Arbeitsrecht Was beim Streik zu beachten ist

Die Mitarbeiter sind unzufrieden. Aber können sie so einfach in den Streik treten? Nein, ein Streik muss rechtmäßig sein, erklärt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne.

Stahlarbeiter bei einem Streik

Stahlarbeiter bei einem Streik

Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer im Arbeitskampf? Wir möchten nämlich demnächst in unserem Betrieb streiken, fragt Michael Schiller

Sehr geehrter Herr Schiller,

Sie haben als Arbeitnehmer, der sich an einem Streik beteiligt, nicht nur Rechte, sondern auch verschiedene Pflichten. Und die sollten Sie kennen, damit nicht diese Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt werden!

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Da staunt der Chef
Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE

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In Deutschland ist das Streikrecht im Grundgesetz (Art. 9, Abs. 3) verankert. Bei einem Streik handelt es sich um eine kollektive Arbeitsverweigerung der Arbeitnehmer mit dem Ziel, Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Allerdings dürfen sich nur Arbeitnehmer am Streik beteiligen, deren Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt ist. Dazu zählen Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Praktikanten. Beamte und Mitglieder eines Aufsichtsrates oder Vorstandes gehören dieser Gruppe nicht an.

Ruft eine Gewerkschaft einen Streik aus, sind Gewerkschaftsmitglieder verpflichtet, sich an diesem zu beteiligen. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder können am Streik teilnehmen, wenn sie sich tarifliche Vorteile erhoffen. Eine gewerkschaftliche Unterstützung (beispielsweise durch Streikgeld) erhalten Nicht-Gewerkschaftsmitglieder allerdings nicht, da das Arbeitsverhältnis ruht und keine Arbeitsleistungen erbracht werden. Folglich gibt es auch keinen Lohn.

Ein rechtmäßiger Streik muss diverse Bedingungen erfüllen. Zum einen wird er von der verantwortlichen Gewerkschaft ausgerufen. Zum anderen muss der gültige Tarifvertrag ausgelaufen sein. Außerdem muss der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden sein. Dazu muss er Mitglied in einem Arbeitgeberverband sein. Ferner muss der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag hinweisen. Daher rate ich Arbeitnehmern vor dem Streik immer, erst ihren Arbeitsvertrag genau zu lesen. Obendrein müssen die Tarifverhandlungen offiziell gescheitert, der Schlichtungsspruch einer neutralen Schlichtungskommission abgelehnt worden sein. Denn nur so erlischt die sogenannte Friedenspflicht.

Der Streikbeschluss kommt vom Hauptvorstand der Gewerkschaft. Damit dieser den überhaupt vorlegen kann, muss vorab eine so genannte Urabstimmung durchgeführt werden. Denn ein Streik kann nur ausgerufen werden, wenn mindestens 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder dafür stimmen.



Auch sollte ein Arbeitskampf stets fair geführt werden: Richten Sie deshalb Notdienste ein, behindern Sie nicht Kollegen, die sich nicht am Streik beteiligen möchten und führen Sie den Arbeitskampf auf keinen Fall bis zur Insolvenz des Betriebes.

Halten Sie diese Bedingungen ein, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber aufgrund der Streikteilnahme nicht fristlos kündigen. Liegen diese Bedingungen nicht vor, spricht man von Warnstreiks, kurzen Arbeitsniederlegungen, wilden Streiks (eine Gewerkschaft ist nicht beteiligt), Sympathiestreiks (Mitglieder einer anderen Gewerkschaft unterstützen Ihren Streik) oder auch Solidaritätsstreiks.

Alle diese Streiks sind jedoch rechtswidrig. Nehmen Sie als Arbeitnehmer daran teil, erfüllen Sie nicht Ihren Arbeitsvertrag und verletzten somit eindeutig Ihre Pflichten. In solchen Fällen kann Ihr Arbeitgeber aber auf die Leistungserfüllung bestehen und bei Nichteinhaltung eine Abmahnung aussprechen, das Arbeitsverhältnis kündigen und sogar auf Schadenersatz klagen. Dauert ein rechtswidriger Streik über einen Monat, erlischt Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Und auch wenn Ihr Arbeitsvertrag während des Streiks ruht, dürfen Sie Ihre Verpflichtungen, die sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben, nicht verletzen. Um Arbeitnehmer vom Streik abzuhalten, zahlen einige Arbeitgeber eine sogenannte Streikbrecherprämie. Ihr Arbeitgeber darf aber niemanden dazu zwingen, den Streik zu brechen. Er kann mit einer Aussperrung auf den Streik reagieren: Er verweigert seinen Arbeitnehmern dann den Zutritt zur Arbeitsstätte.

Ihr Ulf Weigelt

Leser-Kommentare
  1. hat solange ich zurückdenken kann noch nie jemand gestreikt. Es gibt keinen Betriebsrat und von der örtlichen Gewerkschaft hat sich bei uns auch noch nie jemand vorgestellt. Bei uns wird man schon schief angeguckt, wenn man mal ne Woche krank ist.

  2. Deutschland ist wohl das einzige Land auf Erden, in dem ein Streik "rechtmäßig" sein muss. Ehrlich, sowas geht auch nur in Deutschland.

    Im Rest der Welt streikt man einfach, wenn man streiken will. Auch interessant: In Frankreich streiken junge Leute! In Deutschland nur Rentner mit viel Tagesfreizeit und dann auch nur gegen Bahnhöfe, nicht gegen Armut oder Lohnverfall! Das zeigt, wie tot dieses Land im Innersten bereits ist. Die Jugend wird den Karren nicht aus dem Dreck ziehen und die Alten drücken ihn nur noch weiter rein.

    Zugegeben, immerhin alles gesetzeskonform! Bravo Deutschland!

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • lepkeb
    • 20.10.2010 um 11:52 Uhr

    nur anschauen, wer daran mitgewirkt hat Hans Carl Nipperdey.

    • lepkeb
    • 20.10.2010 um 11:52 Uhr

    nur anschauen, wer daran mitgewirkt hat Hans Carl Nipperdey.

    • lepkeb
    • 20.10.2010 um 11:52 Uhr

    nur anschauen, wer daran mitgewirkt hat Hans Carl Nipperdey.

    Antwort auf "Realsatire"
  3. man macht frei nach erich mühsam eine einmann-gewalt-sitz-demo (ohne aktentasche) zu hause.

    Der Revoluzzer

    Gewidmet der deutschen Sozialdemokratie

    War ein mal ein Revoluzzer
    im Zivilstand Lampenputzer;
    ging im Revoluzzerschritt
    mit den Revoluzzern mit.

    Und er schrie: "Ich revolüzze!"
    Und die Revoluzzermütze
    schob er auf das linke ohr,
    kam sich höchst gefährlich vor.

    Doch die Revoluzzer schritten
    mitten in der Straßen Mitten,
    wo er sonsten unverdrutzt
    alle Gaslaternen putzt.

    Sie vom Boden zu entfernen,
    rupfte man die Gaslaternen
    aus dem Straßenpflaster aus.
    zwecks des Barrikadenbaus.

    Aber unser Revoluzzer
    schrie: "Ich bin der Lampenputzer
    dieses guten Leuchtelichts.
    Bitte, bitte, tut ihm nichts!

    Wenn wir ihn' das Licht ausdrehn,
    kann kein Bürger nichts mehr sehen.
    Laßt die Lampen stehn, ich bitt! -
    Denn sonst spiel ich nicht mehr mit!"

    Doch die Revoluzzer lachten,
    und die Gaslaternen krachten,
    und der Lampenputzer schlich
    fort und weinte bitterlich.

    Dann ist er zu Haus geblieben
    und hat dort ein Buch geschrieben:
    nämlich, wie man revoluzzt
    und dabei doch Lampen putzt.

    das formular für die notwendige genehmigung kann man sich beim blockwart holen.

    themen und winkelemente geben die örtlichen cdu/fdp zentralen vor.

    http://commonman.de/wp/?p...

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