Schikanieren verboten
Im konkret von Ihnen angesprochenen Fall können Sie Ihren Mitarbeiter nach der Mittagspause zum Personalgespräch "abholen", sofern das Gespräch noch während seiner Arbeitszeit stattfindet. Außerdem sollte der Termin in Bezug auf den Ort, die Dauer und den Termin an sich keinen "schikanösen Charakter" haben.
Wichtig: Damit Ihr Mitarbeiter überhaupt einschätzen kann, um was es geht und ob er einen Dritten, beispielsweise den Betriebsrat, hinzuziehen möchte, sollten Sie das Gesprächsthema zuvor grob benennen. Vor allem, wenn Ihr Mitarbeiter nach dem Gesprächsthema fragt, müssen Sie ihm eine Antwort geben. In Ihrem Fall reicht es, wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer sagen, dass es um die Beurteilung seiner Arbeitsleistung geht.
Halten Sie sich nicht daran und bleibt Ihr Mitarbeiter dem Personalgespräch fern, können Sie ihm nicht eine Verweigerungshaltung mit entsprechenden Folgen (z.B. das Aussprechen einer Abmahnung) anlasten. Denn er kann ohne nähere Informationen nicht seine Rechtslage und die daraus für ihn resultierenden Pflichten einschätzen.
Ihr Ulf Weigelt
Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs. Wir beantworten Ihre Fragen zum Arbeitsrecht – Woche für Woche auf ZEIT ONLINE. Schreiben Sie uns (und geben Sie dabei bitte Ihren Namen und Ihren Wohnort an). Wir freuen uns und wählen unter allen Problemen, die uns gestellt werden, jede Woche eine Frage aus und beantworten sie hier.
- Datum 19.05.2010 - 07:31 Uhr
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- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
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...aber ohne jeden Kommentar. Was ist denn hier los?
Interessant ist immerhin, dass der Vorgesetzte den "Flurfunk", also die durch ihn nicht kontrollierbare Verbreitung von Informationen, so sehr fürchtet, dass er an dieser Stelle das Anliegen vorbringen musste, nach sachdienlichen Umwegen/Hintertüren zu fragen. Es sagt womöglich - man kennt die Situation ja nicht - einiges über die betreffende Unternehmenskultur (Geschwätz und Heimlichtuerei), wenn man dem Arbeitnehmer keine Möglichkeit einräumen möchte, sich für ein Gespräch zu präparieren, das immerhin über seinen weiteren beruflichen Werdegang entscheiden kann.
Interessant ist immerhin, dass der Vorgesetzte den "Flurfunk", also die durch ihn nicht kontrollierbare Verbreitung von Informationen, so sehr fürchtet, dass er an dieser Stelle das Anliegen vorbringen musste, nach sachdienlichen Umwegen/Hintertüren zu fragen. Es sagt womöglich - man kennt die Situation ja nicht - einiges über die betreffende Unternehmenskultur (Geschwätz und Heimlichtuerei), wenn man dem Arbeitnehmer keine Möglichkeit einräumen möchte, sich für ein Gespräch zu präparieren, das immerhin über seinen weiteren beruflichen Werdegang entscheiden kann.
Interessant ist immerhin, dass der Vorgesetzte den "Flurfunk", also die durch ihn nicht kontrollierbare Verbreitung von Informationen, so sehr fürchtet, dass er an dieser Stelle das Anliegen vorbringen musste, nach sachdienlichen Umwegen/Hintertüren zu fragen. Es sagt womöglich - man kennt die Situation ja nicht - einiges über die betreffende Unternehmenskultur (Geschwätz und Heimlichtuerei), wenn man dem Arbeitnehmer keine Möglichkeit einräumen möchte, sich für ein Gespräch zu präparieren, das immerhin über seinen weiteren beruflichen Werdegang entscheiden kann.
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