Arbeitsrecht Mindestens zwei Wochen Urlaub müssen sein!
Die Mitarbeiterin ist unentbehrlich und muss ihren Jahresurlaub darum stückeln? Das ist verboten, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne. 12 Tage sind Pflicht.
© Sascha Baumann/Getty Images

Urlaub: Auf die schönsten Wochen im Jahr freut sich jeder Arbeitnehmer
Ich habe einmal generell eine Frage zur Urlaubsgenehmigung. Muss ich meinen Urlaub "stückeln" oder kann ich auch meinen gesamten Jahresurlaub auf einmal nehmen?, fragt Stefanie Bartel
Sehr geehrte Frau Bartel,
Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE
das Bundesurlaubsgesetz verlangt, den Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Mindestens muss Ihr Arbeitgeber Ihnen aber 12 aufeinander folgende Werktage (einschließlich der Sonnabende) gewähren, sofern Sie einen Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen haben, was ich einmal unterstelle.
Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer die zusammenhängende Gewährung zwar durchsetzen könnte und ihm das Gesetz zur Seite stehen würde. Der Arbeitnehmer kann aber auch durchaus im Einzelfall einer kürzeren Urlaubszeit zustimmen; er würde dadurch für die Zukunft sein Recht an einem zusammenhängenden Urlaub nicht verlieren. Grund: Der Erholungseffekt, den ein Urlaub ja haben soll, setzt bekanntlich erst nach geraumer Zeit ein.
Ihren kompletten Jahresurlaub am Stück und über mehrere Wochen zu nehmen, können Sie demnach nicht rechtlich einfordern. Haben Sie jedoch einen guten Grund für Ihr Anliegen, beispielsweise eine Fernreise, ein Umzug, persönliche Probleme, hat Ihr Arbeitgeber sicher Verständnis, wenn dies lang genug vorher angekündigt, beantragt und abgesprochen wird. Oder aber Sie einigen sich auf einen Kompromiss (z.B. Sie arbeiten vor und häufen so Überstunden an).
Ihr Ulf Weigelt
Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs. Wir beantworten Ihre Fragen zum Arbeitsrecht – Woche für Woche auf ZEIT ONLINE. Schreiben Sie uns (und geben Sie dabei bitte Ihren Namen und Ihren Wohnort an). Wir freuen uns und wählen unter allen Problemen, die uns gestellt werden, jede Woche eine Frage aus und beantworten sie hier.
- Datum 28.07.2010 - 06:25 Uhr
- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
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andernfalls kann man sich nur noch Sorge um die Firma und die dort Beschäftigten machen.
Wenn ein Mensch in einer Firma "unersetzlich" ist, stimmt dort etwas nicht. Das gilt insbesondere für "Führungspersonen". Die machen ihren Job erst dann richtig wenn alles normal weiter läuft, obwohl sie fehlen.
jetzt meine Uni verklagen?! ;)
(natürlich nicht, wenn ich die Prüfungen ohne Vorbereitung bestehen würde, hätt ich sehr viel Urlaub)
Aber die Überlegung ist trotzdem ganz interessant...
Anm.: Ich möchte damit in keinster Weise den Urlaubsanspruch der Arbeitenden in Frage stellen, im Gegenteil.
...Urlaub erlauben gibt es aber selten. Das ist natürlich schade wenn man mal nach Australien etc will wozu 2 Wochen einfach zu wenig sind.
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