Diskriminierung Der Chef soll keinen "Ossi" nennen
Auch wenn es ein Scherz ist: Ein Vorgesetzter hat Vorbildfunktion und sollte seine Mitarbeiter nicht beleidigen, erklärt Ulf Weigelt in der Kolumne zum Arbeitsrecht.
Ich nenne einen meiner Mitarbeiter häufig spaßeshalber "Ossi", da er aus den neuen Bundesländern kommt. Nun erzählte er mir von einem Urteil, bei dem es um die Bezeichnung "Ossi" ging. Und, dass dies aus Antidiskriminierungsgründen nicht erlaubt sei. Stimmt das?, fragt Tobias Gernau
Sehr geehrter Herr Gernau,
ich glaube, Ihr Mitarbeiter meint ein aktuell gesprochenes Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart (Az., 17 Ca 8907/09). Hier ging es konkret um eine Bewerbungssituation: Eine aus der ehemaligen DDR stammende Frau hatte sich bei einem schwäbischen Betrieb erfolglos beworben. Und wie es meist üblich ist, schickte der Betrieb die Bewerbungsunterlagen an die Bewerberin zurück.
So weit, so gut.
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Auf dem von der Bewerberin erstellten Lebenslauf hatte allerdings jemand von der schwäbischen Firma die Randbemerkungen "(-) Ossi" notiert. Daraufhin kam die Bewerberin zu dem Schluss, dass sie die Stelle aufgrund ihrer Herkunft nicht bekommen hatte.
Die Bewerberin fühlte sich aufgrund ihrer "ethnischen Herkunft" diskriminiert und forderte von dem schwäbischen Betrieb eine Entschädigungszahlung in Höhe von drei Monatsgehältern. Der Betrieb lehnte diese Forderung ab und argumentierte, die Bewerberin wurde aufgrund ihrer mangelnden Qualifikation nicht genommen und nicht weil sie aus den neuen Bundesländern kam. Außerdem würde der Betrieb mehrere Mitarbeiter aus Ostdeutschland beschäftigen. Das Unternehmen lehnte einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht ab.
Die Richter des Arbeitsgerichtes Stuttgart sahen den Fall ähnlich; die Klage der Bewerberin war in erster Instanz erfolglos. Auch wenn die Bezeichnung "(-) Ossi" diskriminierend gemeint ist und/oder als diskriminierend empfunden wird, erfüllt die Bezeichnung nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG). Ostdeutsche sind nach Ansicht des erstinstanzlichen Gerichts keine eigene Ethnie, weil sie sich in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung und Ernährung kaum von Bürgern in den alten Bundesländern unterscheiden. Unter ethnische Herkunft sei mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft. Der Entschädigungsanspruch nach § 15 II i.V.m. §§ 1, 7 AGG scheitert daher schon an diesem Prüfungspunkt, mit der Folge, dass es dahingestellt bleiben kann, ob der Vermerk "(-) OSSI" ein Indiz i.S.d. § 22 AGG darstellt. Hierüber lässt sich vortrefflich streiten. Ich gehe davon aus, dass die Sache vor dem Landesarbeitsgericht weitergehen wird.
Zu Ihrem Fall: Als Vorgesetzter haben Sie eine Vorbildfunktion. Meiner Meinung nach gehören Äußerungen wie "Ossi" nicht zu einer guten und professionellen Kommunikation mit den Mitarbeitern. Erst recht, wenn der betroffene Mitarbeiter Sie konkret auf diesen Fall hinweist. Dies sollte für Sie ein eindeutiges Signal sein, dass diese Bezeichnung für ihn inakzeptabel ist – und er sich vielleicht auch nicht traut, seinem Chef dies deutlich zu sagen.
Ihr Ulf Weigelt
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- Datum 12.05.2010 - 15:38 Uhr
- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
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Ja, ich finde Ossi-Wessi nach 20 Jahren langsam langweilig. Koennen wir nicht was anderes ausprobieren? Nordi-Suedi z.B.?
Auch wenn Sie Recht haben: so lange der Westdeutsche eine Gruppe braucht, der er seinen innenpolitischen Frust über was weiß ich was (Stasi,SED,Wiedervereinigung,Dialekte) um die Ohren hauen kann, wird dieser saudämliche Ossi-Begriff kaum verschwinden.Im übrigen gibt sich die Presse seit 1990 jede Mühe, "Unterschiede" zwischen Ost und West zu betonen, die vielen Gemeinsamkeiten fallen da unter den Tisch.
Was z.B. bei den Bayern ("Mia san mia") ja noch ach so knudelig eigen ist, bei den Ostdeutschen hätte man schon längst höchst undankbare (!!) "Spaltertendenzen" ausgemacht.
Zuguterletzt: der durchschnittliche Westdeutsche ist zu faul, sich mal über die (anderen) Menschen in seinem Staatswesen Gedanken zu machen.
Allgemeinwissen über die 5 Ostländer ??
Eine Katastrophe !!
Ein Westdeutscher.
Sollten wir nicht alle etwas gelassener miteinander umgehen? Natürlich gehören Bewertungen wie die oben angeführte nicht auf ein Bewerbungsschreiben und schon gar nicht in eine Rücksendung. Da könnte man ja sagen: "So dämlich kann nur ein Wessi sein."
Ich habe 1991 in einer Firma in NRW im Außendienst angefangen. Unser Geschäftsführer hat von Anfang an klargestellt, dass im Unternehmen nur Bayern, Sachsen, Hessen oder Thüringer arbeiten. Und wenn zu fortgeschrittener Stunde bei Betriebsfeiern mal die Bemerkung kam, na Ossi, kannste wieder mal ne Banane essen, fragte ich einfach zurück, ob er den Unterschied zwischen Wessis und Russen kennt. Antwort: Die Russen haben wir alle raus. Fazit: Es wurde fröhlich weiter gefeiert. Seit ein paar Jahren bin ich nicht mehr dort beschäftigt. Mit allen meinen "Wessi-Kollegen" habe ich noch Kontakt, mit den "Ossis" nicht mehr.
1989 ging der "Ossi" auf die Straße und rief "Wir sind ein Volk". Dann kam der "Wessi" und sagte "Wir auch!"
Das müssen wir überwinden. Hoffentlich erlebe ich es noch, bin nicht mehr der Jüngste.
...so ist das nun mal. Ossis sind halt Ossis und Wessis sind Wessis, die Bayern sind Bazis und das Land NRW wird auch gern als "Pott" bezeichnet. Alles nicht politisch korrekt, aber auch alles nicht böse gemeint. Werden all diese schönen Ausdrücke nun bald von einem höheren Gericht mit einer Grundsatzentscheidung verboten?
Bei all dieser Gleichstellerei in Form eines Gleichstellungsgesetzes frage ich mich ernsthaft, wann der Ausdruck "Frau" wegen Diskriminierung verboten wird. Schließlich haben die Frauen ja immerhin schon mal eine Gleichstellungsbeauftragte.
Ist Ossi nun ein harmloser Spitznahme oder eine Beleidigung? Eine allgemeingültige Antwort wird es darauf nicht geben. Die angebrachtetste Lösung ist Empathie. Wenn sich der Eindruck bildet, dass ein Mitmensch den Begriff Ossi als avers empfindet, so ist egal ob Ossi als Beleidigung gemeint ist oder nicht. Wichtig ist im Endeffekt nicht die Intention sondern nur das emotionale Resultat. Fühlt das Gegenüber sich unwohl bei einer Bezeichnung so ist sie zu meiden, solange nicht starke Sachgründe für den Begriff sprechen.
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