Internetverbot Schluss mit Quatschen und Surfen!

Wenn Mitarbeiter privat telefonieren und surfen, kostet das. Muss der Chef das bezahlen? Nein, er darf es sogar verbieten, erklärt Ulf Weigelt in der Kolumne zum Arbeitsrecht.

Ich würde gerne meinen Angestellten die private Telefon- und Internetnutzung im Büro verbieten. Wie gehe ich am besten vor?, fragt Guido Reiter

Sehr geehrter Herr Reiter,

viele Arbeitgeber verbieten mittlerweile ausdrücklich die private Telefon- und Online-Nutzung im Büro. Kein Wunder, denn die vielen sozialen Netzwerke und private Mailschreiberei rauben Arbeitszeit und lenken zudem von der Arbeit ab. Ich selbst hatte vor ein paar Wochen einen Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzverfahren vertreten, der einem Mitarbeiter nachweisen konnte, dass dieser während der Arbeitszeit allein innerhalb einer Arbeitswoche 7 Stunden auf Internetseiten mit pornografischen Inhalt surfte und Inhalte heruntergeladen hatte. Verständlich, dass der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprach.

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Da staunt der Chef
Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE

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Ich rate Arbeitgebern immer, die Telefon- und Online-Nutzung am Arbeitsplatz in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Dienstanweisungen klar und unmissverständlich zu regeln. Mitarbeiter müssen auch ohne ein ausdrückliches Surfverbot bei der Online-Nutzung vorsichtig sein, entscheidend ist auch hier die Verhältnismäßigkeit. Gestatten oder tolerieren Sie als Arbeitgeber beispielsweise private Telefongespräche, gehen Mitarbeiter meist davon aus, dass auch in einem vergleichbaren Umfang E-Mails und Online-Nutzung in eigener Sache möglich sind. Um nicht Missverständnisse aufkommen zu lassen, sollten einfach klare Vorgaben von Arbeitgeberseite gemacht werden.

Ich rate Arbeitnehmern, rechtzeitig nach Jobbeginn bei ihrem Arbeitgeber die Regeln für das private Telefonieren und Surfen zu erfragen. Existieren keine Regeln, ist das kein Freibrief. Die Verhältnismäßigkeit entscheidet. Ein Telefonat mit der Familie, falls es abends später wird, ist in Ordnung, ein längeres "Pausen-Gespräch" mit dem Freund jedoch nicht.

Zu Ihrem Fall: Aufgrund des Direktionsrechts können Sie ein generelles Verbot der privaten Telefon- und Online-Nutzung aussprechen – auch für die Zukunft. Dafür reichen eine Rundmail oder ein gut sichtbarer Aushang für alle Mitarbeiter. Sie müssen also keine Änderungskündigung oder Zusatzvereinbarung treffen, sondern können sehr zeitnah Ihr Vorhaben umsetzen.

Ihr Ulf Weigelt

Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs. Wir beantworten Ihre Fragen zum Arbeitsrecht – Woche für Woche auf ZEIT ONLINE. Schreiben Sie uns (und geben Sie dabei bitte Ihren Namen und Ihren Wohnort an). Wir freuen uns und wählen unter allen Problemen, die uns gestellt werden, jede Woche eine Frage aus und beantworten sie hier.

 
Leser-Kommentare
    • Keiner
    • 21.04.2010 um 8:34 Uhr
  1. 2. Kosten

    "Wenn Mitarbeiter privat telefonieren und surfen, kostet das."

    Etwas unglückliche Formulierung: es ist ja wohl nur in den Ausnahmefällen so, dass durch private Internetnutzung Kosten anfallen - die Internetverbindung ist ja höchstwahrscheinlich ohnehin vorhanden. Oder man meint hier Kosten, die durch verlorene Arbeitszeit entstehen, was bezweifelt werden darf. Nur die wenigsten werden tatsächlich sieben Stunde die Woche auf Pornoseiten surfen, und ob man nun 3x am Tag für 10 min. Raucherpause macht oder mal nebenbei kurz die Fußballergebnisse nachschaut oder eine private Mail schickt...naja...

  2. So, so, als eine "etwas unglückliche Formulierung" will mein Vorredner den Satz "Wenn Mitarbeiter privat telefonieren und surfen, kostet das." verstanden wissen.

    Wohlwissend, daß es zwecklos ist, möchte ich ihm anraten, einmal zu versuchen, sich in die Lage eines Selbständigen zu versetzen, der -sagen wir- 30 Mitarbeiter hat, die jeden Tag jeder etwa 1 Stunde im Netz verbringen...
    Rechnen Sie doch einfach mal nach!
    Sie werden auf etwa 7.000 Stunden im Jahr kommen.
    Aber dafür ist der kleinliche Arbeitgeber ja auch da, nicht wahr?

  3. ...und darüberhinaus: Bleistifte und Papier aus dem Büro mitnehmen? Wen interessiert´s?
    Manchmal ist es wirklich unfassbar!

  4. Z. B. mit den Jobs in CallCentern (Inbound) bei denen Stosszeiten mit Leerlaufphasen abwechseln? Wenn keiner Anruft und alle Mails beantwortet sind was dann?. Wird da ernsthaft erwartet das man sich dann die Arbeitsanweisungen, Dokus etc. alle immer wieder durchliest?

    Meine Erfahrung ist da bisher das das Surfen in den Leerlaufphasen von allen gemacht wird und von den Teamleitern auch toleriert wird solange es die Arbeit nicht beeinträchtigt.

    Alles andere würde doch nur als Schikane des Arbeitsgebers empfunden werden die zu Unzufriedenheit der Arbeitnehmer führen würde.

    Wenn der Arbeitgeber einem das surfen in den Leerlaufphasen nicht mehr gönnen würde dann würde sich doch keiner in den Stoßzeiten mehr ein Bein ausreissen.

    Da kommt am Ende eher eine geringere als höhere Produktivität heraus.

  5. O-Ton des Beitrags: keine private Nutzung des Internets und Totalverbot. Natürlich kann durch die übermäßige Nutzung wirtschaftlicher Schaden entstehen und es gibt tatsächlich Fälle - wie der oben angesprochene mit 7h und Nutzung zweifelhafter Seiten - die vollkommen indiskutabel sind, aber wegen Bagatellfällen Kündigungen auszusprechen oder gleich Totalverbote zu verhängen, halte ich für Schikane.
    Sonst muesste man auch gegen Flurgespräche und Kaffeepausen vorgehen.
    Viel sinnvoller halte ich dagegen, wenn man dem Arbeitnehmer klar zu verstehen gibt, dass ein gewisser Rahmen eingehalten werden muss, aber eine begrenzte private Nutzung erlaubt ist. Alles andere entspricht nicht der Realität und so kann man sich immerhin auf eine gute Vertrauensbasis verlassen - auch für die Motivation kann das nur förderlich sein. Somit haben beide Seite gewonnen. Denn auch einer exessiven Internetnutzung kann man so vorbeugen.

    Eine Leser-Empfehlung
  6. Seitdem uns das Surfen und private Telefonieren verboten wurde arbeiten wir bei uns nur noch ganz exakt nach Vorschrift und allen gesetzlichen Bestimmungen.
    Und das bedeutet, dass wir alle Vorschriften ganz genau und exakt einhalten und uns hundertprozentig absichern. So soll es ja sein. Nur der Chef ist nicht mehr ganz glücklich!-)
    Zum Beispiel, der Satz "...wenn Sie mir das bitte schriftlich geben wollen..."
    Oder "werden hier alle Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten?, wo ist der Feuerlöscher, wie ist das Ablaufdatum?" usw usw. hört man jetzt öfters.

    Wir hatten auch eine Stechuhr eingeführt bekommen, mit ganz großem Kino, dann aber still und leise ganz schnell wieder abgebaut, weil alle Rechtsvorschriften daraufhin ganz genau von uns eingehalten wurden und das Büro ab 18:00 Uhr auf einmal immer leer war, ohhhhh.
    Schlimm, wenn auf einmal schockartig von 140% auf 100% heruntergefahren wird, ohhh.
    Genauso schlimm war es bei der Kurzarbeit auch, wo auf einmal ganz genau die Gesetze eingehalten wurden, ohhhh.
    Mal sehen, wie lange unser Chef mit dem Handytelefonierverbot durchhält?

    Ich finde solche Milchmädcherechnungen prima, die Gegenrechnung sollte aber auch gemacht werden!

  7. erfahre zum Glück nicht ich, sondern nur der knickrige, pedantische Arbeitgeber.
    Die Angestellten werden dann auch jede Überminute notieren, so oft krank sein wie legal möglich und sich auch sonst reichlich bedienen. Es sei ihnen gegönnt.

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