Nebentätigkeiten Arbeit nach der Arbeit

Ebbe auf dem Konto? Ein Nebenjob kann helfen. Doch der Haupt-Arbeitgeber muss einer Nebentätigkeit zustimmen. Was beim Thema zu beachten ist.

Weihnachten war vor allem eins: teuer. In der Wirtschaftskrise werden die Zusatzausgaben für viele schmerzhaft: Kurzarbeit, kein Weihnachtsgeld, außerdem werden im Januar viele Rechnungen fällig. Zusätzliches Einkommen bringt ein Nebenjob. Aber wann und wie viel darf man nebenher arbeiten? Kann der Chef seinem Untergebenen die Arbeit neben der Arbeit verbieten? Und muss er auch dann gefragt werden, wenn man sich ehrenamtlich engagieren möchte? ZEIT ONLINE klärt die wichtigsten Fragen.

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf einen Nebenjob?

Ja. Nach dem Grundgesetz haben Arbeitnehmer das Recht auf freie Berufsausübung. Das beinhaltet auch die Freiheit, eine oder mehrere Nebentätigkeiten auszuüben. Jedoch muss der Hauptarbeitgeber in der Regel vorher gefragt werden. Das steht in den meisten Arbeitsverträgen. Wer also einer Nebentätigkeit nachkommen möchte, sollte einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen und nachsehen, ob diese Frage in einer Klausel geklärt ist.

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Im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt – muss der Chef auch dann gefragt werden?

Zumindest sollte er besser informiert werden. Eine einmalige Anzeige reicht allerdings aus, zum Beispiel eine kurze E-Mail. Der Arbeitgeber hat dann vier Wochen Zeit, zu reagieren. Äußert er sich nicht, darf man davon ausgehen, dass er die Nebentätigkeit genehmigt hat.

Darf der Arbeitgeber die Nebentätigkeit verbieten?

Ja. Der Arbeitgeber kann einen Zweit- oder Drittjob verbieten, aber er braucht gute Gründe dafür. Seine Zustimmung verweigern kann er zum Beispiel dann, wenn ein Mitarbeiter nebenbei bei der direkten Konkurrenz arbeiten will oder dann, wenn sich die Arbeitszeiten von Haupt- und Nebenjob überschneiden. Beispiel: Ein Manager darf nicht als freier Unternehmensberater einem Konkurrenz-Konzern Tipps geben. Und wer regelmäßig Spätdienste und Nachtschichten in seinem Hauptjob übernehmen muss, kann nicht abends in einer Bar kellnern gehen – es sei denn, er schafft es, die Arbeitszeiten so zu legen, dass es zu keinen Überschneidungen kommt.

Wer morgens Zeitungen austrägt, kann nachmittags natürlich als Verkäufer arbeiten. Allerdings muss man darauf achten, dass die Arbeitsfähigkeit im Hauptjob durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt wird. Wer also jeden Morgen als Fahrer eines Schulbusses arbeitet, hat eher schlechte Chancen, einen Nebenjob als Barmann oder DJ genehmigt zu bekommen – man kann annehmen, dass er zwischen den Jobs nicht genügend Schlaf bekommen wird. Dazu gibt es auch eine rechtliche Regelung: Zwischen den Tätigkeiten müssen mindestens elf Stunden Unterbrechung liegen.

Gibt es formale Kriterien für Anfrage, Erlaubnis oder Verbot?

Generell ist eine schriftliche Mitteilung immer besser. Ein Verbot muss vom Arbeitgeber sachlich begründet werden. Der Arbeitgeber muss dann glaubhaft machen, dass die Haupttätigkeit durch den Nebenjob beeinträchtigt wird. Gelingt ihm das nicht, muss er zustimmen.

Was ist bei ehrenamtlicher Arbeit zu beachten?

Ob Ehrenamt oder Nebenjob, der Arbeitgeber sollte besser informiert werden. Vor allem dann, wenn man der Tätigkeit regelmäßig nachgehen will oder wenn abzusehen ist, dass sie viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Bei einem ehrenamtlichen Engagement – beispielsweise in einem Sportverein, einer Laienschauspielgruppe oder einem Gesangsverein – wird der Arbeitgeber aber kaum einen Grund finden, die Tätigkeit zu untersagen. Im Gegenteil: Viele Betriebe sehen es sogar sehr gerne, wenn sich ihre Mitarbeiter gesellschaftlich engagieren. Im Ehrenamt können sich Mitarbeiter Zusatzqualifikationen erwerben, die dem Unternehmen zugute kommen. Bei einem Engagement in einer Gewerkschaft liegt der Fall allerdings oft anders. Aber auch hier gilt: Der Arbeitgeber kann wenig gegen das Engagement vorbringen, zumal hier sogar ein Bezug zum Hauptjob erkennbar ist.

Wie viel darf man nebenher arbeiten?

Die Grenze setzt die gesetzliche Höchstarbeitszeit. Sie liegt bei 48 Stunden pro Woche, für Haupt- und Nebentätigkeit zusammengerechnet.

Darf man im Urlaub nebenbei jobben?

Leider nein, der Urlaub ist heilig. Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass der vom Hauptarbeitgeber eingeräumte Urlaub der Erholung dienen muss. Wer sich in der freien Zeit dem Stress einer anderen Arbeit aussetzt, handelt grob fahrlässig und riskiert eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. Allerdings gibt es Ausnahmen. So dürfen Ehrenämter auch im Urlaub ausgeübt werden. Das gleiche gilt für Nebentätigkeiten mit Erholungswert, etwa als Tauchlehrer, Sporttrainer oder Reitlehrer. Und wer krank geschrieben ist, darf ebenfalls nicht nebenher arbeiten.

 
Leser-Kommentare
  1. ich selbst gehe einer einzigen arbeit nach bei der sehr häufig diese 11 stunden regelung zwischen arbeitsende und arbeitsbeginn deutlich unterschritten wird. die folgen auf dauer kann sich ja jeder ausmalen.
    würde mich interessieren wie denn da die regelungen sind.

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    Redaktion

    Liebe User,

    Ihre Fragen zum Arbeitsrecht leite ich gerne an Ulf Weigelt weiter, der Ihre beiden Userfragen in einer der kommenden Folgen der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef" beantworten wird.

    Herzlichst,

    Tina Groll, ZEIT ONLINE, Redakteurin

    Redaktion

    Liebe User,

    Ihre Fragen zum Arbeitsrecht leite ich gerne an Ulf Weigelt weiter, der Ihre beiden Userfragen in einer der kommenden Folgen der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef" beantworten wird.

    Herzlichst,

    Tina Groll, ZEIT ONLINE, Redakteurin

  2. Darf mein Hauptarbeitgeber von mir verlangen, meine Einkünfte aus Nebentätigkeiten für ihn offenzulegen?

  3. Die Nebentätigkeit wird normalerweise allein schon von der Freizeit beschränkt.
    Anders ist es bei Abgeordneten. Da reduziert ein FDP-Landtagsabgeordneter seinen alten Job auf 80% und arbeitet 20% etwas Freizeit als Abgeordneter. Trotzdem bekommt er das volle Abgeordneten-Gehalt und 80% seines alten Gehaltes. Der 80%-Teilzeitjob zählt aus Sicht des Parlaments als Nebentätigkeit.
    Könnte der Gesetzgeber nicht maximale Zeiten für Nebentätigkeiten bei Abgeordnete festschreiben? Wer in einer Firma einen 80%-Job hat, kann diesen doch nicht als Nebentätigkeit deklarieren. Kein anderer Arbeitgeber würde dies akzeptieren.

  4. zu diesem artikel:

    elf hessische staatssekretäre haben zusammen 177 nebenjobs.

    quelle: fr 03.01.2010

  5. Das ist Volksverar... hoch drei.

    Arbeitnehmer müssen nähmlich inzwischen in ihrem Hauptjob ständig erreichbar und einsetzbar sein, unentgeltlich versteht sich.

    Wie harmoniert das denn mit einem Nebenjob? Drecksbezahlung; dann keinen Zweit- oder Drittjob anfangen dürfen.

    Menschen wehrt Euch gegen diese Versklaverei!

    [...] (Bitte verzichten Sie auf derlei Vergleiche. Die Redaktion /ft)

    Selbst die Amerikaner sind in der Richtung weiter, da hat fast jeder 5 Jobs.

  6. Redaktion

    Liebe User,

    Ihre Fragen zum Arbeitsrecht leite ich gerne an Ulf Weigelt weiter, der Ihre beiden Userfragen in einer der kommenden Folgen der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef" beantworten wird.

    Herzlichst,

    Tina Groll, ZEIT ONLINE, Redakteurin

    Antwort auf "11 stunden??"
  7. 7. Super!

    Hallo ZEIT ONLINE Team,

    muss euch jetzt echt mal loben. Ihre Reaktion auf Kommentare von Lesern finde ich sehr lobenswert! Hatte mich schon letztes bei einem Artikel von Herrn Biermann über seine Kommentare zu Reaktionen der Leserschaft in den Kommentaren gefreut. Dies zeigt meiner Ansicht nach, dass Sie Anmerkungen der Leser im Gegensatz zu anderen Onlineablegern deutscher Zeitungen und Zeitschriften ernst nehmen.

    Weiter so!! Auf das Ihr SPON als Marktführer im Netz ablöst

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