Arbeitsplatzverlust Chef pleite, Job weg?

Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, ist der Arbeitsplatz in Gefahr, aber oft noch nicht verloren. ZEIT ONLINE klärt, was Mitarbeiter in diesem Fall zu tun haben.

Eine Handvoll Geldscheine: Wenn der Arbeitgeber pleite geht, fürchten Mitarbeiter oftmals zu Recht um ihren Lohn

Eine Handvoll Geldscheine: Wenn der Arbeitgeber pleite geht, fürchten Mitarbeiter oftmals zu Recht um ihren Lohn

Mein Arbeitgeber ist in eine finanzielle Schieflage geraten und kann mein Gehalt nicht zahlen. Er meldet jetzt Insolvenz an. Woher bekomme ich nun mein Geld? 

Die Arbeitsagentur zahlt Insolvenzgeld an Arbeitnehmer. Den Anspruch darauf haben auch Heimarbeiter, Auszubildende und Minijobber.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Arbeitnehmer bekommen maximal drei Monate lang offene Lohn- und Gehaltsforderungen ersetzt. Allerdings rechnet die Arbeitsagentur Mehrarbeitszuschläge sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur anteilig an, hierfür gibt es also weniger.

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Das Insolvenzverfahren wurde bereits eröffnet. Ich arbeite jedoch weiter. Wer zahlt jetzt mein Gehalt? 

Alle Ansprüche auf Lohn und Gehalt, die nach der Verfahrenseröffnung begründet werden, sind sogenannte Masseforderungen. Solche sind gegenüber Insolvenzforderungen vorrangig und müssen in vollem Umfang bezahlt werden.

Was soll ich denn tun, wenn mein Arbeitgeber sagt, er kann – noch – nicht zahlen?

Um nicht auf Gehaltsforderungen sitzen zu bleiben, sollten Beschäftigte Abschlagszahlungen fordern. Lohn und Gehalt zu zahlen gehört zu den Hauptpflichten des Arbeitgebers. Sobald Gehalt für anderthalb bis zwei Monat aussteht, können Arbeitnehmer damit drohen, nicht zu arbeiten. Dafür müssen sie aber vorher schriftlich abmahnen und dem Arbeitgeber Gelegenheit geben, das Gehalt nachzuzahlen. Wer ohne neue Stelle kündigen will, sollte bei der Arbeitsagentur nachfragen, ob er sich damit eine Sperrzeit einhandeln würde.

Viele Unternehmen zahlen vor einer Insolvenz keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Wäre das für mich problematisch?

Für gesetzlich Pflichtversicherte: Nein. Strafbar macht sich der Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer bleiben seine sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche erhalten.

Für freiwillig gesetzlich Versicherte: Ja. Denn sie schulden der Sozialkasse die Beiträge selbst, auch wenn der Arbeitgeber sie bislang zuverlässig weiterleitet. Schlimmstenfalls muss ein freiwillig Versicherter nicht nur Beiträge nachzahlen, sondern verliert den Versicherungsschutz. Sobald sich eine finanzielle Schieflage des Arbeitgebers ankündigt, sollten freiwillig Versicherte bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob alles in Ordnung ist. Auf der sicheren Seite ist letztlich nur, wer sich gleich die Beiträge vom Arbeitgeber auszahlen lässt und selbst an die Kasse entrichtet.

Ist mein Job in jedem Fall weg, wenn mein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

Nein. Oft wird der Betrieb weitergeführt oder verkauft. Der Mitarbeiter kann bleiben: Dann bekommt er auch bei einem Betriebsübergang sein Geld. Wenn der Arbeitsplatz nicht erhalten bleibt, hat der Mitarbeiter die Wahl zwischen Ausscheiden nach Sozialplan oder Widerspruch gegen den Betriebsübergang. In beiden Fällen schadet eine Rechtsberatung nicht. Denn schon ob ein Betriebsübergang vorliegt, ist oft strittig.

 
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