Burn-out Was beim Wiedereinstieg zu beachten istSeite 2/2
In größeren Unternehmen sollten zusätzlich Integrations- und Betriebsvereinbarungen geschlossen werden. Der Arbeitgeber kann auch arbeitsplatzbezogene Analysen oder ärztliche Untersuchungen einsetzen. Darüber hinaus kann das Unternehmen auch Veränderungen des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit erwägen oder eine stufenweise Wiedereingliederung prüfen.
Einige Unternehmen bieten gemeinsam mit Physiotherapeuten, Krankenkassen und anderen Partnern ein komplexes professionelles Eingliederungsmanagement an. Erste Erfahrungen in der Automobilbranche zeigen, dass unter Beteiligung aller ein Konzept entstehen kann, das sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Unternehmen beste Bedingungen bietet. Für eingeschränkt arbeitsfähige Mitarbeiter werden frühzeitig geeignete Einsatzmöglichkeiten gesucht. Gegebenenfalls kommt auch die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz infrage. Darüber hinaus wird der betroffene Mitarbeiter in der Regel von der Personalabteilung betreut. Wichtig ist hierbei immer die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Personal- und Unternehmensverantwortlichen, der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat. Letztendlich müssen alle das Ziel, die Weiterbeschäftigung, wollen.
Sinn und Zweck des Eingliederungsmanagements ist also zu klären: Wie können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam die Arbeitsunfähigkeit überwinden und damit die Fehlzeiten verringern? Mit welchen Hilfen und Leistungen kann einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und wie kann der Arbeitsplatz erhalten werden? Wie können die Fähigkeiten des Arbeitnehmers optimal genutzt werden? Und wie wird eine erhöhte Einsatzfähigkeit und Produktivität des Mitarbeiters sichergestellt?
Ihr Ulf Weigelt
Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs. Wir beantworten Ihre Fragen zum Arbeitsrecht – Woche für Woche auf ZEIT ONLINE. Schreiben Sie uns (und geben Sie dabei bitte Ihren Namen und Ihren Wohnort an). Wir freuen uns und wählen unter allen Problemen, die uns gestellt werden, jede Woche eine Frage aus und beantworten sie hier.
- Datum 26.07.2010 - 14:09 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:










Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren