Arbeitsrecht Gerichtspräsidentin verteidigt Bagatell-Kündigungen

Kündigungen wegen kleiner Diebstähle sind nach Meinung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts gerechtfertigt. Derartige Fälle hatten 2009 wiederholt für Aufregung gesorgt.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hält Kündigungen wegen kleiner Diebstähle für gerechtfertigt. "Es gibt keine Bagatellen", sagte Schmidt der Süddeutschen Zeitung. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das "mit fehlendem Anstand" zu tun habe. Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, forderte dagegen, Kündigungen auf Verdacht und bei Bagatellen per Gesetz auszuschließen. Die SPD will im Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

In diesem Jahr hatten mehrere Arbeitsgerichtsprozesse nach Kündigungen wegen sogenannter Bagatell-Delikte Aufsehen erregt. Eine Supermarkt-Kassiererin wurde nach 31 Jahren entlassen, weil sie zwei liegen gebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich verwendet hatte. Einer Sekretärin wurde gekündigt, nachdem sie beim Anrichten eines Imbisses eine Frikadelle gegessen hatte. Und eine Altenpflegerin musste gehen, weil sie trotz ausdrücklichen Verbots nach der Essensausgabe an die Heimbewohner sechs übrig gebliebene Maultaschen eingesteckt hatte.

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In den unteren Instanzen hatten die Arbeitsgerichte solche Kündigungen für rechtmäßig erklärt und sich damit Kritik von Gewerkschaftern und Politikern zugezogen. Gerichtspräsidentin Schmidt verteidigte die Richter jedoch. Die Kritik sei "völlig daneben gewesen", sagte sie. "Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert." Seit Jahrzehnten gelte die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei.

Linken-Vize Ernst sagte: "Die Flut an Bagatell-Kündigungen offenbart unhaltbare Zustände. Es kann ja nicht sein, dass Krankenpfleger und Kassiererinnen auf Verdacht wegen Cent-Beträgen ihren Job verlieren, während Manager, die nachweislich Milliarden in den Sand gesetzt haben, mit Millionenabfindungen verabschiedet werden." Deshalb müsse die Gesetzeslage verbessert werden. Die SPD will Arbeitgeber verpflichten, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen und erst im Wiederholungsfall eine Kündigung.

Nach Einschätzung des Bundesarbeitsgerichts gibt es keine Zunahme an Kündigungen wegen geringer Vergehen. In Zeiten der Wirtschaftskrise stünden Bagatell-Kündigungen allerdings mehr im Blickfeld, sagte die stellvertretende BAG-Sprecherin Inken Gallner. Beim BAG seien relativ wenig solcher Verfahren anhängig. Von den gegenwärtig rund 150 Revisionen, die dem zuständigen Zweiten Senat vorliegen, beträfen nur zwei Bagatell-Delikte, die im kommenden Jahr zur Entscheidung anstehen.

Voraussichtlich im Frühjahr 2010 wird das oberste deutsche Arbeitsgericht über die Entlassung der als "Emmely" bekannt gewordenen Berliner Supermarkt-Kassiererin befinden, die zwei Pfand-Bons unterschlagen haben soll. Außerdem kommt der Fall eines sächsischen Lagerarbeiters zur Verhandlung, der aus Elektroschrott Batterien und eine Speicherkarte an sich nahm. Bereits 1984 mussten sich die obersten Arbeitsrichter mit der fristlosen Entlassung einer Verkäuferin befassen, die ein Stück Bienenstich aus der Auslage genommen und gegessen hatte.

 
Leser-Kommentare
  1. , die Schmidt geäussert hat. Weiterhin hoffe ich, daß der von Ihr empfundene 'fehlende Anstand' keine juristische Kategorie ist, und damit keinerlei juristische Relevanz hat.

    Das Studentenwerk Hannover hatte in den 90er Jahren schon unter jedem Brief den Satz stehen: "Beträge kleiner als 5 DM werden weder nachgefordert noch nachgezahlt." Für mich ein positives Beispiel, mit Bagatellbeträgen umzugehen. Spart das Porto für Nachforderungen, die weniger Wert sind als die Briefmarke. Sollte eigentlich Standard bei allen öffentlichen Einrichtungen sein.

    Mir erscheint eine Kündigung wegen 1.30 Euro unverhältnismäßig und unanständig, wenn wir denn über Antand reden wollen. Daß eine juristisch gebildete Person heutzutage so etwas verteidigt, ist schwer nachvollziehbar. Ich hoffe, daß Schmidts Haltung ihrem persönlichen Empfinden entsprang und nicht auf ihrer juristischen Ausbildung basiert.

    Der SPD Vorschlag mit den Abmahnungen ist OK.

  2. und in meinem Betrieb gelten solche drakonischen, dummen Regeln nicht. Her gibt es Getränke (Kaffee Tee, Mineralwasser Coke, Fanta) umsonst, übertrarifliche Bezahlung, gut organisierte Betriebsausflüge, freies telefonieren und freie Internetnutzung. Im Ergebnis ist hier eine enorme Offenheit, große Leistungsbereitschaft, ein unglaublich geringer Krankenstand und praktisch Null Fluktuation.
    Ich kann nur dazu raten, großzügig zu sein. Das zahlt sich immer aus.

  3. Wer beim Klauen auch von Bagatellbeträgen erwischt wird, soll schmerzhaft dafür bestraft werden. Dazu können Abmahnungen und/oder Geldstrafen dienen. Beim Wiederholungsfall sähe ich die fristlose Kündigung auch als gerechtfertigt an.

    Heute haben wir im Arbeitsrecht eine perverse Situation, wo ohne Beweis, auf Verdacht hin, fristlos gekündigt werden. Wo ein Arbeitnehmer der zu unrecht gekündigt wurde vom Arbeitsgericht gedrängt wird die Abfindung anzunehmen, statt in die Arbeit zurückzukehren. Wo vorgeschobene Bagatellen hergenommen werden um langjährige Mitarbeiter zu kündigen. Gleichzeitig scheinen Arbeitsverträge in Vorstandsetagen unangreifbar zu sein, selbst wenn Landsbanken im Widerspruch zu ihren gesetzlich eingeräumten Kompetenzen Geld in Bereichen verspielen, auf denen sie sich überhaupt nicht betätigen durften.

  4. Im Falle der Buletten hatte die Beschuldigte darauf hingewiesen, dass ihre Vorgesetzten sich selbstverständlich auch selber am, nicht für sie vorgesehenen, Büffet bedient haben. Dieser "Raub" sei über lange Zeit geduldet worden und wurde ganz offensichtlich dann als vorgeschobener Grund genutzt um sie los zu werden.

    Übrigens habe ich persönlich einmal erlebt, wie ein Chef sich häufig am privaten Essen der Angestellten, aus dem dafür vorgesehenen Kühlschrank, bedient hat. Darauf angesprochen hat er sich lediglich als ahnungslos hingestellt. Frau Schmidt würde in einem solchen Fall den Angestellten vorschlagen besser selber zu kündigen, weil sie gegen ein solches Vorgehen nicht das geringste machen können, ohne ihre Arbeit zu verlieren.

  5. Juristen sind besondere Leute. Alles, was sich aus Gesetzen herleiten lässt oder von einem obersten Gericht entschieden wurde, ist in deren Denkart absolut gerechtfertigt.
    Die Frage nach einem gesunden Gerechtigkeitsempfinden stellt sich ein Richter nicht.
    Im Prinzip ist das richtig. Wir haben eine Legislative und eine Jurisdiktion. Die Rechtsprechung hat den Gesetzen zu folgen. Wenn unseren Politikern gewisse Urteile nicht gefallen, müssen sie die Gesetze ändern. Wenn den Bürgern Urteile nicht gefallen, müssen sie sich an die Abgeordneten wenden.
    Vielleicht sollte man Richter nicht nach ihrer Meinung zu Gesetzen fragen.

    • fanta4
    • 29.12.2009 um 18:17 Uhr

    scheint sich die Frau mit fehlendem Anstand gut auszukennen.

    Was eine Bagatelle ist, darüber lässt sich in Zeiten, wo zig Milliarden zum Fenster herausgeschmissen werden streiten.

    Über Verdachtskündigungen lässt sich nach meinem Empfinden nicht streiten.
    Das ist Unrecht! Das ist Willkür!

    • gquell
    • 29.12.2009 um 19:12 Uhr

    Ich finde es immer wieder interessant, wenn solche Richter von Anstand reden. Denn sie meinen in der Regel den Anstand der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber - ein Arbeitgeber braucht nach deren Ansicht nicht anständig zu sein! Ein Unternehmen, daß einer langjährigen Mitarbeiterin wegen des Verdachts der Unterschlagung von Minimalbeträgen kündigt, ist nicht anständig!

    Aber meiner Erfahrung nach sind Richter keineswegs unabhängig, sondern urteilen gern zu Gunsten des Stärkeren (Prominenter, Reicher, etc.).

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    • TDU
    • 29.12.2009 um 20:41 Uhr

    Dann sollte man den unanständigen Arbeitgeber als mildernden Umstand gleich mit ins Gesetz einarbeiten.

    • TDU
    • 29.12.2009 um 20:41 Uhr

    Dann sollte man den unanständigen Arbeitgeber als mildernden Umstand gleich mit ins Gesetz einarbeiten.

    • Ka-Jo
    • 29.12.2009 um 20:23 Uhr

    So ist es richtig, liebe Frau Chefrichterin.
    Natürlich darf man das Klauen einer Frikadelle nicht durchgehen lassen. So ein schamloses Verhalten verdient die fristlose Kündigung. Allerdings muss die Menge auch beachtet werden. Wer ein paar Millionen Fridadellen klaut – bzw. den Gegenwert – der wird auch entlassen, doch er hat Anrecht darauf, ein paar Millionen Frikadellen hinter geworfen zu bekommen. Recht so.

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    sollte man eigentlich nicht ueberbewerten, SIE hat ihre
    Meinung ; in unserem Land aber ist das mit dem Anstand so
    ne Sache, denke an Zumwinkel's , Mehdorn's, ach die Liste
    wuerde lang !

    sollte man eigentlich nicht ueberbewerten, SIE hat ihre
    Meinung ; in unserem Land aber ist das mit dem Anstand so
    ne Sache, denke an Zumwinkel's , Mehdorn's, ach die Liste
    wuerde lang !

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