werden!

    So kennen wir sie doch alle, die berühmte Krähe....

  5. "Der Mann durfte seinen Job behalten und nahm Rache: 'Der Kläger beantragte aufgrund der Verletzung seiner Intimsphäre die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und bekam vom Gericht einen Abfindungsbetrag von rund 24.000 Euro zugesprochen', erzählt Weigelt."

    Da würde ich aber nicht von "Rache" sprechen. Das Fotografieren über eine verschlossene Klotür hinweg ist tatsächlich ein ziemlich schwerer Vertrauensbruch.

    • outis
    • 22.10.2009 um 14:29 Uhr
    7.

    Alle die sich empören und mit ideologischen Worthülsen(neoliberaler Raubtierkapitalismus) um sich werfen, sollten sich eine Frage stellen:
    Nehmen wir an, Sie hätten eine Haushaltshilfe beschäftigt. Sie ertappen diese, wie sie sich Kleingeld aus den Taschen einer zu waschenden Hose einsteckt. Fragen Sie sich nicht: macht die das immer so? Wenn ja, wie viel solcher Lappalienbeträge hat sie wohl schon mitgenommen? Kann ich mein Portemonnaie hier noch offen rumliegen lassen? Meine ehrliche Antwort: ich kann dieser Person nicht mehr trauen, sie muss gehen. Ohne moralische Selbstgefälligkeit und ideologische verblendung würde wohl jeder so handeln.
    Wenn die Dienstvorschrift nun mal besagt, dass Maultaschen nicht einfach verzehrt werden dürfen, dann ist das so. Jeder muss sich an solche Vorgaben seines Arbeitgebers halten oder die Konsequenzen für solche Pflichtverletzungen übernehmen. Im Übrigen muss ein Arbeitgeber leider davon ausgehen, dass immer wieder Kleinigkeiten geklaut oder unterschlagen werden, und dass sich im Laufe eines Jahres einiges zusammenläppert, er muss den Gesamtschaden solcher Handlungen im Auge haben. Und er muss an den wenigen die er erwischt ein Exempel statuieren. Das ist für den Einzelnen nicht gerecht, es ist aber aus Sicht des Arbeitgebers gerechtfertigt- aber darf sich ein Fahrraddieb darüber beschweren, dass man ihn bestraft, dafür aber hundert laufen lässt?

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    "Nehmen wir an, Sie hätten eine Haushaltshilfe beschäftigt. Sie ertappen diese ..."
    Um bei besagtem, an den Haaren herbeigezogenen Beispiel zu bleiben: wenn ich eine Haushaltshilfe habe, die bereits seit 37 Jahren bei mir arbeitet, und ich erwische sie nach 37 Jahren dabei, wie sie ein paar Cent aus einer Tasche nimmt, dann überlege ich mir erstmal, ob sie wirklich gleklaut hat. Immerhin ist mir ja 37 Jahre lang nicht aufgefallen, das Geld fehlt. Sollte es sich dann wirklich um einen Diebstahl handeln, dann werde ich mit Sicherheit erstmal mit der Haushaltshilfe reden und sie nicht fristlos kündigen.
    Es wird ja gern so getan, als MÜSSE sofort fristlos gekündigt werden, als gäbe es nicht das Mittel des Personalgesprächs oder der Abmahnung. Dass es dazu in beschriebenen Fällen nicht kam, zeigt, dass die Kündigung natürlich nur ein Vorwand ist.
    Wenn Manager massenweise Mitarbeiter bespitzeln, Milliarden in den Sand setzen und Firmen in den ruin treiben und trotzdem Millionenboni einstreichen können, dann brauchen wir über fristlose Kündigungen wegen unterstellter Bagatellen nicht zu unterhalten.

    "Im Übrigen muss ein Arbeitgeber leider davon ausgehen, dass immer wieder Kleinigkeiten geklaut oder unterschlagen werden ..." WARUM muss er das? Was Sie hier fordern ist, jemanden dafür zu bestrafen, was er getan haben KÖNNTE und so den tatsächlich entstandenen Bagatellschaden - so er überhaupt besteht - um ein vielfaches zu übertreiben, um einen fristlose Kündigung durchsetzen zu können.

    "... und dass sich im Laufe eines Jahres einiges zusammenläppert, er muss den Gesamtschaden solcher Handlungen im Auge haben." Mit anderen Worten: der Arbeitsgeber soll den Gekündigten für das bestrafen, was auch andere Angestellte getan haben KÖNNTEN, ohne diese je bewiesen zu haben.

    "Und er muss an den wenigen die er erwischt ein Exempel statuieren." MUSS er das? Ich erinnere mich an ein Grundrecht, dass JEDER vom Gesetz gleich behandelt werden muss. Von zu statuierenden Exempeln steht da nichts.

    da Sie meine "Worthülse" die ich hier verwendet habe ansprechen, will ich auch gleich antworten.

    Zunächst sollten Sie zum besseren Verständnis wissen, dass ich selbständig bin und zwar mit einem kleinen Unternehmen in der Hotellerie. Dort beschäftige ich einige Mitarbeiter/innen, die auch schon einmal etwas während der Arbeitszeit zu sich nehmen, dass sich eindeutig dem Eigentum meiner Firma zuordnen ließe. Nun ist dieser Tatbestand nicht explizit arbeitsvertraglich geregelt und ich habe mir bis zu der "Maultaschen-Frikadellen-Farce" darüber auch nie einen Kopf gemacht, wenn meine Mitarbeiter mal einen Happen gegessen haben. Es stört mich auch nicht, selbst wenn ich damit möglicherweise den wiederholten Straftatbestand des Diebstahls oder der Unterschlagung von Firmeneigentum decke. Allerdings klauen meine Angestellte nicht mein Bargeld, was die öffentlich Beschuldigten, allen voran die bedauernswerte, zuvor 30 Jahre lang pflichtbewusst tätige, Chefsekretärin auch nicht getan hatte; Dies wurde nur von ihrem Chef polarisierend als Beispiel für Unlauterbarkeit angeführt, um die Frau so öffentlichkeitswirksam in ein ungutes Licht zu rücken.
    Wegen einer Frikadelle! Da frage ich mich: Ob sie es wohl früher einmal gewagt hat ein Glas Leitungswasser zu trinken, auf Firmenkosten, nur nie erwischt wurde?!
    Einen solchen unwürdigen Umgang mit den Menschen in meiner Firma wünsche ich nicht und ich erfreue mich wohl auch deshalb Angestellten, die sehr gerne für mich arbeiten, und gut :))

    "Nehmen wir an, Sie hätten eine Haushaltshilfe beschäftigt. Sie ertappen diese ..."
    Um bei besagtem, an den Haaren herbeigezogenen Beispiel zu bleiben: wenn ich eine Haushaltshilfe habe, die bereits seit 37 Jahren bei mir arbeitet, und ich erwische sie nach 37 Jahren dabei, wie sie ein paar Cent aus einer Tasche nimmt, dann überlege ich mir erstmal, ob sie wirklich gleklaut hat. Immerhin ist mir ja 37 Jahre lang nicht aufgefallen, das Geld fehlt. Sollte es sich dann wirklich um einen Diebstahl handeln, dann werde ich mit Sicherheit erstmal mit der Haushaltshilfe reden und sie nicht fristlos kündigen.
    Es wird ja gern so getan, als MÜSSE sofort fristlos gekündigt werden, als gäbe es nicht das Mittel des Personalgesprächs oder der Abmahnung. Dass es dazu in beschriebenen Fällen nicht kam, zeigt, dass die Kündigung natürlich nur ein Vorwand ist.
    Wenn Manager massenweise Mitarbeiter bespitzeln, Milliarden in den Sand setzen und Firmen in den ruin treiben und trotzdem Millionenboni einstreichen können, dann brauchen wir über fristlose Kündigungen wegen unterstellter Bagatellen nicht zu unterhalten.

    "Im Übrigen muss ein Arbeitgeber leider davon ausgehen, dass immer wieder Kleinigkeiten geklaut oder unterschlagen werden ..." WARUM muss er das? Was Sie hier fordern ist, jemanden dafür zu bestrafen, was er getan haben KÖNNTE und so den tatsächlich entstandenen Bagatellschaden - so er überhaupt besteht - um ein vielfaches zu übertreiben, um einen fristlose Kündigung durchsetzen zu können.

    "... und dass sich im Laufe eines Jahres einiges zusammenläppert, er muss den Gesamtschaden solcher Handlungen im Auge haben." Mit anderen Worten: der Arbeitsgeber soll den Gekündigten für das bestrafen, was auch andere Angestellte getan haben KÖNNTEN, ohne diese je bewiesen zu haben.

    "Und er muss an den wenigen die er erwischt ein Exempel statuieren." MUSS er das? Ich erinnere mich an ein Grundrecht, dass JEDER vom Gesetz gleich behandelt werden muss. Von zu statuierenden Exempeln steht da nichts.

    da Sie meine "Worthülse" die ich hier verwendet habe ansprechen, will ich auch gleich antworten.

    Zunächst sollten Sie zum besseren Verständnis wissen, dass ich selbständig bin und zwar mit einem kleinen Unternehmen in der Hotellerie. Dort beschäftige ich einige Mitarbeiter/innen, die auch schon einmal etwas während der Arbeitszeit zu sich nehmen, dass sich eindeutig dem Eigentum meiner Firma zuordnen ließe. Nun ist dieser Tatbestand nicht explizit arbeitsvertraglich geregelt und ich habe mir bis zu der "Maultaschen-Frikadellen-Farce" darüber auch nie einen Kopf gemacht, wenn meine Mitarbeiter mal einen Happen gegessen haben. Es stört mich auch nicht, selbst wenn ich damit möglicherweise den wiederholten Straftatbestand des Diebstahls oder der Unterschlagung von Firmeneigentum decke. Allerdings klauen meine Angestellte nicht mein Bargeld, was die öffentlich Beschuldigten, allen voran die bedauernswerte, zuvor 30 Jahre lang pflichtbewusst tätige, Chefsekretärin auch nicht getan hatte; Dies wurde nur von ihrem Chef polarisierend als Beispiel für Unlauterbarkeit angeführt, um die Frau so öffentlichkeitswirksam in ein ungutes Licht zu rücken.
    Wegen einer Frikadelle! Da frage ich mich: Ob sie es wohl früher einmal gewagt hat ein Glas Leitungswasser zu trinken, auf Firmenkosten, nur nie erwischt wurde?!
    Einen solchen unwürdigen Umgang mit den Menschen in meiner Firma wünsche ich nicht und ich erfreue mich wohl auch deshalb Angestellten, die sehr gerne für mich arbeiten, und gut :))

  6. Freier Autor

    Herzlichen Dank für alle bisher geäußerten Kommentare. Ich lade alle User, die weiterhin Interesse daran haben, an der Debatte über die jüngsten Kündigunsgfälle teilzunehmen, herzlich dazu ein. Bitte folgende Sie dazu dem untenstehenden Link.
    http://www.zeit.de/karrie...

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