Gerichtsentscheidung Arbeitszimmer wieder stärker steuerlich absetzbar

Wer zu Hause arbeitet, kann seinen Aufwand künftig umfangreicher steuerlich absetzen. Das Verfassungsgericht erklärte eine entsprechende Regelung für grundgesetzwidrig.

Vor Jahren mussten Nutzer eines Arbeitszimmers steuerlich Einbußen hinnehmen. Nun kippten die Karlsruher Richter mit ihrem Beschluss eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht. (Az.: 2 BvL 13/09)

Demnach müssen Steuerzahler Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer auch dann von der Steuer absetzen können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe.

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Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend ab 2007 diesen Teil des Steuerrechts neu regeln. Bis die Neufassung wirksam wird, dürfen die Steuerbehörden und Gerichte die Einschränkungen nicht mehr anwenden.

Die Entscheidung betrifft vor allem Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen, die zum Teil von zu Hause aus arbeiten und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt – Lehrer beispielsweise.

Auch im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Die Schule hatte ihm keinen Arbeitsplatz für die Vorbereitung des Unterrichts zur Verfügung gestellt. Das Finanzgericht Münster hatte die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Nach Schätzung des Vorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, könnte das Urteil die Einnahmen des Bundes um etwa 700 Millionen Euro pro Jahr mindern.

Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte.

Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtet.

Weiterhin gültig bleibt aber: Wenn es einen Arbeitsplatz gibt, können Heimbüros nicht abgesetzt werden. Sogar dann nicht, wenn der Arbeitnehmer mehr als 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit an ihnen verrichtet.

 
Leser-Kommentare
  1. ...und ich kann die Anschaffung nicht absetzen, weil ich sie ja auch bei Familienfeiern tragen könnte. Ich brauch doch nicht 5 Anzüge für 1-2 Hochzeiten auf die ich im Jahr gehe.

    Pikant: Der Polizist kann seine Hemden steuerlich absetzen, weil ihm niemand zutraut, dass er so hässliche gelb-beige Hemden zur Familienfeier anzieht ;-).

    Ich finde es wird Zeit, dass wir eine Bürojobpauschale machen, eine Arztpauschale usw.! Das wäre übersichtlicher, gerechter und würde uns Bürokratie ersparen.

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    ...der Vergleich hinkt etwas. Aber egal, ich weiß was Sie meinen.

    Ich bin von dieser Regelung betroffen, denn ich arbeite überwiegend von zu Hause aus. Ein Büro in der Firma steht mir nicht zur Verfügung, da die Firma woanders ansässig ist. Trotzdem war es mir seit 2007 nicht mehr möglich, mein Arbeitszimmer abzusetzen, weil nicht Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit. Nun hätte ich natürlich zu meinem Arbeitgeber gehen können, was rechtlich sogar möglich ist, mir meinen der Firma zur Verfügung gestellten Wohnraum zu bezahlen, aber jeder kann sich ungefähr ausrechnen, was ich dafür geerntet hätte. Entweder ein müdes Lächeln oder die Kündigung, wenn ich Rechtsmittel eingelegt hätte.

    In Zeiten, wo Homeoffice mehr und mehr zur Regel wird, ist es also nur fair, wenn der Staat dieses steuerlich berücksichtigt und nicht die Last dem Arbeitnehmer allein aufbürdet. Denn dafür setze ich keine Kilometerpauschalen ab, die aufs Jahr gesehen sicher mehr ausmachen, als 1.250.- Euro Pauschale für ein Arbeitszimmer.

    Meine Wohnungswahl wird durch Homeoffice auch beeinflusst, denn wer will schon gerne im Wohn- oder Schlafzimmer Arbeitsmittel stehen haben.

    ...der Vergleich hinkt etwas. Aber egal, ich weiß was Sie meinen.

    Ich bin von dieser Regelung betroffen, denn ich arbeite überwiegend von zu Hause aus. Ein Büro in der Firma steht mir nicht zur Verfügung, da die Firma woanders ansässig ist. Trotzdem war es mir seit 2007 nicht mehr möglich, mein Arbeitszimmer abzusetzen, weil nicht Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit. Nun hätte ich natürlich zu meinem Arbeitgeber gehen können, was rechtlich sogar möglich ist, mir meinen der Firma zur Verfügung gestellten Wohnraum zu bezahlen, aber jeder kann sich ungefähr ausrechnen, was ich dafür geerntet hätte. Entweder ein müdes Lächeln oder die Kündigung, wenn ich Rechtsmittel eingelegt hätte.

    In Zeiten, wo Homeoffice mehr und mehr zur Regel wird, ist es also nur fair, wenn der Staat dieses steuerlich berücksichtigt und nicht die Last dem Arbeitnehmer allein aufbürdet. Denn dafür setze ich keine Kilometerpauschalen ab, die aufs Jahr gesehen sicher mehr ausmachen, als 1.250.- Euro Pauschale für ein Arbeitszimmer.

    Meine Wohnungswahl wird durch Homeoffice auch beeinflusst, denn wer will schon gerne im Wohn- oder Schlafzimmer Arbeitsmittel stehen haben.

  2. aber trefflich fein, die Mühlen der Justiz.
    Man fragt sich, warum immer wieder verfassungsrechtlich nicht haltbare Regelungen ins Steuerrecht geraten. Die Juristen in den Ministerien können dies doch sicherlich vorhersehen.

    Schade, dass man als Steuerzahler immer wieder den Rechtsweg beschreiten muss.

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    es geht ums Geld.
    Für steuerrechtliche Veränderungen muss man keine Wähler fragen und wenn man Glück hat, landen sie nie oder erst nach Jahren oder Jahrzehnten vor Gericht.
    Zum Teil werden solche Gesetze auch im vollen Bewußtsein des Verfassungsverstosses eingeführt. Dazu gehört auch der Streit um die Pendlerpauschale, der man erst zusätzliche eine subventionierenden Anteil verpasste, um sie abschaffen zu dürfen.
    Glücklicherweise wurde das durchschaut, mit bekanntem Ergebnis.
    Auch Nichtanwendungserlasse des Finanzministeriums sind ein beliebtes Mittel, um geltendes Recht zu unterlaufen.
    Jedes Jahr gibt es Hunderte davon. Ihre Wirkung entfalten sie dadurch, dass höchsrichterliche Entscheidungen nicht zur allgemeinen Anwendung gebracht werden, sondern jeder Betroffene wiederum selbst Klagen muss.

    Es wäre vielleicht sinnvoll diese Praxis selbst dem Verfassungsgericht vorzulegen, damit Nichtanwendungserlasse bestenfalls nur eine kurze zeitliche Aufschiebung ermöglichen und nur um den Gesetzesgeber die Gelegenheit zur Anpassung zu geben.

    H.

    es geht ums Geld.
    Für steuerrechtliche Veränderungen muss man keine Wähler fragen und wenn man Glück hat, landen sie nie oder erst nach Jahren oder Jahrzehnten vor Gericht.
    Zum Teil werden solche Gesetze auch im vollen Bewußtsein des Verfassungsverstosses eingeführt. Dazu gehört auch der Streit um die Pendlerpauschale, der man erst zusätzliche eine subventionierenden Anteil verpasste, um sie abschaffen zu dürfen.
    Glücklicherweise wurde das durchschaut, mit bekanntem Ergebnis.
    Auch Nichtanwendungserlasse des Finanzministeriums sind ein beliebtes Mittel, um geltendes Recht zu unterlaufen.
    Jedes Jahr gibt es Hunderte davon. Ihre Wirkung entfalten sie dadurch, dass höchsrichterliche Entscheidungen nicht zur allgemeinen Anwendung gebracht werden, sondern jeder Betroffene wiederum selbst Klagen muss.

    Es wäre vielleicht sinnvoll diese Praxis selbst dem Verfassungsgericht vorzulegen, damit Nichtanwendungserlasse bestenfalls nur eine kurze zeitliche Aufschiebung ermöglichen und nur um den Gesetzesgeber die Gelegenheit zur Anpassung zu geben.

    H.

  3. ...der Vergleich hinkt etwas. Aber egal, ich weiß was Sie meinen.

    Ich bin von dieser Regelung betroffen, denn ich arbeite überwiegend von zu Hause aus. Ein Büro in der Firma steht mir nicht zur Verfügung, da die Firma woanders ansässig ist. Trotzdem war es mir seit 2007 nicht mehr möglich, mein Arbeitszimmer abzusetzen, weil nicht Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit. Nun hätte ich natürlich zu meinem Arbeitgeber gehen können, was rechtlich sogar möglich ist, mir meinen der Firma zur Verfügung gestellten Wohnraum zu bezahlen, aber jeder kann sich ungefähr ausrechnen, was ich dafür geerntet hätte. Entweder ein müdes Lächeln oder die Kündigung, wenn ich Rechtsmittel eingelegt hätte.

    In Zeiten, wo Homeoffice mehr und mehr zur Regel wird, ist es also nur fair, wenn der Staat dieses steuerlich berücksichtigt und nicht die Last dem Arbeitnehmer allein aufbürdet. Denn dafür setze ich keine Kilometerpauschalen ab, die aufs Jahr gesehen sicher mehr ausmachen, als 1.250.- Euro Pauschale für ein Arbeitszimmer.

    Meine Wohnungswahl wird durch Homeoffice auch beeinflusst, denn wer will schon gerne im Wohn- oder Schlafzimmer Arbeitsmittel stehen haben.

  4. es geht ums Geld.
    Für steuerrechtliche Veränderungen muss man keine Wähler fragen und wenn man Glück hat, landen sie nie oder erst nach Jahren oder Jahrzehnten vor Gericht.
    Zum Teil werden solche Gesetze auch im vollen Bewußtsein des Verfassungsverstosses eingeführt. Dazu gehört auch der Streit um die Pendlerpauschale, der man erst zusätzliche eine subventionierenden Anteil verpasste, um sie abschaffen zu dürfen.
    Glücklicherweise wurde das durchschaut, mit bekanntem Ergebnis.
    Auch Nichtanwendungserlasse des Finanzministeriums sind ein beliebtes Mittel, um geltendes Recht zu unterlaufen.
    Jedes Jahr gibt es Hunderte davon. Ihre Wirkung entfalten sie dadurch, dass höchsrichterliche Entscheidungen nicht zur allgemeinen Anwendung gebracht werden, sondern jeder Betroffene wiederum selbst Klagen muss.

    Es wäre vielleicht sinnvoll diese Praxis selbst dem Verfassungsgericht vorzulegen, damit Nichtanwendungserlasse bestenfalls nur eine kurze zeitliche Aufschiebung ermöglichen und nur um den Gesetzesgeber die Gelegenheit zur Anpassung zu geben.

    H.

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    • ddkddk
    • 29.07.2010 um 23:18 Uhr

    Es sind pro Jahr sehr wenige, wenn man diejenigen ausnimmt, die eine Übergangsregelung zu Gunsten der Bürger in den Fällen treffen in denen die Rechtsprechung eine Verschärfung vornimmt.

    Die sogenannten Nichtanwendungserlasse sind auch vor dem Hintergrund völlig unsinniger Entscheidungen zu sehen.

    Hier nur ein Beispiel statt vieler:

    Wenn Sie bei der Insolvenz einer GmbH als Gesellschafter Ihre Kapitaleinlage von sagen wir einmal 100.000 Euro ersatzlos verlieren, sagt der Bundesfinanzhof, dass Sie diesen Verlust in voller Höhe bei Ihrer Einkommensteuer berücksichtigen können, wenn noch nie auch nur ein einziger Euro von der GmbH ausgeschüttet wurde.

    Wenn Sie aber die Insolvenz abwenden, vorher liquidieren und das Firmenfahrzeug, das noch 100 Euro wert ist verscherbeln, haben Sie nur einen Verlust von 99.900 Euro, den Sie in diesem Fall aber nur zur Hälfte bei der Einkommensteuer geltend machen können.

    Dieser Unsinn wurde zunächst mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Nachdem der Bundesfinanzhof stur auf dieser absurden Ansicht beharrte, wurde die Anwendung verfügt.

    Das sind natürlich echte Steuerfallen, auf die viele hereinfallen.

    • ddkddk
    • 29.07.2010 um 23:18 Uhr

    Es sind pro Jahr sehr wenige, wenn man diejenigen ausnimmt, die eine Übergangsregelung zu Gunsten der Bürger in den Fällen treffen in denen die Rechtsprechung eine Verschärfung vornimmt.

    Die sogenannten Nichtanwendungserlasse sind auch vor dem Hintergrund völlig unsinniger Entscheidungen zu sehen.

    Hier nur ein Beispiel statt vieler:

    Wenn Sie bei der Insolvenz einer GmbH als Gesellschafter Ihre Kapitaleinlage von sagen wir einmal 100.000 Euro ersatzlos verlieren, sagt der Bundesfinanzhof, dass Sie diesen Verlust in voller Höhe bei Ihrer Einkommensteuer berücksichtigen können, wenn noch nie auch nur ein einziger Euro von der GmbH ausgeschüttet wurde.

    Wenn Sie aber die Insolvenz abwenden, vorher liquidieren und das Firmenfahrzeug, das noch 100 Euro wert ist verscherbeln, haben Sie nur einen Verlust von 99.900 Euro, den Sie in diesem Fall aber nur zur Hälfte bei der Einkommensteuer geltend machen können.

    Dieser Unsinn wurde zunächst mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Nachdem der Bundesfinanzhof stur auf dieser absurden Ansicht beharrte, wurde die Anwendung verfügt.

    Das sind natürlich echte Steuerfallen, auf die viele hereinfallen.

    • ERM
    • 29.07.2010 um 12:47 Uhr

    Aber alle wollen es einfacher. Einfach alle Vergünstigungen Streichen. Pendlerpauschale=weg, Arbeitszimmer=weg. Warum soll der Staat dafür zahlen das der Bürger zur Arbeit kommt oder zu Hause arbeitet? Dazu bekommt man doch Gehalt.
    Jeder will für Rente und Kranlenversicherung nichts bezahlen und Schule Studium darf auch nichts kosten. Und dann wollen alle ihre Steuern zurück haben. Die Rechnung geht auf dauer nicht auf!

    ERM

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    • TDU
    • 29.07.2010 um 12:57 Uhr

    Schaffen sie Arbeitsplätze und zahlen so hohen Lohn, dass die AN garnicht auf die Idee kommen etwas abzusetzen.

    Wenn schon, dann richtig: Keine absetzbaren Fahrtkosten nd Büros mehr für Gewerbetreibende, keine Absetzbarkeit von Dienstfahrzeugen von Arbeitnehmern.
    Es ist nicht sonderlich fair, immer nur einen Teil der Steuerpflichtigen aufs Korn zu nehmen.

    • TDU
    • 29.07.2010 um 12:57 Uhr

    Schaffen sie Arbeitsplätze und zahlen so hohen Lohn, dass die AN garnicht auf die Idee kommen etwas abzusetzen.

    Wenn schon, dann richtig: Keine absetzbaren Fahrtkosten nd Büros mehr für Gewerbetreibende, keine Absetzbarkeit von Dienstfahrzeugen von Arbeitnehmern.
    Es ist nicht sonderlich fair, immer nur einen Teil der Steuerpflichtigen aufs Korn zu nehmen.

    • TDU
    • 29.07.2010 um 12:57 Uhr

    Schaffen sie Arbeitsplätze und zahlen so hohen Lohn, dass die AN garnicht auf die Idee kommen etwas abzusetzen.

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    • Chali
    • 29.07.2010 um 14:52 Uhr

    Die Ausweitung des Niedriglohnsektors!

    Keine Steuern, nix abzusetzen.
    Ganz einfach.

    • Chali
    • 29.07.2010 um 14:52 Uhr

    Die Ausweitung des Niedriglohnsektors!

    Keine Steuern, nix abzusetzen.
    Ganz einfach.

    • Chali
    • 29.07.2010 um 14:52 Uhr

    Die Ausweitung des Niedriglohnsektors!

    Keine Steuern, nix abzusetzen.
    Ganz einfach.

    Antwort auf "@5 Schaffen Sie was"
  5. Die Alternative ist es, Lehrern einen adäquaten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Das wäre erheblich teurer. Nein, ich bin kein Lehrer...

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