Da staunt der Chef Wenn der Lohn gepfändet wird
Ein Mitarbeiter hat Schulden gemacht. Wann eine Gehaltspfändung zu befürchten ist und wie man den Arbeitgeber informiert, erklärt die Kolumne zum Arbeitsrecht.
Ich stecke in finanziellen Schwierigkeiten und deshalb wird wohl bald mein Gehalt gepfändet. Was soll ich tun?, fragt Felix Meyer.
Sehr geehrter Herr Meyer,
Ihr Gläubiger kann nur Ihr Gehalt pfänden lassen, wenn es einen sogenannten "Titel" gibt, zum Beispiel ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Ohne diesen darf Ihr Arbeitgeber gar nicht tätig werden.
Der Vorgang bedeutet für Ihren Arbeitgeber allerdings einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand: Er überweist einen Teil Ihres Einkommens direkt an Ihren Gläubiger. Dafür muss er das pfändbare Netto-Einkommen errechnen. Voraussetzung ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss per Gericht, der Ihren Arbeitgeber dazu verpflichtet, diesen Anteil Ihres Einkommens einzubehalten. Weiter ist er auch dazu verpflichtet, mit Ihrem Gläubiger zu kooperieren. Ihr Arbeitgeber muss ihm umfangreich Auskünfte über Sie erteilen, zum Beispiel, ob es weitere Forderungen gegen Sie gibt.
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Bei der Berechnung des Pfändungsbeitrags werden allerdings Ihre Unterhaltspflichten für Ehepartner und Kinder berücksichtigt. Und natürlich wird berücksichtigt, dass Sie genügend Geld zum Leben behalten. Deshalb ist die Höhe der Pfändungssumme beschränkt. Der Gesetzgeber hat dafür feste Grenzen vorgesehen.
Sie müssen jetzt im Grunde nichts weiter machen. Damit Ihr Arbeitgeber aber nicht von der Pfändung überrascht wird, rate ich Ihnen, das Gespräch mit ihm zu suchen und ihm die Situation zu erklären. Sie dürfen dabei nämlich nicht vergessen, dass Ihre Gehaltspfändung für Ihren Arbeitgeber nicht nur zusätzlich Arbeit bedeutet, sondern auch Kosten verursacht, die er tragen muss. Allerdings kann er diese Kosten auch an Sie weiterreichen. Und natürlich ist es auch eine Frage des Vertrauens und des guten Stils, Ihren Arbeitgeber ehrlich in einem ruhigen Gespräch zu informieren.
Sie müssen aber keine Angst vor einer Kündigung haben, denn grundsätzlich rechtfertigen Lohnpfändungen eine Kündigung nicht. Allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel: Bestehen zahlreiche Pfändungen gegen einen Arbeitnehmer und wiederholen sich diese ständig, ist dem Arbeitgeber dieser Arbeitsaufwand nicht mehr zuzumuten. Oder der Mitarbeiter verliert durch seine Pfändungen seine Vertrauensstellung im Unternehmen. Damit dies nicht geschieht, sollten Sie so ehrlich wie möglich sein und sich der Situation stellen.
Ihr Ulf Weigelt
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- Datum 03.03.2010 - 07:12 Uhr
- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
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In der Praxis kommt es vor, dass Mitarbeiter wegen ihrer Lohnpfändungen gekündigt werden; ein Kündigungsgrund lässt sich letztlich immer aus dem Hut zaubern. Es bliebe dann an dem betreffenden Arbeitnehmer hängen, vor dem Arbeitsgericht um sein bisheriges Beschäftigungsverhältnis zu streiten. Das Risiko, den Prozess zu verlieren, ist dabei nicht zu unterschätzen.
Die vom Autor des o. a. Artikels erwähnten Ausnahmeregelungen gehen auf lange zurück liegende Gerichtsentscheidungen zurück: siehe hierzu BAG Urteil vom 04.11.1981, Az.: 7 AZR 264/79, sowie LAG Berlin Urteil vom 10.09.1975, Az.: 4 Sa 103/74.
Eine Lohnpfändung allein genügt nicht, um den betreffenden Mitarbeiter zu kündigen. Kann allerdings nachgewiesen werden, dass die Lohnpfändungen einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand verursachen und damit eine Störung des Betriebsablauf einhergeht, kann eine Kündigung berechtigt sein (BAG, Urteil vom 04.11.1981, Aktenzeichen: 7 AZR 264/79). Und nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin ist der Einzelfall entscheidend. Insofern hat natZone recht, wenn er ausführt, dass das Risiko nicht zu unterschätzen ist...
Fazit: Pfändungen sollte man schleunigst vermeiden (wenns geht!).
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