Gehalt Über Geld spricht man
Dürfen Kollegen untereinander über ihr Gehalt sprechen, auch wenn sie sich zu Verschwiegenheit verpflichtet haben? Ja, sagt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne.
© Oli Scarff/Getty Images

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In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich nicht mit meinen Kollegen über mein Gehalt sprechen darf. Was passiert, wenn ich es trotzdem tue?, fragt Greta Heister
Sehr geehrte Frau Heister,
diese Verschwiegenheitsklausel ist in vielen Arbeitsverträgen zu finden. Sie soll Arbeitnehmer zur Geheimhaltung verpflichten, auch was das Gehalt betrifft. Der Arbeitgeber hat daran fast immer ein wirtschaftliches und rechtliches Interesse, denn die Höhe der Vergütung wird oft zwischen den Arbeitsvertragsparteien individuell vereinbart. Die möglicherweise sehr unterschiedlichen Gehälter für vergleichbare Tätigkeiten sollen nicht durch den Betrieb geistern. Gespräche über unterschiedliche Gehälter könnten weitreichende Folgen haben. Schnell fühlen sich die Kollegen ausgenutzt, die schlecht verhandelt haben.
Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE
Arbeitgeber vertreten daher häufig die fehlerhafte Auffassung, dass ihre Mitarbeiter sich nicht untereinander über ihr Gehalt austauschen dürfen. Tun sie es trotzdem, werfen sie ihren Mitarbeitern eine Pflichtverletzung vor und sprechen als Konsequenz eine Abmahnung oder gar Kündigung aus. Es liegt jedoch definitiv keine Pflichtverletzung vor, wenn Sie mit Ihren Kollegen über Ihr Gehalt sprechen.
Oft sind solche Klauseln unwirksam. Eine solche Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 307 BGB dar. Sprechen Sie also mit Ihren Kollegen über Ihr Gehalt hat dies nach meiner Rechtsauffassung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Sie.
Arbeitgeber sind dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet, das betrifft auch die Lohngestaltung. Möchte ein Mitarbeiter erfahren, ob er aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes beispielsweise einen Anspruch auf einen höheren Lohn hat, kann er es nur herausfinden, wenn er auch die Möglichkeit hat, sich mit seinen Kollegen über das Gehalt auszutauschen. Darum müssen die Mitarbeiter das Recht haben, darüber sprechen zu dürfen. Ansonsten hätten Arbeitnehmer keine Chance, rechtlich gegen eine eventuelle Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorzugehen.
Ihr Ulf Weigelt
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- Datum 16.06.2010 - 06:39 Uhr
- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
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Sehr geehrter Herr Weigelt,
vielen Dank für Ihr Engagement in dieser Kolumne.
Sie schreiben "Oft sind solche Klauseln unwirksam". Lohnt es sich daher nicht, diese Klauseln schon von Beginn an zu monieren? Schließlich sind das unnötige Reibungsverluste, falls es später einmal Unklarheiten hierüber geben sollte.
Natürlich gibt man einem AG damit potenziell weniger Chancen, bei einer möglichen Trennungswunsch Fehler zu machen. Eine womöglich unhaltbare Ausgangsbasis für eine Kündigung stellt strategisch natürlich die Möglichkeit dar, ggf. eine höhere Abfindung zu verhandeln. Aber das kommt mir etwas um die Ecke gedacht vor.
Zudem wäre es interessant gewesen eine Idee zu bekommen, unter welchen Voraussetzungen der AG tatsächlich einen Anspruch auf eine solche Verschwiegenheit haben könnte.
Vielen Dank,
Y.S.
Wir brauchen keinen Artikel der uns Arbeitnehmern sagt
ob man ueber Geld sprechen darf oder nicht.
Natuerlich sollte man ueber Gehaelter sprechen,
sonst werden wir Arbeitnehmer noch mehr von den
Arbeitgebern ausgebeutet.
Den Firmen kann es nur Recht sein uns im Dunkeln zu halten
so kann man ja auch leicht die Loehne druecken.
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