Urteil Gerechtigkeit für "Emmely"
Wegen 1,30 Euro wurde sie fristlos gekündigt, jetzt hat das Arbeitsgericht die Kündigung aufgehoben. Ein faires Urteil, das für mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt sorgen kann. Ein Kommentar von Tina Groll
Dieses Urteil ist ein Paukenschlag. Die Kündigung der als "Emmely" bekannt gewordenen Supermarktkassiererin ist durch das Bundesarbeitsgericht aufgehoben. Durch alle Instanzen musste sich die Mutter von drei Kindern klagen, um endlich Recht zu bekommen. Das Urteil könnte richtungsweisend sein. Da wird eine Kassiererin nach 31 Jahren fristlos gekündigt. Wegen 1,30 Euro, die sie unterschlagen haben soll. Beweise gab es keine, nicht einmal eine Abmahnung, keine Zurechtweisung. Allerdings hatte sich die Kassiererin an einem Streik beteiligt. Wurde sie deswegen gekündigt? Wollte ihr Arbeitgeber, eine Supermarktkette, an ihr ein Exempel statuieren? "Emmely" wurde zum Symbol einer Gerechtigkeitsdebatte.
Befürworter der Kündigung betonten, man müsse sich den Fall genau ansehen. Dann könne man nur zu dem Schluss kommen, zu dem alle Instanzen zuvor gekommen sind – dass die fristlose Entlassung rechtmäßig war. Diese Analysen haben sich jetzt als falsch entpuppt.
Der Hintergrund: Kunden hatten zwei Pfandbons verloren. Eine andere Kollegin fand diese und gab sie dem Marktleiter. Der wies "Emmely" an, die Bons aufzubewahren, falls sich der Kunde melde, der sie verloren hatte. Falls nicht sollten die Bons im Wert von 1,30 Euro als Fehlbons verbucht werden. Die Bons wurden im Büro verwahrt. Fast zwei Wochen später soll "Emmely" die Bons eingelöst haben. Das bestritt die dreifache Mutter. Es gab Gespräche mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Hier soll sich "Emmely" in "Lügengeschichten" verstrickt haben. Mal soll eine Kollegin die Bons eingelöst haben, dann soll sie angegeben haben, die Bons gehörten ihrer Tochter. Der Arbeitgeber soll allen Erklärungen nachgegangen sein.
Fest steht: Durch das Verhalten der Mitarbeiterin nahm das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiterin Schaden. Einen so großen, dass alle Instanzen zuvor die Kündigung für rechtmäßig hielten . Die dreifache Mutter verlor ihre Arbeit und damit ihre Existenzgrundlage für sich und ihre Kinder. Wegen 1,30 Euro, einer Nichtigkeit. Nicht berücksichtigt wurden 31 Jahre Betriebszugehörigkeit, 15 davon in der betreffenden Filiale, auch nicht die Überstunden, das Engagement, die Arbeit, die "Emmely" in drei Jahrzehnten geleistet hat. Drei Jahrzehnte! "Emmely" bekam nicht etwa eine Abmahnung und damit die Chance, ihr Verhalten zu ändern, sie wurde gefeuert.
Zentraler Begriff in allen Urteilsbegründungen war stets das Vertrauen. Das Wort Verhältnismäßigkeit hingegen kam nicht vor. Dem hat das Bundesarbeitsgericht nun Genüge getan. Jetzt ist klar: Ein Mitarbeiter hat nach drei Jahrzehnten Betriebszugehörigkeit eine zweite Chance verdient, selbst wenn er einmal lügt.
Wo kommt es nicht vor, dass Mitarbeiter, die kleinere und mittelschwere Fehler begehen, die Schuld von sich auf andere Kollegen schieben? Ja, dieses Verhalten ist nicht korrekt. Aber es ist menschlich. Menschen machen Fehler, Menschen sind egoistisch, gerade dann, wenn sie in ihrer Existenz bedroht sind. Wenn es stimmt, dass "Emmely" gelogen hat, hätte dafür ein schlüssiger Beweis erbracht werden müssen und dann hätte eine Abmahnung erfolgen müssen. Klar ist, dass der Arbeitgeber Lügen nicht tolerieren kann. Er verlangt zu Recht Vertrauen und Loyalität, aber im Gegenzug muss er faire Arbeitsbedingungen schaffen. Möglicherweise hat "Emmely" gelogen, weil sie ihrem Arbeitgeber nicht vertraute und gleich mit einer Kündigung rechnete?
- Datum 10.06.2010 - 17:56 Uhr
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Es ist doch völlig offensichtlich, dass die beiden Pfandbons nicht einfach "von Kunden verloren" wurden, sondern von der Geschäftsleitung gezielt eingesetzt wurden, um die Kassiererien zu prüfen, ggf. zu verleiten und dann zu feuern.
Oder warum wohl wurde die Verbuchung 10 Tage später registriert und zum Kündigungsanlass genommen?
Ich denke, dass war eine gezielte Attacke auf eine gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiterin, die in Ungnade gefallen war und deren eigentliche Hintergründe im Dunkeln bleiben werden.
Fest steht:
1. die Maßnahme der Geschäftsleitung war perfide
2. die Mitarbeiterin hat die Bons unrechtmäßig eingelöst
3. die wahren Motive und Hintergründe bleiben verdeckt
4. die fristlose Kündigung war übertrieben / unangemessen
Und letzlich: es ist Zeit geworden, dass die Richter hiermit hoffentlich einen Trend gestoppt haben, der die Arbeitnehmer in ihrer Rechtsstellung hinsichtlich des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses deutlich benachteiligt.
Das ist die viel wichtigere Frage!
Welches Vertrauensverhältnis war da zerstört?
Was hat dies für Konsequenzen?
Wer wird hier benachteiligt?
Das ist für Deutschland viel wichtiger als Emmely!
>>Es ist doch völlig offensichtlich, dass die beiden Pfandbons nicht einfach "von Kunden verloren" wurden, sondern von der Geschäftsleitung gezielt eingesetzt wurden, um die Kassiererien zu prüfen, ggf. zu verleiten und dann zu feuern.
Oder warum wohl wurde die Verbuchung 10 Tage später registriert und zum Kündigungsanlass genommen?<<
Diesem wichtigen Aspekt wird leider kaum Beachtung geschenkt. Dem Verdacht, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers böswillig provoziert wurde, geht die Arbeitsgerichtsbarkeit wohl nur ungern nach. So z.B. in einem Fall, als der Arbeitnehmer nach zwei ungerechtfertigten Abmahnungen seinen Arbeitgeber beleidigt hatte:
http://www.linkezeitung.d...
Das ist die viel wichtigere Frage!
Welches Vertrauensverhältnis war da zerstört?
Was hat dies für Konsequenzen?
Wer wird hier benachteiligt?
Das ist für Deutschland viel wichtiger als Emmely!
>>Es ist doch völlig offensichtlich, dass die beiden Pfandbons nicht einfach "von Kunden verloren" wurden, sondern von der Geschäftsleitung gezielt eingesetzt wurden, um die Kassiererien zu prüfen, ggf. zu verleiten und dann zu feuern.
Oder warum wohl wurde die Verbuchung 10 Tage später registriert und zum Kündigungsanlass genommen?<<
Diesem wichtigen Aspekt wird leider kaum Beachtung geschenkt. Dem Verdacht, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers böswillig provoziert wurde, geht die Arbeitsgerichtsbarkeit wohl nur ungern nach. So z.B. in einem Fall, als der Arbeitnehmer nach zwei ungerechtfertigten Abmahnungen seinen Arbeitgeber beleidigt hatte:
http://www.linkezeitung.d...
Wenn von Vertrauen im Arbeitsrecht die Rede ist wird meist vergessen, dass dieses nur auf Gegenseitigkeit beruhen kann - andernfalls ist der Begriff nicht korrekt verwendet. Ein einseitig gefordertes Vertrauensverhältnis lässt sich besser als Unterdrückungsverhältnis beschreiben!
Ein Arbeitgeber der wegen einer solchen Kleinigkeit eine Mitabeiterin nach 30 Jahren aus strategischen Gründen kündigt, erschafft ein Klima des Misstrauens.
Außerdem gehörten die Bons weder der Kassiererin noch dem Supermarkt.
"Außerdem gehörten die Bons weder der Kassiererin noch dem Supermarkt."
Interessanter Gedanke. Chapeau!
Eine juristische Beleuchtung dieses Aspekts würde mich interessieren.
"Außerdem gehörten die Bons weder der Kassiererin noch dem Supermarkt."
Interessanter Gedanke. Chapeau!
Eine juristische Beleuchtung dieses Aspekts würde mich interessieren.
Das ist die viel wichtigere Frage!
Welches Vertrauensverhältnis war da zerstört?
Was hat dies für Konsequenzen?
Wer wird hier benachteiligt?
Das ist für Deutschland viel wichtiger als Emmely!
... denn dieses Urteil des höchsten deutschen Arbeitgerichtes hat GERECHTIGKEIT geschaffen!
Das ist erheblich wichtiger als der Rücktritt von Horst Köhler, den ich für einen sehr guten Bundespräsidenten gehalten habe.
Aber hier wurden die groben Fehler von einem Arbeitgeber und mehrerer Gerichte korrigiert. Und damit haben die Richter dieses Gerichtes ein Stück Gerechtigkeit geschaffen - etwas, dass es in diesem Land zurzeit leider viel zu selten gibt.
Interessant ist aber auch: Was geschieht jetzt mit den Managern der Kaufhauskette? Was geschieht mit den Richtern, welche unrechte Urteile sprachen? Ich muss im Arbeitsleben für meine Fehler geradestehen - müssen die das jetzt auch?
... denn dieses Urteil des höchsten deutschen Arbeitgerichtes hat GERECHTIGKEIT geschaffen!
Das ist erheblich wichtiger als der Rücktritt von Horst Köhler, den ich für einen sehr guten Bundespräsidenten gehalten habe.
Aber hier wurden die groben Fehler von einem Arbeitgeber und mehrerer Gerichte korrigiert. Und damit haben die Richter dieses Gerichtes ein Stück Gerechtigkeit geschaffen - etwas, dass es in diesem Land zurzeit leider viel zu selten gibt.
Interessant ist aber auch: Was geschieht jetzt mit den Managern der Kaufhauskette? Was geschieht mit den Richtern, welche unrechte Urteile sprachen? Ich muss im Arbeitsleben für meine Fehler geradestehen - müssen die das jetzt auch?
Mit angeblich "geklauten" Pfanbons unliebsame Mitarbeiter zu entlassen, die sich oftmals in Betriebsräte organisieren oder auch mal aufmucken ist Gang und Gäbe bei oben benannten Unternehmen. Ich persönlich hoffe, dass damit die Messlatte für dererlei moralische Teifgründe so hoch gelegt worden ist, dass dies nicht mehr so häufig vorkommt.
Ich bin gerade im Begriff vermehrt Zeit.de zu lesen und weniger Spiegel-Online, weil ich die gedruckte Ausgabe der ZEIT hervorragend finde und den Internetauftritt vom Spiegel immer schlechter.
Aber dieser Artikel ist ohne Reflektion und um nicht zu sagen einseitig polemisch geschrieben. Es ist immer leicht auf die Gerichte oder das Recht an sich zu schimpfen, weil sich die Gerichte selten bis nie außerhalb von Urteilen äußern. Nur sollte sich doch gefragt werden, ob es nicht vielleicht einen Grund gab, warum die beiden vorherigen Arbeitsgerichtsinstanzen anders entschieden haben?
Natürlich klingt es unfair, wenn eine Arbeitnehmerin so lange bei einem Unternehmen beschäftigt war und nun wegen zwei Pfandbons gekündigt wird. Nur ist es nicht auch aus Arbeitgebersicht unfair, wenn es eine Bagatellklausel gibt und die Arbeitnehmer massenweise Druckerpatronen aus den Büros mitnehmen. Oder dürfen das nur Arbeitnehmer, die schon 30 Jahre dort arbeiten? Wo fängt man an, wo hört man auch.
Die Druckerpatronen sind Eigentum des Unternehmens, die Bons haben werder der Kassiererin noch dem Unternehmen. Wie kann man da also von Diebstahl reden?
Das Gericht hat keinem Arbeitnehmer, und sei er noch so lang im Unternehmen Freibriefe erteilt. Schließlich ist eine Abmahnung keine kleine Sache. Zudem selbst bei einer Abmahnung die Mitarbeiterin ja eine "Ausgleichszahlung" hätte leisten können.
Schließlich kann der Arbeitgeber, wenn die Mitarbeiterin nicht zuverlässig arbeitet immer noch Schritte einleiten, bzw. einem nochmaligen Vorfall taten folgen lassen.
Arbeitnehmer sind keine "Untergebenen", die man "führen" muß. Wenn man seine Mitarbeiter im Grunde verachtet, sieht man sie natürlich auch als Hindernis auf dem Weg zum großen Geld.
Zweitens wurde auch nicht über eine Schädigung des Arbeitgebers verhandelt, wobei keine Strafverfolgungsinstanz das angenommen hätte, eben wegen totaler Geringfügigkeit. Das ist aber selbst nicht mal ein Freibrief, zB. über Wochen geringe Geldbeträge mitgehen zu lassen. Dies würde ja eine Schädigungsabsicht darstellen und einen nicht geringen Schaden erzeugen, der vor Gericht insgesamt behandelt würde.
Das Problem ist doch, dass anscheinend in der letzten Instanz keiner belegen konnte, warum sich das Unternehmen bei solch geringem Vertrauen in seine Mitarbeiter sich deren Überstunden trotzdem gefallen lässt.
LiebeR Tintin_,
danke für die Kritik. Die vermisste Analyse der Urteile der vorigen Instanzen werden Sie morgen früh lesen. Unser Arbeitsrechtskolumnist Ulf Weigelt hat sich mit genau dieser Frage beschäftigt, ich hingegen wollte die menschliche Seite in meinem Kommentar zeigen. Ich bin gespannt, wie Sie die Analyse des Arbeitsjuristen einschätzen. Kommentiere Sie auch gerne morgen Ulfs Artikel!
beste Grüße
Tina Groll, ZEIT ONLINE, Redakteurin Karriere
Dieser Text ist ein Kommentar und damit zurecht persönlich eingefärbt und "mit Herz" geschrieben. Als Recherchierter Bericht wäre Ihre Kritik sicher berechtigt
Das ist ein interessanter Punkt.
Der Staat ist - ideologisch definiert - Vollzugsorgan der gesellschaftlichen Interessen.
Nun erweist sich aber ganz alltäglich der Staat als Vollzugsorgan der €liten.
Er nutzt hierbei das - allerdings schwindende - Vertrauen des Urnenpöbels, um eine Politik durchzusetzen, das der Auftraggeber, der Souverain, das Volk also, nicht will.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber - Souverain - und Personal - Staat - ist also scherstwiegend gestört.
Und das seit Jahrzehnten, es geht hier nicht um Bagatellen. Welche Möglichkeiten hat nun also der Souverain, seinem Dienstapparat zu kündigen?
Natürlich keine. Egal wie die 'Wahlen' ausgehen, es ändert sich nix. Rechtlich vorzugehen ist dem Souverain auch nicht möglich, dazu fehlen schlicht und einfach - aus gutem/schlechten Grund - die passenden Gesetze.
Also bleibt die - rhetorische - Frage, wenn der Staat nicht das Vollzugsorgan der Gesellschaft ist, wessen Vollzugsorgan ist er denn dann?
Im luftleeren Raum agiert er jedenfalls nicht.
Die Druckerpatronen sind Eigentum des Unternehmens, die Bons haben werder der Kassiererin noch dem Unternehmen. Wie kann man da also von Diebstahl reden?
Das Gericht hat keinem Arbeitnehmer, und sei er noch so lang im Unternehmen Freibriefe erteilt. Schließlich ist eine Abmahnung keine kleine Sache. Zudem selbst bei einer Abmahnung die Mitarbeiterin ja eine "Ausgleichszahlung" hätte leisten können.
Schließlich kann der Arbeitgeber, wenn die Mitarbeiterin nicht zuverlässig arbeitet immer noch Schritte einleiten, bzw. einem nochmaligen Vorfall taten folgen lassen.
Arbeitnehmer sind keine "Untergebenen", die man "führen" muß. Wenn man seine Mitarbeiter im Grunde verachtet, sieht man sie natürlich auch als Hindernis auf dem Weg zum großen Geld.
Zweitens wurde auch nicht über eine Schädigung des Arbeitgebers verhandelt, wobei keine Strafverfolgungsinstanz das angenommen hätte, eben wegen totaler Geringfügigkeit. Das ist aber selbst nicht mal ein Freibrief, zB. über Wochen geringe Geldbeträge mitgehen zu lassen. Dies würde ja eine Schädigungsabsicht darstellen und einen nicht geringen Schaden erzeugen, der vor Gericht insgesamt behandelt würde.
Das Problem ist doch, dass anscheinend in der letzten Instanz keiner belegen konnte, warum sich das Unternehmen bei solch geringem Vertrauen in seine Mitarbeiter sich deren Überstunden trotzdem gefallen lässt.
LiebeR Tintin_,
danke für die Kritik. Die vermisste Analyse der Urteile der vorigen Instanzen werden Sie morgen früh lesen. Unser Arbeitsrechtskolumnist Ulf Weigelt hat sich mit genau dieser Frage beschäftigt, ich hingegen wollte die menschliche Seite in meinem Kommentar zeigen. Ich bin gespannt, wie Sie die Analyse des Arbeitsjuristen einschätzen. Kommentiere Sie auch gerne morgen Ulfs Artikel!
beste Grüße
Tina Groll, ZEIT ONLINE, Redakteurin Karriere
Dieser Text ist ein Kommentar und damit zurecht persönlich eingefärbt und "mit Herz" geschrieben. Als Recherchierter Bericht wäre Ihre Kritik sicher berechtigt
Das ist ein interessanter Punkt.
Der Staat ist - ideologisch definiert - Vollzugsorgan der gesellschaftlichen Interessen.
Nun erweist sich aber ganz alltäglich der Staat als Vollzugsorgan der €liten.
Er nutzt hierbei das - allerdings schwindende - Vertrauen des Urnenpöbels, um eine Politik durchzusetzen, das der Auftraggeber, der Souverain, das Volk also, nicht will.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber - Souverain - und Personal - Staat - ist also scherstwiegend gestört.
Und das seit Jahrzehnten, es geht hier nicht um Bagatellen. Welche Möglichkeiten hat nun also der Souverain, seinem Dienstapparat zu kündigen?
Natürlich keine. Egal wie die 'Wahlen' ausgehen, es ändert sich nix. Rechtlich vorzugehen ist dem Souverain auch nicht möglich, dazu fehlen schlicht und einfach - aus gutem/schlechten Grund - die passenden Gesetze.
Also bleibt die - rhetorische - Frage, wenn der Staat nicht das Vollzugsorgan der Gesellschaft ist, wessen Vollzugsorgan ist er denn dann?
Im luftleeren Raum agiert er jedenfalls nicht.
...kein vernünftiger Arbeitgeber würde jemanden, der gut arbeitet, wegen 1,30 Euro feuern. Bei einem älteren "Faulpelz", den man sonst nie loswerden würde, sieht das vielleicht schon anders aus. Manch junger Mitarbeiter kann sich abrackern wie blöde, durch die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen ist er immer der erste der rausfliegt, während der (tariflich besser bezahlte) Sozialadel bleibt. Ungerechtfertigte Bagatellkündigungen sind also häufig auch ein Zeichen arbeitsrechtlich arg gegängelter Arbeitgeber. Trotzdem müssen sich die Gerichte natürlich an die Gesetze halten (Underpeformance ist kein Kündigungsgrund). Der Fall Emmely kann ja auch ganz anders gelegen sein.
"Sozialadel" derjenige, der am Ende kaum noch eine Chance auf einen anderen Job hat. Beziehen Sie dies bitte beim nächsten mal in Ihre Kommentare ein...
"Sozialadel" derjenige, der am Ende kaum noch eine Chance auf einen anderen Job hat. Beziehen Sie dies bitte beim nächsten mal in Ihre Kommentare ein...
"Außerdem gehörten die Bons weder der Kassiererin noch dem Supermarkt."
Interessanter Gedanke. Chapeau!
Eine juristische Beleuchtung dieses Aspekts würde mich interessieren.
Eigentümer der Pfandbons bzw. des daraus resultierenden Auszahlungsanspruchs war zweifellos der Kunde, der davon jedoch keinen Gebrauch gemacht hat. Daher ist dem Supermarkt auch kein Vermögensschaden entstanden, weshalb dies der Kassiererin auch niemals zur Last gelegt wurde (es ging immer nur um das zerrütterte Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer).
Leider kann ich ja von Fundsachen nicht Eigentümer werden, sondern nur Besitzer. Und Besitz kann ich im Gegensatz zu Eigentum nicht einfach zu Geld machen. Ob der Kunde die Bons verloren oder weggeworfen hat, bleibt wohl für immer sein Geheimnis.
Diese juristische Detailfrage ändert aber nichts daran, dass das Verhalten des Supermarktes mindestens unverhältnismäßig war.
@FelixKrull: Nein das sit nicht wahr! Die Anwältin der Klägerin (Oder war es die Klägerin?) hat ganz deutlich gemacht, hgetsern Abend im ARD: Sie findet es gefährlich wenn Kassiererinnen die eine Straftat begehen nur eine Abmahnung erhalten sollen. Es ging ihr ganz klar um die Straftat des entwendetetn Bons.
Eigentümer der Pfandbons bzw. des daraus resultierenden Auszahlungsanspruchs war zweifellos der Kunde, der davon jedoch keinen Gebrauch gemacht hat. Daher ist dem Supermarkt auch kein Vermögensschaden entstanden, weshalb dies der Kassiererin auch niemals zur Last gelegt wurde (es ging immer nur um das zerrütterte Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer).
Leider kann ich ja von Fundsachen nicht Eigentümer werden, sondern nur Besitzer. Und Besitz kann ich im Gegensatz zu Eigentum nicht einfach zu Geld machen. Ob der Kunde die Bons verloren oder weggeworfen hat, bleibt wohl für immer sein Geheimnis.
Diese juristische Detailfrage ändert aber nichts daran, dass das Verhalten des Supermarktes mindestens unverhältnismäßig war.
@FelixKrull: Nein das sit nicht wahr! Die Anwältin der Klägerin (Oder war es die Klägerin?) hat ganz deutlich gemacht, hgetsern Abend im ARD: Sie findet es gefährlich wenn Kassiererinnen die eine Straftat begehen nur eine Abmahnung erhalten sollen. Es ging ihr ganz klar um die Straftat des entwendetetn Bons.
Ich meine aus dem Toll-Haus!
Jetzt fehlt nur noch die Richtlinie wie viel € pro Beschäftigungsjahr geklaut werden dürfen und wie viele Kolleginnen man dessen fälschlich beschuldigen darf.
Die Verluste des beklauten Einzelhandels zahlt der Kunde!
Was schreiben Sie denn hier für einen Unsinn nieder? Wo bitte lesen Sie den Freibrief für Diebstahl aus dem Urteil?
Nach Ihrem Kommentar sieht es nicht danach aus, als könnten Sie ein passendes, intellektuelles Statement zu diesem Fall abgeben.
Was schreiben Sie denn hier für einen Unsinn nieder? Wo bitte lesen Sie den Freibrief für Diebstahl aus dem Urteil?
Nach Ihrem Kommentar sieht es nicht danach aus, als könnten Sie ein passendes, intellektuelles Statement zu diesem Fall abgeben.
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