Da staunt der Chef Wenn der Chef Detektive schickt

Unternehmen lassen ihre Mitarbeiter bespitzeln – ein Skandal oder keine Seltenheit? Die Kolumne zum Arbeitsrecht erklärt, was Arbeitgeber dürfen und was nicht.

Überwachung: Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens bei der Arbeit. Im Büro hängen Monitore, welche die Bilder von Überwachungskameras zeigen

Überwachung: Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens bei der Arbeit. Im Büro hängen Monitore, welche die Bilder von Überwachungskameras zeigen

Ich habe gelesen, dass immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter von Privatdetektiven auskundschaften lassen. Wie verbreitet ist das und dürfen die Firmen das einfach so?, fragt Christian Voss

Sehr geehrter Herr Voss,

Bespitzelungsaffären in Unternehmen sorgen immer wieder für Aufsehen. Generell kann ich als Anwalt Unternehmen immer nur wieder raten, sich VOR einer solchen Maßnahme über die arbeitsrechtlichen Regelungen umfassend zu informieren. Denn der Vertrauensverlust bei Mitarbeitern und Gesellschaft ist nicht zu unterschätzen.

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Für viele Arbeitgeber gilt nach wie vor das Motto: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". Doch diese Kontrolle muss Grenzen haben. Das Arbeitsrecht setzt hier klar Rahmenbedingungen, die nicht überschritten werden dürfen.

Da staunt der Chef
Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE

Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE

Detektive werden von Arbeitgebern meist eingesetzt, wenn sie einen Mitarbeiter verdächtigen, krank zu feiern, einer unerlaubten Neben- oder Konkurrenztätigkeit nachzugehen oder zu stehlen.

Der Einsatz eines Detektivs ist gesetzlich zwar nicht geregelt. Wegen des schweren Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters ist die Grenze jedoch sehr eng gesteckt. Um den Einsatz zu rechtfertigen, muss zum einen ein konkreter, auf Tatsachen gestützter Verdacht bestehen. Zum anderen muss der Einsatz eines Detektivs die einzig erfolgversprechende Möglichkeit sein, den Verdacht zu erhärten. Basis für mögliche Mitarbeiterüberwachungen und Kontrollen bilden das Betriebsverfassungsgesetz und die Bestimmungen des Datenschutzes.

Die sogenannten Ehrlichkeitskontrollen – zum Beispiel, wenn sich ein Detektiv als Testkäufer ausgibt – sind nur eingeschränkt erlaubt. Denn auch hier gilt: Der Arbeitgeber hat keine andere geeignete Möglichkeit, seinen Mitarbeiter und die Ehrlichkeit zu überprüfen. Zudem darf diese Maßnahme nicht den Arbeitnehmer zu einer Tat anstiften. Der beste Schutz gegen Kriminalität am Arbeitsplatz ist noch immer der zufriedene und motivierte Mitarbeiter.

Ihr Ulf Weigelt

Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs.

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Leser-Kommentare
  1. ...ich bin froh in Zeiten Arbeitnehmer gewesen zu sein, in denen man sich noch halbwegs mit Respekt gegenübertrat. Was in der jetzigen Zeit gemacht wird ist doch nur noch ein Hauen und Stechen - dem ausufernden Turbo-Kapitalismus sei Dank. Vermutlich bildet sich hier aber auch eine neue "Blase", die des Misstrauens, die irgendwann zum Kollaps der Arbeitswelt führen wird.

  2. Ach, war das noch gut als Vorgesetzte noch als Vorbilder galten und man sich mit dem Unternehmen identifizieren konnte.
    Heute wird auf Arbeitnehmer nur noch Druck ausgeübt. Und das von allen Seiten.
    o Zu wenig Personal - Du mußt die Arbeit fertig stellen
    o Zu wenig Gehalt - Finanzielle Sorgen lenken ab
    o Zu hohe Steuern für Arbeitnehmer - Erhöht Probleme für Arbeitgeber
    o Hartz IV macht Angst und blockiert
    o Sebstbedienung der Vorstandsetagen sind kein Vorbild
    o Wenn bei der Commerzbank die Mitarbeiter-Altersvorsorge abgeschafft wird, damit um diesen Betrag die Vorstandsgehälter erhöht werden können, schafft dies kein Vertrauen.

    Eine Überwachung der Vorstandsetage wäre in manchen Selbstbedienungsläden viel sinnvoller. Oder was soll die unerhöht hohe Altersversorgung für Vorstandsmitglieder der ENTEGA in Darmstadt (nach 5 Jahren bei Ausscheiden sofort ohne Altersgrenze) während die Altersgrenze für Arbeitnehmer erhöht wird. Man Bedenke, dass die Stadt Darmstadt Miteigentümer der ENTEGA ist.

    Man sollte nicht die Mitarbeiter überwachen, sondern endlich inkompetente Vorgesetzte entfernen.

  3. [ entfernt: Bitte verzichten Sie auf polemisierende Vergleiche und tragen Sie mit sachlichen Argumenten zur Debatte bei. Danke. Die Redaktion/m.e. ]

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