Fortbildung als Investition
Außerdem müssen die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Grundsätzlich gilt dabei: Bei einer Fortbildungsdauer bis zu einem Monat ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge ist eine Bindungsdauer bis zu sechs Monaten zulässig, wer bis zu zwei Monate lang eine Weiterbildung macht, kann bis zu einem Jahr ans Unternehmen gebunden werden, wer sich drei bis vier Monate fortbildet, kann bis zu zwei weitere Jahren an seine Firma vertraglich gebunden werden und bei einer Fortbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr, bleibt in der Regel drei Jahre. Wer sich mehr als zwei Jahre lang weiterbildet, das ist insbesondere bei Mitarbeitern der Fall, die ein Fernstudium absolvieren, kann verpflichtet werden, sogar fünf Jahre lang im Unternehmen zu arbeiten.
Abweichungen von diesen Fristen sind möglich. Eine verhältnismäßig lange Bindung kann auch bei kürzerer Ausbildung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber ganz erhebliche Mittel aufwendet oder die Teilnahme an der Fortbildung dem Arbeitnehmer überdurchschnittlich große Vorteile bringt.
Zu Ihrem Fall: Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers ist üblich, sein Handeln vollkommen korrekt. Sehen Sie Ihre Weiterbildung als Investition in die eigene Zukunft. Denn nicht nur Ihr Arbeitgeber zieht seinen Nutzen aus Ihrer Fortbildung. Ihre Ausbildung ist Ihr wichtigstes Kapital im Wettbewerb und steigert Ihre beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs.
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- Datum 17.02.2010 - 07:00 Uhr
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- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
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...dass es besser wäre zu überlegen, ob man sich trennt, wenn man die juristische Ebene der Kostenbeteiligung an einer Fortbildung beginnt verhandeln zu müssen. Das Bild impliziert sogar einen MBA oä also höhere Weihe. Was will eine Firma mit einem Leitenden oder Leitungsnahen, der solche Dinge nicht konsensuell für sich entscheiden kann?
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