Arbeitsrecht Raucherpausen sind keine Arbeitszeit

Weitreichende Entscheidung: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Mitarbeitern der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause verboten.

Kippenpause ade: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Beschäftigten der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause untersagt. Damit bestätigten die Münsteraner Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 1 A 812/08). Dieses hatte im Februar 2008 die Klage eines einzelnen Mitarbeiters der Stadt gegen Regelungen zum Nichtraucherschutz als unbegründet zurückgewiesen. Eine Raucherpause ist demnach keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro.

Dabei sei das Verbot der zusätzlichen Zigarettenpause keineswegs einseitig raucherunfreundlich, wie das Gericht betont, sondern vielmehr eine Frage der Gleichbehandlung. Es werde ja auch von Nichtrauchern während der Kernarbeitszeit die Anwesenheit im Büro verlangt. Dazu genüge es eben nicht, "dass sich der Beamte irgendwo auf dem Gelände des Verwaltungsgebäudes befindet", hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln befunden.

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Dass ein einzelner Mitarbeiter gegen die Regelungen klagte, wertete die Stadt Köln als positives Zeichen. Das Rauchverbot sei "auf breite Zustimmung der gesamten Mitarbeiterschaft und aller Besucher gestoßen", sagte Stadtdirektor Guido Kahlen. Darüber hinaus habe man den Beschäftigten nicht einfach die Zigarette verboten, sondern mit einer Palette von Angeboten wie Rauchentwöhnungskursen den Nikotin-Abschied erleichtert. Außerdem bleibe das Rauchen während der regulären Pausenzeiten und außerhalb des Gebäudes von dem Verbot unberührt.

Ob die Entscheidung über NRW hinaus Bedeutung haben werde, sei schwer zu prognostizieren, sagte ein Sprecher des OVG. Es hänge immer davon ab, ob der Arbeitgeber gute Gründe für ein Rauchverbot habe. Der Sprecher: "Wenn er einfach nur sagt 'Ich bin ein Raucherhasser', dann ist das eher kein guter Grund."

 
Leser-Kommentare
  1. Das ware auch noch schöner, wenn die eigene Sucht auf Kosten des Arbeitgebers "sozialisiert" werden könnte. nur traurig, daß sich sogar ein leibhaftiges Oberverwaltungsgericht mit einer solchen Klage herumschlagen muß. Als nächstes klagt vielleicht ein Alkoholiker auf ein Trinkerraum, um sich eine Sprit-Infusion legen zu können, oder auf bezahlte Alc-Pausen. Oder ein Moslem auf einen Gebetsraum (mit Teppich gen Mekka)und Gebetsmöglichkeiten während der bezahlten Dienst- oder Arbeitszeit. Aber wenn ein moslemischer Schüler in NRW gegen das Land bzw. den staatlichen Schulträger bereits einen solchen, gerichtlich ausgeurteilten (!), Anspruch hat, warum dann nicht auch am Arbeitsplatz. Verkehrte Welt!

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    • Hickey
    • 09.04.2010 um 16:02 Uhr

    Das ein Beamter geklagt hat, der mehr Pausen und Freizeit als jeder normale Angestellte (Vollzeit) hat.

    Beispiele dazu gibt es genug, einfach mal Freitag nachmittag beim Finanzamt anrufen :)

    mfg

    • Hickey
    • 09.04.2010 um 16:02 Uhr

    Das ein Beamter geklagt hat, der mehr Pausen und Freizeit als jeder normale Angestellte (Vollzeit) hat.

    Beispiele dazu gibt es genug, einfach mal Freitag nachmittag beim Finanzamt anrufen :)

    mfg

    • Hickey
    • 09.04.2010 um 16:02 Uhr

    Das ein Beamter geklagt hat, der mehr Pausen und Freizeit als jeder normale Angestellte (Vollzeit) hat.

    Beispiele dazu gibt es genug, einfach mal Freitag nachmittag beim Finanzamt anrufen :)

    mfg

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    ...gibt es auch genug.

    Gehen Sie am Freitag Abend mal auf eine Polizeiwache.

    ...gibt es auch genug.

    Gehen Sie am Freitag Abend mal auf eine Polizeiwache.

  2. sind bestimmt nicht der Untergang der Wirtschaft. Was hier teilweise getrieben wird ist, meiner Meinung nach, unter aller S... Aber anscheinend braucht jedes Zeitalter seine Hexenjagd.

    Es wird wohl niemanden geben, der nicht mal alle 2 Stunden eine fünfminutige Pause macht. Schon allein um sich wieder besser konzentrieren zu können. Ob ich in dieser Zeit im Netz surfe, oder noch viel schlimmer ein Spielchen spiele oder eben eine rauchen gehe ist ja wohl egal. Hier manteln sich immer Leute zum Sittenwächter und Anwalt der durch Raucherpausen geprügelten Arbeitgeber auf, dass es eine wahre Freude ist. Aber mit der Zeit wird sich dieses Problem wohl von selbst lösen. Irgendeinen Punkt gibt es mit Sicherheit in ihrem Büroalltag, den man noch mit zusätzlicher Arbeit ausfüllen kann. Ein bisschen weniger Selbstmitleid (ich muss ja soviel arbeiten, und die gehen rauchen) und Ehrlichkeit wären durchaus angemessen.

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    Die Entscheidung des Gerichts und das Vorgehen der Stadt Köln geht vollkommen in Ordnung.

    Es gibt durch Tabakkonsum mindestens 110 000 Tote jährlich in Deutschland
    und 5,5 Millionen Menschen weltweit allein dieses Jahr...

    Der Tabakkonsum verursacht in Deutschland jährlich mehr Todesfälle als Aids, Alkohol, illegale Drogen, Verkehrsunfälle, Morde und Suizide zusammen genommen.

    Im Kleinreden sind die Raucher oft ganz groß, wenn es um die Belastungen geht, die ihr Rauchverhalten für andere Menschen hat.

    Als bei uns in der Firma das Rauchen im Gebäude verboten wurde, trafen sich die Raucher regelmäßig vor dem Gebäude und erklärten alle, dass die kurzen Pausen überhaupt keinen Einfluss auf ihre Arbeit habe. Als die Anweisung kam, dass man für die Pausen ausstempeln müsse, fielen die meisten vom Glauben ab: selbst "Gelegenheitsraucher" mussten durchschnittlich eine Stunde Arbeit am Abend ranhängen - Arbeit, die sonst von den nichtrauchenden Kollegen erledigt werden musste.

    Interessant ist hierbei ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21.01.2010, Az.: 10 Sa 562/09). Im Rahmen der Verhandlung wurde für Beispieltage festgestellt, wie lange der klagende Arbeitnehmer der Arbeit ferngeblieben war: Spitzenreiter waren sage und schreibe Raucherpausen von insgesamt 3 Stunden und 46 Minuten an einem 8-Stunden-Tag, die kürzeste Raucherpausenzeit betrug 2 Stunden und 26 Minuten. Alles nachzulesen unter: http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={BA799557-08AD-4748-9B7D-C9E31FF47B7A}

    Es geht nicht unbedingt um den "Untergang der Wirtschaft", sondern um die Frage: Weshalb sollte ein Arbeitgeber eine Angestellten, der nur Teilzeit arbeitet, Vollzeit bezahlen? Wenn ein kleines Unternehmen das Pech hat, mehrere nikotinabhängige Mitarbeiter zu haben, kann es sehr wohl in eine Schieflage geraten.

    Die Entscheidung des Gerichts und das Vorgehen der Stadt Köln geht vollkommen in Ordnung.

    Es gibt durch Tabakkonsum mindestens 110 000 Tote jährlich in Deutschland
    und 5,5 Millionen Menschen weltweit allein dieses Jahr...

    Der Tabakkonsum verursacht in Deutschland jährlich mehr Todesfälle als Aids, Alkohol, illegale Drogen, Verkehrsunfälle, Morde und Suizide zusammen genommen.

    Im Kleinreden sind die Raucher oft ganz groß, wenn es um die Belastungen geht, die ihr Rauchverhalten für andere Menschen hat.

    Als bei uns in der Firma das Rauchen im Gebäude verboten wurde, trafen sich die Raucher regelmäßig vor dem Gebäude und erklärten alle, dass die kurzen Pausen überhaupt keinen Einfluss auf ihre Arbeit habe. Als die Anweisung kam, dass man für die Pausen ausstempeln müsse, fielen die meisten vom Glauben ab: selbst "Gelegenheitsraucher" mussten durchschnittlich eine Stunde Arbeit am Abend ranhängen - Arbeit, die sonst von den nichtrauchenden Kollegen erledigt werden musste.

    Interessant ist hierbei ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21.01.2010, Az.: 10 Sa 562/09). Im Rahmen der Verhandlung wurde für Beispieltage festgestellt, wie lange der klagende Arbeitnehmer der Arbeit ferngeblieben war: Spitzenreiter waren sage und schreibe Raucherpausen von insgesamt 3 Stunden und 46 Minuten an einem 8-Stunden-Tag, die kürzeste Raucherpausenzeit betrug 2 Stunden und 26 Minuten. Alles nachzulesen unter: http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={BA799557-08AD-4748-9B7D-C9E31FF47B7A}

    Es geht nicht unbedingt um den "Untergang der Wirtschaft", sondern um die Frage: Weshalb sollte ein Arbeitgeber eine Angestellten, der nur Teilzeit arbeitet, Vollzeit bezahlen? Wenn ein kleines Unternehmen das Pech hat, mehrere nikotinabhängige Mitarbeiter zu haben, kann es sehr wohl in eine Schieflage geraten.

  3. Die Entscheidung des Gerichts und das Vorgehen der Stadt Köln geht vollkommen in Ordnung.

    Es gibt durch Tabakkonsum mindestens 110 000 Tote jährlich in Deutschland
    und 5,5 Millionen Menschen weltweit allein dieses Jahr...

    Der Tabakkonsum verursacht in Deutschland jährlich mehr Todesfälle als Aids, Alkohol, illegale Drogen, Verkehrsunfälle, Morde und Suizide zusammen genommen.

    Antwort auf "Die Raucher"
  4. ...gibt es auch genug.

    Gehen Sie am Freitag Abend mal auf eine Polizeiwache.

    Antwort auf "traurig daran ist"
  5. Im Kleinreden sind die Raucher oft ganz groß, wenn es um die Belastungen geht, die ihr Rauchverhalten für andere Menschen hat.

    Als bei uns in der Firma das Rauchen im Gebäude verboten wurde, trafen sich die Raucher regelmäßig vor dem Gebäude und erklärten alle, dass die kurzen Pausen überhaupt keinen Einfluss auf ihre Arbeit habe. Als die Anweisung kam, dass man für die Pausen ausstempeln müsse, fielen die meisten vom Glauben ab: selbst "Gelegenheitsraucher" mussten durchschnittlich eine Stunde Arbeit am Abend ranhängen - Arbeit, die sonst von den nichtrauchenden Kollegen erledigt werden musste.

    Interessant ist hierbei ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21.01.2010, Az.: 10 Sa 562/09). Im Rahmen der Verhandlung wurde für Beispieltage festgestellt, wie lange der klagende Arbeitnehmer der Arbeit ferngeblieben war: Spitzenreiter waren sage und schreibe Raucherpausen von insgesamt 3 Stunden und 46 Minuten an einem 8-Stunden-Tag, die kürzeste Raucherpausenzeit betrug 2 Stunden und 26 Minuten. Alles nachzulesen unter: http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={BA799557-08AD-4748-9B7D-C9E31FF47B7A}

    Es geht nicht unbedingt um den "Untergang der Wirtschaft", sondern um die Frage: Weshalb sollte ein Arbeitgeber eine Angestellten, der nur Teilzeit arbeitet, Vollzeit bezahlen? Wenn ein kleines Unternehmen das Pech hat, mehrere nikotinabhängige Mitarbeiter zu haben, kann es sehr wohl in eine Schieflage geraten.

    Antwort auf "Die Raucher"
    • Spnx
    • 09.04.2010 um 19:57 Uhr

    Irgendwie mag ich sie ja, die Makellosen und Gerechten!;-) ...
    Kein Deut von blauem Dunst verrät Charakterschwäche, kein Fähnlein flattert ihnen je voran, kein Sinnesrausch verführt sie je, nichts Allzumenschliches ist ihnen nah, kein Splitter in des Andern Auge bleibt ihrem Falkenblick verborgen und mit beneidenswert geschärften Sinnen wittern sie den Makel ! Zu den Fanfaren!
    Sie haben so etwas Gemütliches, als Sieger in der Runde ihrer Pranger ...;)

    @6 2-4 Stunden selbst verordnete Raucherpause pro Arbeitstag sind ein Kündigungsgrund und kein Argument gegen ein paar Züge zwischendurch ... Diese Minuten verplempert der Nichtraucher seelenruhig beim unkontrollierten Erfrischen im Bad...

  6. egal ob man nun makellos oder gerecht oder einfach nur kein Raucher ist.

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