Folgen der Aschewolke Zwangspause wegen Vulkanausbruch kostet das Gehalt
Hunderttausende mussten wegen der Aschewolke länger im Ausland bleiben. Anspruch auf Vergütung haben sie dann aber nicht, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne.
© Mario Tama/Getty Images

Wegen der Vulkanaschewolke saßen viele Passagiere am New Yorker John F. Kennedy-Flughafen fest
Mein Mann sitzt aufgrund des gesperrten Luftraums seit Tagen im Ausland fest. Da es ja höhere Gewalt ist, bekommt er doch sicherlich sein Gehalt weiter, oder?, fragt Yasmine Beckermann.
Sehr geehrte Frau Beckermann,
ein Arbeitsverhältnis steht generell in einer Wechselbeziehung, in einem Synallagma: Arbeit gegen Lohn. Sitzt Ihr Mann im Ausland fest, erbringt er seine Arbeitsleistung nicht. Und deshalb muss der Arbeitgeber Ihres Mannes ihm auch für diesen Zeitraum den Lohn nicht zahlen. Ihr Mann muss aber auch aus rechtlicher Sicht nicht nacharbeiten oder gar seinen Urlaub verwenden.
Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE
Begründung: Grundsätzlich tragen Mitarbeiter das Wegerisiko. Das gilt nicht nur bei einem Vulkanausbruch, sondern auch bei witterungsbedingten Gründen (z. B. gesperrte Straßen aufgrund von Schneefall, Schneeverwehungen, Lawinen, Glatteis sowie Erdrutsch, Sturmschäden oder Überschwemmungen).
Fallen aufgrund der Witterung öffentliche Nahverkehrsmittel aus, tragen Mitarbeiter auch in dieser Situation das Wegerisiko. Wer deshalb nicht zur Arbeit kommt, erhält auch keinen Lohn.
Anders sieht die Situation aus, wenn Mitarbeiter aufgrund von witterungsbedingten Gründen oder eines Vulkanausbruchs nicht arbeiten können, da der Betrieb "lahmliegt". Zwar müssen betroffene Mitarbeiter auch hier nicht nacharbeiten, sie erhalten aber trotzdem ihren Lohn, weil der Arbeitgeber eine Beschäftigungspflicht hat und das Risiko der Beschäftigung bei ihm liegt.
Ihr Ulf Weigelt
Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs. Wir beantworten Ihre Fragen zum Arbeitsrecht – Woche für Woche auf ZEIT ONLINE. Schreiben Sie uns (und geben Sie dabei bitte Ihren Namen und Ihren Wohnort an). Wir freuen uns und wählen unter allen Problemen, die uns gestellt werden, jede Woche eine Frage aus und beantworten sie hier.
- Datum 18.05.2010 - 15:05 Uhr
- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
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Die Bundesregierung ist nicht am Vulkanausbruch schuld. Aber man könnte sich schon fragen, ob das Flugverbot notwendig war. Die Airlines sagen nein. Tatsache ist, dass niemand weiß, bei welcher Konzentration und bei welcher Teilchengröße Triebwerke geschädigt werden können. In der Nähe der Sahara starten und landen ständig Flugzeuge trotz viel Sand in der Luft auf Grund von Sandstürmen. Tatsache ist auch, dass Flugzeuge auch ohne ein funktionierendes Triebwerk sicher landen können. Man hätte Piloten und Kunden freistellen sollen, ob sie fliegen wollen oder nicht.
Wenn aufgrund der Asche ein Flugzeug abgestürzt wäre und die verantwortlichen sich hätten vorwerfen lassen müssen aus wirtschaftlichen Gründen KEIN Flugverbot verhängt zu haben .... ich möchte nicht wissen was dann los gewesen wäre.
Mir ist eine übervorsichtige Aufsichtbehörde wirklich lieber als eine der Wirtschaft hörige.
Wenn aufgrund der Asche ein Flugzeug abgestürzt wäre und die verantwortlichen sich hätten vorwerfen lassen müssen aus wirtschaftlichen Gründen KEIN Flugverbot verhängt zu haben .... ich möchte nicht wissen was dann los gewesen wäre.
Mir ist eine übervorsichtige Aufsichtbehörde wirklich lieber als eine der Wirtschaft hörige.
...wenn der Mitarbeiter aus beruflichen Gruenden im Ausland festsitzt, zum Beispiel weil er von seinem Unternehmen zu einem Kunden im Ausland oder zu einer Konferenz geschickt wurde? In solchen Faellen uebernimmt ja der Arbeitgeber die Wegkosten - damit auch das Wegrisiko?
Bekommt, z.B., Angela Merkel, weil sie im Ausland festsaß, ebenfalls ein gekürztes Gehalt?..
wohl nicht, sie bekommt aber wohl auch keine Nachtarbeitszuschläge und Zuschläge für Überstunden :-)
wohl nicht, sie bekommt aber wohl auch keine Nachtarbeitszuschläge und Zuschläge für Überstunden :-)
Wenn aufgrund der Asche ein Flugzeug abgestürzt wäre und die verantwortlichen sich hätten vorwerfen lassen müssen aus wirtschaftlichen Gründen KEIN Flugverbot verhängt zu haben .... ich möchte nicht wissen was dann los gewesen wäre.
Mir ist eine übervorsichtige Aufsichtbehörde wirklich lieber als eine der Wirtschaft hörige.
Kann gar nicht anders gesehen werden. Da waren die "Entscheider" in einem echten Dilemma, und haben für einmal zugunsten der potenziellen Opfer entschieden. Es WAR nun schonmal vorgekommen, dass Flieger Probleme mit Vulkanasche bekamen - dagegen kommt man bei äußerst unsicherer Datenlage nicht an. Und man kann bestimmt nicht erwarten, dass für solche extrem seltenen Fälle ständig Messapparaturen bereitgehalten werden, um haarfein die Vulkanasche als kritisch oder unkritisch für den Flugbetrieb zu identifizieren...
Kann gar nicht anders gesehen werden. Da waren die "Entscheider" in einem echten Dilemma, und haben für einmal zugunsten der potenziellen Opfer entschieden. Es WAR nun schonmal vorgekommen, dass Flieger Probleme mit Vulkanasche bekamen - dagegen kommt man bei äußerst unsicherer Datenlage nicht an. Und man kann bestimmt nicht erwarten, dass für solche extrem seltenen Fälle ständig Messapparaturen bereitgehalten werden, um haarfein die Vulkanasche als kritisch oder unkritisch für den Flugbetrieb zu identifizieren...
Kann gar nicht anders gesehen werden. Da waren die "Entscheider" in einem echten Dilemma, und haben für einmal zugunsten der potenziellen Opfer entschieden. Es WAR nun schonmal vorgekommen, dass Flieger Probleme mit Vulkanasche bekamen - dagegen kommt man bei äußerst unsicherer Datenlage nicht an. Und man kann bestimmt nicht erwarten, dass für solche extrem seltenen Fälle ständig Messapparaturen bereitgehalten werden, um haarfein die Vulkanasche als kritisch oder unkritisch für den Flugbetrieb zu identifizieren...
Wüstenstaub und Vulkanasche sind ja wohl zwei paar Schuhe. Der Sand verkratzt ein bißchen was, das war's dann wohl auch.
Die Asche verglüht beim Eintritt in das Triebwerk und erkaltet beim Austritt d.h. das Triebwerk wird verklebt. Zudem ist die Asche im Normalzustand wie eine Wolke Glassplitter d.h. die gesamte Aussenhaut des Flugzeuges wird abgeschmirgelt, inklusive der Cockpitscheiben, die danach so "blind" sind wie ein Duschvorhang. Da ist dann noch nichtmal mehr der tolle Sichtflug möglich.
Und diesem Risiko möchten sie Menschen aussetzen, weil in der Sahara Flugzeuge starten und landen?
Nein, nein da wwar schon richtig so. Ist zwar etwas peinlich das man die Wolke nicht schneller wirklich vermessen konnte, aber sinnlos Menschenleben riskieren wegen Geld fand ich noch nie sonderlich vernünftig.
Und was heißt freiwillig? Am Ende hatten Behörden und Fluglinien die Verantwortung auf die Piloten abgeschoben, die starteten nämlich 'freiwillig' zum Sichtflug die letzten Tage. Einer ist immer der A*, aber das bestimmt nicht aus freiem Willen.
Das scheint wieder mal in die Kategorie "von Laien unbegreifbare Juristenlogik" zu fallen.
Dass ich das Wegerisiko "Wohnstätte" > "Arbeitsstätte" trage, war mir klar. Wenn ich aber auf einen Dienstgang (=Dienstreise?!) geschickt werde, dann bewege ich mich "Dienststätte BASIS" > "Dienststätte FAR FAR AWAY" > "Dienststätte BASIS".
Und dafür trage ich als Arbeitnehmer das Risiko? Das wäre ja geradezu grotesk vor dem Hintergrund der angeblichen Bemühungen um den Arbeitnehmerschutz, der dieses Risiko wohl wesentlich weniger gut planen und auch kompensieren kann, als ein Unternehmen.
wohl nicht, sie bekommt aber wohl auch keine Nachtarbeitszuschläge und Zuschläge für Überstunden :-)
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