Da staunt der Chef Lohndumping ist sittenwidrig
Stundenlöhne von unter fünf Euro bei Subunternehmen der Bahn oder Drogeriemarktketten: Was gesetzlich erlaubt ist, erklärt die Kolumne zum Arbeitsrecht.
© Sean Gallup/Getty Images

Ist ins Gerede wegen Lohndumping gekommen: die Drogeriemarkt-Kette Schlecker
Überall hört man von schrecklichem Lohndumping. 1,50 sollen Subunternehmen der Bahn bezahlt haben, auch der Drogeriemarkt Schlecker ist in Verruf geraten, bekannt waren schon Fälle bei Discountern. Ich verstehe nicht, warum Unternehmen so handeln dürfen. Ich dachte immer, in Deutschland herrschen Gesetze, die so eine Ausbeutung verhindern?, fragt Georg Walkau
Sehr geehrter Herr Walkau,
es gibt durchaus die Möglichkeiten zur Vermeidung von Lohndumping – zur Not per Klage. Grund: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern für die Arbeitsleistung eine angemessene Vergütung zu zahlen. Danach ist so mancher heute gezahlter Lohn auch sittenwidrig. Aber: Wo kein Kläger ist, da gibt es auch keinen Richter.
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Für viele Mitarbeiter bilden Tarifverträge die Grundlage für die Höhe ihres Arbeitsentgelts. Die dort festgelegte tarifliche Vergütung – nach zutreffender Eingruppierung – darf arbeitsvertraglich nicht unterschritten werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Arbeitsvertragsparteien tarifgebunden sind oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Auch sind in einigen Branchen (z.B. Baugewerbe oder Malerhandwerk) Mindestlöhne nach dem so genannten Entsendegesetz festgeschrieben.
Gilt keine Tarifbindung oder gibt es keinen verbindlichen Mindestlohn für eine Branche, treffen Arbeitgeber und -nehmer eine freie Vereinbarung über die zu zahlende Höhe der Vergütung. Nicht selten sind jedoch solche Vergütungsvereinbarungen unwirksam. Besteht nämlich ein auffälliges Missverhältnis von Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt oder nutzt der Arbeitgeber eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche des Mitarbeiters aus, handelt es sich um einen sittenwidrigen Lohnwucher. Wann er vorliegt, entscheiden jedoch der Einzelfall und die Gesamtumstände.
So befand beispielsweise das Landesarbeitsgericht Bremen, dass ein Stundenlohn von fünf Euro für eine weibliche Auspackhilfe in einem Supermarkt sittenwidrig niedrig ist. In diesem konkreten Fall gab es einen anzusetzenden Maßstab, nämlich die entsprechende Tarifgruppe des als einschlägig anzusehenden Tarifvertrages. Ihr Lohn lag ein Drittel unter diesem.
In der Praxis ist die Situation leider nicht immer so eindeutig. Dennoch lohnt sich die Klage unter Umständen auch dann, wenn es keinen einschlägigen Tarifvertrag in der jeweiligen Branche gibt. Vor dem Gang zum Rechtsanwalt sollte in Betrieben mit Betriebsrat zunächst aber immer erst dieser angesprochen werden.
Im Fall Schlecker ging es allerdings nicht nur um Lohndumping, sondern gleichzeitig auch um das Thema Leiharbeit sowie die Lohnunterschiede trotz "Equal Pay" (Lohngleichheitsgesetz).
Eine so genannte Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber als Verleiher einem anderen Arbeitgeber – dem Entleiher – vorübergehend seine Arbeitskräfte als Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt. Das Ob und Wie dieser gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung regelt ein eigenes Gesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Der Leiharbeitnehmer schließt zur Aufnahme seiner Leiharbeit keinen neuen Arbeitsvertrag mit dem entleihenden Arbeitgeber. Sein bisheriger Vertrag mit dem verleihenden Arbeitgeber gilt fort. Von ihm bezieht er auch den Lohn. Nach dem AÜG sollte jedoch der Leiharbeiter dasselbe verdienen wie der Mitarbeiter im Entleiher-Unternehmen. Eine Intention, die in der Praxis jedoch meist umschifft wird.
Denn es gibt auch Ausnahmen, die den Lohnunterschied zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitern rechtfertigen. Abgewichen werden darf zum einen bei neu eingestellten Arbeitslosen, aber nur innerhalb der ersten sechs Wochen des Leiharbeitsverhältnisses. Zum anderen kann ein Tarifvertrag eine abweichende Regelung zulassen, wenn auf einen für den Verleiher geltenden Tarifvertrag verwiesen wird. Und hiervon wird oft Gebrauch gemacht.
Verstoßen Arbeitgeber gegen diese Regeln, handelt es sich um eine "illegale Arbeitnehmerüberlassung". Ab diesem Zeitpunkt sind ausgeliehene Arbeitnehmer Kraft Gesetz Angestellte des ausleihenden Unternehmens. Sie dürfen mindestens das Entgelt einfordern, das sie von ihrem bisherigen verleihenden Arbeitgeber erhielten. Ihre Arbeitsverhältnisse sind unbefristet. Nur von vornherein mit dem verleihenden Arbeitgeber vereinbarte Befristungen bestehen fort.
Ihr Ulf Weigelt
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- Datum 01.02.2010 - 15:06 Uhr
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Warum nicht gleich Praktika einrichten, dann würden die Leute ganz umsonst arbeiten?
Seit Jahren ist eine enorme Abwärtsspirale in den Löhnen zu beobachten-Lohnverzicht-Billigstlöhne. Hartz-4 war dafür ein Erpressungsszenario.Ist es immer noch.
Ein ich möchte bereits sagen..pintereskes Szenario in Deutschland. Wobei mir auffällt: In der ganzen Welt mimen deutsche Politiker die Gutmenschen, es gehört zum schicken, guten Ton , ökologisch bewegt, aufgeklärt, bewusst zu leben. Am Frühstückstisch bevorzugen wir Eier von glücklichen Hühnern, mindestens Freilauf und mit Bio gefüttert.Bloss nicht von gequälten Hühnern, die nicht artgerecht Eier legten.
Menschen im eigenen land gegenüber sind wir verhaltensstarr-verhaltensauffälligerweise-als habe sich das gemütskalte Deutschland an auch eine hohe Sockelarbeitslosigkeit gewöhnt. Millionen schikaniert-ausgegrenzt--in Hartz 4. Gedemütigt mit 1-Euro-Jobs, mit Scheinweiterbildungen aus der Arbeitslosenstatistik gemogelt-wir gewöhnten uns auch-Eier glücklicher Hühner am Frühstückstisch schmausend-an Billigstlöhne.
Hühnern hierzulande geht´s besser, wirklich-Hühnern gegenüber sind wir human.Tiere haben mehr Rechte mittlerweile...was ist in Deutschland los?
Gut ausgebildete Mütter haben kaum eine Chance, nach Babypause in Teilzeit, Vollzeit zurückzukehren...es ist Zeit für ein anderes denken im Land der immerhin glücklichen Hühner."Der Markt wird´s schon richten"-posaunten einige...schwupps, da kollabierten die Banken.Menschen sind kostenfaktoren.
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