Arbeitsrecht Was beim Ferienjob zu beachten ist
Viele Schüler und Studenten wollen in den Ferien arbeiten. Doch wer darf welchen Job machen? Und wie viel darf man verdienen, ohne Kindergeld und Bafög zu riskieren?
In einigen Bundesländern haben die Sommerferien schon begonnen, vor vielen Schülern in anderen Ländern liegen noch sechs schulfreie Wochen. Auch die vorlesungsfreie Zeit an den Universitäten und Fachhochschulen beginnt in Kürze. Viele junge Leute werden diese Gelegenheit nutzen, sich mit einem Ferienjob ein wenig Taschengeld hinzuzuverdienen. Doch wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus? Wer darf welchen Job machen, und wie viel darf man überhaupt verdienen, ohne den Anspruch der Eltern auf das Kindergeld zu gefährden?
Schüler
Ob Schüler arbeiten dürfen, hängt davon ab, wie alt sie sind.
Unter 13: Kinder unter 13 Jahren dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz überhaupt nicht beschäftigt werden.
Unter 15: Wer zwischen 13 und 15 Jahren alt ist, gilt rechtlich zwar noch als Kind, darf aber unter Einhaltung strenger Regelungen arbeiten – vorausgesetzt, die Eltern stimmen dem zu. Die tägliche Arbeitszeit darf aber nicht mehr als zwei Stunden betragen, zudem dürfen die Teenager nur kindgerechte Tätigkeiten ausüben – zum Beispiel Babysitten, Nachhilfe geben oder Zeitungen austragen. Eine Tätigkeit zwischen 18 Uhr abends und acht Uhr morgens sowie am Wochenende untersagt das Jugendarbeitsschutzgesetz in dieser Altersgruppe gänzlich.
Ab 15: Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren können deutlich mehr arbeiten als jüngere Schüler. Ihr Ferienjob darf bis zu 40 Wochenstunden umfassen, bei einer Woche mit fünf Werktagen. Dennoch gibt es auch hier rechtliche Grenzen: Das Jobben ist insgesamt auf vier Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Dabei kann der Jugendliche die Arbeit entweder am Stück aufnehmen oder auf verschiedene Ferien verteilen. Grundsätzlich muss die Arbeitszeit zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr am Abend liegen, eine Tätigkeit an Wochenenden oder Feiertagen ist verboten. Außerdem brauchen die jungen Jobber mehr Freizeit als Erwachsene. Zwischen den Schichten müssen Jugendliche mindestens zwölf Stunden frei haben.
Ab 18: Volljährige Schüler unterstehen nicht mehr dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie dürfen daher in den Ferien, aber auch neben der Schule eine Beschäftigung – etwa einen 400-Euro-Job – aufnehmen.
Verbotene Tätigkeiten
An Arbeitsplätze von nicht volljährigen Schülern stellt der Gesetzgeber erhöhte Anforderungen. So dürfen Kinder und Jugendliche keine Tätigkeiten übernehmen, bei denen sittliche oder andere Gefahren drohen. Arbeiten an der Sägemaschine oder die Bedienung von Zentrifugen sind gefährlich und daher für Minderjährige tabu. Darüber hinaus dürfen Schüler nicht schwer heben, nicht Lärm, Hitze oder Kälte ausgesetzt werden, nicht im Akkord arbeiten oder an Orten mit einer erhöhten Infektionsgefahr, beispielsweise in medizinischen Einrichtungen.
Studenten
Studenten müssen weder Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Allerdings dürfen sie ihren Studentenstatus nicht dadurch gefährden, dass sie zu viel arbeiten. In der Vorlesungszeit ist die Zahl der zulässigen Wochenarbeitsstunden auf 20 begrenzt. In den Semesterferien gelten großzügigere Regelungen – allerdings nur, wenn der Student nicht schon während des Semesters mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hat. Ob Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen, hängt davon ab, wie viel man im Jahr insgesamt arbeitet. Jobbt ein Student nicht mehr als zwei Monate am Stück oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr, muss er keine Versicherungsbeiträge in die Rentenkasse einzahlen.
- Datum 28.06.2010 - 11:45 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
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"Bezieher von Bafög dürfen monatlich bis zu 400 Euro hinzuverdienen, also 4800 Euro im Jahr. "
Darf ich als Bezieher von bafög also sozusagen keinen vernünftigen Ferienjob mit 40 std Woche machen, wo ich allein in einer Woche schon an die 300 Euro verdiene , ohne mein bafög zu verlieren?
Oder sollte ich mich an diesen 4800 Euro orientieren und diese Grenze im Jahr einfach nich überschreiten ?!
Soweit ich weiß, hatte mein Bruder(bafög-bezieher) bisher immer Semesterferienjobs(natürlich über 400 Euro im Monat verdient) gemacht und dadurch keinen Bafög Verlust erhalten. Hat sich da etwas geändert ?
Ich danke herzlichst für Antworten!
geht das ganze nur nach der Zuverdienstgrenze durch 12 geteilt. Mir ist jetzt auch nichts bekannt, das die Bafögämter da besonders nachprüfen von wegen ob man nun 400 € mit X Stunden verdient oder mit Y. Das einzige, was die Ämter interessiert, ob sie die 4800 Euro im Jahr überschreiten.
Für präzisere und fundiertere Angaben in:
http://www.studis-online.de/ gucken.
Dort findet man die aktuellsten Infos und auch die speziellen Fälle.
geht das ganze nur nach der Zuverdienstgrenze durch 12 geteilt. Mir ist jetzt auch nichts bekannt, das die Bafögämter da besonders nachprüfen von wegen ob man nun 400 € mit X Stunden verdient oder mit Y. Das einzige, was die Ämter interessiert, ob sie die 4800 Euro im Jahr überschreiten.
Für präzisere und fundiertere Angaben in:
http://www.studis-online.de/ gucken.
Dort findet man die aktuellsten Infos und auch die speziellen Fälle.
geht das ganze nur nach der Zuverdienstgrenze durch 12 geteilt. Mir ist jetzt auch nichts bekannt, das die Bafögämter da besonders nachprüfen von wegen ob man nun 400 € mit X Stunden verdient oder mit Y. Das einzige, was die Ämter interessiert, ob sie die 4800 Euro im Jahr überschreiten.
Für präzisere und fundiertere Angaben in:
http://www.studis-online.de/ gucken.
Dort findet man die aktuellsten Infos und auch die speziellen Fälle.
Schüler, die Hartz IV beziehen, brauchen bei einem Ferienjob keine Angst zu haben: In den Schulferien dürfen sie bis zu 1200 Euro verdienen, ohne dass die Eltern eine Kürzung der staatlichen Leistung befürchten müssen. **Stocken die Kinder dagegen regelmäßig ihr Taschengeld auf, bleibt der monatliche Verdienst nur bis zu einer Grenze von 100 Euro anrechnungsfrei. In jedem Fall aber muss der Job der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet werden.**
**Bei Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Arbeitslosengeld I erhalten, spielt die Höhe des Jobentgelts keine Rolle. Hier bleibt der Verdienst gänzlich anrechnungsfrei.**
Also ich habe da moralische Probleme mit.
sind gar nicht nötig, denn diese Aussage ist schlicht FALSCH.
Es gibt keine Regelung, die einem Kind/Schüler von arbeitslosen bzw. ALG II beziehenden Eltern einen derartigen Zuverdienst "in den Ferien" erlaubt.
Kindern/Schülern - im ALG II Bezug als Haushaltsmitglieder eingestuft - bleibt ein Zuverdienst von 100 euro MONATLICH "anrechnungsfrei". Das wäre dann 1200 IM JAHR (waren die o.g. 1200 euro als "Gesamtjahreszuverdienst" gemeint?).
VORSICHT, denn ein solcher Fehler im Artikel führt schnell zu "moralischen Bedenken"... die da unten kriegen mal wieder alles "reingeschoben"?
Also keine Sorge, keinen 4 oder 6-wöchigen Ferienjob für das fleißige "Unterschicht-Kind", nach 100 euro im laufenden Monat geht alles zurück in die Staatskasse.
Den Kinder von ALG-II Empfängern wird in D ganzjährig die Chance genommen, sich durch einen Schüler und/oder Ferienjob einmal soviel dazuzuverdienen, dass sie am sozialen Leben WÜRDIG teilnehmen könnten bzw. durch EIGENEN Zuverdienst den Teil des Lebens finanzieren könnten, auf den ALLE Kinder/Jugendlichen/Jung-Erwachsenen Anspruch haben sollten: Sport treiben, ausgehen, Handy-Card bezahlen, für einen PC sparen, öffentliche Verkehrsmittel benutzen, Mitgliedschaft im Fußballverein, Kinokarte kaufen, eine neue Jeans... und ich habe nicht das Wort I-Phone oder den Urlaub in der Karibik gemeint. Nur BASICS!)
Fortsetzung folgt...
[]
Stelle sich doch hier einmal jemand vor, das eigene Kind ginge nach Schule Zeitungen austragen und der Ertrag würde einem vom mageren Gehalt abgezogen, wo man doch schon dem Kind nicht einmal einen Ausflug oder eine Karte für den HSV schenken kann. Das ALGII Niveau selbst reicht für Essen und Kaufen bei KIK, dann ist Schluss mit lustig. Und wenn die Waschmaschine kaputt geht... reicht es nicht einmal mehr für Kaufen bei KIK.
Summa sumarum: Haben Deine Eltern Arbeit und/oder ein Vollgehalt ohne Zuschüsse, darfst Du in den Ferien für Dich selbst arbeiten gehen.
Haben Deine Eltern keine Arbeit / ein Gehalt mit Zuschüssen darfst Du 100 euro behalten von dem was Du verdienst, denn minderjährige/Kinder haften hier zu Lande für Ihre Eltern selbst wenn sie noch Schüler sind.
Und selbständig sollst Du "Unterschicht-Kind" ja nicht werden, sondern schön am "Unten bist Du, unten bleibst Du"-System teilnehmen. Also bleibe gleich zu hause, bei Mc-Doof nehmen sie in den Ferien eh niemanden der nur für 100 euro im Monat arbeitet.
SO hält der Staat sich seine "Unterschichtler".
Und nein, ich wähle nicht DIE LINKE, ich benutze nur meinen gesunden Menschenverstand und glaube nicht blind alles, was in der "Zeitung" steht. Und an manchen Tagen werde ich auch noch richtig wütend, obwohl ich nicht mehr 20 bin.
sind gar nicht nötig, denn diese Aussage ist schlicht FALSCH.
Es gibt keine Regelung, die einem Kind/Schüler von arbeitslosen bzw. ALG II beziehenden Eltern einen derartigen Zuverdienst "in den Ferien" erlaubt.
Kindern/Schülern - im ALG II Bezug als Haushaltsmitglieder eingestuft - bleibt ein Zuverdienst von 100 euro MONATLICH "anrechnungsfrei". Das wäre dann 1200 IM JAHR (waren die o.g. 1200 euro als "Gesamtjahreszuverdienst" gemeint?).
VORSICHT, denn ein solcher Fehler im Artikel führt schnell zu "moralischen Bedenken"... die da unten kriegen mal wieder alles "reingeschoben"?
Also keine Sorge, keinen 4 oder 6-wöchigen Ferienjob für das fleißige "Unterschicht-Kind", nach 100 euro im laufenden Monat geht alles zurück in die Staatskasse.
Den Kinder von ALG-II Empfängern wird in D ganzjährig die Chance genommen, sich durch einen Schüler und/oder Ferienjob einmal soviel dazuzuverdienen, dass sie am sozialen Leben WÜRDIG teilnehmen könnten bzw. durch EIGENEN Zuverdienst den Teil des Lebens finanzieren könnten, auf den ALLE Kinder/Jugendlichen/Jung-Erwachsenen Anspruch haben sollten: Sport treiben, ausgehen, Handy-Card bezahlen, für einen PC sparen, öffentliche Verkehrsmittel benutzen, Mitgliedschaft im Fußballverein, Kinokarte kaufen, eine neue Jeans... und ich habe nicht das Wort I-Phone oder den Urlaub in der Karibik gemeint. Nur BASICS!)
Fortsetzung folgt...
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Stelle sich doch hier einmal jemand vor, das eigene Kind ginge nach Schule Zeitungen austragen und der Ertrag würde einem vom mageren Gehalt abgezogen, wo man doch schon dem Kind nicht einmal einen Ausflug oder eine Karte für den HSV schenken kann. Das ALGII Niveau selbst reicht für Essen und Kaufen bei KIK, dann ist Schluss mit lustig. Und wenn die Waschmaschine kaputt geht... reicht es nicht einmal mehr für Kaufen bei KIK.
Summa sumarum: Haben Deine Eltern Arbeit und/oder ein Vollgehalt ohne Zuschüsse, darfst Du in den Ferien für Dich selbst arbeiten gehen.
Haben Deine Eltern keine Arbeit / ein Gehalt mit Zuschüssen darfst Du 100 euro behalten von dem was Du verdienst, denn minderjährige/Kinder haften hier zu Lande für Ihre Eltern selbst wenn sie noch Schüler sind.
Und selbständig sollst Du "Unterschicht-Kind" ja nicht werden, sondern schön am "Unten bist Du, unten bleibst Du"-System teilnehmen. Also bleibe gleich zu hause, bei Mc-Doof nehmen sie in den Ferien eh niemanden der nur für 100 euro im Monat arbeitet.
SO hält der Staat sich seine "Unterschichtler".
Und nein, ich wähle nicht DIE LINKE, ich benutze nur meinen gesunden Menschenverstand und glaube nicht blind alles, was in der "Zeitung" steht. Und an manchen Tagen werde ich auch noch richtig wütend, obwohl ich nicht mehr 20 bin.
sind gar nicht nötig, denn diese Aussage ist schlicht FALSCH.
Es gibt keine Regelung, die einem Kind/Schüler von arbeitslosen bzw. ALG II beziehenden Eltern einen derartigen Zuverdienst "in den Ferien" erlaubt.
Kindern/Schülern - im ALG II Bezug als Haushaltsmitglieder eingestuft - bleibt ein Zuverdienst von 100 euro MONATLICH "anrechnungsfrei". Das wäre dann 1200 IM JAHR (waren die o.g. 1200 euro als "Gesamtjahreszuverdienst" gemeint?).
VORSICHT, denn ein solcher Fehler im Artikel führt schnell zu "moralischen Bedenken"... die da unten kriegen mal wieder alles "reingeschoben"?
Also keine Sorge, keinen 4 oder 6-wöchigen Ferienjob für das fleißige "Unterschicht-Kind", nach 100 euro im laufenden Monat geht alles zurück in die Staatskasse.
Den Kinder von ALG-II Empfängern wird in D ganzjährig die Chance genommen, sich durch einen Schüler und/oder Ferienjob einmal soviel dazuzuverdienen, dass sie am sozialen Leben WÜRDIG teilnehmen könnten bzw. durch EIGENEN Zuverdienst den Teil des Lebens finanzieren könnten, auf den ALLE Kinder/Jugendlichen/Jung-Erwachsenen Anspruch haben sollten: Sport treiben, ausgehen, Handy-Card bezahlen, für einen PC sparen, öffentliche Verkehrsmittel benutzen, Mitgliedschaft im Fußballverein, Kinokarte kaufen, eine neue Jeans... und ich habe nicht das Wort I-Phone oder den Urlaub in der Karibik gemeint. Nur BASICS!)
Fortsetzung folgt...
Ich bin direkt nach dem Abitur in den Sommerferien,4 Wochen lang arbeiten gegangen, damit ich die Studiengebühr, Kaution und Miete bezahlen kann = damit es mit möglich wird zu studieren!!
Brutto 1800 verdient, Netto 1300 rausbekommen.
nun erhielt ich nach 2 Jahren einen Brief vom Finanzamt, dass ich das Geld zurückbezahlen muss, da mein Vater ja ALG II erhält und es verrechnet wird.
Was ist das für eine Gerechtigkeit. Da geht man arbeiten damit man studieren kann damit man nicht auf den Staat angewiesen ist, und als Folge darf ich jetzt parallel zum Studium das erarbeitete Geld zurückbezahlen!!
Kann man dagegen nicht gerichtlich vorgehen??
Ich bin direkt nach dem Abitur in den Sommerferien,4 Wochen lang arbeiten gegangen, damit ich die Studiengebühr, Kaution und Miete bezahlen kann = damit es mit möglich wird zu studieren!!
Brutto 1800 verdient, Netto 1300 rausbekommen.
nun erhielt ich nach 2 Jahren einen Brief vom Finanzamt, dass ich das Geld zurückbezahlen muss, da mein Vater ja ALG II erhält und es verrechnet wird.
Was ist das für eine Gerechtigkeit. Da geht man arbeiten damit man studieren kann damit man nicht auf den Staat angewiesen ist, und als Folge darf ich jetzt parallel zum Studium das erarbeitete Geld zurückbezahlen!!
Kann man dagegen nicht gerichtlich vorgehen??
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Stelle sich doch hier einmal jemand vor, das eigene Kind ginge nach Schule Zeitungen austragen und der Ertrag würde einem vom mageren Gehalt abgezogen, wo man doch schon dem Kind nicht einmal einen Ausflug oder eine Karte für den HSV schenken kann. Das ALGII Niveau selbst reicht für Essen und Kaufen bei KIK, dann ist Schluss mit lustig. Und wenn die Waschmaschine kaputt geht... reicht es nicht einmal mehr für Kaufen bei KIK.
Summa sumarum: Haben Deine Eltern Arbeit und/oder ein Vollgehalt ohne Zuschüsse, darfst Du in den Ferien für Dich selbst arbeiten gehen.
Haben Deine Eltern keine Arbeit / ein Gehalt mit Zuschüssen darfst Du 100 euro behalten von dem was Du verdienst, denn minderjährige/Kinder haften hier zu Lande für Ihre Eltern selbst wenn sie noch Schüler sind.
Und selbständig sollst Du "Unterschicht-Kind" ja nicht werden, sondern schön am "Unten bist Du, unten bleibst Du"-System teilnehmen. Also bleibe gleich zu hause, bei Mc-Doof nehmen sie in den Ferien eh niemanden der nur für 100 euro im Monat arbeitet.
SO hält der Staat sich seine "Unterschichtler".
Und nein, ich wähle nicht DIE LINKE, ich benutze nur meinen gesunden Menschenverstand und glaube nicht blind alles, was in der "Zeitung" steht. Und an manchen Tagen werde ich auch noch richtig wütend, obwohl ich nicht mehr 20 bin.
Ich bin direkt nach dem Abitur in den Sommerferien,4 Wochen lang arbeiten gegangen, damit ich die Studiengebühr, Kaution und Miete bezahlen kann = damit es mit möglich wird zu studieren!!
Brutto 1800 verdient, Netto 1300 rausbekommen.
nun erhielt ich nach 2 Jahren einen Brief vom Finanzamt, dass ich das Geld zurückbezahlen muss, da mein Vater ja ALG II erhält und es verrechnet wird.
Was ist das für eine Gerechtigkeit. Da geht man arbeiten damit man studieren kann damit man nicht auf den Staat angewiesen ist, und als Folge darf ich jetzt parallel zum Studium das erarbeitete Geld zurückbezahlen!!
Kann man dagegen nicht gerichtlich vorgehen??
Ich bin direkt nach dem Abitur in den Sommerferien,4 Wochen lang arbeiten gegangen, damit ich die Studiengebühr, Kaution und Miete bezahlen kann = damit es mit möglich wird zu studieren!!
Brutto 1800 verdient, Netto 1300 rausbekommen.
nun erhielt ich nach 2 Jahren einen Brief vom Finanzamt, dass ich das Geld zurückbezahlen muss, da mein Vater ja ALG II erhält und es verrechnet wird.
Was ist das für eine Gerechtigkeit. Da geht man arbeiten damit man studieren kann damit man nicht auf den Staat angewiesen ist, und als Folge darf ich jetzt parallel zum Studium das erarbeitete Geld zurückbezahlen!!
Kann man dagegen nicht gerichtlich vorgehen??
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