Arbeitsrecht Arbeitgeber darf private Handygespräche verbieten
Chefs müssen es nicht dulden, wenn ihre Angestellten während der Arbeitszeit private Telefongespräche führen. Ein Handyverbot kann auch ohne Betriebsrat erlassen werden.
Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern verbieten, während der Arbeitszeit privat mit dem Handy zu telefonieren. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Nach Auffassung des Gerichts muss der Betriebsrat diesem Verbot nicht zustimmen (Aktenzeichen: 6 TaBV 33/09).
Die Richter wiesen mit ihrem Urteil die Beschwerde der Arbeitnehmervertreter eines Altenpflegeheims zurück. Der Betriebsrat hatte geklagt, weil der Arbeitgeber die private Handynutzung am Arbeitsplatz zunächst geduldet, dann aber doch verboten hatte. Das hätte er nach Meinung des Betriebsrates nicht ohne dessen Zustimmung tun dürfen.
Das LAG sah die Sache anders: Es gehöre zu den selbstverständlichen Pflichten jedes Mitarbeiters, während der Arbeitszeit das Handy weder aktiv noch passiv zu benutzen. Mit seinem Verbot stelle der Arbeitgeber dies lediglich klar. Daher müsse der Betriebsrat nicht zustimmen.
- Datum 16.07.2010 - 11:27 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 3
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Ich weiss nicht, wie viele Handys ich bereits hatte, habe aber heute mehrere für diverse Nutzung und auch zum Herumspielen.
Immer online - ich verweise auch auf den Artikel "Der Feierabend hat Feierabend" im Zeitmagazin vom 28.08.2008 - ist eine Frage des Augenmaßes, wie bei Allem, was man täglich so macht.
Ja, zu den neuen Medien, den sozialen Netzwerken und den Informations- und Arbeitsmöglichkeiten, die sich daraus ergeben - aber auch ja zu diesem Urteil, den das Kritikbewußtsein und eben das richtige Augenmaß bei der Handynutzung sind durch alle Bevölkerungsschichten und alle Altersklassen hindurch weitgehend verloren gegangen. Dies Urteil kann diesen Umstand vielleicht, wenn auch nur für kurze Zeit, wieder bewußt machen.
Volker Ernst
assnet
Das Urteil ist logisch und konsequent. Zumindest in den Fällen, in denen eine Arbeitszeiterfassung existiert und diese Zeiten auch eingehalten werden.
Es gibt jedoch auch Arbeitgeber, die legen Wert auf Pünktlichkeit bei Arbeitsbeginn, zum Ende des Arbeitstages kommt es dann nicht mehr genau darauf an. Da kann es dann schon mal eine, zwei, drei oder auch vier Stunden später werden. Hier würde ich mich allerdings gegen ein Handyverbot konsequent zur Wehr setzen.
In Schwachsinnigstan?
Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber seine Arbeitszeit. Hat er nicht genug zu tun, ist ein Verbot reine Schickane. Erzeugt ständiges Privattelefonieren eine Minderleistung bei der Arbeit, ist schon allein wegen der Minderleistung eine Abmahnung möglich.
Wo ist also das Problem?
Offensichtlich bei der unfähigen Personalführung, die ihre Unfähigkeit gerichtlich ausgleichen lässt.
H.
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